Schützenkönig
1826 wurde Georg Heinrich Glasow (Tischler)
Schützenkönig
1827 wurde Carl August Westphal (Böttcher)
Schützenkönig
1828 wurde Friedrich Soldtmann (Ackersmann)
1829
Beschwerde
des Musikers Krell
„Allerdurchl. Pp.
Hoheit haben allergdst. Unterm 9. April 1823 mir ein
Privilegium als Stadtmusikus erteilt, vermöge welches ich berechtigt bin, bei
vorkommenden Bällen hier in der Stadt mit Musik aufzuwarten, wenn gleich nun
diese Bälle nicht oft vorkommen, so wird hier doch alle Jahre Königschuß
gehalten, die Schützenzunft zählt über 100 Mitglieder und dies sollte nun wohl
für mich der größte Verdienst im ganzen Jahr sein, denn die Zunft verlangt
stets 8 Mann Musici auf 2 mal 24 Stunden, aber leider ist die Summe die ich
hierfür erhalte, so geringfügig, daß ich kaum die mir zu Hälfte genommenen
Leute (denn ich habe nur einen Gehilfen und einen Lehrling) damit befriedigen kann,
ich habe billigermaßen stets 32 Rthlr. hierfür verlangt, aber die Schützenzunft
hat mir erklärt, daß ich nur 26 Rthlr. haben solle, wobei sie mich zugleich
bedeutet hat, daß sie ein Mehreres wie diese 26 Rthlr. nicht geben würde und,
daß wenn ich hiermit nicht zufrieden wäre, ich mich beschwerend bei E.H.G,
allerhöchster Regierung zu wenden hätte, an Nebeneinnahme ist bei dieser
Gelegenheit gar nicht zu denken, denn die Zunft nimmt bei den des Abends
gehaltenen Bällen das Entree von fremden Tänzern selbst ein, ich bin daher
nicht im Stande hierbei bestehen zu können, und wage es daher E.H.G.
allerunterthgst dahin anzutreten:
daß Höchst dieselben der hiesigen Schützenzunft
allergdst andeuten möchten, mich für die beiden Königschusstagen zu leistende
Musik, und namentlci für die zu stellenden 8 Mann verhältnismäßig zu
honorieren.
Ich schmeichle mir der größten Hoffnung, E.H.G.
werden diese meine so allerunterthgste als gerechte Bitte huldvoll
berücksichtigen und sehe deshalb der allerhöchsten Resolution mit derjenigen
Ehrfurcht entgegen in welcher ich erstrebe als E.H.G. allerunterthgster
Franz Krell
Neukalden, den 28. Mai 1829 Stadtmusikus
Den Ehrsamen, Unsern lieben Getreuen, Bürgermeister
und Rath zu Neukalden.
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von
Mecklenburg pp.
Ehrsame, liebe Getreue. Die Vorstellung und Bitte des
Stadtmusikanten Franz Krell daselbst um Erhöhung seines Honorars für die von
ihm an den dortigen Königsschußtagen zu leistende Musik, wird euch zur
Abstattung eures gutachtlichen Berichts hierneben in Abschrift mitgeteilt.
Wonach ihr euch zu richten.
Gegeben auf Unserer Festung Schwerin, den 30. Mai
1829.
An die allerhöchst Großh. Regierung zu Schwerin
Allerdurchlauchtigster pp.
Der von Ew.H.Gn. hier privilegierte Musikus Krell hat
sich schon seit längeren Jahren mit der Schützenzunft über die Größe seines
Honorars wegen der Musik an den beiden Königsschußtagen - es bestehe dieselbe in Aus und Einblasen
oder im Balle – herrumgequelt. Unter 26 Rthlr. hat derselbe nie erhalten und
ganz offensichtlich kann der Mann seine Musikalischen Leistungen für diesen
Preis machen, aber wahr ist es auch, daß er nicht so behandelt werden kann als
ein gewöhnlicher Tagelöhner oder Handwerksmann den er muss bei dem spärlichen
Verdienste welcher ihm nur selten geboten wird eine größere Einkunft als ein
alltäglicher Handwerker. Er hat auch Kosten und Auslagen, und was noch mehr ist
das Geld was ihm gegeben wird, wird für Vergnügen bezahlt kann also reich
bezahlt werden. Die Schützenzunft hat bisher wie gesagt nie unter 26 Rthlr.
gegeben und in diesem Jahre gibt sie 27 Rthlr. Dies ist ein Geld welches größer
ist als der Musikus Krell es fordern könnte, wenn er in Domanio ebendies Arbeit
hätte, welche hier von ihm verlangt wird, aber über groß ist diese Zahlung
nicht, und zwar aus der Rücksicht nicht, weil man ein Verhältnis annehmen muss,
welches auch Billigkeit in sich fast. Es scheint uns zweckmäßig zu sein, daß
Ew.H.G. geruhen möchten dem Musikus Krell zu respondiren, daß er sich mit den
Bisher erhaltenen 26 Rthlr. oder so herum zu begnügen habe. Übrigens wollen wir
in Zukunft das unsrige dazu beitragen, daß die Schützenzunft dem Musikus Krell
für seine Bemühungen ein paar Taler mehr als bisher Sitte gewesen ist, geben.
Verlangen kann er nicht mehr, aber billig ist es auch, daß er ein bisschen mehr
erhalte.
Wir erstreben in tiefster Ehrfurcht als Ew.H.G. allerunterthänigste
Neukalden den 11ten Juni 1829 Bürgermeister und
Rath Petri
Den Ehrsamen, Unseren lieben Getreuen Bürgermeister
und Rath zu Neukalden.
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg
p.
Ehrsame, liebe Getreue! Eurer Erachten vom 11ten des
M. über die vom dortigen Stadtmusikus gemachte Forderung eines größeren Honorar
für seine Leistungen an den Königschußtagen, ist verlesen, und bleibt es euch
hierdurch überlassen, zwischen demselben und der Schützenzunft daselbst ein
billiges Honorar solcherhalb zuvermitteln, wobei 26 Rthlr. N/3 das Mindeste zu
sein scheint. Wonach ihr euch zu richten.
Gegeben auf Unserer Vestung Schwerin, den 18. Juni
1829. G. Brandenstein
Dem Stadtmusikus Krell hierselbst wird hierneben eine
Abschrift des allerhöchsten Mandates vom 18. d. M. in Sachen seiner wegen
Erhöhung des Honorars bei dem Aus und Einspielen, der Schützenbrüder an den
Königschußtagen, mitgeteilt, und wird ihm zur Nachricht, daß zwar für dieses
mal die Schützenzunft keinen Ersatz von Kosten haben wolle oder solle, daß aber
er, der Musikus Krell sich in Zukunft dem allerhöchsten Regiminal Rescripte
gemäß mit gebotenen und ihm stets gewährtem ansehnlichen Honorar von 25 bis 27
Rthlr. um so mehr zu begnügen habe, als er keineswegs darauf Ansprüche machen
kann, daß er gute Musik liefert, weil im Gegenteil zwar keine Klagen, aber doch
Beschwerden genug über unharmonisches Wesen in seiner Musik eingegangen sind.
Wir erwarten von ihm, Lieferung guter Musik, und werden sodann die
Schützenbrüder dazu anhalten ein gutes Honorar zu bezahlen. Für dieses mal
bleibt es bei dem getroffenen Accords, und außerdem wird die Schützenzunft die
Kosten tragen, welche zufällig für dieselbe entstanden sind. In Zukunft aber
wird die Schützenzunft nur dann, wenn sie gutwillig, und nur in Rücksicht auf
gut gelieferte Musik einen größeren Preis als 26 Rthlr. zahlen können.
Neukalden, den 27. Juni 1829 Bürgermeister
und Rath Petri
Der Berechner der Schützenzunft Kasse Torschreiber
Knoll erhält hierneben Abschrift des hohen Regiminal Befehles vom 18.d.m., und
wird ihm aufgegeben die Kosten, des Betrages 2 Rthlr. 40 Schilling N/3 an den
Sekretär zu bezahlen.
Neukalden, den 27. Juli 1829
Bürgermeister und Rath Petri.“
1830 bis
1840
Schützenkönig
1830 wurde Friedrich Riemer (Fischer)
Schützenkönig
1831 wurde Christian Behrndt (Fischer)
Schützenkönig
1832 wurde Carl August Westphal (Böttcher)
Schützenkönig
1834 wurde Johann Ulrich (Tischler)
Schützenkönig
am 24.6.1835 wurde Franz Krell (Musiker)
Schützenkönig
1836 wurde Richter (Ackersmann)
Schützenkönig
1837 wurde Johann Enoch Simonis (Conrektor)
Schützenkönig
1838 wurde Jacob Schumann (Schuster)
Schützenkönig
1839 wurde Georg Heinrich Glasow (Tischler)
Schützenkönig
1840 wurde C. H. W. Benthien (Stuhlmacher)
Protokoll
gehalten zu Neukalden am 6. Juni 1836 in Gegenwart der Unterschriebenen
Wurde
das hohe Regiminal – Rescript vom 16. August v. J. an den hiesigen Magistrat
verlesen, demzufolge die Feldzeichen der Offiziere Scherpe und Portepielg.
Nicht getragen werden sollen.
1.
Der diesjährige Königschuß ist auf dem 10. und 11. Juli 1836 festgesetzt.
2.
ad 2 bleibt.
3.
Zur Besorgung der vorkommenden Geschäfte auf 3 Tage sind zu Committe –
Mitglieder durch Stimmenmehrheit gewählt, Salchow, G. Meyer, Herms Kaufmann und
Röpke, von denen mit Ausnahme des nicht anwesenden Kaufmanns Hermes die übrigen
3 die Wahlen annahmen.
4.
Bleibt wie im vorigen Jahre ein Bestand ad, ist der Committe überlassen statt
der hölzernen Knöpfe tüchtige von Pappe anzuschaffen. Für einen Knopf zahlt der
Schütze 1 Schilling mit Scheibentragen und erhält derselbe am 2. Tage nicht
mehr die bisherigen 8 Schilling, falls er mit seinem Knopfschusse an die
Gewinne nicht hinreicht.
5.
Der Stadtmusikus Sens wollte für die Gestellung von10 Musikus 36 Rthlr. haben,
jedoch konnte man ihm nur 32 Rthlr. offerieren und zumal bekanntlich die
Musikus nichts zu wünschen übrig lassen. Zur Vermeidung aller Meldungen soll
das Hohe Ministerium und Kammer um Hohe Determination geboten werden.
6.
Dassel.
7.
bleibt
8.
bleibt
9.
bleibt
10.
und 11. bleibt am Besten
12.
Die Rechnung vom 10. April 1835 bis 1. März 1836 wurden in ihren einzelnen
Quittungen und Belegen durchgegangen und fand sich dagegen nichts zu erinnern
Die Einnahme hat betragen 113 Rthlr. 6 Sch. 11 Pf.
Die Ausgabe hat betragen 110 Rthlr. 47 Sch. 6 Pf.
Mithin Kassenbestand 2
Rthlr. 7 Sch. 5 Pf.
Berechner
bemerkte noch, daß die Kaufleute Tram und Lippman für Gewinne noch 6 Rthlr. zu
fordern hätten, die wegen Mangel der Kasse bisher nicht berichtigt worden.
13.
bleibt am Besten
Womit
geschlossen
G Meyer
Mau Stüdemann
Salchow
Anders Röpke“
1842
Bildung
eines Corps mit besonderer Uniform
„Nach einem Allerhöchsten Privilegio wird auch in
unserer Stadt schon seit langer Zeit
alljährlich ein Schützenfest gefeiert. Der Aus – und Einmarsch bei
diesem feste geschieht allhier noch nach alter Gewohnheit, ohne dabei in
Hinsicht des Geschmacks und der Ordnung das geringste zu beobachten. Schon seit
langer Zeit war deshalb bei mehreren Mitgliedern der Zunft der Wunsch rege
geworden, durch ein geregeltes Aus – und Einmarschieren dem Königsschußfeste
nicht nur ein besonderes Ansehen zu geben, sondern auch das Vergnügen im
Allgemeinen dadurch zu befördern, und hat sich gegenwärtig, da sich bereits
mehrere junge Bürger der Zunft angeschlossen und noch viele dies zu tun im
Begriffe sind, dieser Wunsch um so deutlicher ausgesprochen.
Wir, die allerunterthgst. Unterzeichneten, sind nun
mit mehreren hiesigen Bürger, teils Mitgliedern der hiesigen Zunft, teils
solchen, die es jetzt werden wollen, zur Realisierung dieses Wunsches
zusammengetreten, und haben deshalb bei dem hiesigen löblichen Magistrate um
die Erlaubnis nachgesucht, in der hiesigen Zunft ein eigenes Corps zu bilden,
und als Mitglieder desselben an den beiden hiesigen Königschußtagen in Uniform
ausmarschieren zu dürfen. Hierauf ist uns die Antwort geworden, wie wir uns mit
unserem desfallsigen Gesuche an hohe Großherzogliche Landes Regierung zu
wenden, er, der Magistrat, jedoch, soviel an ihm, der Gewährung unserer Bitte
kein Hindernis in den Weg legen wolle.
Diesemnach bitten wir, die allerunterthänigst
Unterzeichneten, von unseren Mitbürgern dazu beauftragt, nunmehr
allerunterthänigst.
Hohe Großherzogliche Regierung wolle es uns
allergnädigst erlauben, in der hiesigen Schützenzunft ein eigenes Corps bilden
zu dürfen, und als Mitglieder desselben an den beiden hiesigen Königschußtagen
in Uniform ausmarschieren zu können.
Diese Corps, wenn auch für sich ein Ganzes bildend,
unterwirft sich jedoch allen Übrigen den bestehenden Gesetzen der Zunft, und
kann also unbeschadet das Zunft – Privilegii existieren, weshalb wir auch um so
mehr auf die allergnädigste Gewährung dieser unserer allersubmiesesten Bitte
hoffen können.
In tiefster Ehrfurcht erstreben wir
allerunterthänigst. H.
Freudenthal W. Kossow
Neukalden, den 18. Januar 1842
Fr. Burmeister
Paul Friedrich von Gottes Gnaden Großherzog von
Mecklenburg p.p.
Wohlgelahrter, Ehrsame, liebe Getreue! Wir erwarten
über die abschriftlich beikommende Vorstellung und Bitte der Bäckermeister
Kossow und Burmeister und des Schutzjuden Freudenthal daselbst, um Erlaubnis
für die jüngeren Mitglieder der dortigen Schützenzunft zur Anschaffung einer
Uniform, vor weiterer Bestimmung euren Bericht.
Wonach ihr euch zu richten.
Gegeben Schwerin, den 21. Januar 1842
Zur hohen Landesregierung zu Schwerin.
Unterthänigster Bericht des Magistrats zu Neukalden
betreffend die Anschaffung einer Uniform für einige Mitglieder der dortigen
Schützenzunft.
Gegen die von dem hiesigen Bäckermeister Kossow und
Burmeister, so wie den Schutzjuden Freudenthal gewünschte Anschaffung einer
Uniform, für einige Mitglieder, der hiesigen Schützenzunft, ist nach unserem
submiesesten Dafürhalten nichts zu erinnern. Auch würde solchen Zunft –
Mitgliedern zu gestatten sein, beim Aus – und Einmarsch an den hiesigen Königschußtagen,
eine besondere Abteilung zu bilden, wenn sie nur, womit auch die Supplicanten
einverstanden sind, im Übrigen den Zunftgesetzen unterworfen bleiben. Jedoch
möchte, damit die Anschaffung der Uniform in keinen nachteiligen Typus
ausarten, dabei noch zu bedingen sein, daß die nähere Bestimmung der Uniform
unserem Ermessen überlassen bleiben solle.
In größter Devotion verharren wir
unterthänigst
Neukalden, den 5. Februar 1842“ G. OFS. W.
Im
19. Jahrhundert, insbesondere nach den Befreiungskriegen, erfolgte eine
Umwandlung der Aufgaben der Schützenzunft. Infolge der gesamten
gesellschaftlichen Entwicklung fielen die bisherigen Aufgaben – Schutz der
Stadt in Kriegszeiten und beim Auftreten von Seuchen – weg. Die Schützenzunft
entwickelte sich zu einem Verein, dem insbesondere die bürgerliche Klasse
unserer Stadt, Beamtenschaft, Ackerbürger, Handwerker und Gewerbetreibende,
angehörten. Die Arbeiterschaft blieb der Schützenzunft fern.
Die
Schützenzunft führte die Tradition der Befreiungskriege von 1813 fort. Das
zeigte sich auch in den Uniformen. Die Zunft bestand aus zwei Kompanien. Die
eine Kompanie marschierte im schwarzen Gehrock mit Zylinder. Sie führte die
Tradition der Schwarzen Husaren des Herzogs von Braunschweig weiter. Die zweite
Kompanie marschierte in der Uniform der freiwilligen Jäger von 1813. Die
Offiziere trugen die Uniform des mecklenburgischen Grenadierregiments. Die
Leitung der Schützenzunft änderte sich nicht. Sie bestand aus dem Patron der
Zunft und den Ämterleuten. Der Patron der Schützenzunft war der jeweils
regierende Großherzog, in dessen Auftrage der Bürgermeister unserer Stadt das
Amt wahrnahm. Nach 1918 ging das Patronat auf den Bürgermeister der Stadt über.
Schützenkönig
1842 wurde Jacob Friedrich Theodor Trense (Tischler)
1843
Um
1843 gab es etwa 84 Mitglieder in der Schützenzunft.
Schützenkönig
1843 wurde Johann Meyer (Schlosser)
1846
„Protocollum
gehalten auf dem Rathhause zu Neukalden den 2. Juni 1846 in Gegenwart mehrerer
Schützen – Mitglieder und der Unterschriebenen.
1.
Die geführte Schützen – Rechnung pro 1845 und 1846 ward den Anwesenden zur
Revision vorgelegt. Ein Kassenbestand, der in der früheren Rechnung pro
1844-1845 nicht gewesen, hat daher auch nicht in die gegenwärtige zur Revision
vorliegende Rechnung nicht transportiert werden können.
Die
Einnahme ist nach Pag 11. - 61 Rthlr. 46 Sch. 5 Pf.
Die
Ausgabe dagegen nach Pag. 12. - 47 Rthlr. 35 Sch. 4 Pf.
Also
Kassenbestand 14 Rthlr. 11 Sch. 1Pf. Gegen die Rechnung, welche mit ihren
eingel. Ansätzen und Belägen durchgegangen wurde, fand sich nichts zu erinnern.
Noch
ist zu bemerken, daß im letztverflossenen Jahre kein Königschuß gewesen.
2.
Im letztverflossenen Jahre laut Protokoll den 13. mai 1845 bestimmt, daß nach
Maßgabe des § 10 des Privilegii die Zunftgenossen das Tragen der Leichen sich
umgehen lassen nach der Reihenfolge, wie sie in § 9 der Rechnung pro 1844 –
1845 aufgeführt stehen. Dagegen wurde jetzt von denen, welche das Tragen für
sich hatten beschaffen lassen erinnert, daß ihnen dadurch, daß sie andere für
sich gestellt, zu große Kosten verursacht worden. Es ward daher von mehreren
Seiten vorgeschlagen, daß der Beitrag von 18 Schilling auf 24 Schilling erhöht
werde. Dagegen fand sich von mehreren Bedenken, und ward wieder proponirt, daß
die Träger statt 2 Rthlr. jährlich 1 Rthlr. 32 Schilling erhalten möchten, und
meldeten sich zu dieser geringeren Remuneration
1. Fr. Schmidt Schuster 2. Brüsehafer Schuster 3. H. Grass Schuster 4. Oestfeldt Schuster 5. Knegendorf Schuster
6. Köhler Schuster 7. Emler Schlosser
Der
Riemermeister Jacob Schmidt wurde beauftragt, noch die fünf fehlenden Männer,
welche das Tragen für obgedachte 1 Rthlr. 32 Schilling beschaffen, anzunehmen,
und davon spätestens vor dem ersten Königschußtage die Anzeige zu machen. Dabei
ward zugleich bestimmt, daß die früher für das Tragen der Leichen bestimmte
Ergötzlichkeit gänzlich wegfalle.
3.
Beim diesjährigen Königschuß sollen aus Rostock keine Tamboure genommen werden.
4.
Der Stadtmusikus Krell soll für den diesjährigen Königschuß 30 Rthlr. erhalten,
muß jedoch acht geübte Musikanten stellen, auch auf den Bällen von 9 Uhr Abends
bis 4 Uhr Morgens spielen.
5.
Der diesjährige Königschuß soll sein am 9. und 10 Juli.
6.
Die Scheiben verfertigt der Tischlermeister Schröder.
7.
Die Budenordnung ist, da im vorigen Jahre kein Königschuß gewesen, so wie solche
im Protokoll vom 13. Mai 1845 bestimmt ist.
8.
Schustermeister Sonntag und Weber Lübcke fordern das Eintrittsgeld ein und
erhält jeder dafür eine Remuneration von 32 Schilling. Am 2. Königschußtage
zahlt jede Mannsperson 12 Schilling und jedes Frauenzimmer 8 Schilling gegen
ein Billet. Die Billete werden nach fortlaufenden Nummern gezeichnet und von
einem der Hauptleute unterschrieben. Die Mitglieder der Schützenzunft zahlen
jedoch mit ihren Familien kein Eintrittsgeld.
9.
Fremde, die nicht Schützen – Mitglieder, werden nur am 2. Königschußtage
zugelassen, und zahlt jeder für 3 Schüsse 16 Schilling, welche an die Kasse
kommen.
10.
Hutmacher Puck trägt die Scheibe.
11.
Die Reihenfolge der Träger fertigen an Glaser Hasselries und Bäcker Kossow.
12.
Der den Knopf schießt zahlt observanzmäßig an die Stadtdiener 2 Schilling und
an den Tischler 2 Schilling
13.
In Ansehnung der Reihenfolge der Schüsse bleibt es bei der Bestimmung des
Protokolls den 1. Juli 1843.
14.
Die Schaffer Weber Lange und Schuster Rietow bestellen die Tamboure von Teterow
oder Remplin.
15.
Die Gewinne sind für dies Jahr zu 22 Rthlr. bestimmt, und hat die Besorgung
derselben Schustermeister Rietow und Zimmermeister Stühm.
16.
Da der Kaufmann Salchow, welcher früher Fahnenträger gewesen, gestorben, und
der Vater des verstorbenen Kaufmann Salchow und der weil. Schneidermeister
Schmidt, welche eine Fahne der Zunft geschenkt, dabei den Wunsch geäußert, daß
aus ihren Familien der fahnenträger möge genommen werden, so ward der
Schneidermeister Bruger, der Stiefsohn des weil. Schneider Schmidt als
Fahnenträger vorgeschlagen so wie der Ackerbürger Wollf, der eine Tochter des
verstorbenen Salchow geheiratet, in der Art, daß zwischen beiden das Los
entscheide, und fand dies allgemeine Zustimmung. Hierauf ward sofort gelost,
und traf das Los den Schneidermeister Bruger.
17.
Da durch die Bestellung des Bruger zum fahnenträger, welcher bisher
Unteroffizier gewesen, die Stelle eines Unteroffiziers erledigt, so ward, da
früher bestimmt worden, daß nach der Reihenfolge der Schützen – Mitglieder,
welche in Einnahme Cap. 7 sich befinden, die Wahl der Offiziere stattfinden
solle und die letzte Wahl bis zum früheren Unteroffizier Schneider Bruger
gekommen, der Kaufmann Freudenthal zum Unteroffizier Gewählt, wobei noch zu
bemerken, daß die sub 31 bis 44 incl. in der genannten Einnahme Cap. 7
aufgeführten Personen teilweise die Wahl der Unteroffizierstelle Ablehnten,
anders teils nicht in gegenwärtiger Versammlung zugegen waren.
18.
Zum Königschuß versammeln sich die Schützenbrüder um 7 ½ Uhr und bedarf es dazu
nicht der Ansage durch den Stadtdiener.
19.
Für das Ansagen der Träger der Leichen erhält der Stadtdiener einstweilen noch
3 Rthlr.
Vorgelesen,
genehmigt und unterschrieben. Görbitz Seemann“
1847
„Protocollum
gehalten auf dem Rathhause zu Neukalden den 3. Juli 1847 in Gegenwart mehrerer
Schützen – Mitglieder und der Unterschriebenen.
1.
Die Rechnung pro 1 mai 1846/47 nebst Belägen wurde zuforderst durchgesehen, und
dagegen nichts zuerinnern gefunden.
Der
Kassenbestand ist 8 Rthlr. 33 Schilling N/3.
2.
In Folge des Austritts des bisherigen Hauptmanns Seemann ist ein neuer an seine
Stelle zu wählen und zwar durch das Aufrücken des ältesten Offiziers zum
jüngsten Hauptmann. Der Zimmermeister Stühm als bisheriger ältester Offizier
ist daher zum Hauptmann nomirt und diese Charge von ihm sofort angenommen
worden. Es bleibt die Wahl eines jüngsten Unteroffiziers heute noch übrig. Es
nahm der Schuster Nabow diese Stelle an, nachdem die sub 40 bis 47 incl. Cap.
VII aufgeführten Personen solche abgelehnt hatten.
3.
Der diesjährige Königschuß ist auf den 8. und 9. kommenden Monats angesetzt
worden.
4.
Die Trommelschläger sollen, wie im vorigen Jahre von Remplin und Teterow
genommen werden, und haben, wie herkömmlich, dieserhalb die Schaffer das
Behufige zu besorgen.
5.
Der Stadtmusikus Krell erhält für den diesjährigen Königschuß 30 Rthlr., wofür
er 8 geübte Musikus stellt am 1. und 2. Königschußmorgen 5 Uhr in den Straßen
Reveille bläst und auf den Bällen von 9 Uhr Abends bis 4 Uhr Morgens spielt.
6.
Die Scheibe verfertigt in diesem Jahr der Tischler Ullrich.
7.
Die Budenordnung ist
1. die 1. Bude Kuchenbäcker Burmeister 28 Schilling
2. die 2. Bude Kuchenbäcker Köster 20 Schilling
3. die 3. Bude Oelmüller Schröder 12 Schilling
4. die 4. Bude Gastwirt Anders jun. 12 Schilling
5. die 5. Bude Cohn Bragenheim 12 Schilling
6. die 6. Bude Gastwirt Bruger 12
Schilling
7. die 7. Bude Gastwirt Hingst 12
Schilling
8. die 8. Bude Bäcker Otto 12
Schilling
Zugleich
meldete sich auch der Stadtmusikus Krell, für den Budenplatz des Gastwirt
Bruger für den Fall, das letzterer solchen auf den diesjährigen Königschuß
nicht mehr benutzten sollte.
8.
Das Eintrittsgeld fordern der Schustermeister Sonntag und Weber Lübcke ein, und
erhält jeder eine Remuneration von 32 Schilling. Am Balle des zweiten
Königschußtages zahlt jede Mannsperson 12 Schilling und jedes Frauenzimmer 8
Schilling Eintrittsgeld, und zwar sind dies Fremde, die nicht zu einer Familie
der Schützenzunft gehören. Am ersten Königschußtage werden zum Ball keine
Fremde zugelassen.
9.
Am 2. Königschusstage können Fremde, welche Mitglieder der Schützenzunft nicht
sind, gegen Erlegung von 16 Schilling für 3 Schüsse am Schießen teil nehmen.
10.
Hutmacher Puck trägt die Scheibe.
11.
Die Reihenfolge der Tänze fertigen an Hasselries und G Meyer, und bleibt es
durchaus bei der Ordnung der Tänze, wie solche von diesen beiden Herren bestimmt
worden.
12.
Observanzmäßig zahlt jeder, der einen Knopf schießt 4 Schilling, wovon 2
Schilling der Stadtdiener und 2 Schilling der Tischler erhält.
13.
In Ansehnung der Reihenfolge der Schüsse bleibt es bei der Bestimmung sub 15
des Protokolls den 1. Juni 1841 und ist beliebt worden zu bestimmen, daß nur
allein das Laden der Gewehre in der Ladekammer vorgenommen wird.
14.
In Folge des Abgangs des bisherigen Buchführers Seemann ist ein neuer
Buchführer zu wählen, und als solcher der Schlosser Meyer bestimmt worden.
15.
Die gewinne sind für dies Jahr zu 24 Rthlr. bestimmt, und haben die Besorgung
der Hauptmann Stühm und Schaffer Rietow. An jedem der beiden Königschusstage
ist ein silbern Löffel zu 2 Rthlr. 24 Schilling ein Gewinn. Um etwaige
Mißhelligkeiten zu vermeiden soll am 2. Königschusstage im Schießhause bekannt
gemacht werden, daß derjenige, welcher nicht Mitglied der hiesigen
Schützenzunft etwa den besten Schuß hätte, auf den ersten Gewinn keinen
Anspruch machen könne, sondern solchen immer ein Mitglied der Schützenzunft,
der nach dem Fremden den nächsten Schuß hat, erhalte.
16.
Fähnrich ist für den verstorbenen Kaufmann Salchow der Ackerbürger Wollf
geworden, indem der Schneider Bruger auf den nach dem Protokolle den 2. Juni
1846 das los gefallen, zurückgetreten.
17.
Die bisherigen Träger haben ihre Erklärung noch nicht darüber abgegeben, ob sie
noch fernerhin die Geschäfte für die festgesetzte Vergütung übernehmen wollen,
und sollen sie am Königschusstage dieserhalb befragt werden. Für die Zukunft
ist bestimmt, daß ein jeder Träger seinen etwanigen Austritt zu Ostern eines
jeden Jahres bei dem Kassenberechner anzeigt und wird dann in der gewöhnlich
Pfingsten stattfindenden Versammlung für den Johannis austretenden Träger ein
neuer bestellt.
18.
Für das Ansagen zum Tragen der Leichen soll der Stadtdiener, wie bisher, die
jährliche Vergütung von 3 Rthlr. haben.
19.
Zum Königschuß versammeln sich die Schützenbrüder wie herkömmlich morgens 7 ½
Uhr im Rathhause, und wird es einer weiteren Ansage durch den Stadtdiener nicht
bedürfen.
20.
Das bisherige Abfeuern der Kanonen auf dem Marktplatze hört für die Zukunft
auf. Dagegen werden die beiden Kanonen draußen in der Nähe des Schützenplatzes
aufgepflanzt und übernimmt der Tischler Röpcke gegen eine Vergütung von 32
Schilling die Aufsicht über das gehörige Laden der Kanonen, damit dieserhalb
kein Unglück entsteht. Der Tagelöhner Schröder hat bisher das laden besorgt und
bleibt derselbe gegen Bezahlung aus der Zunftkasse auch in diesem Jahre dabei.
Die Kanonen sollen abgefeuert werden am Abend vor dem 1. Königschußtage mit 2
Pfund Pulver, am Morgen des 1. Königschußtages um 5 Uhr, beim Schießen des
Königs, beim Schießen eines Knopfes, bei Beendigung jedes Ganges, am Abend auf
Beendigung des Königschußes. Ebenso wird am 2. Tage verfahren, nur daß die
Schüsse beim Schießen des Knopfs wegfallen.
L.
Mau F. Bochertt K. Stühm“
1848
Schützenkönig
1848 wurde Carl August Westphal (Böttcher)
1849
Verlegung
des Schießplatzes in das Gartsbruch
Im
Laufe der Jahre war der Wunsch nach Verlegung des Schießplatzes auf Grund der
Feuer – und Lebensgefährlichkeit immer dringender geworden. Der alte Schießplatz
lag direkt an der Viehtrift und wurde auch aus dieser Sicht als unpassend
empfunden.
„Protokollum
gehalten auf dem Rathhause zu Neukalden den 10. April 1849 in Gegenwart der
Unterschriebenen.
Um
über die Verlegung des Schützenplatzes und Schießstandes nach dem Gartsbruch
die weiteren Beschlüsse zu fassen, waren zu heute die Mitglieder der
Schützenzunft zu einer Versammlung eingeladen und zahlreich erschienen. Es
wurde der Bericht der Committe vorgelesen, näher besprochen und hierauf
beschlossen:
1.
Die Verlegung des Schießplatzes nach dem Gartsbruch erscheint für durchaus
erforderlich, indem der jetzige Scheibenstand gefährlich liegt und das
Scheibenhaus in diesem Jahre wieder bedeutende Reparaturkosten erfordert. Am
Günstigen für einen neuen Scheibenstand ist unstreitig das hiesige Gartsbruch
und soll die Stadt – Kämmerei zur Abtretung des nötigen Platzes zu dem neuen
Scheibenstandes ersucht werden, wogegen der bisherige Schützenplatz wieder der
Stadt – Kämmerei zur Disposition gestellt werden soll. Hierbei wird jedoch
bemerkt, daß die auf dem Schützenplatze stehenden Bäume die Schützen –
Gesellschaft als ihr Eigentum in Anspruch zu nehmen glaubt und selbige im
Herbst dieses Jahres zu verkaufen beabsichtigt.
2.
Um einen bequemeren Weg nach dem Gartsbruch zu bekommen, erscheint die
Acquisition des behufigen Terrains aus dem Maurergesell Thiedemannschen
Ackerstücke am Geeignetesten. Die Forderung von 25 Rthlr. findet man billig
genug gestellt.
3.
Um in diesem Jahre den neuen Schützenplatz benutzen zu können, sollen vorläufig
einige Zelte dort aufgeschlagen und die Kosten soviel wie möglich gespart
werden, indem man hofft, Lacken pp. Hinreichend bekommen zu können.
4.
Um die Kosten der Einrichtung des Weges zu sichern wurde sofort eine Missive
für die Schützen – Mitglieder zur Zeichnung von Beiträgen an Fuhren,
Handarbeiten oder Geld ausgelegt, welche sich zahlreicher Unterschriften zu
erfreuen hatte.
5.
Zu Mitgliedern der Committe wurden ferner noch gewählt Herr Conrector Simonis,
Bäckermeister Anders, Bäckermeister Otto und Zimmermeister Benduhn.
6.
Dem Magistrat soll fordersamst Abschrift diese Protocolle mit dem Ersuchen
zugehen, um die Abtretung des Terrains zum Wege und zum Scheibenstande von der
Kämmerei tunlichst bald zu regulieren. Nachdem mit der Stadt – Kämmerei das
Behufige geordnet worden, soll die Verlegung des Schützenplatzes bei Hoher
Regierung beantragt werden.
Womit
geschlossen
L
Mau J. Meyer F. Börmel H. Otto G. Meyer
Simonis C. Westphal W. Benduhn C. Anders jun.
An
den löblichen Magistrat hierselbst.
Wegen
der gefährlichen Lage des jetzigen Scheibenstandes ist die Verlegung desselben
von Seiten der Schützenzunft angeregt. Nach dem zu diesem Zwecke in einer Zunft
– Versammlung gestern abgehaltenen Protokolle, welche wir dem löblichen
Magistrate hierneben sub Litt: A. abschriftlich mitzuteilen uns erlauben, ist
die Verlegung des Scheibenstandes nach dem Gartsbruch beschlossen und bitten wir
demnach: Um Abtretung eines Terrains zum Wege nach dem Gartsbruch so wie zur
Anlegung eines Schützenplatzes im Gartsbruch.
Der
Weg so wohl als auch die Stelle, wo der Schützenplatz im Gartsbruch am
Passendsten anzulegen, ist bereits von uns marquirt, und bitten wir, damit die
nötigen Arbeiten so bald wie möglich beginnen können, um eine baldige
Resolution, so hochachtungsvoll, als des löblichen Magistrats
gehorsamste
Neukalden,
den 11. April 1849
W. Benduhn G. Meyer C. Westphal
J. Meyer J. Glasow
Simonis F. Börmel H. Otto C. Anders jun.
Da
der umstehend beantragte Gegenstand, nämlich die Abtretung eines Terrains zur
Anlegung eines Scheibenplatzes im Gartsbruch vorzugsweise zur Competenz des
löblichen Holzdepartements gehört, so werden die geehrten Mitglieder desselben
zu einer morgen Nachmittag 2 Uhr vorzunehmenden Untersuchung an ort und Stelle
zwecks Angabe Ihres Urteils von mir gehorsamst eingeladen.
Neukalden,
den 13. April 1849 Willgohs
Nachdem
von dem Herrn Dirigenten der vorstehende Gegenstand dem löblichen
Holzdepartement zum Bericht überwiesen worden, ist meine Einladung als nicht
geschehen zu betrachten.
Neukalden,
den 14. April 1849 Willgohs
Das
Holzdepartement wolle fordersamst an Ort und Stelle unter Zuziehung der oben
beregten Deputierten der Schützenzunft das Behufige untersuchen und darüber
baldigst berichten, um in der Raths – und Bürgersitzung am 19ten des Monats das
Weitere beschließen zu können.
Neukalden,
den 13. April 1849 L Mau
G.
P. M.
Nachdem
das von der Schützenzunft zu einem Scheibenplatze im Gartsbruch vorgeschlagene
Terrain, so wie die Richtung zu einem Wege dorthin, von uns in Gegenwart der
Herrn Deputierten der Zunft besichtigt werden, berichten wir über diese
Angelegenheit das Nachstehende: Bei der Entscheidung über diese Angelegenheit
ist in Erwägung zu ziehen:
1.
Die Dringlichkeit der intendierten Verlegung des Scheibenplatzes nach dem
Gartsbruch wegen Feuers – und Lebends – Gefährlichkeit an den Königschußtagen
auf dem bisherigen Scheibenplatzes.
2.
Das Interesse der Stadt – Kämmerei wegen Zurücknahme des alten und Abtretung
eines Terrains zu einem neuen Scheibenplatzes im Gartsbruch.
Quoad
1. Was die Feuer – und Lebensgefährlichkeit anbetrifft, so kann nicht in Abrede
genommen werden, daß solche Gefahr auf dem alten Scheibenschußplatzes an den
Königschußtagen in hohen Grade vorhanden ist. Bedenkt man, daß dieser Platz
unmittelbar an einer Viehtrift liegt und daß sich in seiner Nähe viele Scheunen
und eine lange Reihe von Gärten befinden, so ist wahrscheinlich zu bewundern,
daß während des Scheibenschießens durch Zufall und Unvorsichtigkeit nicht schon
längst ein Unglück geschehen ist. Jeder Unbefangene,der die Verhältnisse und
den jetzigen Schiebenplatz mit seinen Umgebungen kennt, kann nur wünschen, daß
die Absicht der Schützenzunft den Scheibenplatz nach einer gefahrlosen Gegend
zu verlegen, realisiert werden möge. Wir unserer Seite halten diese
Angelegenheit für dringlich und uns verpflichtet der löblichen Ortsbehörde die
Verlegung des Scheibenplatzes selbst auf die Gefahr hin, daß die Stadt -
-Kämmerei eine kleine Einbuße dabei erleiden dürfte, dringend zu empfehlen. Was
die Errichtung des Scheibenplatzes im Gartsbruch anbelangt, so fällt dabei die
Feuergefahr durchaus weg, da dort überall keine Gebäude in der Nähe sind, ob
dort aber auch die Lebensgefährlichkeit beseitigt ist, wegen wir nicht zu
entscheiden und zu ersuchen die löbliche Ortsbehörde darüber das Urteil eines
Sachverständigen Mannes einzuholen.
Quoad
2. Ist zu bemerken, daß der alte Scheibenplatz 110 Quadratruten enthält, und
sich zur Anlegung von 2 bis 3 kleinen Gärten, oder auch zur Errichtung eines
Platzes zum Trocknen der Wäsche eignen dürfte. Um über das, von der
Schützenzunft zu einem Scheibenplatz im Gartsbruch für zweckmäßig erachtete
Terrain, eine klare Ansicht zu Geben, fügen wir den von Herrn G. Meyer
entworfenen Situation – Plan bei, aus welchem sich ergibt, daß das gedachte
Terrain 90 Quadratruten groß und der über die Stadtwiese dorthin führende Weg
14 Ruten lang ist. Der Weg von dem Schützenplatz nach dem Scheibenstande geht
über die Stadtwiese hat die Richtung auf den Hasenwinkel und ist 25 Ruten lang.
Neukalden,
den 18. April 1849.
Das Feld – und Holz - Departement
Willgohs Stüdemann Gamm Glasow Fischer
Meyer
Protocollum
gehalten auf dem Rathhause zu Neukalden, den 19. April 1849 in Gegenwart des
Herrn Bürgermeisters Mau, des Herrn Senators Dr. Willgohs, des Herrn Senators
Stüdemann, im Beisein der Stadtsprecher Kossow und Gamm, der Viertelsleute
Meyer, Sontag, Krüger und Glasow, der Kämmereibürger Fischer und Bruger, der
Ausschussbürger Salchow, Engelmann, Schröder und Schlosser Meyer
a
me subscripto
Die
heutige Rath und Bürgersitzung ist durch Anschlag und Ausruf laut Anlagen A und
B gemeinkündig gemacht worden. Es wurde zuvörderst besprochen
1.
--------
2.
Die Verlegung des Schießplatzes nach dem Gartsbruch. Es wurde der Vortrag der
Schützenzunft vom 11ten und der Bericht des Feld und Holzdepartements vom 18ten
des Monats verlesen, auch der eingereichte Situationsplan durchgegangen. Die
Zweckmäßigkeit der Verlegung des Scheibenstandes und zwar nach dem Gartsbruch
ist durchaus nicht zu verkennen und beschloss man daher unter nachstehenden
Bedingungen, an die hiesige Schützenzunft das erforderliche Terrain abzutreten.
1. Die Stadtkämmerei überlässt den Weg durch die Stadtwiese und das Gartsbruch nach den neu anzulegenden Schützenplatz, so wie den Weg nach dem Scheibenstand in den Stadtwiesen, wie solches auf dem Situationsplan verzeichnet zur freiesten Disposition jedoch mit der Verpflichtung den Weg in Stand zu setzen, so wie auch den Schützenplatz und den Scheibenstand ohne Kosten der Stadtkasse zu planieren, nementlich den Scheibenstand gehörig durch eine Wand zu verwahren, daß die Kugel nicht über die Scheibe fortgehenkönne.
2.
Das Holz zu den erforderlichen Brücken über den Graben beim Tiedemanschen
Garten und von der Wiese nach dem Gartsbruch soll der Schützenzunft für diesmal
unentgeltlich aus der Kämmerei geliefert werden, wohingegen die Schützenzunft
für die Zukunft die Erhaltung und in Standessetzung dieser Brücken auf ihre
alleinige Kosten übernimmt.
3.
Der zu 90 Quadratruten angegebene Schützenplatz wird der Schützenzunft zwar zur
beliebigen Disposition zur Planierung überwiesen, jedoch so und dergestalt, daß
die darauf stehenden Eichen und Buchen ein Eigentum der Kämmerei bleiben. Dabei
versteht es sich je doch von selbst, daß, falls solche Bäume zur Zierde des
Platzes dienen, ohne Genehmigung der Schützenzunft selbige nicht fortgenommen
werden dürfen und soll überhaupt bei Fällung der Bäume unmittelbar und auf dem
Schützenplatz mit der Schützenzunft vorherige Verständigung getroffen werden.
4.
Die Schützenzunft überlässt den bisherigen Schützenplatz jedoch das Haus der
Stadt Kämmerei zur freiesten Disposition im gleichen auch, die auf dem Platze
stehenden Linden, wo hingegen die dort befindlichen Pappeln, welche von der
Schützenzunft angepflanzt sind, selbiger verbleiben und im Herbst des Jahres auf
dem Stamme öffentlich meistbietend verkauft werden sollen.
5.
Da der Weg nach dem neuen Schützenplatz, so wie letzterer selbst noch der in
Standsetzung bedarf, so ist das Holzdepartement beauftragt fordersamst den
Deputierten der Schützenzunft das Terrain zu den Wegen, zu dem Schützenplatz
und Scheibenstand zu überweisen, im gleichen auch sich von der Schützenzunft
den bisherigen Schießplatz jedoch unter den obigen Beschränkungen überweisen zu
lassen.
6.
Da der Förster Pflugradt zu Franzensberg am gestrigen Tage den projektierten
neuen Schützenplatz und Scheibenstand in Augenschein genommen, um sein
Kunstverständiges Erachten über die Gefährlichkeit der Anlage abzugeben, so
soll nach Eingang des Erachtens bei hoher Landes Regierung Genehmigung zur Veränderung
des Schützenplatzes gebeten werden.
7.
Von den Deputierten der Schützenzunft sind anwesend die Zimmermeister Stühm,
Benduhn, Herr Conrector Simonis, Bäckermeister Otto, Kassenschreiber Meyer und
Schlosser Meyer, welche mit vorstehenden Punkten sich für einverstanden
erklärten.
In
fidem extractus
J
F Müller Secr. Civit.
Zwischen
dem Maurergesellen Christian Thiedemann hierselbst, als Verkäufer, und der
hiesigen Schützenzunft als Käufer ist heute nachstehender Verkauf und
Kaufcontract wohlbedächtlich verabredet und abgeschlossen:
§
1.
Der
vorerwähnte Maurergesell Thiedemann verkauft von seinem hierselbst im Salemer
Schlage beim Gartsbruch sub Nr. 440 belegenen Ackerstücke der Länge nach einen Teil
von zehn Fuß Breite und zwar an der Stadtwärts belegenen Seite des Ackerstücks,
was zusammen eine Fläche von 12 ½ Quadratruten bildet, an die hiesige
Schützenzunft zur Anlegung eines Weges nach dem Gartsbruch.
§
2.
Hierfür
zahlt die Zunft die wohlbedungene Kaufsumme von Fünf und zwanzig Thalern
Courant, und zwar in folgender Art, als:
1.
bei Unterschrift dieses Contracts sofort bar 12 Rthlr. Cour.
2.
in termino Johannis des Jahres den Rest mit 13 Rthlr. Cour.
Über
den Empfang der sub 1 stipulirten 12 Rthlr. Cour. quitiert Verkäufer zugleich
mit Unterschrift dieses Contracts.
§
3.
Die
Tradition des gekauften Ackerteils geschieht sofort bei Vollziehung dieses
Contracts und übernimmt die Zunft denselben nach bereits geschehener Anweisung
ohne jegliche Monitur an.
§
4.
Verkäufer
haftet für jegliche fremde Ansprüche und Rechte, welche auf dem verkauften
Ackerteil etwa ruhen sollten, wes Ursprungs diese auch sein mögen, mit seinem
ganzen Vermögen.
§
5.
Die
Zunft verpflichtet sich, an den beiden Seiten des neu anzulegenden Weges, so
weit derselbe das Ackerstück des Thiedemann berührt, keine Bäume zu pflanzen,
beabsichtigt vielmehr an der Feldwerts Seite des Weges eine Hecke anzupflanzen,
da an der Stadtwärts Seite bereits eine Hecke sich befindet, welche dem
Verkäufer teilweise gehört und von diesem nicht Weggenommenwerden darf. Die
Erde aus dem an der Feldseite des Weges etwa noch zu ziehenden Graben wird auf
das Ackerstück des Thiedemann geworfen.
§
6.
Die
Contractskosten so wie die Kosten der Verkündigung und demnächstige Verlassung
des Grundstücks auf dem Käufer, trägt dieser allein.
§
7.
Beide
Teile genehmigen vorstehenden Contract allen Inhalts und versprechen
gegenseitig dessen getreue und genaue Erfüllung. Dessen zur Urkunde ist dieser
Contract von beiden Teilen eigenhändig vollzogen.
So
geschehen Neukalden, den 28. April 1849.
C.
Thiedemann
Namens der Zunft
G. Meyer C. Anders
J. Otto W. Benduhn
Unter
Mitwirkung fast aller Zunftgenossen wurde nun ein Weg nach dem Gartsbruch
geschaffen und das jetzt noch stehende Schützenhaus aus eigenen Mitteln der
Zunft erbaut.
Bereits
im Juli 1849 wurde das erste Schützenfest im Gartsbruch gefeiert.
Nach
mündlicher Überlieferung wurde die Zunft damals beim ersten Einmarsch von einem
Gewitterregen überrascht, so daß die Wege, die noch nicht befestigt waren,
unpassierbar wurden, und alle in tiefen Morast waten mussten.
Der
alte Schützenplatz wurde 1884 von der Schützenzunft an den Seiler Krüger
überlassen.
„Protokollum
gehalten auf dem Rathhause zu Neukalden den, 29. Mai 1849 in Gegenwart der
Unterschriebenen
1.
Der diesjährige Königschuß ist auf den 19. und 20. Juli sowie ein
Beliebenschießen auf den 22. Juli Nachmittags nach beendigtem Gottesdienst
festgesetzt.
2.
Zum Königschuß versammeln sich die Schützenbrüder Morgens 7 Uhr im Rathhause,
ohne daß weitere Ansage durch den Stadtdiener erforderlich wird.
3.
Zum Trommelschläger soll der Maurergeselle Wollf gegen eine Vergütung von 2
Rthlr. eingesetzt werden, und sollen die Schaffer hiermit beauftragt sein, das
Weitere mit ihm zu besprechen eventuell im Falle seiner Ablehnung einen anderen
Trommelschläger zu engagieren.
4.
Der Stadtmusikus Krell erhält für den diesjährigen Königschuß 36 Rthlr. Cour.
mit der Verpflichtung acht tüchtige geübte Musici an den beiden Königschußtagen
so wie auf den Bällen zu stellen und früh Morgens um 5 Uhr an beiden
Königschußtagen die Reveille zu blasen. Die Dauer der Musik auf den Bällen ist
von 9 Uhr Abends bis 4 Uhr Morgens festgesetzt.
5.
Die Scheibe verfertigt in diesem Jahr der Tischler Röhrdanz. Die Knöpfe fertigt
der Drechsler Stiebler an. Derselbe erhält für jeden Knopf 2 Schilling und
bleiben die weiteren vorjährigen Bestimmungen sub N: 8 auch in diesem Jahr von
Bestand. Jeder Schütze, der einen Knopf geschossen, zahlt sofort an den
Schützenmeister Meyer die 2 Schilling.
6.
Die Bestimmung im vorigen Jahr sub Nr. 11 bleibt auch ferner in Obacht und soll
durch Anschlag am Schützenplatz bekannt gemacht werden.
7.
Die Budenplätze sollen durch die Committe abgemessen und bezeichnet werden. Ein
jeder der Schützenbrüder, welcher an den Königschusstagen oder an dem Sonntage
(22.) ausstehen will mit eine Bude hat sich dieserhalb innerhalb 14 Tagen bei
der Committe zu melden. An einem von Letzten näher zu bestimmenden Tage werden
demnächst alle, welche sich mit eine Bude haben aufschreiben lassen, nach dem
Schützenplatze im Gartsbruch eingeladen und entscheidet das Los, welche
Budennummer ihnen zu Teil wird. Es soll der Schützenplatz hierbei nicht allein
in Betracht kommen sondern falls einer oder der andere der Schützenbrüder an
einer geeigneten Stelle im Gartsbruch eine Bude errichten will, von der
Committe auch hierüber die behufige Verfügung getroffen und der zweckmäßige
Platz angewiesen werden. Es versteht sich von selbst, daß die Entscheidung
durch das Los immer die Hauptsache bleibt. Der Preis für jede Bude ist auf 24
Schilling Cour. festgesetzt.
8.
Wegen des Besuchs der beiden Bälle an den Königschusstagen bleibt die
vorjährige Bestimmung sub Nr. 12 von Bestand.
9.
Die Teilnahme der Fremden am 2. Königschusstage gegen Erlegung von 18 Schilling
cour. bleibt wie im vorigen Jahr sub 13 von bestand.
10.
Die Reihenfolge der Tänze bestimmt Glaser Hasselries und G. Meyer, bei deren
Anordnung es lediglich das Bemerken behält.
11.
Die Rechnung vom 1. Mai 1848 ist bis dahin 1849 nebst Belägen durch die
Schützenbrüder Conrect. Simoni, Schmied, Brusehafer und Schützenmstr. Meyer zur
Revision freigegeben und erklärte demnächst daß solche in calculorith sei. Der
vorjährige Kassenbestand ist mit 13 Rthlr. 4 Schilling 6 Pf. Cour. richtig
übertragen. Gegen die Rechnung fand sich Nachstehendes zu erinnern:
1.
Pag. 8. sind 24 Rthlr. 2 Schilling cour. in Einnahme gestellt, während solche
noch 4 Rthlr. gewesen. Mithin zu wenig. 4 Rthlr. in Einnahme gestellt.
2.
Pag. 14 der Einnahme ist auf den Belegen die Einnahme von fremden Schützen im
Allgemeinen ohne deren Namen aufgeführt. Der Berechner Schlosser Meyer hat
daher auch durch Vorlage des geführten Buches diese Einnahme gehörig zu
begründen und für die Zukunft auf seine Rechnung stets die Namen der fremden
Schützen mit anzuführen.
Die ganze Einnahme beträgt 156 Rthlr. 38 Sch. 6
Pfg.
dazu die monirten 4 Rthlr. Sch.
Pfg.
162 Rthlr. 38 Sch. 6 Pfg.
Die Ausgabe dagegen 136 Rthlr.
39 Sch. 4 Pfg.
Mithin Kassenvorrat 25 Rthlr. 47 Sch. 2 Pfg.
Nach
Angabe des Rechnungsführers Meyer hat der Rademacher Niemann die im vorigen
Jahr sub III nomirten 5 Sch. noch bezahlt, und ist Brehm beauftragt solche
Forderung von ihm einzuziehen und bei der nächsten Rechnung in Einnahme zu
stellen.
12.
Riemmstr. Borchert sen. dankte als Hauptmann ab und ist ihm Namens der
Schützenzunft von dem Dirigenten für seine tüchtige Amtsführung der Dank
abgestattet mit dem Wunsch, ihn noch viele Jahre als Zunftmitglied begrüßen zu
dürfen. Wegen der Wahl wurde durch Stimmenmehrheit beschlossen, daß solche
durch Stimmenmehrheit geschehen solle und ist hierauf der Steuereinnehmer
Wiedow mit 35 Stimmen gewählt. Es hatten 59 gestimmt. Derselbe war erschienen
und erklärte die Wahl annehmen zu wollen. Der Hutmacher Stein dankte als
Leutnant ab und ist statt seiner durch Stimmenmehrheit der Bäckermstr. Anders
mit 19 Stimmen wieder gewählt.
13.
Über die Stellung der Kanonen unweit des Schützen - ...“ (weiter fehlt)
Schützenkönig
1849 wurden Johann Ladendorf (Ackersmann) und Johann Enoch Simonis (Conrector)
1850
Schützenkönig
am 11.07.1850 wurde Volkmann (Schuster)
Es schossen 111 Schützenbrüder um die
Königswürde.