Schützenkönig 1826 wurde Georg Heinrich Glasow (Tischler)

 

 

Schützenkönig 1827 wurde Carl August Westphal (Böttcher)

 

 

Schützenkönig 1828 wurde Friedrich Soldtmann (Ackersmann)

 

 

 

1829

 

 

Beschwerde des Musikers Krell

 

„Allerdurchl. Pp.

Hoheit haben allergdst. Unterm 9. April 1823 mir ein Privilegium als Stadtmusikus erteilt, vermöge welches ich berechtigt bin, bei vorkommenden Bällen hier in der Stadt mit Musik aufzuwarten, wenn gleich nun diese Bälle nicht oft vorkommen, so wird hier doch alle Jahre Königschuß gehalten, die Schützenzunft zählt über 100 Mitglieder und dies sollte nun wohl für mich der größte Verdienst im ganzen Jahr sein, denn die Zunft verlangt stets 8 Mann Musici auf 2 mal 24 Stunden, aber leider ist die Summe die ich hierfür erhalte, so geringfügig, daß ich kaum die mir zu Hälfte genommenen Leute (denn ich habe nur einen Gehilfen und einen Lehrling) damit befriedigen kann, ich habe billigermaßen stets 32 Rthlr. hierfür verlangt, aber die Schützenzunft hat mir erklärt, daß ich nur 26 Rthlr. haben solle, wobei sie mich zugleich bedeutet hat, daß sie ein Mehreres wie diese 26 Rthlr. nicht geben würde und, daß wenn ich hiermit nicht zufrieden wäre, ich mich beschwerend bei E.H.G, allerhöchster Regierung zu wenden hätte, an Nebeneinnahme ist bei dieser Gelegenheit gar nicht zu denken, denn die Zunft nimmt bei den des Abends gehaltenen Bällen das Entree von fremden Tänzern selbst ein, ich bin daher nicht im Stande hierbei bestehen zu können, und wage es daher E.H.G. allerunterthgst dahin anzutreten:

daß Höchst dieselben der hiesigen Schützenzunft allergdst andeuten möchten, mich für die beiden Königschusstagen zu leistende Musik, und namentlci für die zu stellenden 8 Mann verhältnismäßig zu honorieren.

Ich schmeichle mir der größten Hoffnung, E.H.G. werden diese meine so allerunterthgste als gerechte Bitte huldvoll berücksichtigen und sehe deshalb der allerhöchsten Resolution mit derjenigen Ehrfurcht entgegen in welcher ich erstrebe als E.H.G. allerunterthgster

                                                                                                   Franz Krell

Neukalden, den 28. Mai 1829                                               Stadtmusikus

 

Den Ehrsamen, Unsern lieben Getreuen, Bürgermeister und Rath zu Neukalden.

Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg pp.

Ehrsame, liebe Getreue. Die Vorstellung und Bitte des Stadtmusikanten Franz Krell daselbst um Erhöhung seines Honorars für die von ihm an den dortigen Königsschußtagen zu leistende Musik, wird euch zur Abstattung eures gutachtlichen Berichts hierneben in Abschrift mitgeteilt. Wonach ihr euch zu richten.

Gegeben auf Unserer Festung Schwerin, den 30. Mai 1829.

 

An die allerhöchst Großh. Regierung zu Schwerin Allerdurchlauchtigster pp.

Der von Ew.H.Gn. hier privilegierte Musikus Krell hat sich schon seit längeren Jahren mit der Schützenzunft über die Größe seines Honorars wegen der Musik an den beiden Königsschußtagen  - es bestehe dieselbe in Aus und Einblasen oder im Balle – herrumgequelt. Unter 26 Rthlr. hat derselbe nie erhalten und ganz offensichtlich kann der Mann seine Musikalischen Leistungen für diesen Preis machen, aber wahr ist es auch, daß er nicht so behandelt werden kann als ein gewöhnlicher Tagelöhner oder Handwerksmann den er muss bei dem spärlichen Verdienste welcher ihm nur selten geboten wird eine größere Einkunft als ein alltäglicher Handwerker. Er hat auch Kosten und Auslagen, und was noch mehr ist das Geld was ihm gegeben wird, wird für Vergnügen bezahlt kann also reich bezahlt werden. Die Schützenzunft hat bisher wie gesagt nie unter 26 Rthlr. gegeben und in diesem Jahre gibt sie 27 Rthlr. Dies ist ein Geld welches größer ist als der Musikus Krell es fordern könnte, wenn er in Domanio ebendies Arbeit hätte, welche hier von ihm verlangt wird, aber über groß ist diese Zahlung nicht, und zwar aus der Rücksicht nicht, weil man ein Verhältnis annehmen muss, welches auch Billigkeit in sich fast. Es scheint uns zweckmäßig zu sein, daß Ew.H.G. geruhen möchten dem Musikus Krell zu respondiren, daß er sich mit den Bisher erhaltenen 26 Rthlr. oder so herum zu begnügen habe. Übrigens wollen wir in Zukunft das unsrige dazu beitragen, daß die Schützenzunft dem Musikus Krell für seine Bemühungen ein paar Taler mehr als bisher Sitte gewesen ist, geben. Verlangen kann er nicht mehr, aber billig ist es auch, daß er ein bisschen mehr erhalte.

Wir erstreben in tiefster Ehrfurcht als Ew.H.G.             allerunterthänigste

Neukalden den 11ten Juni 1829                             Bürgermeister und Rath Petri    

 

Den Ehrsamen, Unseren lieben Getreuen Bürgermeister und Rath zu Neukalden.

Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg p.

Ehrsame, liebe Getreue! Eurer Erachten vom 11ten des M. über die vom dortigen Stadtmusikus gemachte Forderung eines größeren Honorar für seine Leistungen an den Königschußtagen, ist verlesen, und bleibt es euch hierdurch überlassen, zwischen demselben und der Schützenzunft daselbst ein billiges Honorar solcherhalb zuvermitteln, wobei 26 Rthlr. N/3 das Mindeste zu sein scheint. Wonach ihr euch zu richten.

Gegeben auf Unserer Vestung Schwerin, den 18. Juni 1829.                         G. Brandenstein

 

Dem Stadtmusikus Krell hierselbst wird hierneben eine Abschrift des allerhöchsten Mandates vom 18. d. M. in Sachen seiner wegen Erhöhung des Honorars bei dem Aus und Einspielen, der Schützenbrüder an den Königschußtagen, mitgeteilt, und wird ihm zur Nachricht, daß zwar für dieses mal die Schützenzunft keinen Ersatz von Kosten haben wolle oder solle, daß aber er, der Musikus Krell sich in Zukunft dem allerhöchsten Regiminal Rescripte gemäß mit gebotenen und ihm stets gewährtem ansehnlichen Honorar von 25 bis 27 Rthlr. um so mehr zu begnügen habe, als er keineswegs darauf Ansprüche machen kann, daß er gute Musik liefert, weil im Gegenteil zwar keine Klagen, aber doch Beschwerden genug über unharmonisches Wesen in seiner Musik eingegangen sind. Wir erwarten von ihm, Lieferung guter Musik, und werden sodann die Schützenbrüder dazu anhalten ein gutes Honorar zu bezahlen. Für dieses mal bleibt es bei dem getroffenen Accords, und außerdem wird die Schützenzunft die Kosten tragen, welche zufällig für dieselbe entstanden sind. In Zukunft aber wird die Schützenzunft nur dann, wenn sie gutwillig, und nur in Rücksicht auf gut gelieferte Musik einen größeren Preis als 26 Rthlr. zahlen können.

Neukalden, den 27. Juni 1829                                       Bürgermeister und Rath Petri

Der Berechner der Schützenzunft Kasse Torschreiber Knoll erhält hierneben Abschrift des hohen Regiminal Befehles vom 18.d.m., und wird ihm aufgegeben die Kosten, des Betrages 2 Rthlr. 40 Schilling N/3 an den Sekretär zu bezahlen.

Neukalden, den 27. Juli 1829                                        Bürgermeister und Rath Petri.“

 

 

1830 bis 1840

 

 

Schützenkönig 1830 wurde Friedrich Riemer (Fischer)

 

 

Schützenkönig 1831 wurde Christian Behrndt (Fischer)

 

 

Schützenkönig 1832 wurde Carl August Westphal (Böttcher)

 

 

Schützenkönig 1834 wurde Johann Ulrich (Tischler)

 

 

Schützenkönig am 24.6.1835 wurde Franz Krell (Musiker)

 

 

Schützenkönig 1836 wurde Richter (Ackersmann)

 

 

Schützenkönig 1837 wurde Johann Enoch Simonis (Conrektor)

 

 

Schützenkönig 1838 wurde Jacob Schumann (Schuster)

 

 

Schützenkönig 1839 wurde Georg Heinrich Glasow (Tischler)

 

 

Schützenkönig 1840 wurde C. H. W. Benthien (Stuhlmacher)

 

 

Protokoll gehalten zu Neukalden am 6. Juni 1836 in Gegenwart der Unterschriebenen

Wurde das hohe Regiminal – Rescript vom 16. August v. J. an den hiesigen Magistrat verlesen, demzufolge die Feldzeichen der Offiziere Scherpe und Portepielg. Nicht getragen werden sollen.

1. Der diesjährige Königschuß ist auf dem 10. und 11. Juli 1836 festgesetzt.

2. ad 2 bleibt.

3. Zur Besorgung der vorkommenden Geschäfte auf 3 Tage sind zu Committe – Mitglieder durch Stimmenmehrheit gewählt, Salchow, G. Meyer, Herms Kaufmann und Röpke, von denen mit Ausnahme des nicht anwesenden Kaufmanns Hermes die übrigen 3 die Wahlen annahmen.

4. Bleibt wie im vorigen Jahre ein Bestand ad, ist der Committe überlassen statt der hölzernen Knöpfe tüchtige von Pappe anzuschaffen. Für einen Knopf zahlt der Schütze 1 Schilling mit Scheibentragen und erhält derselbe am 2. Tage nicht mehr die bisherigen 8 Schilling, falls er mit seinem Knopfschusse an die Gewinne nicht hinreicht.

5. Der Stadtmusikus Sens wollte für die Gestellung von10 Musikus 36 Rthlr. haben, jedoch konnte man ihm nur 32 Rthlr. offerieren und zumal bekanntlich die Musikus nichts zu wünschen übrig lassen. Zur Vermeidung aller Meldungen soll das Hohe Ministerium und Kammer um Hohe Determination geboten werden.

6. Dassel.

7. bleibt

8. bleibt

9. bleibt

10. und 11. bleibt am Besten

12. Die Rechnung vom 10. April 1835 bis 1. März 1836 wurden in ihren einzelnen Quittungen und Belegen durchgegangen und fand sich dagegen nichts zu erinnern

  Die Einnahme hat betragen                       113 Rthlr.     6 Sch.     11 Pf.

  Die Ausgabe hat betragen                         110 Rthlr.   47 Sch.       6 Pf.

  Mithin Kassenbestand                                   2 Rthlr.     7 Sch.       5 Pf.

Berechner bemerkte noch, daß die Kaufleute Tram und Lippman für Gewinne noch 6 Rthlr. zu fordern hätten, die wegen Mangel der Kasse bisher nicht berichtigt worden.

13. bleibt am Besten

Womit geschlossen                                                                          G Meyer

    Mau          Stüdemann          Salchow

                     Anders                 Röpke“

 

 

1842

 

 

Bildung eines Corps mit besonderer Uniform

 

„Nach einem Allerhöchsten Privilegio wird auch in unserer Stadt schon seit langer Zeit  alljährlich ein Schützenfest gefeiert. Der Aus – und Einmarsch bei diesem feste geschieht allhier noch nach alter Gewohnheit, ohne dabei in Hinsicht des Geschmacks und der Ordnung das geringste zu beobachten. Schon seit langer Zeit war deshalb bei mehreren Mitgliedern der Zunft der Wunsch rege geworden, durch ein geregeltes Aus – und Einmarschieren dem Königsschußfeste nicht nur ein besonderes Ansehen zu geben, sondern auch das Vergnügen im Allgemeinen dadurch zu befördern, und hat sich gegenwärtig, da sich bereits mehrere junge Bürger der Zunft angeschlossen und noch viele dies zu tun im Begriffe sind, dieser Wunsch um so deutlicher ausgesprochen.

Wir, die allerunterthgst. Unterzeichneten, sind nun mit mehreren hiesigen Bürger, teils Mitgliedern der hiesigen Zunft, teils solchen, die es jetzt werden wollen, zur Realisierung dieses Wunsches zusammengetreten, und haben deshalb bei dem hiesigen löblichen Magistrate um die Erlaubnis nachgesucht, in der hiesigen Zunft ein eigenes Corps zu bilden, und als Mitglieder desselben an den beiden hiesigen Königschußtagen in Uniform ausmarschieren zu dürfen. Hierauf ist uns die Antwort geworden, wie wir uns mit unserem desfallsigen Gesuche an hohe Großherzogliche Landes Regierung zu wenden, er, der Magistrat, jedoch, soviel an ihm, der Gewährung unserer Bitte kein Hindernis in den Weg legen wolle.

Diesemnach bitten wir, die allerunterthänigst Unterzeichneten, von unseren Mitbürgern dazu beauftragt, nunmehr allerunterthänigst.

Hohe Großherzogliche Regierung wolle es uns allergnädigst erlauben, in der hiesigen Schützenzunft ein eigenes Corps bilden zu dürfen, und als Mitglieder desselben an den beiden hiesigen Königschußtagen in Uniform ausmarschieren zu können.

Diese Corps, wenn auch für sich ein Ganzes bildend, unterwirft sich jedoch allen Übrigen den bestehenden Gesetzen der Zunft, und kann also unbeschadet das Zunft – Privilegii existieren, weshalb wir auch um so mehr auf die allergnädigste Gewährung dieser unserer allersubmiesesten Bitte hoffen können.

In tiefster Ehrfurcht erstreben wir allerunterthänigst.           H. Freudenthal         W. Kossow                                

Neukalden, den 18. Januar 1842                                                               Fr. Burmeister

 

Paul Friedrich von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg p.p.

Wohlgelahrter, Ehrsame, liebe Getreue! Wir erwarten über die abschriftlich beikommende Vorstellung und Bitte der Bäckermeister Kossow und Burmeister und des Schutzjuden Freudenthal daselbst, um Erlaubnis für die jüngeren Mitglieder der dortigen Schützenzunft zur Anschaffung einer Uniform, vor weiterer Bestimmung euren Bericht.

Wonach ihr euch zu richten.

Gegeben Schwerin, den 21. Januar 1842

 

Zur hohen Landesregierung zu Schwerin.

Unterthänigster Bericht des Magistrats zu Neukalden betreffend die Anschaffung einer Uniform für einige Mitglieder der dortigen Schützenzunft.

Gegen die von dem hiesigen Bäckermeister Kossow und Burmeister, so wie den Schutzjuden Freudenthal gewünschte Anschaffung einer Uniform, für einige Mitglieder, der hiesigen Schützenzunft, ist nach unserem submiesesten Dafürhalten nichts zu erinnern. Auch würde solchen Zunft – Mitgliedern zu gestatten sein, beim Aus – und Einmarsch an den hiesigen Königschußtagen, eine besondere Abteilung zu bilden, wenn sie nur, womit auch die Supplicanten einverstanden sind, im Übrigen den Zunftgesetzen unterworfen bleiben. Jedoch möchte, damit die Anschaffung der Uniform in keinen nachteiligen Typus ausarten, dabei noch zu bedingen sein, daß die nähere Bestimmung der Uniform unserem Ermessen überlassen bleiben solle.

In größter Devotion verharren wir                                       unterthänigst

Neukalden, den 5. Februar 1842“                                          G. OFS. W.

 

 

Im 19. Jahrhundert, insbesondere nach den Befreiungskriegen, erfolgte eine Umwandlung der Aufgaben der Schützenzunft. Infolge der gesamten gesellschaftlichen Entwicklung fielen die bisherigen Aufgaben – Schutz der Stadt in Kriegszeiten und beim Auftreten von Seuchen – weg. Die Schützenzunft entwickelte sich zu einem Verein, dem insbesondere die bürgerliche Klasse unserer Stadt, Beamtenschaft, Ackerbürger, Handwerker und Gewerbetreibende, angehörten. Die Arbeiterschaft blieb der Schützenzunft fern.

Die Schützenzunft führte die Tradition der Befreiungskriege von 1813 fort. Das zeigte sich auch in den Uniformen. Die Zunft bestand aus zwei Kompanien. Die eine Kompanie marschierte im schwarzen Gehrock mit Zylinder. Sie führte die Tradition der Schwarzen Husaren des Herzogs von Braunschweig weiter. Die zweite Kompanie marschierte in der Uniform der freiwilligen Jäger von 1813. Die Offiziere trugen die Uniform des mecklenburgischen Grenadierregiments. Die Leitung der Schützenzunft änderte sich nicht. Sie bestand aus dem Patron der Zunft und den Ämterleuten. Der Patron der Schützenzunft war der jeweils regierende Großherzog, in dessen Auftrage der Bürgermeister unserer Stadt das Amt wahrnahm. Nach 1918 ging das Patronat auf den Bürgermeister der Stadt über.

 

 

Schützenkönig 1842 wurde Jacob Friedrich Theodor Trense (Tischler)

 

 

1843

 

 

Um 1843 gab es etwa 84 Mitglieder in der Schützenzunft.

 

 

Schützenkönig 1843 wurde Johann Meyer (Schlosser)

 

 

1846

 

„Protocollum gehalten auf dem Rathhause zu Neukalden den 2. Juni 1846 in Gegenwart mehrerer Schützen – Mitglieder und der Unterschriebenen.

1. Die geführte Schützen – Rechnung pro 1845 und 1846 ward den Anwesenden zur Revision vorgelegt. Ein Kassenbestand, der in der früheren Rechnung pro 1844-1845 nicht gewesen, hat daher auch nicht in die gegenwärtige zur Revision vorliegende Rechnung nicht transportiert werden können.

Die Einnahme ist nach Pag 11. - 61 Rthlr. 46 Sch. 5 Pf.

Die Ausgabe dagegen nach Pag. 12. - 47 Rthlr. 35 Sch. 4 Pf.

Also Kassenbestand 14 Rthlr. 11 Sch. 1Pf. Gegen die Rechnung, welche mit ihren eingel. Ansätzen und Belägen durchgegangen wurde, fand sich nichts zu erinnern.

Noch ist zu bemerken, daß im letztverflossenen Jahre kein Königschuß gewesen.

2. Im letztverflossenen Jahre laut Protokoll den 13. mai 1845 bestimmt, daß nach Maßgabe des § 10 des Privilegii die Zunftgenossen das Tragen der Leichen sich umgehen lassen nach der Reihenfolge, wie sie in § 9 der Rechnung pro 1844 – 1845 aufgeführt stehen. Dagegen wurde jetzt von denen, welche das Tragen für sich hatten beschaffen lassen erinnert, daß ihnen dadurch, daß sie andere für sich gestellt, zu große Kosten verursacht worden. Es ward daher von mehreren Seiten vorgeschlagen, daß der Beitrag von 18 Schilling auf 24 Schilling erhöht werde. Dagegen fand sich von mehreren Bedenken, und ward wieder proponirt, daß die Träger statt 2 Rthlr. jährlich 1 Rthlr. 32 Schilling erhalten möchten, und meldeten sich zu dieser geringeren Remuneration

  1. Fr. Schmidt Schuster          2. Brüsehafer Schuster          3. H. Grass Schuster             4. Oestfeldt Schuster              5. Knegendorf Schuster        

  6. Köhler Schuster               7. Emler Schlosser

Der Riemermeister Jacob Schmidt wurde beauftragt, noch die fünf fehlenden Männer, welche das Tragen für obgedachte 1 Rthlr. 32 Schilling beschaffen, anzunehmen, und davon spätestens vor dem ersten Königschußtage die Anzeige zu machen. Dabei ward zugleich bestimmt, daß die früher für das Tragen der Leichen bestimmte Ergötzlichkeit gänzlich wegfalle.

3. Beim diesjährigen Königschuß sollen aus Rostock keine Tamboure genommen werden.

4. Der Stadtmusikus Krell soll für den diesjährigen Königschuß 30 Rthlr. erhalten, muß jedoch acht geübte Musikanten stellen, auch auf den Bällen von 9 Uhr Abends bis 4 Uhr Morgens spielen.

5. Der diesjährige Königschuß soll sein am 9. und 10 Juli.

6. Die Scheiben verfertigt der Tischlermeister Schröder.

7. Die Budenordnung ist, da im vorigen Jahre kein Königschuß gewesen, so wie solche im Protokoll vom 13. Mai 1845 bestimmt ist.

8. Schustermeister Sonntag und Weber Lübcke fordern das Eintrittsgeld ein und erhält jeder dafür eine Remuneration von 32 Schilling. Am 2. Königschußtage zahlt jede Mannsperson 12 Schilling und jedes Frauenzimmer 8 Schilling gegen ein Billet. Die Billete werden nach fortlaufenden Nummern gezeichnet und von einem der Hauptleute unterschrieben. Die Mitglieder der Schützenzunft zahlen jedoch mit ihren Familien kein Eintrittsgeld.

9. Fremde, die nicht Schützen – Mitglieder, werden nur am 2. Königschußtage zugelassen, und zahlt jeder für 3 Schüsse 16 Schilling, welche an die Kasse kommen.

10. Hutmacher Puck trägt die Scheibe.

11. Die Reihenfolge der Träger fertigen an Glaser Hasselries und Bäcker Kossow.

12. Der den Knopf schießt zahlt observanzmäßig an die Stadtdiener 2 Schilling und an den Tischler 2 Schilling

13. In Ansehnung der Reihenfolge der Schüsse bleibt es bei der Bestimmung des Protokolls den 1. Juli 1843.

14. Die Schaffer Weber Lange und Schuster Rietow bestellen die Tamboure von Teterow oder Remplin.

15. Die Gewinne sind für dies Jahr zu 22 Rthlr. bestimmt, und hat die Besorgung derselben Schustermeister Rietow und Zimmermeister Stühm.

16. Da der Kaufmann Salchow, welcher früher Fahnenträger gewesen, gestorben, und der Vater des verstorbenen Kaufmann Salchow und der weil. Schneidermeister Schmidt, welche eine Fahne der Zunft geschenkt, dabei den Wunsch geäußert, daß aus ihren Familien der fahnenträger möge genommen werden, so ward der Schneidermeister Bruger, der Stiefsohn des weil. Schneider Schmidt als Fahnenträger vorgeschlagen so wie der Ackerbürger Wollf, der eine Tochter des verstorbenen Salchow geheiratet, in der Art, daß zwischen beiden das Los entscheide, und fand dies allgemeine Zustimmung. Hierauf ward sofort gelost, und traf das Los den Schneidermeister Bruger.

17. Da durch die Bestellung des Bruger zum fahnenträger, welcher bisher Unteroffizier gewesen, die Stelle eines Unteroffiziers erledigt, so ward, da früher bestimmt worden, daß nach der Reihenfolge der Schützen – Mitglieder, welche in Einnahme Cap. 7 sich befinden, die Wahl der Offiziere stattfinden solle und die letzte Wahl bis zum früheren Unteroffizier Schneider Bruger gekommen, der Kaufmann Freudenthal zum Unteroffizier Gewählt, wobei noch zu bemerken, daß die sub 31 bis 44 incl. in der genannten Einnahme Cap. 7 aufgeführten Personen teilweise die Wahl der Unteroffizierstelle Ablehnten, anders teils nicht in gegenwärtiger Versammlung zugegen waren.

18. Zum Königschuß versammeln sich die Schützenbrüder um 7 ½ Uhr und bedarf es dazu nicht der Ansage durch den Stadtdiener.

19. Für das Ansagen der Träger der Leichen erhält der Stadtdiener einstweilen noch 3 Rthlr.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.                                  Görbitz          Seemann“

 

 

1847

 

 

„Protocollum gehalten auf dem Rathhause zu Neukalden den 3. Juli 1847 in Gegenwart mehrerer Schützen – Mitglieder und der Unterschriebenen.

1. Die Rechnung pro 1 mai 1846/47 nebst Belägen wurde zuforderst durchgesehen, und dagegen nichts zuerinnern gefunden.

Der Kassenbestand ist 8 Rthlr. 33 Schilling N/3.

2. In Folge des Austritts des bisherigen Hauptmanns Seemann ist ein neuer an seine Stelle zu wählen und zwar durch das Aufrücken des ältesten Offiziers zum jüngsten Hauptmann. Der Zimmermeister Stühm als bisheriger ältester Offizier ist daher zum Hauptmann nomirt und diese Charge von ihm sofort angenommen worden. Es bleibt die Wahl eines jüngsten Unteroffiziers heute noch übrig. Es nahm der Schuster Nabow diese Stelle an, nachdem die sub 40 bis 47 incl. Cap. VII aufgeführten Personen solche abgelehnt hatten.

3. Der diesjährige Königschuß ist auf den 8. und 9. kommenden Monats angesetzt worden.

4. Die Trommelschläger sollen, wie im vorigen Jahre von Remplin und Teterow genommen werden, und haben, wie herkömmlich, dieserhalb die Schaffer das Behufige zu besorgen.

5. Der Stadtmusikus Krell erhält für den diesjährigen Königschuß 30 Rthlr., wofür er 8 geübte Musikus stellt am 1. und 2. Königschußmorgen 5 Uhr in den Straßen Reveille bläst und auf den Bällen von 9 Uhr Abends bis 4 Uhr Morgens spielt.

6. Die Scheibe verfertigt in diesem Jahr der Tischler Ullrich.

7. Die Budenordnung ist

  1. die 1. Bude Kuchenbäcker Burmeister                    28 Schilling

  2. die 2. Bude Kuchenbäcker Köster                           20 Schilling

  3. die 3. Bude Oelmüller Schröder                               12 Schilling

  4. die 4. Bude Gastwirt Anders jun.                              12 Schilling

  5. die 5. Bude Cohn Bragenheim                                 12 Schilling

  6. die 6. Bude Gastwirt Bruger                                     12 Schilling

  7. die 7. Bude Gastwirt Hingst                                      12 Schilling

  8. die 8. Bude Bäcker Otto                                            12 Schilling

Zugleich meldete sich auch der Stadtmusikus Krell, für den Budenplatz des Gastwirt Bruger für den Fall, das letzterer solchen auf den diesjährigen Königschuß nicht mehr benutzten sollte.

8. Das Eintrittsgeld fordern der Schustermeister Sonntag und Weber Lübcke ein, und erhält jeder eine Remuneration von 32 Schilling. Am Balle des zweiten Königschußtages zahlt jede Mannsperson 12 Schilling und jedes Frauenzimmer 8 Schilling Eintrittsgeld, und zwar sind dies Fremde, die nicht zu einer Familie der Schützenzunft gehören. Am ersten Königschußtage werden zum Ball keine Fremde zugelassen.

9. Am 2. Königschusstage können Fremde, welche Mitglieder der Schützenzunft nicht sind, gegen Erlegung von 16 Schilling für 3 Schüsse am Schießen teil nehmen.

10. Hutmacher Puck trägt die Scheibe.

11. Die Reihenfolge der Tänze fertigen an Hasselries und G Meyer, und bleibt es durchaus bei der Ordnung der Tänze, wie solche von diesen beiden Herren bestimmt worden.

12. Observanzmäßig zahlt jeder, der einen Knopf schießt 4 Schilling, wovon 2 Schilling der Stadtdiener und 2 Schilling der Tischler erhält.

13. In Ansehnung der Reihenfolge der Schüsse bleibt es bei der Bestimmung sub 15 des Protokolls den 1. Juni 1841 und ist beliebt worden zu bestimmen, daß nur allein das Laden der Gewehre in der Ladekammer vorgenommen wird.

14. In Folge des Abgangs des bisherigen Buchführers Seemann ist ein neuer Buchführer zu wählen, und als solcher der Schlosser Meyer bestimmt worden.

15. Die gewinne sind für dies Jahr zu 24 Rthlr. bestimmt, und haben die Besorgung der Hauptmann Stühm und Schaffer Rietow. An jedem der beiden Königschusstage ist ein silbern Löffel zu 2 Rthlr. 24 Schilling ein Gewinn. Um etwaige Mißhelligkeiten zu vermeiden soll am 2. Königschusstage im Schießhause bekannt gemacht werden, daß derjenige, welcher nicht Mitglied der hiesigen Schützenzunft etwa den besten Schuß hätte, auf den ersten Gewinn keinen Anspruch machen könne, sondern solchen immer ein Mitglied der Schützenzunft, der nach dem Fremden den nächsten Schuß hat, erhalte.

16. Fähnrich ist für den verstorbenen Kaufmann Salchow der Ackerbürger Wollf geworden, indem der Schneider Bruger auf den nach dem Protokolle den 2. Juni 1846 das los gefallen, zurückgetreten.

17. Die bisherigen Träger haben ihre Erklärung noch nicht darüber abgegeben, ob sie noch fernerhin die Geschäfte für die festgesetzte Vergütung übernehmen wollen, und sollen sie am Königschusstage dieserhalb befragt werden. Für die Zukunft ist bestimmt, daß ein jeder Träger seinen etwanigen Austritt zu Ostern eines jeden Jahres bei dem Kassenberechner anzeigt und wird dann in der gewöhnlich Pfingsten stattfindenden Versammlung für den Johannis austretenden Träger ein neuer bestellt.

18. Für das Ansagen zum Tragen der Leichen soll der Stadtdiener, wie bisher, die jährliche Vergütung von 3 Rthlr. haben.

19. Zum Königschuß versammeln sich die Schützenbrüder wie herkömmlich morgens 7 ½ Uhr im Rathhause, und wird es einer weiteren Ansage durch den Stadtdiener nicht bedürfen.

20. Das bisherige Abfeuern der Kanonen auf dem Marktplatze hört für die Zukunft auf. Dagegen werden die beiden Kanonen draußen in der Nähe des Schützenplatzes aufgepflanzt und übernimmt der Tischler Röpcke gegen eine Vergütung von 32 Schilling die Aufsicht über das gehörige Laden der Kanonen, damit dieserhalb kein Unglück entsteht. Der Tagelöhner Schröder hat bisher das laden besorgt und bleibt derselbe gegen Bezahlung aus der Zunftkasse auch in diesem Jahre dabei. Die Kanonen sollen abgefeuert werden am Abend vor dem 1. Königschußtage mit 2 Pfund Pulver, am Morgen des 1. Königschußtages um 5 Uhr, beim Schießen des Königs, beim Schießen eines Knopfes, bei Beendigung jedes Ganges, am Abend auf Beendigung des Königschußes. Ebenso wird am 2. Tage verfahren, nur daß die Schüsse beim Schießen des Knopfs wegfallen.

                                                           L. Mau          F. Bochertt         K. Stühm“

 

 

1848

 

 

Schützenkönig 1848 wurde Carl August Westphal (Böttcher)

 

 

1849

 

 

Verlegung des Schießplatzes in das Gartsbruch

 

Im Laufe der Jahre war der Wunsch nach Verlegung des Schießplatzes auf Grund der Feuer – und Lebensgefährlichkeit immer dringender geworden. Der alte Schießplatz lag direkt an der Viehtrift und wurde auch aus dieser Sicht als unpassend empfunden.

 

„Protokollum gehalten auf dem Rathhause zu Neukalden den 10. April 1849 in Gegenwart der Unterschriebenen.

Um über die Verlegung des Schützenplatzes und Schießstandes nach dem Gartsbruch die weiteren Beschlüsse zu fassen, waren zu heute die Mitglieder der Schützenzunft zu einer Versammlung eingeladen und zahlreich erschienen. Es wurde der Bericht der Committe vorgelesen, näher besprochen und hierauf beschlossen:

1. Die Verlegung des Schießplatzes nach dem Gartsbruch erscheint für durchaus erforderlich, indem der jetzige Scheibenstand gefährlich liegt und das Scheibenhaus in diesem Jahre wieder bedeutende Reparaturkosten erfordert. Am Günstigen für einen neuen Scheibenstand ist unstreitig das hiesige Gartsbruch und soll die Stadt – Kämmerei zur Abtretung des nötigen Platzes zu dem neuen Scheibenstandes ersucht werden, wogegen der bisherige Schützenplatz wieder der Stadt – Kämmerei zur Disposition gestellt werden soll. Hierbei wird jedoch bemerkt, daß die auf dem Schützenplatze stehenden Bäume die Schützen – Gesellschaft als ihr Eigentum in Anspruch zu nehmen glaubt und selbige im Herbst dieses Jahres zu verkaufen beabsichtigt.

2. Um einen bequemeren Weg nach dem Gartsbruch zu bekommen, erscheint die Acquisition des behufigen Terrains aus dem Maurergesell Thiedemannschen Ackerstücke am Geeignetesten. Die Forderung von 25 Rthlr. findet man billig genug gestellt.

3. Um in diesem Jahre den neuen Schützenplatz benutzen zu können, sollen vorläufig einige Zelte dort aufgeschlagen und die Kosten soviel wie möglich gespart werden, indem man hofft, Lacken pp. Hinreichend bekommen zu können.

4. Um die Kosten der Einrichtung des Weges zu sichern wurde sofort eine Missive für die Schützen – Mitglieder zur Zeichnung von Beiträgen an Fuhren, Handarbeiten oder Geld ausgelegt, welche sich zahlreicher Unterschriften zu erfreuen hatte.

5. Zu Mitgliedern der Committe wurden ferner noch gewählt Herr Conrector Simonis, Bäckermeister Anders, Bäckermeister Otto und Zimmermeister Benduhn.

6. Dem Magistrat soll fordersamst Abschrift diese Protocolle mit dem Ersuchen zugehen, um die Abtretung des Terrains zum Wege und zum Scheibenstande von der Kämmerei tunlichst bald zu regulieren. Nachdem mit der Stadt – Kämmerei das Behufige geordnet worden, soll die Verlegung des Schützenplatzes bei Hoher Regierung beantragt werden.

Womit geschlossen

L Mau               J. Meyer               F. Börmel               H. Otto               G. Meyer

   Simonis               C. Westphal               W. Benduhn               C. Anders jun.

 

An den löblichen Magistrat hierselbst.

Wegen der gefährlichen Lage des jetzigen Scheibenstandes ist die Verlegung desselben von Seiten der Schützenzunft angeregt. Nach dem zu diesem Zwecke in einer Zunft – Versammlung gestern abgehaltenen Protokolle, welche wir dem löblichen Magistrate hierneben sub Litt: A. abschriftlich mitzuteilen uns erlauben, ist die Verlegung des Scheibenstandes nach dem Gartsbruch beschlossen und bitten wir demnach: Um Abtretung eines Terrains zum Wege nach dem Gartsbruch so wie zur Anlegung eines Schützenplatzes im Gartsbruch.

Der Weg so wohl als auch die Stelle, wo der Schützenplatz im Gartsbruch am Passendsten anzulegen, ist bereits von uns marquirt, und bitten wir, damit die nötigen Arbeiten so bald wie möglich beginnen können, um eine baldige Resolution, so hochachtungsvoll, als des löblichen Magistrats                                                                               gehorsamste

Neukalden, den 11. April 1849                            W. Benduhn   G. Meyer    C. Westphal

          J. Meyer       J. Glasow        Simonis       F. Börmel       H. Otto       C. Anders jun.

 

Da der umstehend beantragte Gegenstand, nämlich die Abtretung eines Terrains zur Anlegung eines Scheibenplatzes im Gartsbruch vorzugsweise zur Competenz des löblichen Holzdepartements gehört, so werden die geehrten Mitglieder desselben zu einer morgen Nachmittag 2 Uhr vorzunehmenden Untersuchung an ort und Stelle zwecks Angabe Ihres Urteils von mir gehorsamst eingeladen.

Neukalden, den 13. April 1849                                         Willgohs

 

Nachdem von dem Herrn Dirigenten der vorstehende Gegenstand dem löblichen Holzdepartement zum Bericht überwiesen worden, ist meine Einladung als nicht geschehen zu betrachten.

Neukalden, den 14. April 1849                                       Willgohs

 

Das Holzdepartement wolle fordersamst an Ort und Stelle unter Zuziehung der oben beregten Deputierten der Schützenzunft das Behufige untersuchen und darüber baldigst berichten, um in der Raths – und Bürgersitzung am 19ten des Monats das Weitere beschließen zu können.

Neukalden, den 13. April 1849                                         L Mau

 

G. P. M.

Nachdem das von der Schützenzunft zu einem Scheibenplatze im Gartsbruch vorgeschlagene Terrain, so wie die Richtung zu einem Wege dorthin, von uns in Gegenwart der Herrn Deputierten der Zunft besichtigt werden, berichten wir über diese Angelegenheit das Nachstehende: Bei der Entscheidung über diese Angelegenheit ist in Erwägung zu ziehen:

1. Die Dringlichkeit der intendierten Verlegung des Scheibenplatzes nach dem Gartsbruch wegen Feuers – und Lebends – Gefährlichkeit an den Königschußtagen auf dem bisherigen Scheibenplatzes.

2. Das Interesse der Stadt – Kämmerei wegen Zurücknahme des alten und Abtretung eines Terrains zu einem neuen Scheibenplatzes im Gartsbruch.

Quoad 1. Was die Feuer – und Lebensgefährlichkeit anbetrifft, so kann nicht in Abrede genommen werden, daß solche Gefahr auf dem alten Scheibenschußplatzes an den Königschußtagen in hohen Grade vorhanden ist. Bedenkt man, daß dieser Platz unmittelbar an einer Viehtrift liegt und daß sich in seiner Nähe viele Scheunen und eine lange Reihe von Gärten befinden, so ist wahrscheinlich zu bewundern, daß während des Scheibenschießens durch Zufall und Unvorsichtigkeit nicht schon längst ein Unglück geschehen ist. Jeder Unbefangene,der die Verhältnisse und den jetzigen Schiebenplatz mit seinen Umgebungen kennt, kann nur wünschen, daß die Absicht der Schützenzunft den Scheibenplatz nach einer gefahrlosen Gegend zu verlegen, realisiert werden möge. Wir unserer Seite halten diese Angelegenheit für dringlich und uns verpflichtet der löblichen Ortsbehörde die Verlegung des Scheibenplatzes selbst auf die Gefahr hin, daß die Stadt - -Kämmerei eine kleine Einbuße dabei erleiden dürfte, dringend zu empfehlen. Was die Errichtung des Scheibenplatzes im Gartsbruch anbelangt, so fällt dabei die Feuergefahr durchaus weg, da dort überall keine Gebäude in der Nähe sind, ob dort aber auch die Lebensgefährlichkeit beseitigt ist, wegen wir nicht zu entscheiden und zu ersuchen die löbliche Ortsbehörde darüber das Urteil eines Sachverständigen Mannes einzuholen.

Quoad 2. Ist zu bemerken, daß der alte Scheibenplatz 110 Quadratruten enthält, und sich zur Anlegung von 2 bis 3 kleinen Gärten, oder auch zur Errichtung eines Platzes zum Trocknen der Wäsche eignen dürfte. Um über das, von der Schützenzunft zu einem Scheibenplatz im Gartsbruch für zweckmäßig erachtete Terrain, eine klare Ansicht zu Geben, fügen wir den von Herrn G. Meyer entworfenen Situation – Plan bei, aus welchem sich ergibt, daß das gedachte Terrain 90 Quadratruten groß und der über die Stadtwiese dorthin führende Weg 14 Ruten lang ist. Der Weg von dem Schützenplatz nach dem Scheibenstande geht über die Stadtwiese hat die Richtung auf den Hasenwinkel und ist 25 Ruten lang.

Neukalden, den 18. April 1849.                     Das Feld – und Holz - Departement  

Willgohs          Stüdemann          Gamm          Glasow          Fischer             Meyer

 

Protocollum gehalten auf dem Rathhause zu Neukalden, den 19. April 1849 in Gegenwart des Herrn Bürgermeisters Mau, des Herrn Senators Dr. Willgohs, des Herrn Senators Stüdemann, im Beisein der Stadtsprecher Kossow und Gamm, der Viertelsleute Meyer, Sontag, Krüger und Glasow, der Kämmereibürger Fischer und Bruger, der Ausschussbürger Salchow, Engelmann, Schröder und Schlosser Meyer

a me subscripto

Die heutige Rath und Bürgersitzung ist durch Anschlag und Ausruf laut Anlagen A und B gemeinkündig gemacht worden. Es wurde zuvörderst besprochen

1. --------

2. Die Verlegung des Schießplatzes nach dem Gartsbruch. Es wurde der Vortrag der Schützenzunft vom 11ten und der Bericht des Feld und Holzdepartements vom 18ten des Monats verlesen, auch der eingereichte Situationsplan durchgegangen. Die Zweckmäßigkeit der Verlegung des Scheibenstandes und zwar nach dem Gartsbruch ist durchaus nicht zu verkennen und beschloss man daher unter nachstehenden Bedingungen, an die hiesige Schützenzunft das erforderliche Terrain abzutreten.

1. Die Stadtkämmerei überlässt den Weg durch die Stadtwiese und das Gartsbruch nach den neu anzulegenden Schützenplatz, so wie den Weg nach dem Scheibenstand in den Stadtwiesen, wie solches auf dem Situationsplan verzeichnet zur freiesten Disposition jedoch mit der Verpflichtung den Weg in Stand zu setzen, so wie auch den Schützenplatz und den Scheibenstand ohne Kosten der Stadtkasse zu planieren, nementlich den Scheibenstand gehörig durch eine Wand zu verwahren, daß die Kugel nicht über die Scheibe fortgehenkönne.

2. Das Holz zu den erforderlichen Brücken über den Graben beim Tiedemanschen Garten und von der Wiese nach dem Gartsbruch soll der Schützenzunft für diesmal unentgeltlich aus der Kämmerei geliefert werden, wohingegen die Schützenzunft für die Zukunft die Erhaltung und in Standessetzung dieser Brücken auf ihre alleinige Kosten übernimmt.

3. Der zu 90 Quadratruten angegebene Schützenplatz wird der Schützenzunft zwar zur beliebigen Disposition zur Planierung überwiesen, jedoch so und dergestalt, daß die darauf stehenden Eichen und Buchen ein Eigentum der Kämmerei bleiben. Dabei versteht es sich je doch von selbst, daß, falls solche Bäume zur Zierde des Platzes dienen, ohne Genehmigung der Schützenzunft selbige nicht fortgenommen werden dürfen und soll überhaupt bei Fällung der Bäume unmittelbar und auf dem Schützenplatz mit der Schützenzunft vorherige Verständigung getroffen werden.

4. Die Schützenzunft überlässt den bisherigen Schützenplatz jedoch das Haus der Stadt Kämmerei zur freiesten Disposition im gleichen auch, die auf dem Platze stehenden Linden, wo hingegen die dort befindlichen Pappeln, welche von der Schützenzunft angepflanzt sind, selbiger verbleiben und im Herbst des Jahres auf dem Stamme öffentlich meistbietend verkauft werden sollen.

5. Da der Weg nach dem neuen Schützenplatz, so wie letzterer selbst noch der in Standsetzung bedarf, so ist das Holzdepartement beauftragt fordersamst den Deputierten der Schützenzunft das Terrain zu den Wegen, zu dem Schützenplatz und Scheibenstand zu überweisen, im gleichen auch sich von der Schützenzunft den bisherigen Schießplatz jedoch unter den obigen Beschränkungen überweisen zu lassen.

6. Da der Förster Pflugradt zu Franzensberg am gestrigen Tage den projektierten neuen Schützenplatz und Scheibenstand in Augenschein genommen, um sein Kunstverständiges Erachten über die Gefährlichkeit der Anlage abzugeben, so soll nach Eingang des Erachtens bei hoher Landes Regierung Genehmigung zur Veränderung des Schützenplatzes gebeten werden.

7. Von den Deputierten der Schützenzunft sind anwesend die Zimmermeister Stühm, Benduhn, Herr Conrector Simonis, Bäckermeister Otto, Kassenschreiber Meyer und Schlosser Meyer, welche mit vorstehenden Punkten sich für einverstanden erklärten.

In fidem extractus

J F Müller Secr. Civit.

 

Zwischen dem Maurergesellen Christian Thiedemann hierselbst, als Verkäufer, und der hiesigen Schützenzunft als Käufer ist heute nachstehender Verkauf und Kaufcontract wohlbedächtlich verabredet und abgeschlossen:

 

§ 1.

Der vorerwähnte Maurergesell Thiedemann verkauft von seinem hierselbst im Salemer Schlage beim Gartsbruch sub Nr. 440 belegenen Ackerstücke der Länge nach einen Teil von zehn Fuß Breite und zwar an der Stadtwärts belegenen Seite des Ackerstücks, was zusammen eine Fläche von 12 ½ Quadratruten bildet, an die hiesige Schützenzunft zur Anlegung eines Weges nach dem Gartsbruch.

§ 2.

Hierfür zahlt die Zunft die wohlbedungene Kaufsumme von Fünf und zwanzig Thalern Courant, und zwar in folgender Art, als:

1. bei Unterschrift dieses Contracts sofort bar                           12 Rthlr. Cour.

2. in termino Johannis des Jahres den Rest mit                          13 Rthlr. Cour.

Über den Empfang der sub 1 stipulirten 12 Rthlr. Cour. quitiert Verkäufer zugleich mit Unterschrift dieses Contracts.

§ 3.

Die Tradition des gekauften Ackerteils geschieht sofort bei Vollziehung dieses Contracts und übernimmt die Zunft denselben nach bereits geschehener Anweisung ohne jegliche Monitur an.

§ 4.

Verkäufer haftet für jegliche fremde Ansprüche und Rechte, welche auf dem verkauften Ackerteil etwa ruhen sollten, wes Ursprungs diese auch sein mögen, mit seinem ganzen Vermögen.

§ 5.

Die Zunft verpflichtet sich, an den beiden Seiten des neu anzulegenden Weges, so weit derselbe das Ackerstück des Thiedemann berührt, keine Bäume zu pflanzen, beabsichtigt vielmehr an der Feldwerts Seite des Weges eine Hecke anzupflanzen, da an der Stadtwärts Seite bereits eine Hecke sich befindet, welche dem Verkäufer teilweise gehört und von diesem nicht Weggenommenwerden darf. Die Erde aus dem an der Feldseite des Weges etwa noch zu ziehenden Graben wird auf das Ackerstück des Thiedemann geworfen.

§ 6.

Die Contractskosten so wie die Kosten der Verkündigung und demnächstige Verlassung des Grundstücks auf dem Käufer, trägt dieser allein.

§ 7.

Beide Teile genehmigen vorstehenden Contract allen Inhalts und versprechen gegenseitig dessen getreue und genaue Erfüllung. Dessen zur Urkunde ist dieser Contract von beiden Teilen eigenhändig vollzogen.

So geschehen Neukalden, den 28. April 1849.

C. Thiedemann                                                                  Namens der Zunft

                                                                                      G. Meyer     C. Anders

                                                                                       J. Otto        W. Benduhn

Unter Mitwirkung fast aller Zunftgenossen wurde nun ein Weg nach dem Gartsbruch geschaffen und das jetzt noch stehende Schützenhaus aus eigenen Mitteln der Zunft erbaut.

 

Bereits im Juli 1849 wurde das erste Schützenfest im Gartsbruch gefeiert.

 

Nach mündlicher Überlieferung wurde die Zunft damals beim ersten Einmarsch von einem Gewitterregen überrascht, so daß die Wege, die noch nicht befestigt waren, unpassierbar wurden, und alle in tiefen Morast waten mussten.

 

Der alte Schützenplatz wurde 1884 von der Schützenzunft an den Seiler Krüger überlassen.

 

„Protokollum gehalten auf dem Rathhause zu Neukalden den, 29. Mai 1849 in Gegenwart der Unterschriebenen

1. Der diesjährige Königschuß ist auf den 19. und 20. Juli sowie ein Beliebenschießen auf den 22. Juli Nachmittags nach beendigtem Gottesdienst festgesetzt.

2. Zum Königschuß versammeln sich die Schützenbrüder Morgens 7 Uhr im Rathhause, ohne daß weitere Ansage durch den Stadtdiener erforderlich wird.

3. Zum Trommelschläger soll der Maurergeselle Wollf gegen eine Vergütung von 2 Rthlr. eingesetzt werden, und sollen die Schaffer hiermit beauftragt sein, das Weitere mit ihm zu besprechen eventuell im Falle seiner Ablehnung einen anderen Trommelschläger zu engagieren.

4. Der Stadtmusikus Krell erhält für den diesjährigen Königschuß 36 Rthlr. Cour. mit der Verpflichtung acht tüchtige geübte Musici an den beiden Königschußtagen so wie auf den Bällen zu stellen und früh Morgens um 5 Uhr an beiden Königschußtagen die Reveille zu blasen. Die Dauer der Musik auf den Bällen ist von 9 Uhr Abends bis 4 Uhr Morgens festgesetzt.

5. Die Scheibe verfertigt in diesem Jahr der Tischler Röhrdanz. Die Knöpfe fertigt der Drechsler Stiebler an. Derselbe erhält für jeden Knopf 2 Schilling und bleiben die weiteren vorjährigen Bestimmungen sub N: 8 auch in diesem Jahr von Bestand. Jeder Schütze, der einen Knopf geschossen, zahlt sofort an den Schützenmeister Meyer die 2 Schilling.

6. Die Bestimmung im vorigen Jahr sub Nr. 11 bleibt auch ferner in Obacht und soll durch Anschlag am Schützenplatz bekannt gemacht werden.

7. Die Budenplätze sollen durch die Committe abgemessen und bezeichnet werden. Ein jeder der Schützenbrüder, welcher an den Königschusstagen oder an dem Sonntage (22.) ausstehen will mit eine Bude hat sich dieserhalb innerhalb 14 Tagen bei der Committe zu melden. An einem von Letzten näher zu bestimmenden Tage werden demnächst alle, welche sich mit eine Bude haben aufschreiben lassen, nach dem Schützenplatze im Gartsbruch eingeladen und entscheidet das Los, welche Budennummer ihnen zu Teil wird. Es soll der Schützenplatz hierbei nicht allein in Betracht kommen sondern falls einer oder der andere der Schützenbrüder an einer geeigneten Stelle im Gartsbruch eine Bude errichten will, von der Committe auch hierüber die behufige Verfügung getroffen und der zweckmäßige Platz angewiesen werden. Es versteht sich von selbst, daß die Entscheidung durch das Los immer die Hauptsache bleibt. Der Preis für jede Bude ist auf 24 Schilling Cour. festgesetzt.

8. Wegen des Besuchs der beiden Bälle an den Königschusstagen bleibt die vorjährige Bestimmung sub Nr. 12 von Bestand.

9. Die Teilnahme der Fremden am 2. Königschusstage gegen Erlegung von 18 Schilling cour. bleibt wie im vorigen Jahr sub 13 von bestand.

10. Die Reihenfolge der Tänze bestimmt Glaser Hasselries und G. Meyer, bei deren Anordnung es lediglich das Bemerken behält.

11. Die Rechnung vom 1. Mai 1848 ist bis dahin 1849 nebst Belägen durch die Schützenbrüder Conrect. Simoni, Schmied, Brusehafer und Schützenmstr. Meyer zur Revision freigegeben und erklärte demnächst daß solche in calculorith sei. Der vorjährige Kassenbestand ist mit 13 Rthlr. 4 Schilling 6 Pf. Cour. richtig übertragen. Gegen die Rechnung fand sich Nachstehendes zu erinnern:

1. Pag. 8. sind 24 Rthlr. 2 Schilling cour. in Einnahme gestellt, während solche noch 4 Rthlr. gewesen. Mithin zu wenig. 4 Rthlr. in Einnahme gestellt.

2. Pag. 14 der Einnahme ist auf den Belegen die Einnahme von fremden Schützen im Allgemeinen ohne deren Namen aufgeführt. Der Berechner Schlosser Meyer hat daher auch durch Vorlage des geführten Buches diese Einnahme gehörig zu begründen und für die Zukunft auf seine Rechnung stets die Namen der fremden Schützen mit anzuführen.

  Die ganze Einnahme beträgt                      156 Rthlr. 38 Sch. 6 Pfg.    

  dazu die monirten                                          4 Rthlr.      Sch.     Pfg.

                                                                     162 Rthlr. 38 Sch.  6 Pfg.

  Die Ausgabe dagegen                                136 Rthlr. 39 Sch.  4 Pfg.

  Mithin Kassenvorrat                                    25 Rthlr. 47 Sch.  2 Pfg.

Nach Angabe des Rechnungsführers Meyer hat der Rademacher Niemann die im vorigen Jahr sub III nomirten 5 Sch. noch bezahlt, und ist Brehm beauftragt solche Forderung von ihm einzuziehen und bei der nächsten Rechnung in Einnahme zu stellen.

12. Riemmstr. Borchert sen. dankte als Hauptmann ab und ist ihm Namens der Schützenzunft von dem Dirigenten für seine tüchtige Amtsführung der Dank abgestattet mit dem Wunsch, ihn noch viele Jahre als Zunftmitglied begrüßen zu dürfen. Wegen der Wahl wurde durch Stimmenmehrheit beschlossen, daß solche durch Stimmenmehrheit geschehen solle und ist hierauf der Steuereinnehmer Wiedow mit 35 Stimmen gewählt. Es hatten 59 gestimmt. Derselbe war erschienen und erklärte die Wahl annehmen zu wollen. Der Hutmacher Stein dankte als Leutnant ab und ist statt seiner durch Stimmenmehrheit der Bäckermstr. Anders mit 19 Stimmen wieder gewählt.

13. Über die Stellung der Kanonen unweit des Schützen - ...“ (weiter fehlt)

 

 

Schützenkönig 1849 wurden Johann Ladendorf (Ackersmann) und Johann Enoch Simonis (Conrector)

 

 

1850

 

 

Schützenkönig am 11.07.1850 wurde Volkmann (Schuster)

      Es schossen 111 Schützenbrüder um die Königswürde.

pan style="mso-spacerun: yes">  2 Pfg.

Nach Angabe des Rechnungsführers Meyer hat der Rademacher Niemann die im vorigen Jahr sub III nomirten 5 Sch. noch bezahlt, und ist Brehm beauftragt solche Forderung von ihm einzuziehen und bei der nächsten Rechnung in Einnahme zu stellen.

12. Riemmstr. Borchert sen. dankte als Hauptmann ab und ist ihm Namens der Schützenzunft von dem Dirigenten für seine tüchtige Amtsführung der Dank abgestattet mit dem Wunsch, ihn noch viele Jahre als Zunftmitglied begrüßen zu dürfen. Wegen der Wahl wurde durch Stimmenmehrheit beschlossen, daß solche durch Stimmenmehrheit geschehen solle und ist hierauf der Steuereinnehmer Wiedow mit 35 Stimmen gewählt. Es hatten 59 gestimmt. Derselbe war erschienen und erklärte die Wahl annehmen zu wollen. Der Hutmacher Stein dankte als Leutnant ab und ist statt seiner durch Stimmenmehrheit der Bäckermstr. Anders mit 19 Stimmen wieder gewählt.

13. Über die Stellung der Kanonen unweit des Schützen - ...“ (weiter fehlt)

 

 

Schützenkönig 1849 wurden Johann Ladendorf (Ackersmann) und Johann Enoch Simonis (Conrector)

 

 

1850

 

 

Schützenkönig am 11.07.1850 wurde Volkmann (Schuster)

      Es schossen 111 Schützenbrüder um die Königswürde.



1851 bis 1860