1802
Ein
besonderer Vorfall
„Actum
Nienkalden in consessu senatus den 5 ten Juli 1802 in Gegenwart des
Bürgermeisters Wachenhusen und der Herrn Senatoren Bremer und Carow.
Registratura
Am
isten d. M., als am ersten Königschusstage war unter den Zunftgenossen, nach
beendigtem Schießen, ein gemeinschaftliche Vergnügen mit Musik und Tanz auf dem
Rathssaale veranstaltet und von dem Magistrate bewilligt, und das Vergnügen
allgemeiner zu machen, war, wie auch schon im vorigjährigen Königsschusse zu
allgemeinem Vergnügen geschehen war, nicht nur einigen honoratioribus der
Stadt, sondern auch verschiedenen anständigen jungen Mädchen, unter andern auch
den Töchtern des grade hier anwesenden Schauspielers Löwe, so wie auch diesem
selbst und einigen anderen wohlerzogenen Schauspielern, auf deren Ansuchen, der
Zutritt hierzu verstattet.
Schon
auf diesem Balle, welcher bis um 3 Uhr des Morgens dauerte, hatte man mit
Missvergnügen erfahren müssen, einer der Schauspieler von einem Bürger aus
bloßer Verachtung seines Standes so äußerst unhöflich behandelt ward, daß bloß
dessen sehr bescheidenes Betragen den Ausbruch eines öffentlichen Ärgernisses
verhindert hatte.
Man
hatte sich indessen, um das Vergnügen des Abends nicht zu stören, damit
begnügt, diesem sein Betragen ernstlich zu verweisen, und da sich dieser aus
Verdruss darüber von dem Balle entfernte; so ward der übrige Teil der Nacht in
ziemlicher Ruhe und gemeinschaftlichem Vergnügen hingebracht, wiewohl hier und
da einige der Unruhigsten über die Anwesenheit der Schauspieler stichelten und
sich deutlich merken ließen, daß sie deren Gesellschaft eben für keine Ehre
ansähen.
Eben
diese Stichelreden hatten am anderen Tage beständig fortgedauert, und es war wohl
natürlich, daß dieses ganze Betragen um so mehr zum Verdrusse der anwesenden
Obrigkeit gereichen mußte, da man mit immer mehreren Missvergnügen daraus
abnahm, wie wenig Dank man ich bei dem Bürger dadurch verdient, wenn man ihrer
Lust nicht nur die seinige entopfert, sondern sich sogar alle mögliche Last und
Mühe gefallen lässt, um nur den beabsichtigten Zweck eines gemeinschaftlichen
Vergnügens zu erreichen.
Nach
eben beendigtem Schießen am Abend des zweiten Schießtages, trat der Grobschmidt
Clasen auf einmal in größter Wut zu dem auf dem Schießhause in officio
anwesenden Bürgermeister Wachenhusen und Herrn Rathsverwandten Bremer, schlug
heftig auf den Tisch und klagte den Tuchmacher Lübcke unter entsetzlichem
Gepolter an, daß er sich unterstehen wolle, noch zuletzt aus Lust einen Schuß
zu tun, das solle nicht sein und es wäre Zeit zu Hause zu gehen. Hinter ihm kam
der Tuchmacher Lübcke, welcher sich zuerst in gelindten und endlich ebenfalls
in heftigen Ausdrücken über die Heftigkeit beschwerte, mit welcher ihn Clasen
angefahren hatte. Er berief sich übrigens auf den Herrn Rathsverwandten Bremer,
welcher ihm den letzten Schuß zu tun, erlaubt habe, da er eine Büchse, die er
soeben im Handel gehabt, probieren wollen.
Die
Heftigkeit des Grobschmidt Clasen stieg hierüber bis zur Wut und es entstand
beiden ein äußerst lauter Wortwechsel, während dessen das persönliche Ansehen
des Magistrats einen tätlichen Angriff von Seiten des Grobschmieds Clasen nur
mit äußerster verhindern könnte. Sehr deutlich hörte übrigens die ganze
Gesellschaft, daß der Grobschmidt Clasen den Tuchmacher Lübcke einen Schlingel
nannte. Mit äußerster Mühe gelang es dem Bürgermeister Wachenhusen endlich, den
ärgerlichen Wortwechsel beizulegen. Man verwies beiden, besonders dem
Grobschmidt Clasen das unanständige und im Beisein obrigkeitlicher Personen
äußerst achtungswidrige Betragen und behielt sich weitere Verfügung deshalb
vor.
Der
Grobschmidt Clasen blieb indessen während der Zeit, da die Magistratspersonen
mit dem Verteilen der Gewinne beschäftigt waren, in fortwährendem Toben. Weder
der Ort, noch die Zeit war dazu geschickt, hierauf genau zu achten. Als er aber
endlich, da der Bürgermeister Wachenhusen dicht neben ihm stand, in die Worte
ausbrach: „ Es sei unrecht gewesen, daß man den Komödianten den Zutritt zum
balle verstattet, zu denen die Zunft die Lichter bezahlen habe, daß ein
Bürgersmann über solche Schnurrer und Bettler, denn anders könne man sie nicht
nennen, weit hinweg sehe“ und dgl. Sah man sich noch einmal genötigt, ihm Ruhe
zu gebieten und ihm ernsthaft anzudeuten, daß bei solchem Betragen der Bürger
der Obrigkeit die Lust vergehe, sich ihrem Vergnügen aufzuopfern und daß, man,
sobald die Zunftgesellschaft nicht nur Trotz und Ungezogenheit äußern, sondern
auch durch Beleidigung der von dem Magistrate geladenen oder geduldeten
Personen die Obrigkeit selbst recht mutwillig vor den Kopf stoße, sich genötigt
sehn würde, den Königschuß auf den alten Fuß wieder herzustellen und die
Lustbarkeit zur rechten Zeit um 9 höchstens 10 Uhr Abends zu schließen.
So
wenig aber bei dem vorherigen Wortwechsel vernünftige Vorstellungen und
persönliches Ansehen die Wut dieses Tumultuanten zu dämpfen im Sinne gewesen
waren, so wenig wollte es jetzt damit gelingen. Clasen brach wiederholt in
heftiges Poltern aus, stellte sich dicht vor den Bürgermeister hin und
antwortete mit einem heftigen Schlage vor die Brust, mit äußerstem Trotz im
Tone und in der Miene: „das wolle er sehn, wer ihm und den übrigen Bürgern es
wehren solle, wenn sie mit ihren Frauen die ganze Nacht hindurch auf dem
Rathssaale tanzen wollten!“
Dieser
Trotz, mit welchem die außerordentliche Verlängerung des Königschusses und die
Bewilligung des Rathssaales zu dieser Lustbarkeit verlangt ward, das so wenig
bescheidene und gefällige Betragen der Zunftgenossen während dieser ganzen zwei
Tage, die wenige Dankbarkeit, mit welcher sie die außerordentliche Gefälligkeit
des Magistrats bei den mannigfaltigen Bemühungen zur Vermehrung des
gesellschaftlichen Vergnügens erwidert hatte, so wie auch insbesondere der
Umstand, daß sämtliche Magistratspersonen, deren beständige Anwesenheit bei den
Lustbarkeiten der Zunft, zur Erhaltung der allgemeinen Ruhe durchaus gesetzlich
und notwendig ist, von dem balle der vorigen Nacht sehr ermüdet waren, und sich
daher, dem Vergnügen der Bürger noch einmal eine Nacht zum Opfer zu bringen, um
so weniger entschließen konnten und verbunden hielten, da man überzeugt war,
daß eine durchgeschwärmte Nacht zum müßigen Vergnügen hinreiche und da man
überzeugt war, Daß man sich bei der allgemeinen Stimmung nur Ärgernis zum Lohn
versprechen dürfte – alle diese Umstände bewogen den Magistrat: nach dem
zehnten Glockenschlage den Feierabend anzukündigen.
Augenblicklich
erhob sich unter der ganzen Versammlung ein fürchterlicher Tumult und die ganze
Zunftgenossenschaft drängte sich, mit Ausnahme einiger Wenigen, unter Anführung
des Grobschmidt Clasen, welcher das Ganze dirigierte, so dicht nach dem Orte
hin, wo die 3 Magistratspersonen standen, daß diese in der Tat wegen eines Tätlichen
Angriffs in äußerster Besorgnis sein, wenigstens ernstlich darauf Bedacht
nehmen mussten, sich aus dem Gedränge zu retten.
Der
Grobschmidt Clasen fragte in seinem gewöhnlichen barschen und polternden Tone:
was das bedeuten solle, daß sie jetzt Feierabend machen sollten und warum denn
die vorige Nacht mit Tanzen habe durchgebracht werden können.
Man
antwortete ihm in einem gelasseneren Tone, als er es auf eine eben so
unbescheidene, als auf eine unbescheidene und achtungswidrige Art
herausgestoßene Frage erwarten konnte: daß es ihm nicht anstehe, von seiner
Obrigkeit auf eine solche Art Rechenschaft zu fordern, und man jetzt die
Lustbarkeit besonders aus dem Grunde beendigen wolle, weil der Magistrat schon
die vorige Nacht dem Vergnügen der Zunft aufgeopfert habe und also dieses noch
einmal zu tun, um so weniger Lust haben könne, da das Betragen der
Zunftgesellschaft in diesen Tagen nicht dazu geeignet sei, eine
außerordentliche Gefälligkeit zu verdienen; daß es übrigens lediglich der
Willkür des Magistrats überlassen bleibe, ob und wie lange die Schützenzunft
besonders auf dem eigentlich dazu gar nicht bestimmten Rathssaale tanzen solle.
Die
Wut des Grobschmidt Clasen stieg jetzt auf das höchste. Er verlangte mit
Ungestüm, man solle ihn aus der Rolle der Zunftgenossen herausstreichen, schlug
sich dabei heftig an die Brust und munterte den Bürger Johann Stüdemann,
welcher neben ihm stand, mit einem kräftigen Schlage auf dessen Schulter, auf,
ein Gleiches zu tun.
Den
ganzen Saal füllte hierauf ein fürchterliches Geschrei von mehr als 100
Stimmen; am vernehmlichensten aber hörte man darunter das Toben des Grobschmidt
Clasen, der in seinen Beleidigungen gegen die Magistratspersonen so weit ging,
daß er vor dem Herrn Rathsverwandten Carow mehrere Male in die Hände klatschte,
und ihm in einem äußerst trotzigen Tone erklärte: die Bürgerschaft wolle jetzt
zu Hause gehen, aber nicht auf Befehl des Magistrats, sondern weil es ihm nun
so gefällig sei. Der Rathssaal gehöre den Bürgern, und was man ihnen denn tun
wolle, wenn sie, des Befehls ungeachtet, bis an den Morgen tanzten. Ein lautes
Geschrei der ganzen Versammlung gab seiner Rede Beifall. Der Lärm war so groß,
dass sich der ganze Markt mit Menschen füllte.
Ein
solcher öffentlicher Aufstand war nicht im Stande, dem Magistrat die
Bewilligung zum fernerem Tanzen abzutrotzen. Als sich aber mehrere Vernünftige
um den Magistrat versammelten und auf eine bescheidene Art um die Vergünstigung
zum ferneren Tanzen nachsuchten; So ward man dadurch den Musikanten das Spielen
wieder zu erlauben, um so mehr bewogen, da man öffentliche Unruhe gerne
vermeiden wollte und gleichwohl von den unruhigsten Köpfen und denen
Aufwieglern, nach dem so eben vorgewesenen Lärm, noch schrecklichere Auftritte
für den übrigen Teil der Nacht vermuten konnte. Man gestattete also das Tanzen
bis um1 Uhr des nachts, behielt sich aber gegen die Aufrührer, insbesondere
wider den Grobschmidt Clasen, fernere Verfügungen vor.
Am
3. Juli hatte man die Schützenzunft zur Untersuchung und Bestrafung des am vorhergegangenen
Tags auf dem Schießhause vorgewesenen Lärm zwischen dem Grobschmidt Clasen und
dem Tuchmacher Lübcke, Nachmittags um 2 Uhr aufs Rathhaus beschieden.
Auffallend war es hierbei, daß fast alle Bürger mit den Tobakspfeifen im Munde
erschienen. Um indessen die Gährung nicht zu vergrößern, rügte man dieses
restpectwidrige Benehmen nicht.
Clasen
konnte nicht leugnen, daß er den Tuchmacher Lübcke vor der ganzen Versammlung
einen Schlingel genannt und sich unbescheiden betragen habe; er trat auch
sogleich vor den Tisch und fragte: wie viel er dafür bezahlen solle? Er habe
Geld mitgebracht. Man antwortete ihm : daß man mit den 3 Offizieren, als den
Ältesten der Zunft, darüber zu Rathe gehen wolle; Als er aber mit allgemeiner
Zustimmung erklärte, daß er, da keine eigentliche Ältesten der Zunft vorhanden
wären, dieses dem Magistrat überlassen wolle, so ward er zu seiner künftigen
Warnung in eine Strafe von 1 Rthlr. N 2/3 tel verurteilt, welche der Zunft –
Casse anheim fallen solle.
Clasen
erlegte die ihm diktierte Strafe ohne Widerrede. Einige der Bürger fingen aber
an, heftig darüber zu murren und behaupteten, daß Clasen nicht bestraft werden
müsse, indem er Recht gehabt habe, dem Tuchmacher Lübcke das Schießen zu
verbieten. Vorzüglich zeichnete sich hierbei der Bäcker Johann Sontag aus,
welcher sich mit der Pfeife im Munde vor den Tisch hinstellte und den Magistrat
in einem trotzigen und respektwidrigen Tone deshalb tadelte. Einige unter den
Bürgern behaupteten endlich: Lübcke habe den Grobschmidt Clasen ein Großmaul
genannt und erboten sich, solche eidlich zu erhärten.
Man
untersuchte auch diese sogleich, und da Lübcke selbst nicht leugnen konnte, daß
er sich des Ausdrucks Großmaul gegen Clasen bedient habe, so ward er ebenfalls
verurteilt, der Zunft – Casse eine Strafe von 1 Rthlr. zu erlegen, welchem
Ausspruche derselben auch sofort genügte.
Der
Grobschmidt Clasen verlangte jetzt mit Heftigkeit, man solle ihn aus der Zunft
– Casse ausstreichen und verließ sogleich den Saal.
Die
versammelte Schützenzunft ward endlich entlassen, nachdem man ihr noch angedeutet hatte, daß man den gestrigen
Vorfall nicht als ein Vergehen an die Zunft, sondern als ein Vergehen an die
Obrigkeit, als eine Aufruhr und als bösliche Aufwiegelung betrachte, welche
einer besonderen Untersuchung und Bestrafung wert sei.
Man
glaubte jetzt, die Versammlung werde auseinandergehen. Statt dessen merkte man
aber mit großer Verwunderung, daß sich sämtliche Bürger im Saal niederließen,
die Pfeifen aufs neue anzündeten und sogar Bier zu trinken anfingen, welches
schon vorher zu diesem Entzwecke wieder Wissen des Magistrats hinaufgebracht
sein mußte. Als man sich erkundigte, was das zu bedeuten habe, erfuhr man, daß
sie noch Bier auflegen und den Nachmittag auf dem Rathssaale zubringen wollten.
Man untersagte ihnen aber dies schlechterdings mit dem Hinzufügen, daß es
durchaus unschicklich sein würde, wenn die Bürger sich ermächtigen wollten den
Rathssaal nach ihrem eigenen Belieben zum Wirtshause zu machen. Der Magistrat
entfernte sich hierauf von dem Saale in der gewissen Überzeugung, daß sich die
Gesellschaft wieder zerstreuen werde.
Dieses
geschah aber nicht, vielmehr erfuhr der Bürgermeister Wachenhusen bald darauf von
dem Gerichtsdiener Köhn, daß er Auftrag habe, noch eine halbe Tonne Bier
anzuschaffen. Köhn ward sogleich mit dem Befehle hinaufgeschickt, der
Schützenzunft anzudeuten, daß sie sich im Augenblick und bei nachdrücklicher
Ahndung wegzuverfügen habe.
Dessen
ungeachtet aber dauerte das Getümmel oben auf dem Saale noch immer fort und
nötigte endlich den unten im Rathhaus
wohnenden Bürgermeister Wachenhusen, sich noch einmal, wiewohl allein, indem
sich die übrigen Rathspersonen bereits entfernt hatten, auf den Saal zu
verfügen. Er fand den Grobschmidt Clasen, welcher sich schon vorher entfernt
gehabt hatte, wieder daselbst vor und alle Gemüter in der unruhigsten Stimmung.
Der Ackersmann Johann Lückstädt stellte sich, als der Bürgermeister Wachenhusen
der Versammlung ernsthaft andeutete, daß sie auseinander gehen und sich ruhig
verhalten, am wenigsten sich des Rathssaal zum Trink – Gelage bedienen solle,
grade vor denselben hin und Sprach: das Weggehen sei auch wohl noch nicht
nötig.
Das
lauteste Murren erhob sich noch immer über die dem Grobschmidt Clasen
aufgelegte und von diesem bereits bezahlte Strafe. Der Bürger Jacob Bentz trat
vor den Tisch, hinter welchem der Bürgermeister stand und zählte in dessen
Gegenwart dem Grobschmidt Clasen 1 Rthlr. mit der Bedeutung auf dem Tisch, daß
die Schützenzunft dieses Geld zusammen gebracht habe, um ihn für die bezahlte
Strafe zu entschädigen. Auf die ihm sogleich vorgelegte Frage: Wer diese
Auflage gemacht habe, blieb er die Antwort schuldig. Man hat aber nachher in Erfahrung
gebracht, daß Bentz selbst dieses Geld zusammengefordert und sich dabei des
Ausdrucks bedient habe, er wolle es Clasen in des Bürgermeisters Gegenwart
geben.
Der
Grobschmidt Clasen verlangte selbst mit äußerstem Ungestüm, man solle die
Confirmation der Schützenzunft verlesen, damit man wissen könne ob das
Schimpfen und Schlagen verboten sei, und wie hoch dasselbe bestraft werden
müsse.
Ein
so trotziges Begehren war um so weniger geschickt, Gewährung zu erlangen, da
die Rathsversammlung, nach beendigten Geschäften, bereits auseinander und vom
Rathssaale hinuntergegangen war. Es ward ihnen indessen die Versicherung
erteilt, daß die Confirmation hiervon nichts enthalte und daß die Bestrafung
für betriebenen Unfug also lediglich dem Magistrat überlassen bleibe. Man wolle
indessen die Confirmation in der nächsten Versammlung verlesen, und könne
dieses Geschäft bis dahin um so eher ausgesetzt bleiben, da bis dahin dieselbe
auf keine Weise in Anwendung treten könne. Der Bürgermeister Wachenhusen
ermahnte indessen noch einmal zum Weggehen und es gelang ihm endlich, den
unruhigen Haufen vom Rathssaale zu entfernen. Doch verfügte sich die ganze
Versammlung nach dem Hause des Brauers Peter Kasch, wo sich ein neues Gelage
erhob, welches bis zum Abend fortdauerte.
Ein
so aufrührerisches Benehmen konnte unmöglich ungestraft hingehen. Man hatte
also den hauptsächlichsten Aufrührer Clasen, so wie auch die sich bei dieser
Sache hauptsächlich vergangen habenden Bürger Jacob Bentz und Johann Lückstädt
zum protokollarischen Verhör auf heute vorbeschieden und hatten sich dieselben,
jedoch mit Ausnahme des Ackersmanns Lückstädt, welcher abwesend war, in Person
gestellt.
Jacob
Clasen mußte zuerst vortreten und ward folgendergestalt befragt:
Int. 1.
Wie er heiße, wie alt und wer er sei?
Resp. Er
heiße Jacob Clasen, sei 42 oder 43 Jahre alt und Stadtsprecher auch
Grobschmiedemeister hierselbst.
Int. 2. Ob
er sich noch aller Vorfälle genau erinnere, welche am 2. Königsschusstage und
am Tage darauf vorgegangen wären?
Resp. O ja.
Int. 3. Ob
er nicht am 2. Juli, als am 2 ten Schießtage auf dem Schießhause zu dem
Bürgermeister Wachenhusen in einem sehr lauten
und trotzigen Tone gesagt habe, er wolle sehn, wer ihm und den übrigen
Bürgern es wehren wolle, die ganze Nacht mit ihren
Frauen auf dem Rathssaale zu tanzen?
Resp. Daran
erinnere er sich nicht mehr, wohl aber habe er in einem etwas harten Tone
gefragt, ob ein Bürger nicht so viel Recht auf
dem Rathssaale haben solle, als fremde Personen.
Int. 4. Ob
er sich nicht dabei in des Bürgermeisters Gegenwart heftig vor die Brust
geschlagen habe?
Resp. Ja,
das habe er getan.
Int. 5. Ob
er nicht den Bürgermeister Wachenhusen, als dieser an dem nämlichen Abend auf
dem Rathssaale den Feierabend
angekündigt, in einem trotzigen Tone gefragt habe, was das bedeuten
solle, daß jetzt Feierabend gemacht werden solle, und
warum denn die ganze vorige Nacht mit Tanzen habe durchgebracht werden
können?
Resp. Ja,
das könne er nicht leugnen.
Int. 6. Ob
er nicht mit Ungestüm verlangt habe, man solle ihn aus der Schützenzunft
ausstreichen?
Resp. Ja,
weil er nicht Lust gehabt habe, sich so gezwungen halten zu lassen?
Int. 7. Ob
er sich nicht dabei heftig an die Brust geschlagen und laut über Unrecht
geschrien habe?
Resp. Ja.
Int. 8. Ob
er nicht den Bürger Johann Stüdemann mit einem heftigen Schlage auf dessen
Schulter laut aufgefordert habe, ein Gleiches
zu tun?
Resp. Daran
könne er sich nicht erinnern.
Int. 9. Ob
er sich nicht auch der Worte bedient habe, das wolle er sehn, wer ihm wehren
wolle, solange auf, dem Rathssaale zu tanzen,
als er wolle, der Rathssaal gehöre den Bürgern und der Magistrat dürfe
sie nicht hinunterweisen, sie wollten zwar jetzt zu Hause
gehen, aber nicht weil es der Magistrat befehle, sondern weil es ihnen
gefällig wäre, und was man ihnen denn tun wolle, wenn sie
des Befehls ungeachtet, zu tanzen fortführen wollen?
Resp. Ja,
das habe er gesagt.
Int. 10. Ob
er nicht dabei vor dem Rathsverwandten Carow in die Hände geklatscht habe?
Resp.
Dessen besinne er sich nicht mehr.
Int. 11. Ob
er nicht hiernach zu dem Bürgermeister Wachenhusen gefragt: Ob denn, wenn die
Bürgerschaft nach Hause gegangen sei,
fremde hinaufkämen? Und ob er nicht, als der Bürgermeister Wachenhusen
ihm auf eine so unbescheidene Frage, aus
indiznalien über einen solchen Verdacht, die Antwort verweigert,
erwidert habe: das werde er sich auch verbitten?
Resp. Ja,
das könne er nicht leugnen.
Int. 12. In
welcher Absicht er am 3 ten Juli, nachdem er die Strafe von 1 Rthlr. erlegt
gehabt habe und nach Hause gegangen gewesen,
wieder auf den Rathssaal zurück gekehrt sei?
Resp. Er
habe sich über die bezahlte Strafe von 1 Rthlr. die Quittung abholen wollen.
Int. 13. Ob
er nicht wisse, wer am 3. Juli den Anschlag gegeben, eine halbe Tonne Bier
aufzulegen.
Resp. Das
wisse er nicht.
Int. 14. Ob
nicht der Gerichtsdiener Köhn an diesem Tage hinaufgekommen sei und Namens des
Magistrats den Befehl erteilt habe: die
Zunft solle sich vom Rathssaale entfernen und auseinandergehen.
Resp.
Daran erinnere er sich nicht.
Int. 15. Wer
die Auflage gemacht, daß jeder dazu beitragen solle, um ihn, Comparenten wegen
der bezahlten Strafe von 1 Rthlr. zu
entschädigen.
Resp. Das
wisse er nicht.
Int. 16.
Womit er sein aufrührerisches Betragen in diesen 2 Tagen entschuldigen wolle?
Resp. Er
sei nicht der einzige Aufgebrachte gewesen und alle wären dadurch in Harnisch
geraten, weil das Gerücht gegangen sei, die
Bürger sollten um 9 Uhr nach Hause gehen und als denn fremde zum Tanzen
hinaufgelassen werden.
Registratura
Der Herr Rathsverwandte Carow zeigte an:
Als er am Abend des 2. Juli auf das Zureden einiger
Vernünftigen den Bürgern bis um 12 Uhr zu tanzen erlaubt, habe Einer unter der Gesellschaft
geantwortet: „Darin ließen sie sich keine Gesetze vorschreiben.“ Er glaube, daß
ebenfalls der Grobschmidt Clasen es gewesen sei welcher sich dieser Worte
bedient habe, und er müsse also bitten, ihn hierüber Gleichenfalls zu befragen.
Clasen erwiderte aber, als man ihn hiernach fragte,
das habe nicht er sondern der Riemer Gabriel Schmidt gesagt.
Comparent ward endlich noch befragt, ob er alles
dieses eidlich erhärten könne? Und als er die Frage mit ja! Beantwortete, ward
ihm obige Aussage noch einmal vorgelesen, von ihm genehmigt, und er hierauf
entlassen.
Es
mußte nun mehr der Bürger Jacob Bentz
vortreten, welcher folgendergestalt vernommen ward:
Int. 1.
Wie er heiße, wie alt und wer er sei?
Resp. Er
heiße Jacob Bentz, sei 33 Jahre alt und ernähre sich von dem wenigen Vermögen,
was er bisher noch von seiner nunmehr,
an ihm geschiedenen Ehefrau in Händen gehabt habe.
Int. 2. Ob
er sich noch an alles genau erinnere, was am 2. Königschusstage und am Tage
darauf vorgefallen sei?
Resp. O
ja.
Int. 3. Ob
er nicht wisse, wer den ganzen Lärm angesponnen habe und der Aufwiegler dabei
gewesen sei.
Resp. Das
wisse er nicht.
Int. 4. Ob
er nicht wisse, gehört und gesehen, wie sich der Stadtsprecher Clasen bei
dieser Gelegenheit betragen habe?
Resp.
Nein, indem er hinten im Saale gewesen und den Lärm von ferne angesehen
habe.
Int. 5.
Wer am Tage darauf, als die Schützenzunft zum Zweck der Untersuchung des
zwischen Clasen und dem Tuchmacher Lübcke
vorgewesenen Lärms zu Rathhause geladen
worden, den Anschlag gegeben, eine halbe Tonne Bier aufzulegen und, des
Obrigkeitlichen Befehl ungeachtet, nicht vom Rathhause wegzugehen.
Resp. Er
wisse es nicht wer den Anschlag dazu gegeben habe, ob er gleichwohl gehört, daß
man davon gesprochen habe, es sollte
auch eine halbe Tonne Bier aufgelegt werden. Er sei übrigens bloß da
geblieben, weil von den Übrigen kein Einziger
weggegangen sei.
Int. 6.
Wer den Anschlag gegeben habe, daß der Bürger Jacob Clasen in Ansehnung der
bezahlten Strafe von 1 Rthlr. von den gesagt:
er habe unrechtmäßigerweise einen 1 Taler bezahlen müssen, wer Übrigen
entschädigt werden solle?
Resp. Das
wisse er selbst nicht genau. Clasen habe ihm den nun wieder gebe! Da hatten
sich alle erklärt, sie wollten den Taler unter
sich zusammenbringen und er habe die Einkassierung übernommen.
Int. 7. Ob
er nicht dem Stadtsprecher Clasen in des Bürgermeisters Wachenhusen Gegenwart
diesen Taler auf den Tisch gezählt und
von mehreren noch in dessen beisein Beiträge dazu eingefordert habe?
Resp. Das
könne er nicht leugnen.
Int. 8. In
welcher Absicht er dieses in Gegenwart des Bürgermeisters getan habe?
Resp. Er
habe dessen Gegenwart nicht beachtet und folglich dabei keine beleidigende
Absicht gehabt.
Int. 9. Ob
er alles dieses eidlich erhärten könne?
Resp. Ja.
Facta praelectione et ratificatione, dimissus.
Registratura
Da
man vermutete, daß der Riemer Friedrich Schmidt und der Tuchmacher Johann
Lübcke über alle vorgewesene und von den oben verhörten beiden Inculpaten zum
Teil in Abrede gestellten Umständen mehrere Auskünfte geben könnten, so wurden
diese gleichfalls in continenti vorgefordert und folgendergestalt befragt:
1)
Der Riemer Friedrich Schmidt
Int. 1.
Wie er heiße, wie alt und wer er sei?
Resp. Er
heiße Johann Friedrich Schmidt, sei 38 Jahre alt und ein Riemer.
Int. 2. Ob
er sich noch aller Vorfälle des 2. Königsschusstages und des Tages darauf genau
erinnere?
Resp. So
ziemlich.
Int. 3.
Wer der Aufwiegler bei diesem Aufruhr gewesen sei?
Resp. Das
wisse er nicht.
Int. 4. Ob
er nicht bemerkt habe, daß der Stadtsprecher Clasen mit dem Bürgermeister
Wachenhusen und dem Herrn
Rathsverwandten Carow einen heftigen Wortwechsel angefangen und in einem
äußerst trotzigen Tone gesprochen habe.
Resp. Ja,
das habe er gehört, wiewohl er kein bestimmtes Wort verstanden habe.
Int. 5. Ob
er nicht gesehen, daß der Stadtsprecher Clasen vor dem Herrn Rathsverwandten
Carow in die Hände geklatscht habe?
Resp. Ja,
wiewohl er es nicht gewiss behaupten wolle.
Int. 6.
Wer am Tage darauf, als am 3. Juli den Anschlag gegeben, daß sie noch eine
halbe Tonne Bier auflegen und, der
obrigkeitlichen Befehle ungeachtet, auf dem Rathssaale bleiben wollten.
Resp. Das
wisse er nicht.
Int. 7. Ob
nicht der Gerichtsdiener Köhn darauf hinaufgekommen sei und Namens der
Obrigkeit den Befehl gebracht habe: die
Schützenzunft solle sich vom Rathssaale entfernen?
Resp. Das
habe er nicht bemerkt.
Int. 8.
Wer den Anschlag gegeben habe, die von Clasen bezahlte Strafe von 1 Rthlr.
wieder zusammen zu bringen und ihm zu geben?
Resp. Das
wisse er nicht, habe auch gar nicht gewusst, wozu das Geld sein solle.
Int. 9. Ob
er alles dieses eidlich erhärten könne?
Resp. Ja.
Facta praelectione ratificaoit et dimissus.
2)
Der Tuchmacher Johann Lübcke
Int. 1.
Wie er heiße, wie alt und wer er sei?
Resp. Er
heiße Johann Lübcke, sei 33 Jahre alt und ein Tuchmacher.
Int. 2. Ob
er sich noch genau erinnere, was am 2 ten Königsschusstage und am Tage darauf
vorgefallen sei?
Resp. Was
am Freitag abends auf dem Rathssaale vorgefallen sei, wisse er nicht, da er
gerade zu Hause gewesen sei, was am
Sonnabend vorgefallen sei, wisse er ganz genau.
Int. 3.
Wer an diesem Tage den Anschlag gegeben habe, noch eine halbe Tonne Bier
aufzulegen und dem Obrigkeitlichen Befehle
ungeachtet, auf dem Rathssaale zu bleiben?
Resp. Das
wisse er nicht.
Int. 4.
Wer den Anschlag gegeben habe, die von Clasen zur Strafe bezahlten 1 Rthlr.
unter sich zusammen zu bringen und ihm wieder
zu geben?
Resp. Das
habe Bentz getan. Er habe auf den Tisch geklopft und den Übrigen den Vorschlag
getan.
Int. 5. Ob
nicht Bentz darauf das zusammengebrachte Geld in des Bürgermeisters Gegenwart
auf den Tisch gezählt habe?
Resp. Ja.
Int. 6. Ob
er nicht von Bentz die Äußerung gehört: er werde es Clasen in des
Bürgermeisters Gegenwart wiedergeben?
Resp. Ja,
das habe Bentz ausdrücklich gesagt.
Int. 7. Ob
er alles diese eidlich erhärten könne?
Resp. Ja,
jederzeit.
Praelecta ratificanit et dimissus.
Man
beschloss jetzt:
Den
Ackersmann Johann Lückstädt auf Morgen wieder holt, den Riemer Gabriel Schmidt
aber, wegen der von ihm behaupteten Maßen geführten aufrührerischer Reden
gleichfalls vorladen zu lassen.
J
A Wachenhusen B.
Bremer L A Carow
Der
Magistrat schickte die Untersuchungsakten an die Landesregierung, die, die
Sache an den Hof – und Landesgericht in Güstrow weiterreichte:
„Unsern gnädigsten Gruß zuvor. Wohlgeborner, Veste,
Ehrnveste und Hochgelehrte,
Liebe Getreue, Wir übermitteln euch hierbei
urschriftlich den Bericht des Magistrats zu Nienkalden, in Betreff des bei Gelegenheit
des Königschießens der dortigen Schützenzunft vorgefallenen Unordnung und
Streitigkeiten, mit dem gnädigsten Befehl, die Sache so kurz als möglich
abzutun, demnächst aber bei Wiedereinsendung der Akten, über den Ausgang diese
Angelegenheiten zu berichten.
An dem geschieht Unser gnädigster Wille und Meinung,
und wir verbleiben euch mit Gnaden gewogen.
Gegeben auf Unserer Vestung Schwerin, den 22. Juli 1802
Ad Mandatum Serenissimi
proprium
Herzoglich – Mecklenburgische, zur Regierung
verordnete Präsident, Geheime – und Rähte. G. Brandenstein
Den Wohlgelahrten und Ehrsamen, Unsern lieben
Getreuen, Bürgermeister und Rath in Nienkalden.
Wohlgelahrter und Ehrsame, liebe Getreue. Bei
Remittierung der, von euch bei Unserer Landes – Regierung eingereichten von
dort, durch das copeylich beikommende Rescript, de dato 22sten et praes. den
30sten vor. Mon. anhero übermittelten, wieder einige Mitglieder der dortigen
Schützen – Zunft verhandelten, Aktenstücke und des Privilegii der gedachten
Schützen – Zunft, werdet ihr hiermit angewiesen, folgendes
Urteil
In Untersuchungs – Sachengegen den Grobschmidt –
Meister Jacob Clasen, den Bürger Jacob Bentz, den Riemer Gabriel Schmidt, und
den Ackersmann Johann Lückstädt sämtlich hierselbst, Inculpaten, wegen Pflicht
– und achtungswidrigen Betragens bei Gelegenheit des diesjährigen
Schützenzunftfestes, erkennen und sprechen
Bürgermeister und Rath hierselbst
Auf erhaltene Belehrung des herzoglichen Hof – und
Land – Gerichte, den verhandelten Akten gemäß, hiermit für Recht:
Daß der Grobschmiedemeister Jacob Clasen wegen
seines, bei der letzten Versammlung der Schützenzunft, beobachteten,
unanständigen, mit der, seiner Obrigkeit schuldigen Achtung und gehorsamen
Folgsamkeit unvereinbarlichen und ihm, als Stadtsprecher, besonders
unziemlichen Betragens, sich zur
wohlverdienten Ahnung, andern aber zur Warnung hiermit nicht allein der, bisher
bekleideten Stadtsprecher – Stelle entsetzt, sondern auch zu einem achttägigen
Arreste auf dem Bürgergehorsam verurteilt wird.
So viel die übrigen, Eingangs gedachten, Bürger
betrifft, so wird wegen seiner Teilnahme am beregten ungehorsamen Betragen, der
Bürger Jacob Bentz, und der Riemer Gabriel Schmidt, ein jeder zu einem
zweitägigen, der Ackersmann Johann Lückstädt aber zu einem vier und zwanzig
stündigen Arreste auf dem Bürgergehorsam hierdurch verurteilt, und hat der
Grobschmiedemeister Clasen die Kosten der Untersuchung zur einen Hälfte, von
der anderen Hälfte derselben aber die Bürger Bentz und Schmidt zusammen zu
gleichen Teilen ¾ tel und der Bürger Lückstädt ¼ tel, sämtlich jedoch sub
obligatione eventualiter correali, zu tragen.
Schließlich wird die Schützen – Zunft und ein jedes
Mitglied derselben hiermit obrigkeitlich ernstlich erinnert, für die Zunft das
höchstlandesherrlich erteilte Privilegium, und die darin vorgeschriebene gute,
redlichen und guten Bürgern anständige, Ordnung und Folgsamkeit nicht zu
vernachlässigen, oder wohl gar zu überschreiten, damit es widrigenfalls nachdrücklichen
Verfügungen nicht bedürfe.
Von Rechts wegen.
Publicatum Nienkalden, den 20. August 1802
in Gegenwart der Mitglieder der Schützenzunft zu
publicieren und demnächst zu vollstrecken, auch wie solchesgeschehen,
ehebaldigst cum reeshibitione actorum berichtlicht anzuzeigen. Wonach ihr euch
zu richten.
Gegeben Güstrow, den 10 ten August 1802
Ad Mandatum Serenissimi
proprium. C v Hostein.“
Auf
Fürsprache des Magistrats wurden die Gefängnisstrafen dann in Geldstrafen
umgewandelt:
„Friederich Franz von Gottes Gnaden, Herzog zu
Mecklenburg pp.
Wohlgelahrter, Ehrsame, liebe Getreue! Bloß in
Rücksicht auf eure Fürsprache, und der von den Inculpaten angelobten Besserung,
haben Wir Uns aus Gnaden bewogen gefunden, die den dortigen Bürgern Clasen,
Schmidt, Benz und Lückstädt, wegen ihrer Vergehungen bei Gelegenheit des
vorigjährigen Königschusses, zuerkannten Strafen hiermit dahin zu mildern, daß
1.
der Stadtsprecher
Grobschmied Jacob Clasen, statt der Dienstentsetzung und des achttätigen
Arrestes, in eine Geldbusse von 16 Rthlr. M. V.,
2.
der Bürger und Riemer
Gabriel Schmidt, statt der zweitägigen Gefängnisstrafe, in eine Geldbuße von 2
Rthlr. M. V.,
3.
der Bürger Jacob Bentz,
wenn er zu seinem Teile dem Gesuche der übrigen Inculpaten, um Verwandelung der
Strafe, unter gleichmäßigem Besserungs – Versprechen, beitreten sollte, statt
des zweitägigen Gefängnisses, ebenfalls in eine Geld – Buße von 2 Rthlr. M.V.
und
4.
der Ackersmann Johann
Lückstädt, statt des 24 stündigen Arrests, in eine Geldbuße von 1 Rthlr. M V.
sämtlich an die dortige Stadt – Armen – Casse
verfallen sein sollen, in Ansehnung der Untersuchungskosten aber es lediglich
bei der am 20. August v. J. publicirten Urteil verbleibe, jedoch ist den
Inculpaten dabei in Unserm Namen anzudeuten, daß, falls sie sich künftig
dergleichen Unfug wieder zu Schulden kommen lassen würden, sie dafür nach
äußerster rechtlicher Strenge angesehen werden sollten. Ihr habt denselben
diese Unsere höchste Resolution in Gegenwart der Schützen – Zunft zu
publicieren.
Die eingesandten Akten werden euch hierbei
remittieret. Wonach ihr euch zu richten.
Gegeben auf Unserer Vestung Schwerin, den 3. März
1803.“
1810 bis
1825
Aus
der Folgezeit bis 1828 ist uns nichts weiter übermittelt als die Namen der
Schützenkönige:
Schützenkönig
am 5.7.1810 wurde Johann August Wachenhusen (Bürgermeister)
Schützenkönig
1812 wurde Johann Friedrich Peters (Fischer)
Schützenkönig
1815 wurde Franz Krell (Musiker)
Schützenkönig
am 27.6.1816 wurde Johann Burmeister (Bäcker)
Es schossen 48 Schützenbrüder um die
Königswürde.
Schützenkönig
1817 wurde Johann Christian Petri (Bürgermeister)
Schützenkönig
1817 wurde Franz Krell (Musiker)
Schützenkönig
1818 wurde J. J. Seemann (Tischler)
Schützenkönig
1820 wurde Wilhelm Burmeister (Bäcker)
Es schossen 114 Schützenbrüder um die
Königswürde.
Schützenkönig
1821 wurde Johann Carl August Schmidt (Fähnrich)
Schützenkönig
1822 wurde Carl Schröder (Müller)
Schützenkönig
1823 wurde Jacob Mahns (Bäcker)
Schützenkönig
1824 wurde Johann Jacob Salchow (Schuster)