1871
„Protocollum
gehalten in der Schützenzunft Versammlung zu Neukalen am 30sten Mai 1871.
In
der heutigen Versammlung wurde
1.
der diesjährige Königschuss auf Donnerstag und Freitag 20sten und 21sten Juli
d.J. festgesetzt.
2.
die Rechnung pro 1 Mai 1870 bis 30 April 1871 wurde in ihren einzelnen Ansätzen
und Belägen verlesen.
Die Einnahme hat betragen
248 Rthlr. 6 Sch. 3 Pf.
Ausgabe 260 Rthlr. 25 Sch. 6 Pf.
Vorschuss
22 Rthlr. 19 Sch. 3 Pf.
Gegen
die Rechnung fand sich nichts zu erinnern, jedoch wurde von mehreren
Schützenbrüdern hinsichtlich der Ausgabe von 10 Rthlr. Bel. No. 23. bemerkt,
dass zur Genehmigung derselben wohl die vorherige Versammlung und Zustimmung
der Schützenbrüder erforderlich gewesen, obgleich gegen die Ausgabe sonst
nichts zu erinnern.
3.
Die Bestimmung sub 2 von vorigen Jahre bleibt von Bestand und wird der 2.
Königschussball auf den 10. November d. J. festgesetzt.
4.
Erhält der Musikus Sens für die Gestaltung von 12 tüchtigen Musicis an den
Königschusstagen 32 Rthlr. Und die Gestellung von 7 tüchtigen Musicis am
Ballabend, 10. November, Anfangs Abends 6 Uhr 12 Rthlr. Im Übrigen bleiben
Bestimmungen wegen des Musicirens auf dem Festplatze von Bestand.
5.
Die Entangariren für die Tänze bei beiden Bällen werden die Zunftmitglieder
Kähler, Thiede und Voss übernehmen.
6.
Die Scheiben fertigt Tischler Peters an.
7.
Wurden die Anschreiben der Central – Committe der vereinigten Schützenzünfte
Mecklenburgs d. Schwerin März 1870, das Schreiben des Festcommitte zu Schwerin
den 15 April 1871 so wie das Probeblatt
„Organ für Schützenwesen und Jägerei“ vorgelesen, jedoch war man der
Ansicht auf Kosten der Zunftkasse keine Deputierte zu der Festlichkeit zu
Schwerin abzusenden.
8.
Für die ausgetretenen Leutnant Busch und Fähnrich Rothenhäuser wurden durch
Stimmenmehrheit wieder gewählt:
zum
Leutnant Kaufmann Salchow und zum Fähnrich Karnatz, von denen die Wahl
angenommen wurde.
9.
Hinsichtlich der Gewinne wurde bliebt, daß der König in bisheriger Weise den
silbernen Löffel erhält, wogegen den anderen Schützenbrüdern auf ihre
Gemeinschüsse Marken erteilt werden, worauf sie ihre Gewinne sich selbst von
den hiesigen Schützenmitgliedern aussuchen können und den Betrag mit den
erhaltenen Marken bezahlen, welche demnächst an den Berechner gegen
Berichtigung des Betrages abgegeben werden. Womit geschlossen L. Mau
W. Kossow Salchow Busch“
1872
„Protocollum
gehalten in der Schützenzunftversammlung am 21. Mai 1872 zu Neukalen.
In
der heutigen Versammlung wurde
1.
der diesjährige Königschuss auf den 11ten und 12ten Juli d.J. festgesetzt.
2.
die Rechnung pro 1 Mai 1871 bis 30 April 1872 wurde in ihren einzelnen Ansätzen
und Belägen durchgegangen
Die Einnahme hat betragen
259 Rthlr. 16 Sch.
Die Ausgabe dagegen 247
Rthlr. 30 Sch. 3 Pf.
Mithin Kassenbestand 11 Rthlr.
33 Sch. 9 Pf.
Gegen
die Rechnung fand sich nichts zu erinnern.
3.
beschlossen, den Königsschussball am
Freitag 8ten November d.J. zu feiern.
4.
hinsichtlich der Musik an den Königsschusstagen die Bestimmung ad 4. im vorigen
Jahre beizubehalten.
5.
das Arrangement wegen der Tänze werden die Zunftmitglieder Kähler, Thiede und
Voss übernehmen, weshalb erstere beide dieserhalb ersucht werden sollen.
6.
die Anfertigung der Scheiben wird Tischler August Glasow übernehmen.
7.
der Hauptmann Schröder ist aus der Zunft ausgetreten und wurde beschlossen, zur
Zeit statt seiner einen Hauptmann nicht wieder zu wählen.
8.
Hinsichtlich der Gewinne wurde die Bestimmung sub 9 des vorigen Jahres
beibehalten.
9.
Verlesen, genehmigt L Mau W. Kossow Salchow Busch“
„Neukalen
den 12 Mai 1872
Da
nach Anzeige der Herren Deputierten zu dem auf den 11ten und 12ten k. M.
anberaumten Königsschuss keine Musik zu haben sei, so war auf heute eine
Versammlung der Schützenbrüder angezeigt. Man brachte die vorliegende
Angelegenheit zur Sprache und wurde der Königsschuss auf den 4ten und 5ten Juli
verlegt, indem nach Aussage des Musikus Sens zu dieser Zeit der Musikus Voss –
Teterow mit seinem Musikkorps aufwarten wolle.
L.
Mau Salchow Busch“
1873
„Neukalen
den 3 Juni 1873
Die
heutige Schützenzunftzusammenkunft war durch den Boten Köhler zusammengerufen
und zahlreich erschienen.
Es
wurde
1.
Die Rechnung vom 1 Mai 1872 bis 30 April 1873 durchgelesen, in seinen Belägen
richtig befunden und der Berechner hierauf befreiet so daß der Kassenbestand
von 25 Rthlr. 40 ½ Schilling richtig
übertragen war.
2.
Wurde die Wahl der 3 Committeeherrn durch Stimmzettel beschafft.
Es
erhielten die meisten Stimmen:
1. Herr G Meyer mit 18 Stimmen
2. Herr Röpke mit 21 Stimmen
3. Herr Kupferschmied Heinke 14 Stimmen
3.
Wurde die Wahl eines Offiziers vorgenommen. Es erhielt die meisten Stimmen Schuhmacher
Müller, welcher die Wahl auch annahm.
4.
Wurde die Feier des diesjährigen Königschusses auf die Tage des 3ten und 4ten
Juli 1873 festgesetzt.
5.
Wurde mit dem Musikus Sens über die Lieferung einer guten Musik d. h. mit
lauter gelernten Musikern abgeschlossen. Sens versprach solche Musiker zu
stellen. Die Committe hat hierauf zu achten, auch widrigen Falls dem Sens
Abzüge zu machen. Es wurde bestimmt, daß Sens 44 Rthlr. Erhalten solle, wofür
er nicht allein die Ausmärsche und Unterhaltungsmusik und Einmärsche, sondern
die Musik zu den beiden Bällen, welche in diesem Jahre an den beiden
Königsschusstagen stattfinden sollen zu leisten habe. Ebenso Unterhaltungsmusik
am Sonntage machen müsse.
6.
Die Anfertigung der Scheiben wird Tischler Rugenstein besorgen.
7.
Zu Festordnern auf den Bällen wurden die Herrn Tuchmacher Voss, Herr Rademacher
Niemann und Schlachter Köster erwählt.
8.
Wird die Committe dafür sorgen daß ein paar gute Tambour angagiert werden.
9.
Wurde beschlossen daß auch in diesem Jahre die Einrichtung der Gewinne wieder
so wie im vorigen Jahre durch Marken beschafft werden solle.
10.
Wegen Ausmessen der Knöpfe wurde beschlossen die Herrn Kaufmann Salchow und
Tischler Ziems zu solchen Geschäfte zu committiren.
11.
Wurde hervorgehoben daß so wenig Schützenmitglieder sich an den Ausmärschen
beteiligten und darauf beschlossen daß eine Strafe von 24 Schilling für jeden
festgesetzt sein solle welcher ohne genügenden Grund sich von dem
Ausmarschieren zurückziehe. Wer sich genügend entschuldigen kann, hat solche
dem Berechner Zingelmann anzuzeigen.
12.
Hatten die Totenträger sich darüber beschwert daß in den letzten Jahren viele
Tote aus der Hand getragen würden und daß sie dafür auch nicht mehr Betragen
würden und daß sie dafür auch nicht mehr Bezahlung erhielten, als wenn sie auf
der Bahre trügen. Es wurde beschlossen daß von jetzt an für solche Tote welche
aus der Hand getragen würden an jeden Träger 4 Schilling extra gezahlt werden
sollen und wird der Herr Berechner solche Zahlungen annehmen und erteilen.
W. Reinhardt Busch J Röpke
Georg Zingelmann“
„An
den Forstmeister Schröder zu Dargun
Dem Forstmeister Schröder zu Dargun wird hierdurch
das Commissorium erteilt, dem diesjährigen Königsschusse zu Neukalen, welcher
nach gemachter Anzeige am 3.und 4. Juli d. J. stattfinden wird, Namens seiner
Königlichen Hoheit des Großherzogs beizuwohnen, zugleich die Vorschüsse für
Allerhöchst denselben und das Großherzogliche Haus zu verrichten und demnächst
hierüber an seine Königliche Hoheit zu berichten, in Betreff der Kosten aber so
zu verfahren, wie durch das demselben unterm 8. Juni 1863 erteilte Commissorium
bestimmt worden ist.
Schwerin, den 12. Juni 1873.
Auf
Allerhöchsten Befehl: Großherzogliches Kabinett.
Flügge.
Auf Allerhöchsten Befehl habe ich der verehrlichen
Schützenzunft zu Neukalen das hierneben erfolgende Königsschild in Serenissimi
Namen, „zum Tragen an der Königskette“ zu übergeben. Dieses ehrenvollen
Auftrags mich hiermit entledigend, habe ich die Ehre in vollkommenster
Hochachtung zu sein der verehrlichen Schützenzunft
Dargun, den 28. Juli 1873 ganz ergebenster
Schröder“
1874
„Neukalen
26 Mai 1874
Die
heutige Schützenzunftversammlung war durch den Boten Köhler zusammen berufen
aber nur spärlich besucht.
1.
Die Rechnung vom 1 Mai 1873 bis 1 Mai 1874 wurde mit seinen Belägen durch
genommen und für richtig befunden. Es ergab sich ein Kassenbestand von 11
Rthlr. 30 Schilling und heute früh noch nachträglich bezahlt 2 Rthlr. So daß
der Gesamtkassenbestand 13 Rthlr. 34 Schilling beträgt. Der Berechner wurde
liberiert.
2.
Die Feier des diesjährigen Königschusses wurde auf den 9 und 10 Juli
festgesetzt.
3.
Wurde mit dem Musikus Sens wegen Gestellung von 12 Mann Musicis zum
Königschusse verhandelt. Sens wurden für Gestellung eines 12 Mann starken und
lauter Gelernten Musikern bestehenden Chor 48 Rthlr. Bewilligt, wofür derselbe
aber unter Denselben Bedingungen wie im verflossenen Jahre aufwarten muss.
4.
Die Anfertigung der Scheiben wird in diesem Jahre der Tischler Rugenstein
beschaffen.
5.
Zu Festordnern auf den Bällen wurden die Herrn Voss, Niemann Rademacher und
Schlachter Köster ernannt.
6.
Wurde die Committe beauftragt zwei gute Tambour zum diesjährigen Königschusse
zu angagieren. Die vorigjährigen Beschlüsse ad 10 11 und 12 bleiben auch in
diesem Jahre von Bestand.
Womit geschlossen W Reinhardt G
Meyer J Röpke J Busch
An
den Vorstand der Schützenzunft zu Händen des Herrn G. Meyer Neukalen
Großherzoglich Mecklenburgisches Fürsilier – Regiment
Nr. 90 Rostock, den 20.Juni 1874 in
Erwiderung des gefälligen Schreibens vom 18. d. Mts. Teilt das Regiment
hierdurch ergebenst mit, daß die zur Mitwirkung bei der dortigen
Königschussfeier erbetenen Tamboure für die Dauer vom 8. bis 11. Juli dorthin
werden beurlaubt werden.
A.L. Knelenz Remisleutnant und
Regimentsadjutant“
Schützenkönig
1874 wurde Glasow (Seiler)
1875
„Neukalen
den 18. Mai 1875
In
der auf heute anberaumten Versammlung der hiesigen Zunftmitglieder wurde:
1.
Die Rechnung vom 1. Mai 1874 bis 30. April 1875 in ihren einzelnen Ansetzen und
Belägen durchgegangen, nachdem der Kupferschmidt Heinke zuvor erklärt, daß er
und der Kassenschreiber Meyer solche vorher rewiedirt, und Munitur frei
befunden hätten. Der Kassenbestand pro 1873-1874 ist mit 13 Rthlr. 34 Schilling
richtig übertragen.
Die Einnahme hat betragen
219 Rthlr. 24 Sch.
Die Ausgabe dagegen 210
Rthlr. 29 Sch. 10 Pf.
Mithin Kassenbestand 17 Rthlr. 42 Sch. 2 Pf.
Gegen
die Rechnung fand sich weiter nichts zu erinnern.
2.
Die Feier des diesjährigen Königschusses auf den 15.und 16. Juli dieses Jahres
angesetzt.
3.
Mit den Musikus Sens wegen Gestellung von 12 tüchtigen Musicis an den beiden
Königschusstagen und dem Sonntage die Vergütung mit 50 Rthlr. Vereinbart doch
mit der ausdrücklichen Bestimmung das die in dieser Beziehung früher ihn
vorgeschriebenen Bedingungen von Bestand bleiben.
4.
Die Anfertigung der Scheiben in diesem Jahre wurde den Tischler Ziems
übertragen.
5.
Zu Festordnern auf den Bällen wurden die Zunftbrüder Voss Rademacher Niemann
und Schlachter Köster wieder gewählt.
6.
Die Zuziehung 2er Tambour der Committe überlassen.
7.
Im Folge der Erklärung des Fahnenträgers Wolf von seinen Offizier auszuscheiden
wurde zur Wahl eines neuen Fahnenträgers geschritten. Hierbei wurde in Anregung
gebracht daß diese Fahne welche Wolf bisher geführt, vor etwa 60 Jahren von den
wailand Schuster Jacob Salchow und wailand Schneider Schmidt der Zunft
geschenkt indem Ersterer 50 Rthlr. Und Letzterer 10 Rthlr. Dazu hergegeben und
die Stickerei derzeit von den Töchtern des wailand Bürgermeister Petri besorgt
worden. Die beiden Geber sollen dermal mit dem Geschenke die Bedingung gestellt
haben das einer Ihrer Nachkommen diese Fahne trage. Zuerst solle Schmidt solche
Fahne, hierauf der Jacob Salchow, darauf der wailand Virtelsman Grohmann, dann
der wailand Kaufmann Jacob Salchow und hierauf der Ackersmann Wolf, welcher die
Witwe des wailand Virtelsman Grohmann geheiratet. Als nächste Verwandte des
Geber´s Salchow wurden die beiden Ackersleute Theodor und Wilhelm Grohmann
angeführt. Die Versammlung beschloss diese Observanz anzuerkennen und wurde im
Folge der Abstimmung durch Wahlzettel der Ackersmann Wilhelm Grohmann mit 18
gegen 15 Stimmen zu Fahnenträger gewählt indem ein Stimmzettel bezeichnet mit
Theodor G verworfen wurde und mit geschlossen.
L Mau
Georg Zingelmann J. F.
Heincke Busch.
Meckl. Fues. Regmt. No.
90 Rostock,
den 17. Juni
1875
I Bataillon
I. No. 460
An
den Vorstand der Schützenzunft zu Neu Kahlen.
Auf Ihr bezügliches Gesuch an das Großherzogliche
Regiment vom 16ten d. M., erwidert Ihnen im Auftrage das Bataillon, daß
dasselbe genehmigt worden ist, und die gewünschten beiden Tamboure so zeitig
von hier abgehen werden, daß sie bis zum 14ten Juli Mittags in Neu Kahlen
eintreffen.
v Studnitz.
Oberstleutnant und Bataillons Kommandeur“
Schützenkönig
1875 wurde Carl Glöckner (Zigarrenmacher)
1876
„Neukalen
den 6. Juni 1876
In
der heutigen Versammlung wurde
1.
Die Rechnung vom 1. Mai 1875 bis 30. April 1876 in ihren einzelnen Ansätzen und
Belägen durchgegangen. Der Kassenbestand p 1875 ist mit 53 Rthlr. 6 Schilling
richtig transportiert.
Die Einnahme hat betragen 650,54 Mark
Die Ausgabe dagegen 661,18 Mark
Mit den Vorschuss des Berechners M. 10,64 Mark
Gegen
die Rechnung fand sich weiter nichts zu erinnern.
2.
Wurde hervorgehoben das der Zigarrenmacher Schmidt und der Weber C. Lange beide
2 Jahre mit ihren Beiträgen in Rückstand wären und solche mehrfacher
Aufforderung durch den Zunftboten Köhler ungeachtet bisher nicht berichtigt
hätten. Nach bisheriger Üblichkeit seien die Zunftmitglieder welche 2 Jahre
nacheinander ihre Beiträge nicht bezahlt gestrichen, welche jetzt bei den
obenbemerkten Restanten der Fall sein würde. Es wurde daher beschlossen dem
Weber C Lange und Zigarrenmacher Schmidt durch den Zunftboten eröffnen zu
lassen daß sie die Streichung als Mitglied der hiesigen Schützenzunft zu
gewärtigen hätten, wenn sie ihre rückständigen Beiträge bis zum Beginn des
bevorstehenden Königschusses nicht berichtigt hätten.
3.
Der diesjährige Königschuss ist auf den 20. und 21. Juli d. J. festgesetzt.
4.
Von Schuster Kottky jun. Vorgetragen das sein Bruder der Musikus Kottky bereit
wäre für 45 Rthlr. 12 bis 14 Musici zum diesjährigen Königschuss zu stellen. Da
der Musikus Sens erklärte für gleiche Summe zum diesjährigen Königschuss unter
den gleichen Bedingungen 12 Musikus zu stellen, so wurde darüber abgestimmt und
entschieden sich von den anwesenden Personen 21 für Sens und 17 für Kottky dem
nach also durch Stimmenmehrheit ersterer gewählt wurde.
5.
Die Anfertigung der Scheiben in diesem Jahre wurde dem Tischler Peters
übertragen.
6.
Zu Festordnern auf den Bällen wurden der Tuchmacher Voss Rademacher Niemann und
Schuster Kuckuck erwählt.
7.
Die Zuziehung 2er Tambour ist die Comitte überlassen.
8.
Die 3jährige Zeit für die Comittee Mitglieder Heincke Meyer und Röbcke ist
abgelaufen und sind wieder gewählt erstere beiden so wie der Maurermeister
Zastrow für die folgenden 3 Jahren wiedergewählt.
9.
Der von hier nach Malchin gezogene Zunft Bruder Offizier Müller hat seinen
Austritt aus der Zunft erklärt und ist für denselben im Folge der Abstimmung
der Zettel der Schuster Kuckuck wieder zum Offizier gewählt.
10.
Von den Committee Mitgliedern wurde hervorgehoben das sie hinsichtlich der auf
dem Schützenplatz anzuweisenden Budenplätzen mit den Budeninhaber stets Deferenzen
gehabt hätten und daher beantragten das die Breite einer jeden anzuweisenden
Bude zu ihrer Richtschnur bestimmt werden möge. Es wurde daher beschlossen das
jede Bude nicht breiter wie 18 bis 20 Fuß sein sollte.
L Mau G Meyer J.
Busch Zastrow J F Heincke“
Schützenkönig
1876 wurde Mamerow (Ackersmann)
1877
„Neukalen,
den 22. Mai 1877
In
der heutigen Sitzung wurde
1.
Die Rechnung p 1. Mai 1876/77 in ihren einzelnen Ansätzen und Belägen
durchgegangen.
Die Einnahme hat betragen 637,90 Mark
Die Ausgabe dagegen 600,37
Mark
Mithin Kassenbestand 37,53 Mark
Der
Vorschuss des Berechners zur vorjährigen Rechnung von 10,64 ist an denselben in
der vorliegenden Rechnung zurückgezahlt. Gegen die Rechnung fand sich nichts zu
erinnern.
2.
Vom Vorstande wurde bemerkt daß von vielen Zunftgenossen die Beiträge nicht wie
bisher üblich am morgen des ersten Königschusstage vor dem Auszuge sondern erst
später berichtigt würden, daher der Kassenberechner nicht in der Lage wäre die
baren Gewinne auszuzahlen, vielmehr stets Vorschüsse leisten müsse. Es wurde
daher den Zunftgenossen dringend empfohlen die Beiträge an den ersten
Königschusstage vor dem Auszuge an den Berechner zu entrichten. Die
Königschusstage sind auf den 19. und 20. Juli d. J. festgesetzt.
3.
Wurde der Committe der Auftrag gemacht für die Gestellung tüchtiger Musiker so
wie 2 Tambouren an den beiden Königschusstagen sorge zu tragen, allemal aber
dahin Vorkehr zu treffen daß am Sonntag Nachmittag 22. Juli auf dem
Schützenplatz nach beendigten Gottesdienst musiziert würde und zwar von 4 bis 8
Uhr, vorausgesetzt wird das diese Musik an dem Sonntage von 7 tüchtig
ausgeführt werde. Was den Kostenpunkt anbetrifft so glaubt man die Committe für
Leistung der Musik und Tamboure mit einer Ausgabe von 200 Mark auskommen werde.
4.
Die Anfertigung der Scheiben in diesem Jahre würde dem Tischler Glasow zu
übertragen sein doch hat die Committe vorher mit denselben den Preis
festzustellen.
5.
Zu Festordnern auf den Bällen wurden der Tuchmacher Voss der Rademacher Niemann
und Klempner Stein gewählt.
6.
Für den von hier fortgegangenen Offizier Kuckuck ist der Zunftbruder Albert
Niemann durch Stimmenmehrheit wieder gewählt worden, und hat derselbe die Wahl
angenommen.
7.
Von den Trägern wurde wegen der zahlreichen Todesfällen bisher eine
außerordentliche Vergütung beantragt und wurde beschlossen jeden Träger eine
außerordentliche Vergütung von 1,50 M zu geben.
8.
Wurde beschossen die bisherige Miete für die Buden auf dem Schützenplatz von
2,50 M auf 3 Mark zu erhöhen.
9.
Der Zunftbruder Schustermeister Jacob Schumann feiert in diesem Jahre sein 50 jähriges
Jubiläum, und ist beschlossen demselben einen Rohrstock mit silbernen Knopf mit
angemessener Inschrift zu dieser Feier auf Kosten der Kasse durch die Committe
namens der Zunft überreichen zu lassen. Außerdem soll der Zunftbruder Schuhmann
von ferneren Beiträgen sowie von der Verpflichtung zum Ausmarsche mit dem
Gewehr befreit sein. Die Anschaffung des Stockes pp ist der Committe
überlassen.
L Mau G Meyer J. F. Heincke
A. Zastrow Busch“
1878
„Neukalen,
den 11. Juni 1878
In
der heutigen Versammlung wurde beschlossen
1.
Der diesjährige Königschuß wurde auf den 11. und 12. Juli dieses Jahres
festgesetzt.
2.
Die Rechnung vom 1. Mai 1877 bis zum 30 April 1878 wurde in ihren einzelnen Ansätzen
und Belägen durchgegangen.
Die Einnahme hat betragen 728,18
Die Ausgabe dagegen 650,51
Mithin Kassenbestand 77,67 M
Hierbei
kam zu sprache daß die Anleihe von 100 Mark den Darleiher Kupferschmidt Heincke
noch nicht abbezahlt wurden, woran nach Angabe des Zunftberechners Zingelmann
der Imstand schuld sei, daß die Totenträger statt am 1.Mai des abgewichenen
Jahres ihre Renumeration entgegen zu nehmen, solche zum Königschusstage, also
in den folgenden Jahre erhielten, und er den Kassenvorrat zur Abschläglichen
Bezahlung an die Totenträger verwandte. Es wurde nun beschossen daß für die
Zukunft, also vom 1. Mai d. J. An die Totenträger ihre jährliche Renumeration
in 2 halbjährlichen Raten zuerst also am 1. Dezember 1878 und dann ultimo April
1879 erhalten wo dann auch an selbigen ihre Restforderung für den verflossenen
Jahrgang zum diesjährigen Königschuß, wenn Einnahme zur Kasse erfolgen zu
berichtigen wäre. Da die der Zunftkasse obliegenden Ausgaben voraussichtlich
nicht geringer werden, außerordentliche Einnahmen auch nicht in Aussicht
stehen, so wurde beschlossen die Mietszahlung für die Buden auf dem
Schützenplatze von 3 M auf 5 M zu erhöhen, und zwar vom bevorstehenden
Königschusse an, im gleichen auch den Jahres Beitrag der Zunftmitglieder um
2,50 M zu erhöhen.
Gegen
die Rechnung fand sich sonst nichts zu erinnern.
3.
Was die Musik zum diesjährigen Königschuß anbetrifft so ist die Committe
beauftragt, dieserhalb das weitere anzuordnen und dafür Sorge zu tragen, daß
ein tüchtiges Musikcorps gestellt werde, wobei im übrigen die vorjährigen
Bestimmungen von Bestand bleiben. Ebenso ist die Committe beauftragt für die
Gestellung von 2 Tambouren zu sorgen.
4.
Die Anfertigung der Scheiben wird in diesem Jahre Tischler Rugenstein haben.
5.
Als Festordner wurden die Zunftbrüder Tuchmacher Voss Klempner Stein und
Rademacher Niemann.
6.
Wurde beschlossen daß für diejenigen Personen welche nicht zu der Familie der
Zunftgenossen gehören, welche aber den Ball am 2.ten Königschusstage besuchen
ein Eintrittsgeld von 75 Pfennig so wohl von jeden Herrn sowie von jeder Dame
wahr genommen werden soll, und zwar von den nächsten Königschusstagen an.
7.
Zur Entgegennahme des Entrees am 2ten Königschusstage sind die Zunftbrüder
Pietschmann und Messerschmidt Benduhn gewählt.
L
Mau Busch J. F. Heincke“
Schützenkönig
1878 wurde August Benduhn (Messerschmidt)
1879
„Neukalen,
den 3. Juni 1879
In
der heutigen Zunft – Versammlung wurde
1.
Die Rechnung vom 1. Mai 1878 bis zum 30. April 1879 wurde in ihren einzelnen
Ansetzen und Belägen durchgegangen.
Die Einnahme hat betragen 787,32 M
Die Ausgabe dagegen 915,77 M
Mithin Kassenbestand nicht
Der Berechner im Vorschuss mit 128,45 M
Gegen
die Rechnung war weiter nichts zu erinnern. Es wird bemerkt daß der Vorschuss
dadurch gekommen das die Träger in diesem Jahre zweimal ihre Bezahlung erhalten
und eine Schuld von 100 Mark abgetragen.
2.
Der diesjährige Königschuss wurde auf den 17. und 18. Juli d. J. festgesetzt.
3.
Die Versammlung an den Königschusstagen findet in den Brugerschen Lokale
Morgens 7 Uhr statt.
4.
Die 3jährige Periode der Committe war abgelaufen und folgende Herren auf 3
Jahren gewählt: G Meyer, August Kossow und A. Wagenknecht
5.
Wegen der Musik und Tambour besorgt die Committe.
6.
Wurde beschlossen das die Bälle an den beiden Königschuss Abende in den Lokalen
des Herrn Gastwirt C. Bruger und F Lagemann stattfinden, und das Fremde an den
beiden Abenden der Zutritt gegen ein Entre von jeden Herrn von 75 Pf. Und Damen
75 Pf. gestattet sein soll, und wurden zur Erhebung das Entre im Brugerschen
Lokale J Pietschmann und August Benduhn und im Lagemannschen Lokale J Heincke
und Schneider Ladewig. Als Tanzordner bei Bruger Tuchmacher Voss und Alb
Wiemann bei Lagemann Bäcker Anders und Aug. Borchert gewählt.
7.
Die Anfertigung der Scheiben wurden Tischler Ziems übertragen.
8.
Zu Revisoren der Rechnung wurden gewählt der Kaufmann C. Broder und Kaufmann C.
Salchow.
Womit
geschlossen. H Stüdemann G Meyer
A Wagenknecht Busch“
Schützenkönig
1879 wurde Rudolf Fischer (Ackersmann)
1880
„Neukalen,
den 18. Mai 1880
In
der heutigen Zunft – Versammlung wurde beschlossen
1.
Die Rechnung vom 1. Mai 1879 bis zum 30. April 1880 in ihren einzelnen Ansetzen
und Belägen durchgegangen. Der vorjährige Vorschuss an den Berechner ist mit
128,45 restituiert.
Die Einnahme hat betragen 749,96 M
Die Ausgabe dagegen 760,65 M
Mithin der Berechner in Vorschuss 10,96 M
Welche
von denselben bei der nächsten Rechnung in Ausgabe zu stellen gegen die
Rechnung wurden keine Munituren erhoben.
2.
Der diesjährige Königschuß wurde auf den 15. und 16. Juli d. J. festgesetzt.
3.
Die Bestimmung zu vorjährigen Protokoll sub No. 3, 4 bleibt von bestand.
4.
Die Musik besorgt gleichfalls die Committe. Was die Annahme der Tambour
anbetrifft so sprach man sich teilweise dahin aus das die Anschaffung 2er
Trommel auf Kosten der Zunftkasse im Interesse der Zunft wohl zu berücksichtigen sein würde, wie denn
Trommelschläger nach vollendeten Militärdienst jetzt hier zu haben wären, und
die Zuziehung der Militär – Trommelschläger aus Rostock allemal mit großen
Kosten verbunden wäre. Die Committe ist beauftragt Erkundigungen darüber
einzuziehen ob zurückgesetzte aber noch brauchbare Militärtrommel, für einen
billigen Preis zu aquiriren wären, und erforderigenfalls solche anzukaufen
sonst aber, wegen Anschaffung ganz neuer Trommel Erkundigungen anzustellen und
nötigenfalls, für die Zunftkasse anzukaufen.
6.
Die vorjährigen Bestimmungen bleiben gleichfalls von Bestand und nur das für
den Tuchmacher Voss als Tanzordner der Schuster Carl Kottky eintritt.
7.
Die Anfertigung der Scheiben aus Pappe wird die Committe besorgen.
8.
Zu Revisoren der nächsten Rechnung sind die Herren Salchow und Broder wieder
gewählt.
9.
Für den ausgetretenen Leutnant der 1. Kompanie Voss wurde durch Stimmenmehrheit
der Kaufmann Ernst Broder welcher die auf ihn gefallene Wahl annahm.
10.
Schließlich wurde noch bestimmt daß für das Tragen der Leichen derjenigen
Personen welche nicht Mitglieder der Schützenzunft gewesen, statt der
bisherigen Gebühr von 6,50 M für die Zukunft 7 M erhoben werden soll und diese
mehr bezahlten 50 Pf. nach Ablauf des Geschäftsjahrs an die sämtlichen Träger
verteilt werden soll.
11.
Es war Deferenz darüber entstanden ob derjenige welcher einen Knopf geschossen
dafür an die Zunftkasse 5 Pf. zu zahlen hat oder überall nicht, und die
Zunftkasse die Kosten der Anschaffung der Knöpfe bestreitet. Man will also
darüber abstimmen und schreiben diejenigen welche für die Zahlung der 5 Pf. an
die Zunftkasse stimmen auf ihren Stimmzettel ja und diejenigen welche für
wegfall dieser Zahlung stimmen nein! Bemerkt wird hier bei noch das Tischler
Rugenstein welcher bisher die Knöpfe geliefert, für die Zukunft für jeden Knopf
5 Pf. statt früher 6 Pf. aus der Zunftkasse erhält. Bei der Abstimmung ergaben
sich 22 Stimmen für ja und 7 Stimmen für nein, mithin 5 Pf. für die Zukunft für
jeden Knopf von den betreffenden Schützen zu erledigen sein.
12.
Zur Vermeidung von Unordnung wurde beschlossen daß jeder Schütze zuerst den für
ihn angeschriebenen Gang von 3 Schüssen rein abschießt und erst nach Abgabe
dieser seiner 3 Schüsse ein neuer Gang in gleicher Weise usw. für ihn vom
Zunftschreiber angeschrieben werden soll, so das alle mal erst die betreffende
angeschriebene Gang abgeschossen werden muss bevor ein neuer Gang an die Reihe
kommt.
Salchow L Mau
G Meyer A. Kossow Ad. Wagenknecht Busch”
Wir wollen dem Bürgermeister, Hofrat Mau hierdurch
das Commissarium erteilen, an dem diesjährigen Königschusse in Neukalen, welcher
am 15. und 16. Juli d. J. stattfinden wird, in Unserem Namen teilzunehmen,
dabei die Vorschüsse für Uns und Unser Großherzogliches Haus zu verrichten und
demnächst hierüber an Uns zu berichten. Die durch Ausrichten dieses Commissari
entstehenden Kosten, welche für gewöhnlich 75 bis 90 M – wenn Wir oder ein
Mitglied Unseres Großherzogl. Hauses durch den besten Schuss Schützenkönig
werden aber 180 bis 210 M – nicht übersteigen dürfen, sind bei der obersten
Verwaltungsbehörde Unseres Haushalts zu liquidieren.
Schwerin, den 18.
Juni 1880.“
Ähnliche
Schreiben liegen vor vom:
20.
Juni 1881, 4. Juli 1888, 30. Juni 1890,
29. Juni 1891, 15. Juni 1892