1851
„Protocollum
gehalten auf dem Rathhause zu Neukalden den 10. Juni 1851 in Gegenwart der
Unterschriebenen.
1.
Der diesjährige Königschuß ist auf dem 3. und 4. und das Beliebenschießen auf
den 6. Juli, Letzteres nach beendigtem Gottesdienst Nachmittags festgesetzt.
2.
Die Schützenbrüder versammeln sich am 3. Juli Morgens 7 Uhr im Rathhause ohne
weitere Ansage.
3.
Die Besorgung der Geschäfte bleibt wie im vorigen Jahre denselben 4 Personen
überlassen, welche auf allgemeinen Wunsch für dies Jahr die Besorgung zu
unterziehen sich bereit erklärten.
4.
Zur Ausmessung der Schüsse hat man die beiden Tischlermeister Stüdemann und
Oesterreich gewählt und hofft man, daß beide die Wahl annehmen werden. Nach
ihrer Bestimmung werden die Gewinne demnächsten erteilt.
5.
Der Stadtmusikus Krell erhält wie im vorigen Jahre 36 Rthlr. und zwar unter
denselben Verpflichtungen.
6.
Die Besorgung der Schußlisten übernimmt der Zunftschreiber Meyer ebenso wie im
vorigen Jahre und erhält er für jeden geschossenen Knopf sofort 2 Schilling von
den Schützen.
7.
Die frühere Bestimmung über das Verbot des Rauchens im Ladehaus bleibt von
Bestand und wird durch Anschlag am Schützenplatz bekannt gemacht werden.
8.
Über die Anweisung der Budenplätze bleiben die früheren Bestimmungen von
Bestand und muß die Anmeldung zu einem Budenplatze innerhalb 14 Tagen von heute
gerechnet beim Committe geschehen.
9.
Wegen Besuchs der beiden Bälle an den Königschußtagen bleibt die frühere
Bestimmung von Bestand, jedoch mit dem Zusatz, daß von dem Balle am 1.
Königschußtage die Schulkinder und welche noch jüngeren Alters sind
ausgeschlossen. Die Einführung von Fremden soll wie früher den Schützenbrüder
gestattet werden, jedoch hat er zuvor sich an die Committe zu wenden und dieser
den Namen und Stand der von ihm einzuführenden Person anzuzeigen, von deren
Ermessen dann die Zulassung zum ball abhängt.
10.
Wegen Teilnahme der Fremden am Schießen am 2. Königschusstage bleibt die
frühere Bestimmung.
11.
Die Reihenfolge der Tänze bestimmt die Committe.
12.
Die Rechnung vom 1. Mai 1850 bis 30. April 1851 ist in ihren einzelnen Ansätzen
und Belegen durchgegangen und gab der Schneidermstr. Brüsehafer Namens der
Committe die Erklärung ab, daß solche nach vorgängiger Revision von ihnen hin
richtig befunden worden. Der vorjährige Kassenbestand ist mit 9 Rthlr. 6 Sch. 3
Pfg. richtig transportiert.
Die Einnahme hat betragen 152 Rthlr. 8 Sch.
3 Pfg.
Die Ausgabe dagegen 141 Rthlr. 27 Sch. 9 Pfg.
Kassenbestand 10 Rthlr. 28 Sch.
6 Pfg.
Da
die Leichen der Angehörigen der Schützenzunft unentgeltlich von den
Schützenbrüder zur Erde getragen werden, ohne die Anzahl der Träger auf 10
Personen zu beschränken, so sind dem Ackersmann Glasow und Ackersmann Wollf die
auf der Anlage A. Cap. V für Sterbefälle bezahlten 11 ½ Sch. wieder zu erstatten und in der nächsten
Rechnung mit 23 Schilling in Ausgabe zu stellen.
13.
Für Gemeine zu den beiden Königschußtagen normiert der vorjährige Beschluss.
14.
Für den verstorbenen Böttcher Westphal wurde durch Stimmenmehrheit der
Schustermeister Nabow als Leutnant und für Nabow der Schuster Fr. Schmidt als
Unteroffizier gewählt, und nahmen beide die Wahl an.
Womit
geschlossen.
L. Mau L. Stöhr Wiedow G. Meyer“
1852
„Protocollum
gehalten auf dem Rathhause zu Neukalden den, 8. Juni 1852 in Gegenwart der
Unterschriebenen.
1.
Der diesjährige Königschuß ist auf den 8. und 9. und das Beliebenschiessen auf
den 11. Juni des Jahres und zwar Letzteres nach beendigten Gottesdienst
Nachmittags festgesetzt.
2.
Die Versammlung der Schützenbrüder geschieht wie gewöhnlich Morgens 7 Uhr ohne
weitere Ansage.
3.
Die Besorgung der vorkommenden Geschäfte übernehmen auf allgemeinen Wunsch die
Schützenbrüder Fr. Burmeister, Salchow, C. Brüsehafer, D. Benduhn.
4.
Zur Ausmessung der Schüsse sind die Tischler Stüdemann und Oesterreich wieder
gewählt, nach deren Bestimmung die Gewinne demnächst zu verteilen sind.
5.
Der Stadtmusikus Krell hat 12 tüchtige Musici zu stellen und zwar in zwei
Abteilungen. Am Abend vor dem Königschuß blasen solche in bisheriger Weise vor
der Wohnung der Schützenbrüder. Am ersten Königschußmorgen 5 Uhr wird die
Reveille durch die Straßen geblasen und hat Krell an den Ballabenden von Abends
9 Uhr bis Morgens 4 Uhr 8 Mann zu stellen. An Vergütung erhält derselbe 36
Rthlr. Dabei versteht es sich von selbst, daß die Musiktruppe auf dem
Schützenplatze musiziert, ohne daß dieserhalb von den Schützenbrüdern
collectirt wird und hat Krell den desfallsigen Anordnungen der obgedachten 4
Schützenbrüder ohne Weiteres folge zu leisten.
6.
und 7. und 8. Die vorjährigen Bestimmungen bleiben von Bestand sowie sub Nr.
9,10 und 11 .
12.
Die Rechnung vom 1. Mai 1851 bis 30. April 1852 ist in ihren einzelnen Ansetzen
und Belegen durchgegangen, wogegen sich nichts zu erinnern fand, wie selbige
denn auch nach Angabe des Schneider Brüsehafer von der Committe bereits genau
durchgesehen worden. Der vorjährige Kassenbestand von 10 Rthlr. 28 Sch. 6 Pfg.
ist richtig transportiert.
Die Ausgabe hat betragen 133 Rthlr. 31 Sch.
Die Einnahme dagegen 147 Rthlr. 6 Pfg.
Also Kassenbestand 11 Rthlr. 17 Sch. 6 Pfg.
13.
Wegen der mit ihren Beiträgen seit längerer Zeit in Ruhestand sich befindenden
Schützenbrüder wurde bestimmt, daß solche durch den Zunftboten zur Berichtigung
des Rückstandes nochmals aufgefordert werden sollen und zwar unter dem
Nachteile, daß wenn diese Rückstände nicht zum nächstjährigen Königschuß nicht
berichtigt werden, die Streichung der schuldigen Schützenbrüder aus der Liste
ohne weiteres erfolgen werde.
14.
Die vorjährige Bestimmung sub 13 bleibt von Bestand.
15.
Für den ausgetretenen Hauptmann Widow ist der Bäcker Leutnant Anders, für
Letzteren der Zimmermeister Benduhn als Leutnant und für den nach Amerika
ausgewanderten Unteroffizier Schuster Fr. Schmidt der Bäckermeister C. Mahns
laut Anlagen A. und B. durch Stimmenmehrheit gewählt. Anders und Benduhn
acceptierten die Wahl und ist der Zunftbote Brüsehafer beauftragt, Mahns
hiervon in Kenntnis zu setzen, welcher nach Relation des Zunftboten die Wahl
acceptiert ist.
Womit geschlossen. L. Mau C. Brüsehafer D.
Stöhr G. Meyer C. Anders“
1853
„Protocollum
gehalten auf dem Rathhause zu Neukalden, den 14. Juni 1853 in Gegenwart der
Unterschriebenen.
1.
Der diesjährige Königschuß ist auf den 21. und 22. Juli festgesetzt.
2.
Die Versammlung der Schützenbrüder geschieht wie gewöhnlich Morgens 7 Uhr ohne
weitere Ansage.
3.
Die Besorgung der vorkommenden Geschäfte wurde auf 3 Jahre nach vorgängiger
Wahl durch Stimmzettel übertragen auf die Zunftmitglieder Simonis, G. Meyer,
Wagenknecht sen. und Matz. Da aber letztre beide die Annahme des Office
ablehnten und hierauf allseitig der Wunsch ausgesprochen wurde, daß der
Bäckermeister Fr. Burmeister sowie der Tischler Schröder dies Officium
übernehmen möchten, Burmeister aber solches ablehnte, so wurde durch
Stimmenmehrheit der Glaser Schröder gewählt, welcher die Wahl annahm.
4.
Zur Ausmessung der Schüsse hat man die beiden Tischlermeister Stüdemann und
Oesterreich wieder gewählt, nach deren Bestimmung die Gewinne demnächst zu
verteilen sind.
5.
Der Stadtmusikus Krell erhält jedoch nur für dies Jahr und ohne Folgerung für
die Zukunft 38 Rthlr. für die Stellung von 12 tüchtigen Musici und zwar unter
denselben im vorigen Jahr getroffenen Bestimmungen.
6.
7. 8. 9. 10. und 11. bleiben von Bestand.
12.
Die Rechnung vom 1. Mai 1852/53 ist nach vorgängiger Revision der Committe
durchgegangen und fand sich dagegen nichts zu erinnern.
Die Einnahme hat betragen 143 Rthlr. 21 Sch. 6 Pf.
Die Ausgabe 136 Rthlr. 24 Sch.
Pf.
Mithin Kassenbestand 6 Rthlr. 45 Sch.
6 Pf.
13.
Für die Gewinne zu den beiden Königschußtagen normirt der frühere Beschluss.
14.
Wurde beschlossen, daß in Zukunft die Unteroffiziere gänzlich wegfallen sollten
und statt dessen 4 Leutnants eintreten sollten. Demnach ist der Schützenbruder
Freudenthal nunmehr Leutnant geworden und sind für die ausgetretenen Benduhn
und Mahns wieder gewählt durch Stimmzettel. Wagenknecht sen. und Müller Zorn,
da beide die Wahl ablehnten, und der Glaser Schröder gleichfalls nach Anzeige
des Tischlermeister Schröder die auf ihn gefallene Wahl ablehnte, so wurde
durch Stimmenmehrheit der Böttcher Westphal und der Tischlermeister Rugenstein,
welche die Wahl anzunehmen erklärten gewählt.
15.
Mit Bezug auf die lange Zeit seiner Mitgliedschaft wurde der Riemer Borchert
sen. der Beitrag für die Zukunft erlassen.
Womit geschlossen. C. Anders G. Meyer D. Stöhr”
1854
„Protocollum
gehalten auf dem Rathhause zu Neukalden den, 14. Juni 1854 in Gegenwart der
Unterschriebenen.
1.
Der diesjährige Königschuß ist auf dem 6. und 7. Juli festgesetzt.
2.
Dieser Punkt bleibt von Bestand.
3.
Nichts zu erinnern.
4.
Erwartet man, daß die Tischlermeister Stüdemann und Oesterreich sich diesen
Geschäften wieder unterziehen werden.
5.
Der Stadtmusikus Krell erhält für die Stellung von 12 tüchtigen Musici und zwar
unter denselben wie im vorigen Jahr geltenden Bestimmungen 36 Rthlr. cour. ,
wobei ihm noch zur Pflicht gemacht wird, am Sonntag Nachmittag (9. Juli) nach
beendigtem Gottesdienst von 4 bis 7 Uhr auf dem Schützenplatz mit seinen Leuten
Musik zu machen, wenn vom hohen Ministeri die Erlaubnis hierzu der
Schützenzunft erteilt werden sollte.
6.
7. 8. 9. 10. und 11. der Bestimmungen d. 10 Juni 1851 bleiben von Bestand.
12.
Die Rechnung vom 1. Mai 1853 bis 30. April 1854 wurde in ihren einzelnen
Ansätzen der Beläge durchgegangen, wogegen sich nichts zu erinnern fand.
Die Einnahme hat betragen 124 Rthlr. 22
Sch. 2 Pf.
Die Ausgabe hat betragen 125 Rthlr. 38
Sch. 9 Pf.
Mithin Berechner in Vorschuß mit 1 Rthlr. 16 Sch. 7 Pf.
13.
Zu den Gewinnen an den beiden Königschußtagen sind 20 Rthlr. cour. im
Gesamtbetrage zu verwenden.
14.
Für die verstorbenen Zunftboten Brüsehafer ist von der Committe der
Schustermeister Kähler einstweilen angenommen und soll im Falle sich noch mehrere
Bewerber melden sollten der Schützengesellschaft am 1. Königschußtage vor dem
Auszuge auf dem Rathhause solche zur Wahl vorgeschlagen werden.
15.
Für den bisherigen Scheibengucker, jetziger Ausrufer und Armendiener Röhrdanz
ist die Committe beauftragt, einstweilen für den diesjährigen Königschuß einen
anderen qualifizierten Mann anzunehmen.
Womit geschlossen. L. Mau Simonis
L. Schröder J. Schröder
G. Meyer D. Stöhr
C. Anders”
1855
„Protocollum
gehalten auf dem Rathhause zu Neukalden, den 8. Juni 1855 in Gegenwart der
Unerschriebenen.
1.
Der diesjährige Königschuß ist auf den 11. und 12. Juli festgesetzt.
2.
3. 4. bleibt von Bestand.
5.
Der Stadtmusikus Krell erhält für die Stellung von 10 tüchtigen Musici und zwar
unter den früheren Bedingungen 30 Rthlr. jedoch ist er nur verpflichtet, an den
Ballabenden den 11. und 12. Juli 8 Musici im Rathhause zu stellen. Sollte
höheren Orts die Gestattung von Lustbarkeit am Sonntag dem 15. nach beendigtem
Gottesdienst gestattet sein, so hat der Stadtmusikus Sens auf dem Schützenplatz
mit seinen Leuten Gleichenfalls Musik zu machen.
6.
7. 8. der Bestimmungen d. 10. Juni 1851 bleiben von Bestand, ebenso.
9.
Jedoch mit der Abänderung, daß von den Fremden, welchen die Committe den Besuch
der Bälle gestattet, die unverheiratete Person 8 Sch. und die Familie 12 Sch.
Entre bezahlt.
10.
11. bleiben von Bestand.
12.
Die Rechnung vom 1. Mai 1854 bis 30. April 1855 wurde in ihren einzelnen
Ansätzen und Belägen durchgegangen und fand sich dagegen nichts zu erinnern.
Die Einnahme hat betragen 113 Rthlr. 12 Sch.
Die Ausgabe hat betragen 112 Rthlr.
12 Sch. 1Pf.
Mithin Kassenvorrat
47 Sch. 11 Pf.
Rechner
bemerkte dabei, daß die Kaufleute Wagenknecht sen. und Thrams resp. für Gewinne
und Pulver noch Forderungen von resp. 4 Rthlr. und 3 Rthlr. hätten, die wegen
Mangel der Kasse bisher nicht berichtigt wurden.
13.
Zu den Gewinnen an den beiden Königschußtagen sind 28 Rthlr. cour. im
Gesamtbeträge zu verwenden.
Womit geschlossen. L. Mau D. Stöhr C.
Anders
G. Meyer Simonis L. Schröder”
1857
„Protocollum
gehalten auf dem Rathhause zu Neukalden, den 2. Juni 1857 in Gegenwart der
Unterschriebenen.
1.
Der diesjährige Königschuß ist auf den 16. und 17. Juli 1857 festgesetzt.
2.
3. 4. bleibt von Bestand
5.
Der Stadtmusikus Senns erhält für die Gestellung von 10 Musici 32 Rthlr. cour. und
bleiben die desfallsigen früheren weiteren Bestimmungen von Bestand.
6.
Die Besorgung der Schußlisten übernimmt der Zunftschreiber Meyer und erhält für
jeden geschossenen Knopf 2 Schilling von den Schützen.
7.
8. 9. 10. 11. bleibt von Bestand ad
9.
mit dem Zusatz, daß an den beiden Balltagen überall nur außer den
Schützenbrüdern Auswärtige zugelassen werden sollen, welche am 2. Tage das
übliche Entree zahlen.
12.
Die Rechnung vom 30. April v. J. bis 1. Mai d. J. Ist in ihren einzelnen
Ansätzen und Belägen durchgegangen und fand sich dagegen nichts zu erinnern.
Die Einnahme hat betragen 130 Rthlr. 19 Sch.
5 Pf.
Die Ausgabe 128 Rthlr. 35 Sch.
3 Pf.
Mithin Kassenbestand 1 Rthlr.
32 Sch. 2 Pf.
13.
bleibt.
Womit geschlossen. G. Meyer L. Mau Stühm Anders Salchow Röpke”
1858
„Protocollum
gehalten auf dem Rathhause zu Neukalden, den 10. Juni 1858 in Gegenwart der
Unterschriebenen.
1.
Der diesjährige Königschuß ist auf den 8. und 9. Juli 1858 festgesetzt.
2.
3. 4. bleibt
5.
Der Musikus Sens erhält für die Gestellung von 10 Mann an den beiden
Königschußtagen 32 Rthlr. und bleiben die desfallsigen früheren weiteren Bestimmungen
von Bestand. Außerdem hat derselbe am Sonntag, 11. Juli, 5 Musici auf dem
Schützenplatz zur Musik im Freien von 5 bis 8 Uhr zu stellen. Es wird übrigens
ausdrücklich bedungen, daß nur tüchtige Musici von Sens zugezogen werden.
6.
7. 8. 9. 10. 11. bleiben von Bestand, jedoch ad 9 mit der Abänderung, daß an
dem 1. Königschussballe nur Schützenbrüder zugelassen werden, es wäre denn, daß
sie Auswärtige zum Besuche hätten und deren Einführung bei der Committe
beantragten, wogegen am 2. Balltage andere anständig gekleidete Personen gegen
das übliche Entreegeld Zutritt haben.
12.
Die Rechnung vom 1. Mai 1857 bis 30. April 1858 ist in ihren einzelnen Ansätzen
und Belägen durchgegangen und fand sich weiter nichts zu bemerken.
Die Einnahme hat betragen 143 Rthlr. 6 Sch.
2 Pf.
Die Ausgabe hat betragen 145 Rthlr. 7 Sch.
Pf.
Mithin Berechner im Vorschuß mit 2 Rthlr. 10 Pf.
Außerdem
sind nach der angelegten Rechnung noch ca. 30 Rthlr. an die Kaufleute Thrams
Wagenknecht sen. Lippmann Hermes zu bezahlen.
Als
Geschenk für den König vom 1. Königschußtage wurde beliebt, denselben einen
silbernen starken Eßlöffel mit der betreffenden Inschrift zum Werte von 4
Rthlr. sowie außerdem bar 10 Rthlr. zu verleihen.
13.
bleibt.
Womit geschlossen. G.
Meyer L. Mau C. Anders
Aug.
Hermes Salchow Röpke
Auf die uns von der Schützenzunft zu Neukalden unterm
11. d. M. vorgetragene desfalsige Bitte haben Wir dem Forstmeister von Gloeden
zu Dargun das Commissorium erteilt, dem diesjährigen Königschusse zu Neukalden
in Unserem Namen beizuwohnen und zugleich die Vorschüsse für Uns und Unser
Großherzogliches Haus zu verrichten.
Schwerin, den 15. Juni 1858.“
(Gleiches
Schreiben liegen vor vom: 5.7. 1859, 29.6.1861 und 27.6. 1862)
Schützenkönig
wurde der Forstmeister H. v. Gloeden aus Dargun, der im Namen des Großherzogs
die Schüsse abgab.
Schützenkönig
1858 wurde H. v. Gloeden (Forstmeister aus Dargun)
1859
„Protocollum
gehalten auf dem Rathhause zu Neukalen den 27. Juni 1859 in Gegenwart der
Unterschriebenen.
1.
Der diesjährige Königschuß ist auf den 13. und 14. Juli festgesetzt.
2.
bleibt
3.
Die Besorgung der vorkommenden Geschäfte wurde nach vorhergehender Wahl auf die
Zunftmitglieder Benkte, Hermes, Salchow und Wagenknecht jun., von denen
letztere die Wahl ablehnten, daher der Schneidermeister Matz als durch
Stimmenmehrheit gewählt Anzunehmen, die Wahl ist auf 3 Jahre erfolgt.
4.
5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. bleibt von Bestand
12.
Die Rechnung vom 1.May 1858 bis 30. April 1859 wurde in ihren einzelnen
Ansätzen und Belägen durchgegangen.
Die Einnahme hat betragen 175 Rthlr. 4 Sch.
Die Ausgabe dagegen 175 Rthlr. 28 Sch.
10 Pf.
Mithin Berechner in Vorschuß 1 Rthlr. 24 Sch.
10 Pf.
Gegen
die Rechnung fand sich nichts zu erinnern und bemerkte Rechnungsführer, daß
noch pro 1858 Forderungen von Kaufleuten Thrams und Wagenknecht für Gewinne
rückständig wären.
13.
Für die Bewirtung des Commissarius zu Mittag erhält der Kaufmann Hermes incl.
des Weins für jeden Tag 5 Rthlr. wogegen die Kosten für den Kutscher, Jäger
p.p. des Commissarius besonders berichtigt werden.
Womit geschlossen. G. Meyer L. Mau C. Anders C.
Stöhr
An
die Schützenzunft zu Neukalen.
Im Auftrage des Erbgroßherzogs, Königlicher Hoheit, spreche
ich der verehrlichen Schützenzunft zu Neukalen den Dank desselben aus für die
freundliche Einladung zur Teilnahme an dem diesjährigen Königsschusse. Leider
erlauben es die Verhältnisse dem Prinzen nicht, bei dem Feste zu erscheinen,
doch hofft derselbe, daß der 13te und 14te Juli recht vergnügte Tage für die
Schützenzunft sein mögen.
Ich verbinde hiermit die ganz ergebenste Mitteilung,
daß der vom Erbgroßherzog nach altherkömmlicher Sitte zu vorleihende Schild
demnächst der verehrlichen Schützenzunft zugestellt werden wird. Heiliger Damm,
den 12ten Juli 1859.
J. Ob. Frau Nettelbladt,
Gouverneur S. K. H. des Erbgroßherzogs“
Schützenkönig
1859 wurde Kottke
1860
„Protocollum
gehalten auf dem Rathhause zu Neukalen den 4. Juni 1860 in Gegenwart der
Unterschriebenen.
1.
Der diesjährige Königschuß ist auf den 19. und 20. Juli festgesetzt.
2.
Die Rechnung vom 1. Mai 1859 bis ultimo April 1860 wurde in ihren einzelnen
Ansätzen und Belägen durchgegangen, wogegen sich nichts zu erinnern fand.
Die Einnahme hat betragen 177 Rthlr. 33 Sch.
6 Pf.
Die Ausgabe hat betragen 168 Rthlr. 35 Sch.
7 Pf.
Mithin Kassenbestand 8
Rthlr. 45 Sch. 11 Pf.
Wobei
bemerkt wird, daß außerdem noch im hiesigen Magistratsdeposito 20 Rthlr.,
welche in der vorliegenden Rechnung nicht enthalten, sich befinden, und worüber
der Schneidermeister Salchow den Depositenschein vorzeigte. Von Seiten des
Berechners wurde noch bemerkt, daß jetzt Rückstände aus früheren Rechnungen
überall nicht mehr zu berichtigen müssen.
3.
Mit dem Musikus Sens ist die frühere Vereinbarung auch für diesen Königschuß
festgesetzt, der zu Folge er 32 Rthlr. erhält, wobei im Übrigen der dieserhalb
mit ihm früher abgeschlossene Vertrag von Bestand bleibt.
4.
Ist beschlossen, daß in Zukunft nach Beendigung des Königschusses, also in
diesem Jahr am Montage den 23. Juli, von dem Schützenkönig sämtliche Königs –
Jusiznien an die Committe abgegeben, um solche in einem angemessenen Kasten
verschlossen werden, welcher demnächst im hiesigen Magistratl. Depositenkasten
aufbewahrt wird. Einige Tage vor dem Königschuß wird alljährlich der Kasten aus
dem Deposito genommen, um dem Könige die Jusiznien einzuhändigen. Der bisherige
König Kottke wird in den nächsten Tagen die Jusiznien der Kommitte einhändigen,
welche ein gehöriges Inventarium darüber aufnehmen und die erforderlichen
Reparaturen verfügen wird.
5.
Die betreffenden Anordnungen der Tänze p.p. wird die Kommitte besorgen sowie
Vermessen der Knöpfe durch die früheren beiden Zunftgenossen Tischlermeister
Oesterreich und Stüdemann besorgt werden wird.
6.
Ist noch beliebt, daß am ersten Ballabend überall keine Kinder in den Ballsaal
zugelassen werden sollen.
Womit geschlossen. G.
Meyer L. Mau C. Anders“
Schützenkönig
1860 wurde Volkmann (Schuster)