1871

 

 

„Protocollum gehalten in der Schützenzunft Versammlung zu Neukalen am 30sten Mai 1871.

In der heutigen Versammlung wurde

1. der diesjährige Königschuss auf Donnerstag und Freitag 20sten und 21sten Juli d.J. festgesetzt.

2. die Rechnung pro 1 Mai 1870 bis 30 April 1871 wurde in ihren einzelnen Ansätzen und Belägen verlesen.

  Die Einnahme hat betragen                                                   248 Rthlr.   6 Sch.  3 Pf.

         Ausgabe                                                                          260 Rthlr. 25 Sch.  6 Pf.                               

         Vorschuss                                                                         22 Rthlr. 19 Sch.  3 Pf.

Gegen die Rechnung fand sich nichts zu erinnern, jedoch wurde von mehreren Schützenbrüdern hinsichtlich der Ausgabe von 10 Rthlr. Bel. No. 23. bemerkt, dass zur Genehmigung derselben wohl die vorherige Versammlung und Zustimmung der Schützenbrüder erforderlich gewesen, obgleich gegen die Ausgabe sonst nichts zu erinnern.

3. Die Bestimmung sub 2 von vorigen Jahre bleibt von Bestand und wird der 2. Königschussball auf den 10. November d. J. festgesetzt.

4. Erhält der Musikus Sens für die Gestaltung von 12 tüchtigen Musicis an den Königschusstagen 32 Rthlr. Und die Gestellung von 7 tüchtigen Musicis am Ballabend, 10. November, Anfangs Abends 6 Uhr 12 Rthlr. Im Übrigen bleiben Bestimmungen wegen des Musicirens auf dem Festplatze von Bestand.

5. Die Entangariren für die Tänze bei beiden Bällen werden die Zunftmitglieder Kähler, Thiede und Voss übernehmen.

6. Die Scheiben fertigt Tischler Peters an.

7. Wurden die Anschreiben der Central – Committe der vereinigten Schützenzünfte Mecklenburgs d. Schwerin März 1870, das Schreiben des Festcommitte zu Schwerin den 15 April 1871 so wie das Probeblatt  „Organ für Schützenwesen und Jägerei“ vorgelesen, jedoch war man der Ansicht auf Kosten der Zunftkasse keine Deputierte zu der Festlichkeit zu Schwerin abzusenden.

8. Für die ausgetretenen Leutnant Busch und Fähnrich Rothenhäuser wurden durch Stimmenmehrheit wieder gewählt:

zum Leutnant Kaufmann Salchow und zum Fähnrich Karnatz, von denen die Wahl angenommen wurde.

9. Hinsichtlich der Gewinne wurde bliebt, daß der König in bisheriger Weise den silbernen Löffel erhält, wogegen den anderen Schützenbrüdern auf ihre Gemeinschüsse Marken erteilt werden, worauf sie ihre Gewinne sich selbst von den hiesigen Schützenmitgliedern aussuchen können und den Betrag mit den erhaltenen Marken bezahlen, welche demnächst an den Berechner gegen Berichtigung des Betrages abgegeben werden. Womit geschlossen    L. Mau     W. Kossow     Salchow     Busch“

 

 

1872

 

 

„Protocollum gehalten in der Schützenzunftversammlung am 21. Mai 1872 zu Neukalen.

In der heutigen Versammlung wurde

1. der diesjährige Königschuss auf den 11ten und 12ten Juli d.J. festgesetzt.

2. die Rechnung pro 1 Mai 1871 bis 30 April 1872 wurde in ihren einzelnen Ansätzen und Belägen durchgegangen

  Die Einnahme hat betragen                                                  259 Rthlr. 16 Sch.

  Die Ausgabe dagegen                                                           247 Rthlr. 30 Sch. 3 Pf.                                         

  Mithin Kassenbestand                                                             11 Rthlr. 33 Sch. 9 Pf.

Gegen die Rechnung fand sich nichts zu erinnern.

3. beschlossen, den Königsschussball  am Freitag 8ten November d.J. zu feiern.

4. hinsichtlich der Musik an den Königsschusstagen die Bestimmung ad 4. im vorigen Jahre beizubehalten.

5. das Arrangement wegen der Tänze werden die Zunftmitglieder Kähler, Thiede und Voss übernehmen, weshalb erstere beide dieserhalb ersucht werden sollen.

6. die Anfertigung der Scheiben wird Tischler August Glasow übernehmen.

7. der Hauptmann Schröder ist aus der Zunft ausgetreten und wurde beschlossen, zur Zeit statt seiner einen Hauptmann nicht wieder zu wählen.

8. Hinsichtlich der Gewinne wurde die Bestimmung sub 9 des vorigen Jahres beibehalten.

9. Verlesen, genehmigt                                        L Mau     W. Kossow     Salchow     Busch“        

 

„Neukalen den 12 Mai 1872

Da nach Anzeige der Herren Deputierten zu dem auf den 11ten und 12ten k. M. anberaumten Königsschuss keine Musik zu haben sei, so war auf heute eine Versammlung der Schützenbrüder angezeigt. Man brachte die vorliegende Angelegenheit zur Sprache und wurde der Königsschuss auf den 4ten und 5ten Juli verlegt, indem nach Aussage des Musikus Sens zu dieser Zeit der Musikus Voss – Teterow mit seinem Musikkorps aufwarten wolle.

                                                                         L. Mau     Salchow     Busch“

 

 

1873

 

 

„Neukalen den 3 Juni 1873

Die heutige Schützenzunftzusammenkunft war durch den Boten Köhler zusammengerufen und zahlreich erschienen.

Es wurde

1. Die Rechnung vom 1 Mai 1872 bis 30 April 1873 durchgelesen, in seinen Belägen richtig befunden und der Berechner hierauf befreiet so daß der Kassenbestand von 25 Rthlr. 40 ½  Schilling richtig übertragen war.

2. Wurde die Wahl der 3 Committeeherrn durch Stimmzettel beschafft.

Es erhielten die meisten Stimmen:

  1. Herr G Meyer mit 18 Stimmen

  2. Herr Röpke mit 21 Stimmen

  3. Herr Kupferschmied Heinke 14 Stimmen

3. Wurde die Wahl eines Offiziers vorgenommen. Es erhielt die meisten Stimmen Schuhmacher Müller, welcher die Wahl auch annahm.

4. Wurde die Feier des diesjährigen Königschusses auf die Tage des 3ten und 4ten Juli 1873 festgesetzt.

5. Wurde mit dem Musikus Sens über die Lieferung einer guten Musik d. h. mit lauter gelernten Musikern abgeschlossen. Sens versprach solche Musiker zu stellen. Die Committe hat hierauf zu achten, auch widrigen Falls dem Sens Abzüge zu machen. Es wurde bestimmt, daß Sens 44 Rthlr. Erhalten solle, wofür er nicht allein die Ausmärsche und Unterhaltungsmusik und Einmärsche, sondern die Musik zu den beiden Bällen, welche in diesem Jahre an den beiden Königsschusstagen stattfinden sollen zu leisten habe. Ebenso Unterhaltungsmusik am Sonntage machen müsse.

6. Die Anfertigung der Scheiben wird Tischler Rugenstein besorgen.

7. Zu Festordnern auf den Bällen wurden die Herrn Tuchmacher Voss, Herr Rademacher Niemann und Schlachter Köster erwählt.

8. Wird die Committe dafür sorgen daß ein paar gute Tambour angagiert werden.

9. Wurde beschlossen daß auch in diesem Jahre die Einrichtung der Gewinne wieder so wie im vorigen Jahre durch Marken beschafft werden solle.

10. Wegen Ausmessen der Knöpfe wurde beschlossen die Herrn Kaufmann Salchow und Tischler Ziems zu solchen Geschäfte zu committiren.

11. Wurde hervorgehoben daß so wenig Schützenmitglieder sich an den Ausmärschen beteiligten und darauf beschlossen daß eine Strafe von 24 Schilling für jeden festgesetzt sein solle welcher ohne genügenden Grund sich von dem Ausmarschieren zurückziehe. Wer sich genügend entschuldigen kann, hat solche dem Berechner  Zingelmann anzuzeigen.

12. Hatten die Totenträger sich darüber beschwert daß in den letzten Jahren viele Tote aus der Hand getragen würden und daß sie dafür auch nicht mehr Betragen würden und daß sie dafür auch nicht mehr Bezahlung erhielten, als wenn sie auf der Bahre trügen. Es wurde beschlossen daß von jetzt an für solche Tote welche aus der Hand getragen würden an jeden Träger 4 Schilling extra gezahlt werden sollen und wird der Herr Berechner solche Zahlungen annehmen und erteilen.

                         W. Reinhardt          Busch          J Röpke          Georg Zingelmann“

 

„An den Forstmeister Schröder zu Dargun

Dem Forstmeister Schröder zu Dargun wird hierdurch das Commissorium erteilt, dem diesjährigen Königsschusse zu Neukalen, welcher nach gemachter Anzeige am 3.und 4. Juli d. J. stattfinden wird, Namens seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs beizuwohnen, zugleich die Vorschüsse für Allerhöchst denselben und das Großherzogliche Haus zu verrichten und demnächst hierüber an seine Königliche Hoheit zu berichten, in Betreff der Kosten aber so zu verfahren, wie durch das demselben unterm 8. Juni 1863 erteilte Commissorium bestimmt worden ist.                        Schwerin, den 12. Juni 1873.

    Auf Allerhöchsten Befehl:                                       Großherzogliches Kabinett.

                                                                                                     Flügge.

 

Auf Allerhöchsten Befehl habe ich der verehrlichen Schützenzunft zu Neukalen das hierneben erfolgende Königsschild in Serenissimi Namen, „zum Tragen an der Königskette“ zu übergeben. Dieses ehrenvollen Auftrags mich hiermit entledigend, habe ich die Ehre in vollkommenster Hochachtung zu sein der verehrlichen Schützenzunft

        Dargun, den 28. Juli 1873                                      ganz ergebenster

                                                                                              Schröder“

 

 

1874

 

 

„Neukalen 26 Mai 1874

Die heutige Schützenzunftversammlung war durch den Boten Köhler zusammen berufen aber nur spärlich besucht.

1. Die Rechnung vom 1 Mai 1873 bis 1 Mai 1874 wurde mit seinen Belägen durch genommen und für richtig befunden. Es ergab sich ein Kassenbestand von 11 Rthlr. 30 Schilling und heute früh noch nachträglich bezahlt 2 Rthlr. So daß der Gesamtkassenbestand 13 Rthlr. 34 Schilling beträgt. Der Berechner wurde liberiert.

2. Die Feier des diesjährigen Königschusses wurde auf den 9 und 10 Juli festgesetzt.

3. Wurde mit dem Musikus Sens wegen Gestellung von 12 Mann Musicis zum Königschusse verhandelt. Sens wurden für Gestellung eines 12 Mann starken und lauter Gelernten Musikern bestehenden Chor 48 Rthlr. Bewilligt, wofür derselbe aber unter Denselben Bedingungen wie im verflossenen Jahre aufwarten muss.

4. Die Anfertigung der Scheiben wird in diesem Jahre der Tischler Rugenstein beschaffen.

5. Zu Festordnern auf den Bällen wurden die Herrn Voss, Niemann Rademacher und Schlachter Köster ernannt.

6. Wurde die Committe beauftragt zwei gute Tambour zum diesjährigen Königschusse zu angagieren. Die vorigjährigen Beschlüsse ad 10 11 und 12 bleiben auch in diesem Jahre von Bestand.

   Womit geschlossen     W Reinhardt     G Meyer     J Röpke     J Busch

 

An den Vorstand der Schützenzunft zu Händen des Herrn G. Meyer Neukalen

Großherzoglich Mecklenburgisches Fürsilier – Regiment Nr. 90  Rostock, den 20.Juni 1874 in Erwiderung des gefälligen Schreibens vom 18. d. Mts. Teilt das Regiment hierdurch ergebenst mit, daß die zur Mitwirkung bei der dortigen Königschussfeier erbetenen Tamboure für die Dauer vom 8. bis 11. Juli dorthin werden beurlaubt werden.

                                       A.L. Knelenz                       Remisleutnant und Regimentsadjutant“

 

Schützenkönig 1874 wurde Glasow (Seiler)

 

 

1875

 

 

„Neukalen den 18. Mai 1875

In der auf heute anberaumten Versammlung der hiesigen Zunftmitglieder wurde:

1. Die Rechnung vom 1. Mai 1874 bis 30. April 1875 in ihren einzelnen Ansetzen und Belägen durchgegangen, nachdem der Kupferschmidt Heinke zuvor erklärt, daß er und der Kassenschreiber Meyer solche vorher rewiedirt, und Munitur frei befunden hätten. Der Kassenbestand pro 1873-1874 ist mit 13 Rthlr. 34 Schilling richtig übertragen.

  Die Einnahme hat betragen                                               219 Rthlr. 24 Sch.

  Die Ausgabe dagegen                                                        210 Rthlr. 29 Sch. 10 Pf.

  Mithin Kassenbestand                                                         17 Rthlr. 42 Sch.   2 Pf.

Gegen die Rechnung fand sich weiter nichts zu erinnern.

2. Die Feier des diesjährigen Königschusses auf den 15.und 16. Juli dieses Jahres angesetzt.

3. Mit den Musikus Sens wegen Gestellung von 12 tüchtigen Musicis an den beiden Königschusstagen und dem Sonntage die Vergütung mit 50 Rthlr. Vereinbart doch mit der ausdrücklichen Bestimmung das die in dieser Beziehung früher ihn vorgeschriebenen Bedingungen von Bestand bleiben.

4. Die Anfertigung der Scheiben in diesem Jahre wurde den Tischler Ziems übertragen.

5. Zu Festordnern auf den Bällen wurden die Zunftbrüder Voss Rademacher Niemann und Schlachter Köster wieder gewählt.

6. Die Zuziehung 2er Tambour der Committe überlassen.

7. Im Folge der Erklärung des Fahnenträgers Wolf von seinen Offizier auszuscheiden wurde zur Wahl eines neuen Fahnenträgers geschritten. Hierbei wurde in Anregung gebracht daß diese Fahne welche Wolf bisher geführt, vor etwa 60 Jahren von den wailand Schuster Jacob Salchow und wailand Schneider Schmidt der Zunft geschenkt indem Ersterer 50 Rthlr. Und Letzterer 10 Rthlr. Dazu hergegeben und die Stickerei derzeit von den Töchtern des wailand Bürgermeister Petri besorgt worden. Die beiden Geber sollen dermal mit dem Geschenke die Bedingung gestellt haben das einer Ihrer Nachkommen diese Fahne trage. Zuerst solle Schmidt solche Fahne, hierauf der Jacob Salchow, darauf der wailand Virtelsman Grohmann, dann der wailand Kaufmann Jacob Salchow und hierauf der Ackersmann Wolf, welcher die Witwe des wailand Virtelsman Grohmann geheiratet. Als nächste Verwandte des Geber´s Salchow wurden die beiden Ackersleute Theodor und Wilhelm Grohmann angeführt. Die Versammlung beschloss diese Observanz anzuerkennen und wurde im Folge der Abstimmung durch Wahlzettel der Ackersmann Wilhelm Grohmann mit 18 gegen 15 Stimmen zu Fahnenträger gewählt indem ein Stimmzettel bezeichnet mit Theodor G verworfen wurde und mit geschlossen.

    L Mau  Georg Zingelmann  J. F. Heincke  Busch.

 

Meckl. Fues. Regmt. No. 90                                                          Rostock, den 17. Juni 1875

I Bataillon  I. No. 460

An den Vorstand der Schützenzunft zu Neu Kahlen.

Auf Ihr bezügliches Gesuch an das Großherzogliche Regiment vom 16ten d. M., erwidert Ihnen im Auftrage das Bataillon, daß dasselbe genehmigt worden ist, und die gewünschten beiden Tamboure so zeitig von hier abgehen werden, daß sie bis zum 14ten Juli Mittags in Neu Kahlen eintreffen.                                              v Studnitz.

                                                       Oberstleutnant und Bataillons Kommandeur“

 

Schützenkönig 1875 wurde Carl Glöckner (Zigarrenmacher)

 

 

1876

 

 

„Neukalen den 6. Juni 1876

In der heutigen Versammlung wurde

1. Die Rechnung vom 1. Mai 1875 bis 30. April 1876 in ihren einzelnen Ansätzen und Belägen durchgegangen. Der Kassenbestand p 1875 ist mit 53 Rthlr. 6 Schilling richtig transportiert.

  Die Einnahme hat betragen                     650,54 Mark

  Die Ausgabe dagegen                              661,18 Mark

  Mit den Vorschuss des Berechners M.      10,64 Mark

Gegen die Rechnung fand sich weiter nichts zu erinnern.

2. Wurde hervorgehoben das der Zigarrenmacher Schmidt und der Weber C. Lange beide 2 Jahre mit ihren Beiträgen in Rückstand wären und solche mehrfacher Aufforderung durch den Zunftboten Köhler ungeachtet bisher nicht berichtigt hätten. Nach bisheriger Üblichkeit seien die Zunftmitglieder welche 2 Jahre nacheinander ihre Beiträge nicht bezahlt gestrichen, welche jetzt bei den obenbemerkten Restanten der Fall sein würde. Es wurde daher beschlossen dem Weber C Lange und Zigarrenmacher Schmidt durch den Zunftboten eröffnen zu lassen daß sie die Streichung als Mitglied der hiesigen Schützenzunft zu gewärtigen hätten, wenn sie ihre rückständigen Beiträge bis zum Beginn des bevorstehenden Königschusses nicht berichtigt hätten.

3. Der diesjährige Königschuss ist auf den 20. und 21. Juli d. J. festgesetzt.

4. Von Schuster Kottky jun. Vorgetragen das sein Bruder der Musikus Kottky bereit wäre für 45 Rthlr. 12 bis 14 Musici zum diesjährigen Königschuss zu stellen. Da der Musikus Sens erklärte für gleiche Summe zum diesjährigen Königschuss unter den gleichen Bedingungen 12 Musikus zu stellen, so wurde darüber abgestimmt und entschieden sich von den anwesenden Personen 21 für Sens und 17 für Kottky dem nach also durch Stimmenmehrheit ersterer gewählt wurde.

5. Die Anfertigung der Scheiben in diesem Jahre wurde dem Tischler Peters übertragen.

6. Zu Festordnern auf den Bällen wurden der Tuchmacher Voss Rademacher Niemann und Schuster Kuckuck erwählt.

7. Die Zuziehung 2er Tambour ist die Comitte überlassen.

8. Die 3jährige Zeit für die Comittee Mitglieder Heincke Meyer und Röbcke ist abgelaufen und sind wieder gewählt erstere beiden so wie der Maurermeister Zastrow für die folgenden 3 Jahren wiedergewählt.

9. Der von hier nach Malchin gezogene Zunft Bruder Offizier Müller hat seinen Austritt aus der Zunft erklärt und ist für denselben im Folge der Abstimmung der Zettel der Schuster Kuckuck wieder zum Offizier gewählt.

10. Von den Committee Mitgliedern wurde hervorgehoben das sie hinsichtlich der auf dem Schützenplatz anzuweisenden Budenplätzen mit den Budeninhaber stets Deferenzen gehabt hätten und daher beantragten das die Breite einer jeden anzuweisenden Bude zu ihrer Richtschnur bestimmt werden möge. Es wurde daher beschlossen das jede Bude nicht breiter wie 18 bis 20 Fuß sein sollte.

                                                  L Mau     G Meyer     J. Busch     Zastrow     J F Heincke“

 

Schützenkönig 1876 wurde Mamerow (Ackersmann)

 

 

1877

 

„Neukalen, den 22. Mai 1877

In der heutigen Sitzung wurde

1. Die Rechnung p 1. Mai 1876/77 in ihren einzelnen Ansätzen und Belägen durchgegangen.

  Die Einnahme hat betragen                       637,90 Mark

  Die Ausgabe dagegen                                600,37 Mark

  Mithin Kassenbestand                                  37,53 Mark

Der Vorschuss des Berechners zur vorjährigen Rechnung von 10,64 ist an denselben in der vorliegenden Rechnung zurückgezahlt. Gegen die Rechnung fand sich nichts zu erinnern.

2. Vom Vorstande wurde bemerkt daß von vielen Zunftgenossen die Beiträge nicht wie bisher üblich am morgen des ersten Königschusstage vor dem Auszuge sondern erst später berichtigt würden, daher der Kassenberechner nicht in der Lage wäre die baren Gewinne auszuzahlen, vielmehr stets Vorschüsse leisten müsse. Es wurde daher den Zunftgenossen dringend empfohlen die Beiträge an den ersten Königschusstage vor dem Auszuge an den Berechner zu entrichten. Die Königschusstage sind auf den 19. und 20. Juli d. J. festgesetzt.

3. Wurde der Committe der Auftrag gemacht für die Gestellung tüchtiger Musiker so wie 2 Tambouren an den beiden Königschusstagen sorge zu tragen, allemal aber dahin Vorkehr zu treffen daß am Sonntag Nachmittag 22. Juli auf dem Schützenplatz nach beendigten Gottesdienst musiziert würde und zwar von 4 bis 8 Uhr, vorausgesetzt wird das diese Musik an dem Sonntage von 7 tüchtig ausgeführt werde. Was den Kostenpunkt anbetrifft so glaubt man die Committe für Leistung der Musik und Tamboure mit einer Ausgabe von 200 Mark auskommen werde.

4. Die Anfertigung der Scheiben in diesem Jahre würde dem Tischler Glasow zu übertragen sein doch hat die Committe vorher mit denselben den Preis festzustellen.

5. Zu Festordnern auf den Bällen wurden der Tuchmacher Voss der Rademacher Niemann und Klempner Stein gewählt.

6. Für den von hier fortgegangenen Offizier Kuckuck ist der Zunftbruder Albert Niemann durch Stimmenmehrheit wieder gewählt worden, und hat derselbe die Wahl angenommen.

7. Von den Trägern wurde wegen der zahlreichen Todesfällen bisher eine außerordentliche Vergütung beantragt und wurde beschlossen jeden Träger eine außerordentliche Vergütung von 1,50 M zu geben.

8. Wurde beschossen die bisherige Miete für die Buden auf dem Schützenplatz von 2,50 M auf 3 Mark zu erhöhen.

9. Der Zunftbruder Schustermeister Jacob Schumann feiert in diesem Jahre sein 50 jähriges Jubiläum, und ist beschlossen demselben einen Rohrstock mit silbernen Knopf mit angemessener Inschrift zu dieser Feier auf Kosten der Kasse durch die Committe namens der Zunft überreichen zu lassen. Außerdem soll der Zunftbruder Schuhmann von ferneren Beiträgen sowie von der Verpflichtung zum Ausmarsche mit dem Gewehr befreit sein. Die Anschaffung des Stockes pp ist der Committe überlassen.

    L Mau          G Meyer          J. F. Heincke          A. Zastrow          Busch“

 

 

1878

 

 

„Neukalen, den 11. Juni 1878

In der heutigen Versammlung wurde beschlossen 

1. Der diesjährige Königschuß wurde auf den 11. und 12. Juli dieses Jahres festgesetzt.

2. Die Rechnung vom 1. Mai 1877 bis zum 30 April 1878 wurde in ihren einzelnen Ansätzen und Belägen durchgegangen.

  Die Einnahme hat betragen          728,18

  Die Ausgabe dagegen                   650,51

  Mithin Kassenbestand                    77,67 M 

Hierbei kam zu sprache daß die Anleihe von 100 Mark den Darleiher Kupferschmidt Heincke noch nicht abbezahlt wurden, woran nach Angabe des Zunftberechners Zingelmann der Imstand schuld sei, daß die Totenträger statt am 1.Mai des abgewichenen Jahres ihre Renumeration entgegen zu nehmen, solche zum Königschusstage, also in den folgenden Jahre erhielten, und er den Kassenvorrat zur Abschläglichen Bezahlung an die Totenträger verwandte. Es wurde nun beschossen daß für die Zukunft, also vom 1. Mai d. J. An die Totenträger ihre jährliche Renumeration in 2 halbjährlichen Raten zuerst also am 1. Dezember 1878 und dann ultimo April 1879 erhalten wo dann auch an selbigen ihre Restforderung für den verflossenen Jahrgang zum diesjährigen Königschuß, wenn Einnahme zur Kasse erfolgen zu berichtigen wäre. Da die der Zunftkasse obliegenden Ausgaben voraussichtlich nicht geringer werden, außerordentliche Einnahmen auch nicht in Aussicht stehen, so wurde beschlossen die Mietszahlung für die Buden auf dem Schützenplatze von 3 M auf 5 M zu erhöhen, und zwar vom bevorstehenden Königschusse an, im gleichen auch den Jahres Beitrag der Zunftmitglieder um 2,50 M zu erhöhen.

Gegen die Rechnung fand sich sonst nichts zu erinnern.

3. Was die Musik zum diesjährigen Königschuß anbetrifft so ist die Committe beauftragt, dieserhalb das weitere anzuordnen und dafür Sorge zu tragen, daß ein tüchtiges Musikcorps gestellt werde, wobei im übrigen die vorjährigen Bestimmungen von Bestand bleiben. Ebenso ist die Committe beauftragt für die Gestellung von 2 Tambouren zu sorgen.

4. Die Anfertigung der Scheiben wird in diesem Jahre Tischler Rugenstein haben.

5. Als Festordner wurden die Zunftbrüder Tuchmacher Voss Klempner Stein und Rademacher Niemann.

6. Wurde beschlossen daß für diejenigen Personen welche nicht zu der Familie der Zunftgenossen gehören, welche aber den Ball am 2.ten Königschusstage besuchen ein Eintrittsgeld von 75 Pfennig so wohl von jeden Herrn sowie von jeder Dame wahr genommen werden soll, und zwar von den nächsten Königschusstagen an.

7. Zur Entgegennahme des Entrees am 2ten Königschusstage sind die Zunftbrüder Pietschmann und Messerschmidt Benduhn gewählt.

                                     L Mau          Busch          J. F. Heincke“

 

Schützenkönig 1878 wurde August Benduhn (Messerschmidt)

 

 

1879

 

 

„Neukalen, den 3. Juni 1879

In der heutigen Zunft – Versammlung wurde

1. Die Rechnung vom 1. Mai 1878 bis zum 30. April 1879 wurde in ihren einzelnen Ansetzen und Belägen durchgegangen.

  Die Einnahme hat betragen                787,32 M

  Die Ausgabe dagegen                         915,77 M

  Mithin Kassenbestand nicht

  Der Berechner im Vorschuss mit       128,45 M

Gegen die Rechnung war weiter nichts zu erinnern. Es wird bemerkt daß der Vorschuss dadurch gekommen das die Träger in diesem Jahre zweimal ihre Bezahlung erhalten und eine Schuld von 100 Mark abgetragen.

2. Der diesjährige Königschuss wurde auf den 17. und 18. Juli d. J. festgesetzt.

3. Die Versammlung an den Königschusstagen findet in den Brugerschen Lokale Morgens 7 Uhr statt.

4. Die 3jährige Periode der Committe war abgelaufen und folgende Herren auf 3 Jahren gewählt: G Meyer, August Kossow und A. Wagenknecht

5. Wegen der Musik und Tambour besorgt die Committe.

6. Wurde beschlossen das die Bälle an den beiden Königschuss Abende in den Lokalen des Herrn Gastwirt C. Bruger und F Lagemann stattfinden, und das Fremde an den beiden Abenden der Zutritt gegen ein Entre von jeden Herrn von 75 Pf. Und Damen 75 Pf. gestattet sein soll, und wurden zur Erhebung das Entre im Brugerschen Lokale J Pietschmann und August Benduhn und im Lagemannschen Lokale J Heincke und Schneider Ladewig. Als Tanzordner bei Bruger Tuchmacher Voss und Alb Wiemann bei Lagemann Bäcker Anders und Aug. Borchert gewählt.

7. Die Anfertigung der Scheiben wurden Tischler Ziems übertragen.

8. Zu Revisoren der Rechnung wurden gewählt der Kaufmann C. Broder und Kaufmann C. Salchow.

Womit geschlossen.     H Stüdemann  G Meyer  A Wagenknecht  Busch“

 

Schützenkönig 1879 wurde Rudolf Fischer (Ackersmann)

 

 

1880

 

 

„Neukalen, den 18. Mai 1880

In der heutigen Zunft – Versammlung wurde beschlossen

1. Die Rechnung vom 1. Mai 1879 bis zum 30. April 1880 in ihren einzelnen Ansetzen und Belägen durchgegangen. Der vorjährige Vorschuss an den Berechner ist mit 128,45 restituiert.

  Die Einnahme hat betragen                   749,96 M

  Die Ausgabe dagegen                           760,65 M

  Mithin der Berechner in Vorschuss         10,96 M

Welche von denselben bei der nächsten Rechnung in Ausgabe zu stellen gegen die Rechnung wurden keine Munituren erhoben.

2. Der diesjährige Königschuß wurde auf den 15. und 16. Juli d. J. festgesetzt.

3. Die Bestimmung zu vorjährigen Protokoll sub No. 3, 4 bleibt von bestand.

4. Die Musik besorgt gleichfalls die Committe. Was die Annahme der Tambour anbetrifft so sprach man sich teilweise dahin aus das die Anschaffung 2er Trommel auf Kosten der Zunftkasse im Interesse der Zunft  wohl zu berücksichtigen sein würde, wie denn Trommelschläger nach vollendeten Militärdienst jetzt hier zu haben wären, und die Zuziehung der Militär – Trommelschläger aus Rostock allemal mit großen Kosten verbunden wäre. Die Committe ist beauftragt Erkundigungen darüber einzuziehen ob zurückgesetzte aber noch brauchbare Militärtrommel, für einen billigen Preis zu aquiriren wären, und erforderigenfalls solche anzukaufen sonst aber, wegen Anschaffung ganz neuer Trommel Erkundigungen anzustellen und nötigenfalls, für die Zunftkasse anzukaufen.

6. Die vorjährigen Bestimmungen bleiben gleichfalls von Bestand und nur das für den Tuchmacher Voss als Tanzordner der Schuster Carl Kottky eintritt.

7. Die Anfertigung der Scheiben aus Pappe wird die Committe besorgen.

8. Zu Revisoren der nächsten Rechnung sind die Herren Salchow und Broder wieder gewählt.

9. Für den ausgetretenen Leutnant der 1. Kompanie Voss wurde durch Stimmenmehrheit der Kaufmann Ernst Broder welcher die auf ihn gefallene Wahl annahm.

10. Schließlich wurde noch bestimmt daß für das Tragen der Leichen derjenigen Personen welche nicht Mitglieder der Schützenzunft gewesen, statt der bisherigen Gebühr von 6,50 M für die Zukunft 7 M erhoben werden soll und diese mehr bezahlten 50 Pf. nach Ablauf des Geschäftsjahrs an die sämtlichen Träger verteilt werden soll.

11. Es war Deferenz darüber entstanden ob derjenige welcher einen Knopf geschossen dafür an die Zunftkasse 5 Pf. zu zahlen hat oder überall nicht, und die Zunftkasse die Kosten der Anschaffung der Knöpfe bestreitet. Man will also darüber abstimmen und schreiben diejenigen welche für die Zahlung der 5 Pf. an die Zunftkasse stimmen auf ihren Stimmzettel ja und diejenigen welche für wegfall dieser Zahlung stimmen nein! Bemerkt wird hier bei noch das Tischler Rugenstein welcher bisher die Knöpfe geliefert, für die Zukunft für jeden Knopf 5 Pf. statt früher 6 Pf. aus der Zunftkasse erhält. Bei der Abstimmung ergaben sich 22 Stimmen für ja und 7 Stimmen für nein, mithin 5 Pf. für die Zukunft für jeden Knopf von den betreffenden Schützen zu erledigen sein.

12. Zur Vermeidung von Unordnung wurde beschlossen daß jeder Schütze zuerst den für ihn angeschriebenen Gang von 3 Schüssen rein abschießt und erst nach Abgabe dieser seiner 3 Schüsse ein neuer Gang in gleicher Weise usw. für ihn vom Zunftschreiber angeschrieben werden soll, so das alle mal erst die betreffende angeschriebene Gang abgeschossen werden muss bevor ein neuer Gang an die Reihe kommt.

          Salchow     L Mau     G Meyer     A. Kossow     Ad. Wagenknecht     Busch”

 

Wir wollen dem Bürgermeister, Hofrat Mau hierdurch das Commissarium erteilen, an dem diesjährigen Königschusse in Neukalen, welcher am 15. und 16. Juli d. J. stattfinden wird, in Unserem Namen teilzunehmen, dabei die Vorschüsse für Uns und Unser Großherzogliches Haus zu verrichten und demnächst hierüber an Uns zu berichten. Die durch Ausrichten dieses Commissari entstehenden Kosten, welche für gewöhnlich 75 bis 90 M – wenn Wir oder ein Mitglied Unseres Großherzogl. Hauses durch den besten Schuss Schützenkönig werden aber 180 bis 210 M – nicht übersteigen dürfen, sind bei der obersten Verwaltungsbehörde Unseres Haushalts zu liquidieren.

                                                  Schwerin, den 18. Juni 1880.“

Ähnliche Schreiben liegen vor vom:

20. Juni 1881, 4. Juli  1888, 30. Juni 1890, 29. Juni 1891, 15. Juni 1892

liegen vor vom:

20. Juni 1881, 4. Juli  1888, 30. Juni 1890, 29. Juni 1891, 15. Juni 1892



1881 bis 1890