1802

 

 

Ein besonderer Vorfall

 

„Actum Nienkalden in consessu senatus den 5 ten Juli 1802 in Gegenwart des Bürgermeisters Wachenhusen und der Herrn Senatoren Bremer und Carow.

Registratura

Am isten d. M., als am ersten Königschusstage war unter den Zunftgenossen, nach beendigtem Schießen, ein gemeinschaftliche Vergnügen mit Musik und Tanz auf dem Rathssaale veranstaltet und von dem Magistrate bewilligt, und das Vergnügen allgemeiner zu machen, war, wie auch schon im vorigjährigen Königsschusse zu allgemeinem Vergnügen geschehen war, nicht nur einigen honoratioribus der Stadt, sondern auch verschiedenen anständigen jungen Mädchen, unter andern auch den Töchtern des grade hier anwesenden Schauspielers Löwe, so wie auch diesem selbst und einigen anderen wohlerzogenen Schauspielern, auf deren Ansuchen, der Zutritt hierzu verstattet.

Schon auf diesem Balle, welcher bis um 3 Uhr des Morgens dauerte, hatte man mit Missvergnügen erfahren müssen, einer der Schauspieler von einem Bürger aus bloßer Verachtung seines Standes so äußerst unhöflich behandelt ward, daß bloß dessen sehr bescheidenes Betragen den Ausbruch eines öffentlichen Ärgernisses verhindert hatte.

Man hatte sich indessen, um das Vergnügen des Abends nicht zu stören, damit begnügt, diesem sein Betragen ernstlich zu verweisen, und da sich dieser aus Verdruss darüber von dem Balle entfernte; so ward der übrige Teil der Nacht in ziemlicher Ruhe und gemeinschaftlichem Vergnügen hingebracht, wiewohl hier und da einige der Unruhigsten über die Anwesenheit der Schauspieler stichelten und sich deutlich merken ließen, daß sie deren Gesellschaft eben für keine Ehre ansähen.

Eben diese Stichelreden hatten am anderen Tage beständig fortgedauert, und es war wohl natürlich, daß dieses ganze Betragen um so mehr zum Verdrusse der anwesenden Obrigkeit gereichen mußte, da man mit immer mehreren Missvergnügen daraus abnahm, wie wenig Dank man ich bei dem Bürger dadurch verdient, wenn man ihrer Lust nicht nur die seinige entopfert, sondern sich sogar alle mögliche Last und Mühe gefallen lässt, um nur den beabsichtigten Zweck eines gemeinschaftlichen Vergnügens zu erreichen.

Nach eben beendigtem Schießen am Abend des zweiten Schießtages, trat der Grobschmidt Clasen auf einmal in größter Wut zu dem auf dem Schießhause in officio anwesenden Bürgermeister Wachenhusen und Herrn Rathsverwandten Bremer, schlug heftig auf den Tisch und klagte den Tuchmacher Lübcke unter entsetzlichem Gepolter an, daß er sich unterstehen wolle, noch zuletzt aus Lust einen Schuß zu tun, das solle nicht sein und es wäre Zeit zu Hause zu gehen. Hinter ihm kam der Tuchmacher Lübcke, welcher sich zuerst in gelindten und endlich ebenfalls in heftigen Ausdrücken über die Heftigkeit beschwerte, mit welcher ihn Clasen angefahren hatte. Er berief sich übrigens auf den Herrn Rathsverwandten Bremer, welcher ihm den letzten Schuß zu tun, erlaubt habe, da er eine Büchse, die er soeben im Handel gehabt, probieren wollen.

Die Heftigkeit des Grobschmidt Clasen stieg hierüber bis zur Wut und es entstand beiden ein äußerst lauter Wortwechsel, während dessen das persönliche Ansehen des Magistrats einen tätlichen Angriff von Seiten des Grobschmieds Clasen nur mit äußerster verhindern könnte. Sehr deutlich hörte übrigens die ganze Gesellschaft, daß der Grobschmidt Clasen den Tuchmacher Lübcke einen Schlingel nannte. Mit äußerster Mühe gelang es dem Bürgermeister Wachenhusen endlich, den ärgerlichen Wortwechsel beizulegen. Man verwies beiden, besonders dem Grobschmidt Clasen das unanständige und im Beisein obrigkeitlicher Personen äußerst achtungswidrige Betragen und behielt sich weitere Verfügung deshalb vor.

Der Grobschmidt Clasen blieb indessen während der Zeit, da die Magistratspersonen mit dem Verteilen der Gewinne beschäftigt waren, in fortwährendem Toben. Weder der Ort, noch die Zeit war dazu geschickt, hierauf genau zu achten. Als er aber endlich, da der Bürgermeister Wachenhusen dicht neben ihm stand, in die Worte ausbrach: „ Es sei unrecht gewesen, daß man den Komödianten den Zutritt zum balle verstattet, zu denen die Zunft die Lichter bezahlen habe, daß ein Bürgersmann über solche Schnurrer und Bettler, denn anders könne man sie nicht nennen, weit hinweg sehe“ und dgl. Sah man sich noch einmal genötigt, ihm Ruhe zu gebieten und ihm ernsthaft anzudeuten, daß bei solchem Betragen der Bürger der Obrigkeit die Lust vergehe, sich ihrem Vergnügen aufzuopfern und daß, man, sobald die Zunftgesellschaft nicht nur Trotz und Ungezogenheit äußern, sondern auch durch Beleidigung der von dem Magistrate geladenen oder geduldeten Personen die Obrigkeit selbst recht mutwillig vor den Kopf stoße, sich genötigt sehn würde, den Königschuß auf den alten Fuß wieder herzustellen und die Lustbarkeit zur rechten Zeit um 9 höchstens 10 Uhr Abends zu schließen.

So wenig aber bei dem vorherigen Wortwechsel vernünftige Vorstellungen und persönliches Ansehen die Wut dieses Tumultuanten zu dämpfen im Sinne gewesen waren, so wenig wollte es jetzt damit gelingen. Clasen brach wiederholt in heftiges Poltern aus, stellte sich dicht vor den Bürgermeister hin und antwortete mit einem heftigen Schlage vor die Brust, mit äußerstem Trotz im Tone und in der Miene: „das wolle er sehn, wer ihm und den übrigen Bürgern es wehren solle, wenn sie mit ihren Frauen die ganze Nacht hindurch auf dem Rathssaale tanzen wollten!“

Dieser Trotz, mit welchem die außerordentliche Verlängerung des Königschusses und die Bewilligung des Rathssaales zu dieser Lustbarkeit verlangt ward, das so wenig bescheidene und gefällige Betragen der Zunftgenossen während dieser ganzen zwei Tage, die wenige Dankbarkeit, mit welcher sie die außerordentliche Gefälligkeit des Magistrats bei den mannigfaltigen Bemühungen zur Vermehrung des gesellschaftlichen Vergnügens erwidert hatte, so wie auch insbesondere der Umstand, daß sämtliche Magistratspersonen, deren beständige Anwesenheit bei den Lustbarkeiten der Zunft, zur Erhaltung der allgemeinen Ruhe durchaus gesetzlich und notwendig ist, von dem balle der vorigen Nacht sehr ermüdet waren, und sich daher, dem Vergnügen der Bürger noch einmal eine Nacht zum Opfer zu bringen, um so weniger entschließen konnten und verbunden hielten, da man überzeugt war, daß eine durchgeschwärmte Nacht zum müßigen Vergnügen hinreiche und da man überzeugt war, Daß man sich bei der allgemeinen Stimmung nur Ärgernis zum Lohn versprechen dürfte – alle diese Umstände bewogen den Magistrat: nach dem zehnten Glockenschlage den Feierabend anzukündigen.

Augenblicklich erhob sich unter der ganzen Versammlung ein fürchterlicher Tumult und die ganze Zunftgenossenschaft drängte sich, mit Ausnahme einiger Wenigen, unter Anführung des Grobschmidt Clasen, welcher das Ganze dirigierte, so dicht nach dem Orte hin, wo die 3 Magistratspersonen standen, daß diese in der Tat wegen eines Tätlichen Angriffs in äußerster Besorgnis sein, wenigstens ernstlich darauf Bedacht nehmen mussten, sich aus dem Gedränge zu retten.

Der Grobschmidt Clasen fragte in seinem gewöhnlichen barschen und polternden Tone: was das bedeuten solle, daß sie jetzt Feierabend machen sollten und warum denn die vorige Nacht mit Tanzen habe durchgebracht werden können.

Man antwortete ihm in einem gelasseneren Tone, als er es auf eine eben so unbescheidene, als auf eine unbescheidene und achtungswidrige Art herausgestoßene Frage erwarten konnte: daß es ihm nicht anstehe, von seiner Obrigkeit auf eine solche Art Rechenschaft zu fordern, und man jetzt die Lustbarkeit besonders aus dem Grunde beendigen wolle, weil der Magistrat schon die vorige Nacht dem Vergnügen der Zunft aufgeopfert habe und also dieses noch einmal zu tun, um so weniger Lust haben könne, da das Betragen der Zunftgesellschaft in diesen Tagen nicht dazu geeignet sei, eine außerordentliche Gefälligkeit zu verdienen; daß es übrigens lediglich der Willkür des Magistrats überlassen bleibe, ob und wie lange die Schützenzunft besonders auf dem eigentlich dazu gar nicht bestimmten Rathssaale tanzen solle.

Die Wut des Grobschmidt Clasen stieg jetzt auf das höchste. Er verlangte mit Ungestüm, man solle ihn aus der Rolle der Zunftgenossen herausstreichen, schlug sich dabei heftig an die Brust und munterte den Bürger Johann Stüdemann, welcher neben ihm stand, mit einem kräftigen Schlage auf dessen Schulter, auf, ein Gleiches zu tun.

Den ganzen Saal füllte hierauf ein fürchterliches Geschrei von mehr als 100 Stimmen; am vernehmlichensten aber hörte man darunter das Toben des Grobschmidt Clasen, der in seinen Beleidigungen gegen die Magistratspersonen so weit ging, daß er vor dem Herrn Rathsverwandten Carow mehrere Male in die Hände klatschte, und ihm in einem äußerst trotzigen Tone erklärte: die Bürgerschaft wolle jetzt zu Hause gehen, aber nicht auf Befehl des Magistrats, sondern weil es ihm nun so gefällig sei. Der Rathssaal gehöre den Bürgern, und was man ihnen denn tun wolle, wenn sie, des Befehls ungeachtet, bis an den Morgen tanzten. Ein lautes Geschrei der ganzen Versammlung gab seiner Rede Beifall. Der Lärm war so groß, dass sich der ganze Markt mit Menschen füllte.

Ein solcher öffentlicher Aufstand war nicht im Stande, dem Magistrat die Bewilligung zum fernerem Tanzen abzutrotzen. Als sich aber mehrere Vernünftige um den Magistrat versammelten und auf eine bescheidene Art um die Vergünstigung zum ferneren Tanzen nachsuchten; So ward man dadurch den Musikanten das Spielen wieder zu erlauben, um so mehr bewogen, da man öffentliche Unruhe gerne vermeiden wollte und gleichwohl von den unruhigsten Köpfen und denen Aufwieglern, nach dem so eben vorgewesenen Lärm, noch schrecklichere Auftritte für den übrigen Teil der Nacht vermuten konnte. Man gestattete also das Tanzen bis um1 Uhr des nachts, behielt sich aber gegen die Aufrührer, insbesondere wider den Grobschmidt Clasen, fernere Verfügungen vor.

Am 3. Juli hatte man die Schützenzunft zur Untersuchung und Bestrafung des am vorhergegangenen Tags auf dem Schießhause vorgewesenen Lärm zwischen dem Grobschmidt Clasen und dem Tuchmacher Lübcke, Nachmittags um 2 Uhr aufs Rathhaus beschieden. Auffallend war es hierbei, daß fast alle Bürger mit den Tobakspfeifen im Munde erschienen. Um indessen die Gährung nicht zu vergrößern, rügte man dieses restpectwidrige Benehmen nicht.

Clasen konnte nicht leugnen, daß er den Tuchmacher Lübcke vor der ganzen Versammlung einen Schlingel genannt und sich unbescheiden betragen habe; er trat auch sogleich vor den Tisch und fragte: wie viel er dafür bezahlen solle? Er habe Geld mitgebracht. Man antwortete ihm : daß man mit den 3 Offizieren, als den Ältesten der Zunft, darüber zu Rathe gehen wolle; Als er aber mit allgemeiner Zustimmung erklärte, daß er, da keine eigentliche Ältesten der Zunft vorhanden wären, dieses dem Magistrat überlassen wolle, so ward er zu seiner künftigen Warnung in eine Strafe von 1 Rthlr. N 2/3 tel verurteilt, welche der Zunft – Casse anheim fallen solle.

Clasen erlegte die ihm diktierte Strafe ohne Widerrede. Einige der Bürger fingen aber an, heftig darüber zu murren und behaupteten, daß Clasen nicht bestraft werden müsse, indem er Recht gehabt habe, dem Tuchmacher Lübcke das Schießen zu verbieten. Vorzüglich zeichnete sich hierbei der Bäcker Johann Sontag aus, welcher sich mit der Pfeife im Munde vor den Tisch hinstellte und den Magistrat in einem trotzigen und respektwidrigen Tone deshalb tadelte. Einige unter den Bürgern behaupteten endlich: Lübcke habe den Grobschmidt Clasen ein Großmaul genannt und erboten sich, solche eidlich zu erhärten.

Man untersuchte auch diese sogleich, und da Lübcke selbst nicht leugnen konnte, daß er sich des Ausdrucks Großmaul gegen Clasen bedient habe, so ward er ebenfalls verurteilt, der Zunft – Casse eine Strafe von 1 Rthlr. zu erlegen, welchem Ausspruche derselben auch sofort genügte.

Der Grobschmidt Clasen verlangte jetzt mit Heftigkeit, man solle ihn aus der Zunft – Casse ausstreichen und verließ sogleich den Saal.

Die versammelte Schützenzunft ward endlich entlassen, nachdem man ihr noch  angedeutet hatte, daß man den gestrigen Vorfall nicht als ein Vergehen an die Zunft, sondern als ein Vergehen an die Obrigkeit, als eine Aufruhr und als bösliche Aufwiegelung betrachte, welche einer besonderen Untersuchung und Bestrafung wert sei.

Man glaubte jetzt, die Versammlung werde auseinandergehen. Statt dessen merkte man aber mit großer Verwunderung, daß sich sämtliche Bürger im Saal niederließen, die Pfeifen aufs neue anzündeten und sogar Bier zu trinken anfingen, welches schon vorher zu diesem Entzwecke wieder Wissen des Magistrats hinaufgebracht sein mußte. Als man sich erkundigte, was das zu bedeuten habe, erfuhr man, daß sie noch Bier auflegen und den Nachmittag auf dem Rathssaale zubringen wollten. Man untersagte ihnen aber dies schlechterdings mit dem Hinzufügen, daß es durchaus unschicklich sein würde, wenn die Bürger sich ermächtigen wollten den Rathssaal nach ihrem eigenen Belieben zum Wirtshause zu machen. Der Magistrat entfernte sich hierauf von dem Saale in der gewissen Überzeugung, daß sich die Gesellschaft wieder zerstreuen werde.

Dieses geschah aber nicht, vielmehr erfuhr der Bürgermeister Wachenhusen bald darauf von dem Gerichtsdiener Köhn, daß er Auftrag habe, noch eine halbe Tonne Bier anzuschaffen. Köhn ward sogleich mit dem Befehle hinaufgeschickt, der Schützenzunft anzudeuten, daß sie sich im Augenblick und bei nachdrücklicher Ahndung wegzuverfügen habe.

Dessen ungeachtet aber dauerte das Getümmel oben auf dem Saale noch immer fort und nötigte endlich den  unten im Rathhaus wohnenden Bürgermeister Wachenhusen, sich noch einmal, wiewohl allein, indem sich die übrigen Rathspersonen bereits entfernt hatten, auf den Saal zu verfügen. Er fand den Grobschmidt Clasen, welcher sich schon vorher entfernt gehabt hatte, wieder daselbst vor und alle Gemüter in der unruhigsten Stimmung. Der Ackersmann Johann Lückstädt stellte sich, als der Bürgermeister Wachenhusen der Versammlung ernsthaft andeutete, daß sie auseinander gehen und sich ruhig verhalten, am wenigsten sich des Rathssaal zum Trink – Gelage bedienen solle, grade vor denselben hin und Sprach: das Weggehen sei auch wohl noch nicht nötig.

Das lauteste Murren erhob sich noch immer über die dem Grobschmidt Clasen aufgelegte und von diesem bereits bezahlte Strafe. Der Bürger Jacob Bentz trat vor den Tisch, hinter welchem der Bürgermeister stand und zählte in dessen Gegenwart dem Grobschmidt Clasen 1 Rthlr. mit der Bedeutung auf dem Tisch, daß die Schützenzunft dieses Geld zusammen gebracht habe, um ihn für die bezahlte Strafe zu entschädigen. Auf die ihm sogleich vorgelegte Frage: Wer diese Auflage gemacht habe, blieb er die Antwort schuldig. Man hat aber nachher in Erfahrung gebracht, daß Bentz selbst dieses Geld zusammengefordert und sich dabei des Ausdrucks bedient habe, er wolle es Clasen in des Bürgermeisters Gegenwart geben.

Der Grobschmidt Clasen verlangte selbst mit äußerstem Ungestüm, man solle die Confirmation der Schützenzunft verlesen, damit man wissen könne ob das Schimpfen und Schlagen verboten sei, und wie hoch dasselbe bestraft werden müsse.

Ein so trotziges Begehren war um so weniger geschickt, Gewährung zu erlangen, da die Rathsversammlung, nach beendigten Geschäften, bereits auseinander und vom Rathssaale hinuntergegangen war. Es ward ihnen indessen die Versicherung erteilt, daß die Confirmation hiervon nichts enthalte und daß die Bestrafung für betriebenen Unfug also lediglich dem Magistrat überlassen bleibe. Man wolle indessen die Confirmation in der nächsten Versammlung verlesen, und könne dieses Geschäft bis dahin um so eher ausgesetzt bleiben, da bis dahin dieselbe auf keine Weise in Anwendung treten könne. Der Bürgermeister Wachenhusen ermahnte indessen noch einmal zum Weggehen und es gelang ihm endlich, den unruhigen Haufen vom Rathssaale zu entfernen. Doch verfügte sich die ganze Versammlung nach dem Hause des Brauers Peter Kasch, wo sich ein neues Gelage erhob, welches bis zum Abend fortdauerte.

Ein so aufrührerisches Benehmen konnte unmöglich ungestraft hingehen. Man hatte also den hauptsächlichsten Aufrührer Clasen, so wie auch die sich bei dieser Sache hauptsächlich vergangen habenden Bürger Jacob Bentz und Johann Lückstädt zum protokollarischen Verhör auf heute vorbeschieden und hatten sich dieselben, jedoch mit Ausnahme des Ackersmanns Lückstädt, welcher abwesend war, in Person gestellt.

Jacob Clasen mußte zuerst vortreten und ward folgendergestalt befragt:

Int.     1. Wie er heiße, wie alt und wer er sei?

Resp.    Er heiße Jacob Clasen, sei 42 oder 43 Jahre alt und Stadtsprecher auch Grobschmiedemeister hierselbst.

Int.     2. Ob er sich noch aller Vorfälle genau erinnere, welche am 2. Königsschusstage und am Tage darauf vorgegangen wären?

Resp.    O ja.

Int.     3. Ob er nicht am 2. Juli, als am 2 ten Schießtage auf dem Schießhause zu dem Bürgermeister Wachenhusen in einem sehr lauten

              und trotzigen Tone gesagt habe, er wolle sehn, wer ihm und den übrigen Bürgern es wehren wolle, die ganze Nacht mit ihren

              Frauen auf dem Rathssaale zu tanzen?

Resp.   Daran erinnere er sich nicht mehr, wohl aber habe er in einem etwas harten Tone gefragt, ob ein Bürger nicht so viel Recht auf

             dem Rathssaale haben solle, als fremde Personen.

Int.     4. Ob er sich nicht dabei in des Bürgermeisters Gegenwart heftig vor die Brust geschlagen habe?

Resp.    Ja, das habe er getan.

Int.     5. Ob er nicht den Bürgermeister Wachenhusen, als dieser an dem nämlichen Abend auf dem Rathssaale den Feierabend

              angekündigt, in einem trotzigen Tone gefragt habe, was das bedeuten solle, daß jetzt Feierabend gemacht werden solle, und

               warum denn die ganze vorige Nacht mit Tanzen habe durchgebracht werden können?

Resp.     Ja, das könne er nicht leugnen.

Int.     6. Ob er nicht mit Ungestüm verlangt habe, man solle ihn aus der Schützenzunft ausstreichen?

Resp.     Ja, weil er nicht Lust gehabt habe, sich so gezwungen halten zu lassen?

Int.     7. Ob er sich nicht dabei heftig an die Brust geschlagen und laut über Unrecht geschrien habe?

Resp.     Ja.

Int.     8. Ob er nicht den Bürger Johann Stüdemann mit einem heftigen Schlage auf dessen Schulter laut aufgefordert habe, ein Gleiches

              zu tun?

Resp.     Daran könne er sich nicht erinnern.

Int.     9. Ob er sich nicht auch der Worte bedient habe, das wolle er sehn, wer ihm wehren wolle, solange auf, dem Rathssaale zu tanzen,

              als er wolle, der Rathssaal gehöre den Bürgern und der Magistrat dürfe sie nicht hinunterweisen, sie wollten zwar jetzt zu Hause

              gehen, aber nicht weil es der Magistrat befehle, sondern weil es ihnen gefällig wäre, und was man ihnen denn tun wolle, wenn sie

              des Befehls ungeachtet, zu tanzen fortführen wollen?

Resp.     Ja, das habe er gesagt.

Int.  10. Ob er nicht dabei vor dem Rathsverwandten Carow in die Hände geklatscht habe?

Resp.     Dessen besinne er sich nicht mehr.

Int.  11. Ob er nicht hiernach zu dem Bürgermeister Wachenhusen gefragt: Ob denn, wenn die Bürgerschaft nach Hause gegangen sei,

              fremde hinaufkämen? Und ob er nicht, als der Bürgermeister Wachenhusen ihm auf eine so unbescheidene Frage, aus

              indiznalien über einen solchen Verdacht, die Antwort verweigert, erwidert habe: das werde er sich auch verbitten?

Resp.     Ja, das könne er nicht leugnen.

Int.  12. In welcher Absicht er am 3 ten Juli, nachdem er die Strafe von 1 Rthlr. erlegt gehabt habe und nach Hause gegangen gewesen,

              wieder auf den Rathssaal zurück gekehrt sei?

Resp.     Er habe sich über die bezahlte Strafe von 1 Rthlr. die Quittung abholen wollen.

Int.  13. Ob er nicht wisse, wer am 3. Juli den Anschlag gegeben, eine halbe Tonne Bier aufzulegen.

Resp.     Das wisse er nicht.

Int.  14. Ob nicht der Gerichtsdiener Köhn an diesem Tage hinaufgekommen sei und Namens des Magistrats den Befehl erteilt habe: die

              Zunft solle sich vom Rathssaale entfernen und auseinandergehen.

Resp.     Daran erinnere er sich nicht.

Int.  15. Wer die Auflage gemacht, daß jeder dazu beitragen solle, um ihn, Comparenten wegen der bezahlten Strafe von 1 Rthlr. zu

             entschädigen.

Resp.     Das wisse er nicht.

Int.  16. Womit er sein aufrührerisches Betragen in diesen 2 Tagen entschuldigen wolle?

Resp.    Er sei nicht der einzige Aufgebrachte gewesen und alle wären dadurch in Harnisch geraten, weil das Gerücht gegangen sei, die

              Bürger sollten um 9 Uhr nach Hause gehen und als denn fremde zum Tanzen hinaufgelassen werden.

 

Registratura

Der Herr Rathsverwandte Carow zeigte an:

Als er am Abend des 2. Juli auf das Zureden einiger Vernünftigen den Bürgern bis um 12 Uhr zu tanzen erlaubt, habe Einer unter der Gesellschaft geantwortet: „Darin ließen sie sich keine Gesetze vorschreiben.“ Er glaube, daß ebenfalls der Grobschmidt Clasen es gewesen sei welcher sich dieser Worte bedient habe, und er müsse also bitten, ihn hierüber Gleichenfalls zu befragen.

Clasen erwiderte aber, als man ihn hiernach fragte, das habe nicht er sondern der Riemer Gabriel Schmidt gesagt.

Comparent ward endlich noch befragt, ob er alles dieses eidlich erhärten könne? Und als er die Frage mit ja! Beantwortete, ward ihm obige Aussage noch einmal vorgelesen, von ihm genehmigt, und er hierauf entlassen.

 

Es mußte nun  mehr der Bürger Jacob Bentz vortreten, welcher folgendergestalt vernommen ward:

Int.     1. Wie er heiße, wie alt und wer er sei?

Resp.     Er heiße Jacob Bentz, sei 33 Jahre alt und ernähre sich von dem wenigen Vermögen, was er bisher noch von seiner nunmehr,

               an ihm geschiedenen Ehefrau in Händen gehabt habe.

Int.     2. Ob er sich noch an alles genau erinnere, was am 2. Königschusstage und am Tage darauf vorgefallen sei?

Resp.     O ja.

Int.     3. Ob er nicht wisse, wer den ganzen Lärm angesponnen habe und der Aufwiegler dabei gewesen sei.

Resp.     Das wisse er nicht.

Int.     4. Ob er nicht wisse, gehört und gesehen, wie sich der Stadtsprecher Clasen bei dieser Gelegenheit betragen habe?

Resp.     Nein, indem er hinten im Saale gewesen und den Lärm von ferne angesehen habe.

Int.     5. Wer am Tage darauf, als die Schützenzunft zum Zweck der Untersuchung des zwischen Clasen und dem Tuchmacher Lübcke

              vorgewesenen Lärms zu Rathhause geladen worden, den Anschlag gegeben, eine halbe Tonne Bier aufzulegen und, des

              Obrigkeitlichen Befehl ungeachtet, nicht vom Rathhause wegzugehen.

Resp.     Er wisse es nicht wer den Anschlag dazu gegeben habe, ob er gleichwohl gehört, daß man davon gesprochen habe, es sollte

               auch eine halbe Tonne Bier aufgelegt werden. Er sei übrigens bloß da geblieben, weil von den Übrigen kein Einziger

               weggegangen sei.

Int.     6. Wer den Anschlag gegeben habe, daß der Bürger Jacob Clasen in Ansehnung der bezahlten Strafe von 1 Rthlr. von den gesagt:

              er habe unrechtmäßigerweise einen 1 Taler bezahlen müssen, wer Übrigen entschädigt werden solle?

Resp.     Das wisse er selbst nicht genau. Clasen habe ihm den nun wieder gebe! Da hatten sich alle erklärt, sie wollten den Taler unter

               sich zusammenbringen und er habe die Einkassierung übernommen.

Int.     7. Ob er nicht dem Stadtsprecher Clasen in des Bürgermeisters Wachenhusen Gegenwart diesen Taler auf den Tisch gezählt und

              von mehreren noch in dessen beisein Beiträge dazu eingefordert habe?

Resp.     Das könne er nicht leugnen.

Int.     8. In welcher Absicht er dieses in Gegenwart des Bürgermeisters getan habe?

Resp.     Er habe dessen Gegenwart nicht beachtet und folglich dabei keine beleidigende Absicht gehabt.

Int.     9. Ob er alles dieses eidlich erhärten könne?

Resp.     Ja.

Facta praelectione et ratificatione, dimissus.

 

Registratura

Da man vermutete, daß der Riemer Friedrich Schmidt und der Tuchmacher Johann Lübcke über alle vorgewesene und von den oben verhörten beiden Inculpaten zum Teil in Abrede gestellten Umständen mehrere Auskünfte geben könnten, so wurden diese gleichfalls in continenti vorgefordert und folgendergestalt befragt:

1) Der Riemer Friedrich Schmidt

Int.     1. Wie er heiße, wie alt und wer er sei?

Resp.     Er heiße Johann Friedrich Schmidt, sei 38 Jahre alt und ein Riemer.

Int.     2. Ob er sich noch aller Vorfälle des 2. Königsschusstages und des Tages darauf genau erinnere?

Resp.     So ziemlich.

Int.     3. Wer der Aufwiegler bei diesem Aufruhr gewesen sei?

Resp.     Das wisse er nicht.

Int.     4. Ob er nicht bemerkt habe, daß der Stadtsprecher Clasen mit dem Bürgermeister Wachenhusen und dem Herrn

              Rathsverwandten Carow einen heftigen Wortwechsel angefangen und in einem äußerst trotzigen Tone gesprochen habe.

Resp.     Ja, das habe er gehört, wiewohl er kein bestimmtes Wort verstanden habe.

Int.    5. Ob er nicht gesehen, daß der Stadtsprecher Clasen vor dem Herrn Rathsverwandten Carow in die Hände geklatscht habe?

Resp.     Ja, wiewohl er es nicht gewiss behaupten wolle.

Int.     6. Wer am Tage darauf, als am 3. Juli den Anschlag gegeben, daß sie noch eine halbe Tonne Bier auflegen und, der

              obrigkeitlichen Befehle ungeachtet, auf dem Rathssaale bleiben wollten.

Resp.     Das wisse er nicht.

Int.     7. Ob nicht der Gerichtsdiener Köhn darauf hinaufgekommen sei und Namens der Obrigkeit den Befehl gebracht habe: die

              Schützenzunft solle sich vom Rathssaale entfernen?

Resp.     Das habe er nicht bemerkt.

Int.     8. Wer den Anschlag gegeben habe, die von Clasen bezahlte Strafe von 1 Rthlr. wieder zusammen zu bringen und ihm zu geben?

Resp.     Das wisse er nicht, habe auch gar nicht gewusst, wozu das Geld sein solle.

Int.     9. Ob er alles dieses eidlich erhärten könne?

Resp.     Ja.

 

Facta praelectione ratificaoit et dimissus.

2) Der Tuchmacher Johann Lübcke

Int.     1. Wie er heiße, wie alt und wer er sei?

Resp.     Er heiße Johann Lübcke, sei 33 Jahre alt und ein Tuchmacher.

Int.     2. Ob er sich noch genau erinnere, was am 2 ten Königsschusstage und am Tage darauf vorgefallen sei?

Resp.     Was am Freitag abends auf dem Rathssaale vorgefallen sei, wisse er nicht, da er gerade zu Hause gewesen sei, was am

               Sonnabend vorgefallen sei, wisse er ganz genau.

Int.     3. Wer an diesem Tage den Anschlag gegeben habe, noch eine halbe Tonne Bier aufzulegen und dem Obrigkeitlichen Befehle

              ungeachtet, auf dem Rathssaale zu bleiben?

Resp.     Das wisse er nicht.

Int.     4. Wer den Anschlag gegeben habe, die von Clasen zur Strafe bezahlten 1 Rthlr. unter sich zusammen zu bringen und ihm wieder

              zu geben?

Resp.     Das habe Bentz getan. Er habe auf den Tisch geklopft und den Übrigen den Vorschlag getan.

Int.     5. Ob nicht Bentz darauf das zusammengebrachte Geld in des Bürgermeisters Gegenwart auf den Tisch gezählt habe?

Resp.     Ja.

Int.     6. Ob er nicht von Bentz die Äußerung gehört: er werde es Clasen in des Bürgermeisters Gegenwart wiedergeben?

Resp.     Ja, das habe Bentz ausdrücklich gesagt.

Int.     7. Ob er alles diese eidlich erhärten könne?

Resp.     Ja, jederzeit.

Praelecta ratificanit et dimissus.

 

Man beschloss jetzt:

Den Ackersmann Johann Lückstädt auf Morgen wieder holt, den Riemer Gabriel Schmidt aber, wegen der von ihm behaupteten Maßen geführten aufrührerischer Reden gleichfalls vorladen zu lassen.              J A Wachenhusen                  B. Bremer                         L A Carow

 

Der Magistrat schickte die Untersuchungsakten an die Landesregierung, die, die Sache an den Hof – und Landesgericht in Güstrow weiterreichte:

„Unsern gnädigsten Gruß zuvor. Wohlgeborner, Veste, Ehrnveste und Hochgelehrte,

Liebe Getreue, Wir übermitteln euch hierbei urschriftlich den Bericht des Magistrats zu Nienkalden, in Betreff des bei Gelegenheit des Königschießens der dortigen Schützenzunft vorgefallenen Unordnung und Streitigkeiten, mit dem gnädigsten Befehl, die Sache so kurz als möglich abzutun, demnächst aber bei Wiedereinsendung der Akten, über den Ausgang diese Angelegenheiten zu berichten.

An dem geschieht Unser gnädigster Wille und Meinung, und wir verbleiben euch mit Gnaden gewogen.

Gegeben auf Unserer Vestung Schwerin, den 22. Juli 1802

Ad Mandatum Serenissimi proprium

Herzoglich – Mecklenburgische, zur Regierung verordnete Präsident, Geheime – und Rähte.                                                 G. Brandenstein

 

Den Wohlgelahrten und Ehrsamen, Unsern lieben Getreuen, Bürgermeister und Rath in Nienkalden.

Wohlgelahrter und Ehrsame, liebe Getreue. Bei Remittierung der, von euch bei Unserer Landes – Regierung eingereichten von dort, durch das copeylich beikommende Rescript, de dato 22sten et praes. den 30sten vor. Mon. anhero übermittelten, wieder einige Mitglieder der dortigen Schützen – Zunft verhandelten, Aktenstücke und des Privilegii der gedachten Schützen – Zunft, werdet ihr hiermit angewiesen, folgendes

 

Urteil

In Untersuchungs – Sachengegen den Grobschmidt – Meister Jacob Clasen, den Bürger Jacob Bentz, den Riemer Gabriel Schmidt, und den Ackersmann Johann Lückstädt sämtlich hierselbst, Inculpaten, wegen Pflicht – und achtungswidrigen Betragens bei Gelegenheit des diesjährigen Schützenzunftfestes, erkennen und sprechen

Bürgermeister und Rath hierselbst

Auf erhaltene Belehrung des herzoglichen Hof – und Land – Gerichte, den verhandelten Akten gemäß, hiermit für Recht:

Daß der Grobschmiedemeister Jacob Clasen wegen seines, bei der letzten Versammlung der Schützenzunft, beobachteten, unanständigen, mit der, seiner Obrigkeit schuldigen Achtung und gehorsamen Folgsamkeit unvereinbarlichen und ihm, als Stadtsprecher, besonders unziemlichen  Betragens, sich zur wohlverdienten Ahnung, andern aber zur Warnung hiermit nicht allein der, bisher bekleideten Stadtsprecher – Stelle entsetzt, sondern auch zu einem achttägigen Arreste auf dem Bürgergehorsam verurteilt wird.

So viel die übrigen, Eingangs gedachten, Bürger betrifft, so wird wegen seiner Teilnahme am beregten ungehorsamen Betragen, der Bürger Jacob Bentz, und der Riemer Gabriel Schmidt, ein jeder zu einem zweitägigen, der Ackersmann Johann Lückstädt aber zu einem vier und zwanzig stündigen Arreste auf dem Bürgergehorsam hierdurch verurteilt, und hat der Grobschmiedemeister Clasen die Kosten der Untersuchung zur einen Hälfte, von der anderen Hälfte derselben aber die Bürger Bentz und Schmidt zusammen zu gleichen Teilen ¾ tel und der Bürger Lückstädt ¼ tel, sämtlich jedoch sub obligatione eventualiter correali, zu tragen.

Schließlich wird die Schützen – Zunft und ein jedes Mitglied derselben hiermit obrigkeitlich ernstlich erinnert, für die Zunft das höchstlandesherrlich erteilte Privilegium, und die darin vorgeschriebene gute, redlichen und guten Bürgern anständige, Ordnung und Folgsamkeit nicht zu vernachlässigen, oder wohl gar zu überschreiten, damit es widrigenfalls nachdrücklichen Verfügungen nicht bedürfe.

Von Rechts wegen.

Publicatum Nienkalden, den 20. August 1802

in Gegenwart der Mitglieder der Schützenzunft zu publicieren und demnächst zu vollstrecken, auch wie solchesgeschehen, ehebaldigst cum reeshibitione actorum berichtlicht anzuzeigen. Wonach ihr euch zu richten.

Gegeben Güstrow, den 10 ten August 1802

Ad Mandatum Serenissimi proprium.                                                                 C v Hostein.“

 

Auf Fürsprache des Magistrats wurden die Gefängnisstrafen dann in Geldstrafen umgewandelt:

„Friederich Franz von Gottes Gnaden, Herzog zu Mecklenburg pp.

Wohlgelahrter, Ehrsame, liebe Getreue! Bloß in Rücksicht auf eure Fürsprache, und der von den Inculpaten angelobten Besserung, haben Wir Uns aus Gnaden bewogen gefunden, die den dortigen Bürgern Clasen, Schmidt, Benz und Lückstädt, wegen ihrer Vergehungen bei Gelegenheit des vorigjährigen Königschusses, zuerkannten Strafen hiermit dahin zu mildern, daß

1.     der Stadtsprecher Grobschmied Jacob Clasen, statt der Dienstentsetzung und des achttätigen Arrestes, in eine Geldbusse von 16 Rthlr. M. V.,

2.     der Bürger und Riemer Gabriel Schmidt, statt der zweitägigen Gefängnisstrafe, in eine Geldbuße von 2 Rthlr. M. V.,

3.     der Bürger Jacob Bentz, wenn er zu seinem Teile dem Gesuche der übrigen Inculpaten, um Verwandelung der Strafe, unter gleichmäßigem Besserungs – Versprechen, beitreten sollte, statt des zweitägigen Gefängnisses, ebenfalls in eine Geld – Buße von 2 Rthlr. M.V. und

4.     der Ackersmann Johann Lückstädt, statt des 24 stündigen Arrests, in eine Geldbuße von 1 Rthlr. M V.

sämtlich an die dortige Stadt – Armen – Casse verfallen sein sollen, in Ansehnung der Untersuchungskosten aber es lediglich bei der am 20. August v. J. publicirten Urteil verbleibe, jedoch ist den Inculpaten dabei in Unserm Namen anzudeuten, daß, falls sie sich künftig dergleichen Unfug wieder zu Schulden kommen lassen würden, sie dafür nach äußerster rechtlicher Strenge angesehen werden sollten. Ihr habt denselben diese Unsere höchste Resolution in Gegenwart der Schützen – Zunft zu publicieren.

Die eingesandten Akten werden euch hierbei remittieret. Wonach ihr euch zu richten.

Gegeben auf Unserer Vestung Schwerin, den 3. März 1803.“

 

 

1810 bis 1825

 

 

Aus der Folgezeit bis 1828 ist uns nichts weiter übermittelt als die Namen der Schützenkönige:

 

 

Schützenkönig am 5.7.1810 wurde Johann August Wachenhusen (Bürgermeister)

 

 

Schützenkönig 1812 wurde Johann Friedrich Peters (Fischer)

 

 

Schützenkönig 1815 wurde Franz Krell (Musiker)

 

 

Schützenkönig am 27.6.1816 wurde Johann Burmeister (Bäcker)

      Es schossen 48 Schützenbrüder um die Königswürde.

 

 

Schützenkönig 1817 wurde Johann Christian Petri (Bürgermeister)

 

 

Schützenkönig 1817 wurde Franz Krell (Musiker)

 

 

Schützenkönig 1818 wurde J. J. Seemann (Tischler)

 

 

Schützenkönig 1820 wurde Wilhelm Burmeister (Bäcker)

      Es schossen 114 Schützenbrüder um die Königswürde.

 

 

Schützenkönig 1821 wurde Johann Carl August Schmidt (Fähnrich)

 

 

Schützenkönig 1822 wurde Carl Schröder (Müller)

 

 

Schützenkönig 1823 wurde Jacob Mahns (Bäcker)

 

 

Schützenkönig 1824 wurde Johann Jacob Salchow (Schuster)

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Schützenkönig 1824 wurde Johann Jacob Salchow (Schuster)



1826 bis 1850