1861

 

 

„Protocollum gehalten auf dem Rathhause zu Neukalen den 6. Juni 1861 in Gegenwart der Unterschriebenen.

1. Der diesjährige Königschuß ist auf dem 17. und 18. Juli festgesetzt.

2. Die Rechnung vom 1. Mai 1860 bis 30. April 1861 wurde in ihren einzelnen Belägen und Ansätzen durchgegangen wogegen sich nichts zu bemerken fand.

  Die Einnahme hat betragen                      166 Rthlr.  18 Sch. 11 Pf.

  Die Ausgabe hat betragen                        154 Rthlr.  42 Sch.      Pf.

  Kassenbestand                                            11 Rthlr.  24 Sch. 11 Pf.

Außerdem befinden sich noch im Magistratlichen Deposito 20 Rthlr.

3. Mit dem Musikus Sens ist die frühere Vereinbarung auch für diesen Königschuß zu 32 Rthlr. festgesetzt, wobei im Übrigen die desfallsigen früheren Bestimmungen von Bestand bleiben. Falls am Sonntage nach dem Königschuß die Nachfeier gestattet wird, hat derselbe auf dem Schützenplatz von 4 bis 8 Uhr Nachmittags Musik zu machen.

4. Von dem Schützenkönige Volkmann sind die Königsjusiznien an die Kommitte abzugeben und von selbigen im Magistratlichen Depositenkasten verwahrsamlicht einzuschließen. Der diesjährige Schützenkönig hat die Jusiznien am 22. Juli von die Kommitte abzuholen, um solche demnächst wieder zu deponieren.

5. Da im vorigen Jahr am Königschuß im Schießhause Zwistigkeiten, die sogar in Tätlichkeiten ausgeartet, vorgefallen, wodurch leicht ein Unglück herbeigeführt werden können, indem die geladenen Gewehre dort aufgestellt sind, so ist beschlossen, falls dergleichen Unordnung wieder Erwarten wieder vorfallen sollten, dieserhalb beim Magistrat gegen die Ruhestörer die Untersuchung und Bestrafung event. höheren Orts die Ausschließung derselben aus der Zunft zu beantragen.

6. Für die aus der Committe ausgeschiedenen Schmiedemeister Salchow und Kaufmann Hermes sind Glaser Schröder und Schuster Zarpentin auf 3 Jahre wiedergewählt.

7. Die betreffenden Anordnungen der Tänze wird die Committe besorgen, sowie das Vermessen der Knöpfe durch die Zunftgenossen Tischler Stüdemann und Oesterreich.

8. Ist noch beliebt, daß am 1. Ballabend überall keine Kinder in den Ballsaal eingelassen werden sollen.

Womit geschlossen.      G.Meyer     L. Mau     Matz     Anders     D. Stühm“

 

Der große Rathaussaal wurde zur Abhaltung des Schützenballes an den Gastwirt Hingst für 8 Rthlr. vermietet. Der Stadtdiener Meyer erhielt für das Reinigen des benutzten Saales 1 Rthlr.24 Schilling. Die beiden Trommler erhielten für beide Königschußtage zusammen 18 Rthlr. Ständchengelder extra.

 

„Ew. Wohlgeboren

erwidere ich auf das unterm 10. des Monats an mich gerichtete Schreiben, daß bis jetzt kein Einladungsschreiben der dortigen Schützenzunft an Se. Königliche Hoheit den Großherzog zur commissarischen Teilnahme an dem diesjährigen dortigen Königschusse hier eingegangen ist. Alle derartigen Schreiben werden während der Abwesendheit Se. Königlichen Hoheit an mich abgegeben und ist durch die bereits angestellte Nachforschung erwiesen, daß hier eine solche Einladung überall nicht angekommen ist. Ohne selbige kann die Bestellung eines Kommissarius nicht geschehen, wenn man letztere also wünscht, so muß man sich beeilen, das Versäumte nachzuholen.

    Mit Achtung und ergebenst                                                          Fr. E. Pronn,

    Schwerin, den 11. Juli 1861                                                 Geheimer Cabinetsrath.“

 

 

1862

 

 

„Protocollum gehalten auf dem Rathhause zu Neukalen den 13. Juli 1862 in Gegenwart der Unterschriebenen.

1. Der diesjährige Königschuß ist auf den 10. und 11. Julius festgesetzt.

2. Die Rechnung vom 1. Mai 1861 bis ultimo April 1862 wurde in ihren einzelnen Ansätzen und Belägen durchgegangen, wogegen sich nichts zu erinnern fand.

  Die Einnahme hat betragen                          155 Rthlr.                  9 Pf.

  Die Ausgabe hat betragen                            146 Rthlr.  35 Sch.    3 Pf.

  Kassenbestand                                                  8 Rthlr.  15 Sch.    6 Pf.

3. Mit dem Musikus Sens ist die frühere Vereinbarung auch für diesem Königschuß festgesetzt und bleiben im Übrigen die früheren Bestimmungen von Bestand, er erhält 32 Rthlr. Und hat im Falle der Gestattung der Nachfeier am Sonntage nach dem Königschusse auf dem Schützenplatz von 4 bis 8 Uhr zu Musiciren.

4. Die Königs – Jusiznien sind, wie bestimmt worden, im Magistratl. Deposito verwahrt.

5. Für die aus der Committe ausgeschiedenen Schmied Matz und Zimmermeister Benduhn sind auf 3 Jahre wieder gewählt worden durch Stimmenmehrheit Schneidermeister Rothenhäuser und Schmiedemeister Matz.

6. Für den verstorbenen Leutnant Westphal ist  durch Stimmenmehrheit wieder gewählt worden der Schlachtermeister Müller welcher die auf ihn gefallene Wahl angenommen.

7. Die betreffenden Anordnungen der Tänze wird die Committe besorgen sowie das Vermessen der Knöpfe die Zunftgenossen Oesterreich sen. und Rugenstein.

8. Ist noch beliebt, daß am 1. Ballabend überall keine Kinder in den Ballsaal zugelassen werden sollen und ist das Entree für jede Person auf 16 Schilling festgesetzt am 2. Abend.

    Womit geschlossen.                                            G. Meyer     L. Mau     Schröder

                                                                                Matz     D. Stühm     C. Anders

 

Protocollum gehalten auf dem Rathhause zu Neukalen den 30. Juni 1862 in Gegenwart der Unterschriebenen.

Der Musikus Sens hatte vor drei Tagen die Anzeige gemacht, daß er zu dem auf den 10. k. M. angesetztem Königschuß keine Musici von auswärts engagieren könne. In der heute anberaumten Zunft – Versammlung erklärte Sens, daß er unter den im Protocoll

d. 13. d. M. festgestellten Bedingungen Musici zum 9. und 10 . k. M. stellen wolle.

    Anwesend waren der Ansicht, daß, wenngleich der Musicus Sens nach seinem Privilegio verpflichtet sei, die Musici zum 10. und 11. k. M. zu gestellen, zumal er schon davon am

13. d. M. in Kenntnis gesetzt worden und das hohe Großh. Ministerium des Innern auf desfallsige Beschwerde der Schützenzunft für die Zukunft die Befugnis erteilen würde, an dem Königschußtage die Musici selbst von auswärts zu engagieren, man für diesmal die Königschußtage auf den 9. und 10. k. M. verlegen wolle und dabei die Erwartung ausspreche, daß der Musicus Sens seinen eingegangenen Verpflichtungen pünktlichst nachkommen werde.

                                             L. Mau     D. Stühm     Matz     Schröder     C. Rothenhäuser

                                             G. Meyer (Zunftschreiber)     C. Anders“

 

Schützenkönig 1862 wurde Johann Rothenhäuser (Färber)

 

 

1863

 

 

(Aus dem „Öffentlichen Anzeiger ...“ Jahrg. 2, 1863, Nr. 30 vom 23.7.)

„Neukalen. Am 9. und 10. d. M. wurde hier der Königschuß, begünstigt vom schönsten Wetter, gefeiert. Derselbe wurde mit der stets lieblichen Feier einer Fahnenweihe begonnen. Es überreichte nämlich der Herr Glasermeister Schroeder im Auftrage der Frauen der Schützen eine von denselben der Gilde gewidmete sehr schöne blaue Fahne dieser Zunft unter treffenden und erhebenden Worten durch die Hand des Herrn Bürgermeisters Mau.

Der Großherzogliche Commissarius, der Herr Forstmeister Schroeder zu Dargun, tat am 2. Tage den besten Schuß, indem derselbe die Mitte der Scheibe, den s. g. Sticken, herausschoß. Es wurden überhaupt am 1. Tage 40, und am 2. Tage 62 Knöpfe geschossen.

Von Jahr zu Jahr wird dieses Fest immer mehr ein wahres Volksfest für die Stadt und die weiteste Umgegend, wozu nicht wenig der schöne Schützenplatz im nahen Gartsbruch mit seinen prächtigen Buchen, Eichen und Laubgängen beiträgt.“

 

Schützenkönig 1863 wurde Johann Rothenhäuser (Färber)

und

Schützenkönig 1863 wurde auch Fritz Riemer (Fischer)

 

 

1864

 

 

„Protocollum gehalten zu Neukalen den 17. Mai 1864 in Gegenwart der Unterschriebenen.

Zu der heutigen Schützenzunft Versammlung war durch den Zunftboten Köhler die Einladung geschehen. Es wurde in der Versammlung nachstehendes bestimmt:

1. Der Königschuß in diesem Jahre ist auf dem 21.und 22. Juli festgesetzt.

2. Die Rechnung vom 1. Mai 1863 bis 30. April 1864 ist in ihren einzelnen Ansätzen und Belägen durchgegangen. Der Kassen Vorrat pro 1862 – 1863 von 7 Rthlr. 26 Schilling 3 Pf. ist richtig Transportiert.

  Die Einnahme hat betragen                        169 Rthlr.    6 Sch.

  Die Ausgabe                                               151 Rthlr.  40 Sch.

  Kassenbestand                                              17 Rthlr.  14 Sch.

Bemerkt wird, daß a Cap. II der Einnahme die Beiträge von mehreren Mitglieder auf mehrere Jahre rückständig sind und wurde dieserhalb beschlossen daß diejenigen Mitglieder welche 3 Jahre mit ihrem Beitrage im Rückstand geblieben, noch mal zur Bezahlung derselben durch den Zunftschreiber schriftlich aufgefordert werden sollen und zwar unter dem Nachteile, daß wenn die Einzahlung nicht innerhalb 4 Wochen von der Aufforderung an geschehe, alsdann die Streichung aus der Liste der Schützenmitglieder Erfolgen werde. Von Seiten der Committeemitglieder wurde hervorgehoben, daß die Rechnung vom Zunftschreiber Meyer erst am 14. des Monats eingereicht worden und beschloß man, daß hinfüro, da die Kasse solche erlaube, vierzehn Tage nach beendigtem Königschußfeste allemal die Rechnung, welche sich auf den Königschuß beziehen Geordnet und bezahlt werden sollen. Zugleich wurde von selbigen hervorgehoben, daß ungeachtet mehrfacher Aufforderung die frühere Rechnungen vom Zunftschreiber Meyer nicht eingehändigt auch nicht vorgelegt worden und schien sich die Ansicht der Anwesenden meist dahin auszusprechen einen anderen Zunftschreiber vom Magistratswegen bestellt zu sehen, damit die gehörige Ordnung in die Geschäftsführung eingeführt werde, wobei noch bemerkt wird, daß vor 22 Jahren für den verstorbenen Gastwirt Bruger der Kassenschreiber Meyer als Zunftschreiber vom Bürgermeister Görbitz bestellt worden. Ad Cap. VII der Einnahme wurde noch moniert daß ein Verzeichnis der am 2ten Königschusstage hier befindlich gewesenen Schützen nicht Vorliege und erklärten die Committeemitglieder daß sie dasselbe von dem Zunftschreiber nicht hätten erhalten können. Derselbe soll aufgefordert werden dies Verzeichnis nachzureichen, wie denn überhaupt für die Zukunft jedesmal das Verzeichnis über die Einnahme von fremden Schützen der Rechnung angeschlossen sein soll und wird es sich empfehlen dies Verzeichnis an dem 2ten Königschußtage gleich anzulegen.

3. Mit dem Musikus Sens wurde die vorjährige Vereinbarung für die zu stellende Musici und die Vergütung von 32 Rthlr. beibehalten.

4. Die betreffende Anordnung der Tänze wird die Committe treffen und wird die Vermessung der Knöpfe von den Tischlermeister Rugenstein und Ziems besorgt werden.

5. Der vorjährige Beschluss sub 7. hinsichtlich des Besuchs der beiden Ball Abende bleiben von Bestand. Der erhöhte Beitrag von 4 Schilling soll von Bestand bleiben.

6. Für die aus der Committe ausschreibenden Glaser Schröder und Schlosser Zarpentien wurde eine Neuwahl auf 3 Jahre vorgenommen und fiel solche auf den Glaser Schröder sowie Schlosser Zarpentien und Schuster Sohn welche beide gleiche Stimmen hatten. Da Sohn zur Zeit nicht zu hause ist, so erklärte Zarpentien dieserhalb mit Sohn sich zu vereinbaren. Glaser Schröder acceptirte die Wahl und erklärte sich auch Schlosser Zarpentien zur Übernahme bereit wenn ihm das Los treffe.

7. Wurde noch beschlossen die Consens Gebühren und Porto zur Nachfeier am Sonntage von den betreffenden Budenbesitzern pro Rata wahrzunehmen.

8. Wurden als Leutnant bei der von den hiesigen Frauen verehrten Fahne durch Stimmenmehrheit gewählt: Schuster Joh. Krüger jr. und Schuster Fritz Rothehäuser.

   Womit geschlossen.

   Neukalen, den 17. Mai 1864                     Aug. W. Hermes     L. Mau     Schröder     Matz

 

 

1865

 

 

„Protocollum gehalten zu Neukalen den 6. Juni 1865 in Gegenwart der Unterschriebenen.

Die heutige Schützenzunftversammlung war durch den Zunftboten Kähler angesagt worden. Vom Schneidermeister Rothenhäuser wird zuvorderst angezeigt, daß der bisherige Zunftschreiber Meyer nicht erscheinen werde, vielmehr derselbe ihm den Kassenvorrat von 40 Rthlr. 12 Sch. 3 Pf. sowie die Zunftrolle eingehändigt mit dem Ansuchen, daß er, Meyer, nicht länger Zunftschreiber bleiben wolle. Der Kassenvorrat von 40 Rthlr. 12 Sch. 3 Pf. ist einstweilen dem Schneidermeister Rothenhäuser wiedereingehändigt.

In Folge der Bestimmung, des § 13 der Zunftrolle soll der löbliche Magistrat um Ernennung eines anderen Zunftschreibers ersucht werden, dessen Remuneration bisher in 4 Rthlr. 32 Schilling bestanden.

Es wurde hierauf bestimmt:

1. Der diesjährige Königschuß ist auf den 20. und 21. Juli des Jahres festgesetzt.

2. Die Rechnung vom 1. Mai bis ultimo April 1865 ist mit ihren Beträgen vorgelegt.

  Die Einnahme ist gewesen                        198 Rthlr.  20 Sch.    6 Pf.

  Die Ausgabe                                              158 Rthlr.    8 Sch.    3 Pf.

  Mithin Kassenbestand                                 40 Rthlr.  12 Sch.    3 Pf.

Von Seiten der Committe wurde bemerkt, daß die Rechnung erst heute Mittag eingereicht, daher noch nichts revidiert worden. Es ist daher die Committe beauftragt, die Revision zuvorderst vorzunehmen und darüber das Resultat zu berichten.

3. Dem Musikus Sens wurde die vorjährige Vergütung von 32 Rthlr. unter denselben Bedingungen zugestanden. Mit Bezug auf seine längere Verdienstlosigkeit soll ihm eine außerordentliche Vergütung von 2 Rthlr. für dies Jahr aber ohne Folge für die Zukunft zugebilligt werden.

4. Die betreffende Anordnung der Tänze wird die Committe treffen und wird die Vermessung der Knöpfe von den Tischlermeistern Rugenstein und Ziems besorgt werden.

5. Der vorjährige Beschluss sub 5 bleibt von Bestand

6. Für die aus der Committe ausscheidenden Schneider Rothenhäuser und Schuster Matz wurden auf 3 Jahre wiedergewählt: der Schneider Rothenhäuser und der Ackersmann G. Zingelmann.

7. Für die verstorbenen Leutnant Freudenthal und Schustermeister Friedrich Rothenhäuser wurden durch Stimmenmehrheit wiedergewählt: der Tuchmacher Voß und der Seiler Glasow

8. Dem Zunftboten Kähler sind 3 Rthlr. 24 Schilling Remuneration statt der bisherigen 2 Rthlr. zugestanden.

Die sonstigen Bestimmungen bleiben von Bestand.

                                                                    L. Mau     Sohn     Schröder     Rothenhäuser

 

An die Committe der Schützenzunft in Neukalen.

Auf den Antrag vom 20. d. M. wird die Erlaubnis zur Nachfeier des Königschusses mit Gewinnschiessen am Sonntag, den 23. k. M. für dieses Jahr hier mittelst Dispensando erteilt, jedoch darf diese Nachfeier nicht früher als Nachmittags, eine Stunde nach völlig beendigtem Gottesdienste, beginnen, dabei kein Aus – oder Einmarsch der Zunftgenossen stattfinden, und Tanzmusik sowie jede andere lärmende Belustigung nicht über 11 Uhr Abends ausgedehnt werden.

Schwerin, am 28. Juni 1865.                    Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium,

                                                                  Abteilung für geistliche Angelegenheiten.“

 

Gleichlautende Schreiben liegen vor vom:

  19. Juni 1866          für den 15. Juli          27. Juni 1867          für den 28. Juli

  01. Juni 1868          für den 19. Juli          12. Juni 1869          für den 11. Juli

  06. Juni 1871          für den 23. Juli          18. Juni 1872          für den 07. Juli

  23. Juni 1876          für den 23. Juli

 

„ Auf die von der Schützenzunft in Neukalen unterm 20. d. M. uns vorgetragene Bitte wollen wir dem Forstmeister Schröder in Dargun hierdurch das Commissarium erteilen, dem diesjährigen, am 20. und 21. k. M. Juli d. J. stattfindenden Königschusse für uns und unser Großherzogliches Haus zu verrichten und demnächst hierüber an uns zu berichten, in Betreff der Kosten aber so zu verfahren, wie durch unser ihm unterm 8. Juni 1863 erteiltes Commissarium bestimmt wurde.

    Schwerin, den 30. Juni 1865“

 

Gleichlautende Schreiben liegen vor vom:

  21. Juni 1866          18. Juni 1874

  30. Juni 1867          20. Juni 1875

  26. Juni 1868          26. Juni 1876

  24. Juni 1869          13. Juni 1877

  01. Juli  1870          20. Juni 1878

  09. Juli  1871          24. Juni 1879

  19. Juni 1872

 

Schützenkönig 1865 wurde J. Seemann

 

 

1866

 

 

„Protocollum gehalten zu Neukalen am 22. Mai 1866 in Gegenwart der Unterschriebenen.

Die heutige Schützenzunftversammlung war durch den Boten Kähler zu heute angesagt worden.

1. Es wurde die Rechnung pro 1865 vom 1. Mai bis 30. April 1866 durchgegangen, mit den Belägen verglichen und für richtig befunden.

  Die Einnahme hat danach betragen          260 Rthlr. 33 Schilling 9 Pfennig

  Die Ausgabe dagegen                               227 Rthlr. 34 Schilling 6 Pfennig so das ein

  Kassenbestand von                                     32 Rthlr. 47 Schilling 3 Pfennig verblieben.

2. Wurde der diesjährige Königschuß auf den 11. und 12. Juli festgesetzt.

3. Wurden die beiden eingegangenen Anschreiben von der Central Committe in Rostock wegen des dort am 11. – 14. Juli d. J. stattfindenden Schützenfestes und das Anschreiben der Central Committe der vereinigten Mecklenburgischen Schützenzünfte, wegen des in Güstrow am 5. und 6. Juli d. J. stattfindenden Landes – Königsschusses verlesen und so zur allgemeinen Kenntnis gebracht.

4. Wurde mit dem Stadtmusikus Sens die Musicgestellung für dieses Jahr besprochen. Derselbe erklärte sich bereit die Musik an den Königschusstagen zu gestellen. Er verspricht 12 Mann Musici zu stellen und erhält dafür 34 Rthlr.

5. Wurde beschlossen, daß in diesem Jahre 2 Tambour angestellt werden sollen für die Königschusszeit.

6. Die betreffenden Anordnungen der Tänze an den Ballabenden wird die Committe besorgen, ebenso wird die Vermessung der Knöpfe Tischlermeister Rugenstein und Ziems besorgen.

7. Der frühere Beschluss hinsichtlich des Besuchs der beiden Bälle bleibt von Bestand.

8. Wurde beschlossen, daß in Zukunft Totenträger mit einem festen Gehalte angestellt werden sollen, es meldete sich, um mit der Zunft in feste contractliche Verbindung zu treten, der Schuster Kähler. Es wurde beschlossen daß 12 Träger angenommen werden sollen und daß jeder Träger pro Jahr 3 Rthlr. haben solle. Da nun hierdurch eine größere Ausgabe aus der Schützenzunft Kasse stattfinden wird, so wurde gleichfalls beschlossen den jährlichen Beitrag der Mitglieder um 4 Schilling zu erhöhen.

9. Wurde für den verstorbenen Leutnant Müller der Schlachtermeister C. Brandt zum Leutnant gewählt, derselbe nahm die Wahl auch an.

10. Wurde beschlossen, daß für den ausgetretenen Deputierten Schneider Rothenhäuser für dieses Jahr kein Deputierter gewählt werden solle, daß man vielmehr die beiden Deputierten Schröder und Sohn mit der alleinigen Führung der Geschäfte betreut haben wolle.

11. Es wurde beschlossen, daß die Committe zu beauftragen sei wegen der Nachfeier des Königschusses am Sonntag um die Erlaubnis bei dem hohen Ministerium zu Schwerin einzukommen.

12. Die Scheiben für den diesjährigen Königschuß fertigt Tischlermeister Röpke.

    Geschlossen.                           Zingelmann          J. Sohn          Reinhard         

                                                    Busch          Schröder          D. Schröder“

 

Aus dem „Öffentlichen Anzeiger ...“ von 1866:

„Neukalen, 16. Juli 1866. Am 11. und 12. d. M. wurde der hiesige Königschuß abgehalten und fand eine Nachfeier desselben am 15. statt. Vom schönsten Wetter begünstigt, verlief dieses Fest, welches als ein wirkliches Volksfest hier gefeiert wird, in der fröhlichsten Stimmung, und hatten vorzugsweise der 2. Königschußtag, sowie die Nachfeier eines zahlreichen Besuches sich zu erfreuen. Das im vorigen Jahre hier sich gebildete uniformierte Corps zählt bereits einige 30 Mitglieder und machte beim Aus – und Einmarsch der Schützenzunft sich sehr gut. König wurde der städtische Pachtfischer Fr. Riemer, der vor 3 Jahren gleichfalls König war, mithin als tüchtiger Schütze sich bewährt hat.

Am Sonntag, 19. August 1866, Nachmittags nach beendigten Gottesdienste, findet bei irgend günstiger Witterung auf hiesiger Schießbahn im Gartsbruch ein Gewinnschießen statt, wozu hiermit freundlichst eingeladen wird. Für Teilnehmer, die keine eigene Büchse haben oder mitbringen wollen, stehen hier solche bereit und kostet in diesem Falle der Gang (3 Schüsse) incl. für Benutzung einer Büchse 18 Schilling, andere, welche aus eigenen Büchsen schießen, zahlen 12 Schilling. Bemerkt wird noch, daß die Gewinne nach Maßgabe der Teilnehmer an Ort und Stelle näher bestimmt werden.

Neukalen, 7. August 1866                                   G. Zingelmann     J. Röpke     G. Meyer

 

Neukalen . Das am 19. d. M. hier stattgehabte Gewinnschießen war vom schönsten Wetter begünstigt und hatte einer regen Teilnahme sich zu erfreuen. Es wurden 13 Gewinne verteilt und war die Wahl derselben dem Vernehmen nach sehr nett und zur allgemeinen Zufriedenheit getroffen. Zu bedauern ist nur, daß unser wirklich hübsch gelegenes Gartsbruch nicht öfter zu ähnlichen Erholungen benutzt wird.“

 

Schützenkönig 1866 wurde Fritz Riemer (Fischer)

 

 

1867

 

 

„Protocoll gehalten zu Neukalen am 21sten Juni 1867.

1. Der diesjährige Königsschuß ist auf den 25sten und 26sten Juli d. J. festgesetzt.

2. Die Rechnung vom 1. Mai 1866/67 wurde in ihren einzelnen Ansätzen und Belägen durchgegangen, wogegen sich nichts zu erinnern fand.

  Die Einnahme hat betragen                       237 Rthlr.  42 Sch.  3 Pf.

  Die Ausgabe dagegen                                188 Rthlr.  33 Sch.  9 Pf.

  Mithin Kassenbestand                                 49 Rthlr.    8 Sch.  6 Pf.

3. Wurde bekannt gemacht, daß am 11. und 12ten Juli der Landeskönigsschuß in Güstrow stattfinden werde, es zeigte sich aber zur Zeit keine Neigung unter den Erschienenen, solches Fest zu besuchen.

4. Wurde dem Musikus Sens für die Stellung von 12 tüchtigen Musikis an den Beiden Königschußtagen und den beiden Ballabenden 40 Rthlr. bewilligt, jedoch mit dem Vorbehalte, daß soferne er untüchtige Leute stelle, für jeden ihm ein Abzug von 1 Rthlr. 24 Sch. von der vereinbarten Summe gemacht werde. Zugleich ist er aber noch verpflichtet, am Sonntag Nachmittag – 28ten Juli – auf dem Schützenplatz von 4 bis 7 Uhr Musik zu machen.

5. Sollen zwei Tamboure für die beiden Königschußtage zugezogen werden.

6. Die betreffenden Anordnungen der Tänze an den Ballabenden besorgt die Committe und wird die Vermessung der Knöpfe durch die Tischlermeister Rugenstein und Ziems vorgenommen werden.

7. Der frühere Beschluß wegen Besuchs der beiden Bälle bleibt von Bestand.

8. Bleibt einstweilen beim vorjährigen Beschlusse.

9. Wurde beschlossen, statt einer Committe aus 4 Personen eine Committe aus 2 Personen und einen Substituten auf drei Jahre zu wählen und erhielten bei der Abstimmung die meisten Stimmen:

  Bäcker Kossow      - 36 Stimmen

  Schmied Salchow  - 34 Stimmen

  und als Substitut Pumpenmacher Röpke -  31 Stimmen

 

10. Trug der Fähnrich Otto vor, daß er wegen notorischer körperlicher Krankheit sein Amt hiermit niederlegen, jedoch in der Zunft fernerhin als Mitglied bleiben wolle. Wobei er jedoch bitten müsse, ihm das Tragen der Waffen bei seinem körperlichen Zustande zu erlassen. Von Seiten der erschienenen Mitglieder ist dem Mitgliede Otto mit Bezug auf seinen körperlichen Zustand gestattet, ohne Waffen auszumarschieren und durch Stimmenmehrheit der Schneidermeister Rothenhäuser zum Fähnrich gewählt.

11. Wird die Committe den Consens zur Nachfeier des Königschusses am Sonntage den 28. Juli beim hohen Großhl. Ministerium zu Schwerin zu erwirken haben.

12. Die Scheiben zum diesjährigen Königschuß wird Meister Glasow anfertigen.

13. Wurde beschlossen, daß die Zunftmitglieder in 2 Abteilungen ausmarschieren und zwar mit zwei Musikchören und zwar so daß das zweite Musikchor bei den Uniformierten Zunftmitgliedern vorangeht.

14. Da in diesem Jahre die Zunftbrüder Soltmann und Weber Johann Lange beide ihr 50 jähriges Jubiläum erleben, so ist beschlossen, jedoch derselben einen Rohrstock mit einer silbernen Platte, worin ihr Namenszug mit den Worten „50jährigen Jubiläum die Schützenzunft Neukalen 1867“ einzugravieren, zu verehren, ferner selbige von den Beiträgen zu befreien, sie von dem Tragen der Waffen zu dispensiren, ihnen ihren Platz bei den Committemitgliedern anzuweisen und am Königschußtage durch eine Deputation ihnen den Glückwunsch abzustatten, auch ihnen vorher ein soleanes Ständchen zu bringen. Die Committe wird den Rohrstock und das Weitere besorgen.

                                   L. Mau          J. Busch          J. Schröder“

 

Schützenkönig 1867 wurde Christoff Penzlin (Ackersmann)

 

 

1868

 

 

„Neukalen den 4ten Juni 1868.

1. Der diesjährige Königschuß ist auf den 16ten und 17ten Juli d. J. festgesetzt.

2. Die Rechnung vom 1. Mai 1867 bis 30 April 1868 wurde in ihren einzelnen Ansätzen und Belägen durchgegangen, wogegen sich nichts zu erinnern fand.

  Die Einnahme hat betragen                      268 Rthlr.   6 Sch.    6 Pf.

  Die Ausgabe dagegen                               236 Rthlr.  31 Sch.   9 Pf.                                

  Mithin Kassenbestand                                 31 Rthlr.  22 Sch.   9 Pf.

3. Mit dem Musikus Sens wurde dieselbe Vereinbarung wie laut Protocoll vom 21. Juni v. J. sub Nr. 4 getroffen und hat er die Musik auf dem Schützenplatze am Sonntag den 19ten Juli von 4 – 7 Uhr zu machen.

4. Sind zwei Tamboure an den beiden Königschusstagen zuzuziehen.

5. Die betreffenden Anordnungen der Tänze an den Ballabenden besorgen der Uhrmacher Kosegarten, Schuster Tiede und Schlachter Köhler und wird die Vermessung der Knöpfe durch die Zunftgenossen Tischler Rugenstein und Ziems geschehen.

6. Die beiden Ballabende sind nur zur Teilnahme für die Zunftmitglieder und deren Familie. Sollen von selbigen Fremde, die zum Besuche sind, eingeführt werden, so haben sie sich dieserhalb zuvor bei den drei mit der Tanzordnung beauftragten Zunftgenossen zu melden und deren Entscheidung, ob der oder die Fremden zum Balle zuzulassen oder nicht entgegen zu nehmen.

7. Die Bestimmung wegen der Totenträger im Prot. Vom 22. Mai 1866 sub Nr. 8 bleibt von Bestand.

8. Die Bestimmung wegen der Committe im vorjährigen Protocoll sub Nr. 9 bleibt von Bestand.

9. Wird die Committe den Consens zur Nachfeier des Königschusses am Sonntage den 19ten Juli beim hohen Großhl. Ministerium für geistliche Angelegenheiten zu Schwerin erwirken.

10. Die Scheiben zum diesjährigen Königschusse wird Tischler Johann Waterstrat liefern.

11. Der Ausmarsch bleibt so wie im vorigen Jahre bestimmt worden.

12. Die beiden Zunftbrüder Soltmann und Lange haben nicht im vorigen, sondern in diesem Jahre ihr 50jähriges Jubiläum zu feiern, ersterer ist indessen vor einiger Zeit aus dieser Welt abgerufen und bleibt die vorjährige Bestimmung hinsichtlich der Feier bei Lange von Bestand.

13. Der Offizier Nabow hat seinen Austritt angezeigt und wurde beschlossen, da der Hauptmann Busch als Major die Anführung des Corps übernommen, und Hauptmann Schröder die Führung der ersten Abteilung übernommen, den Leutnant Tischler Rugenstein zum Hauptmann der zweiten uniformierten Abteilung zu wählen und sind außerdem zum Leutnant bei der ersten Abteilung Ackersmann Heinrich Sonntag, bei der zweiten Abteilung der Uhrmacher Kosegarten durch Stimmenmehrheit gewählt. Letzterer, der anwesenden war, erklärte die Wahl annehmen zu wollen.

               L Mau          Salchow          Busch          Rugenstein“

 

Schützenkönig 1868 wurde Christoff Penzlin (Ackersmann)

 

 

1869

 

 

„Protocollum gehalten Neukalen am 18. Mai 1869.

1. Der diesjährige Königschuß ist auf den 8ten und 9ten Juli d. J. festgesetzt.

2. Die Rechnung vom 1. Mai 1868 / 1869 ist in ihren einzelnen Ansätzen und Belägen durchgegangen, wogegen sich nichts zu erinnern fand.

  Die Einnahme hat betragen                      248 Rthlr.  16 Sch.  9 Pf.

  Die Ausgabe dagegen                               214 Rthlr.  36 Sch.  9 Pf.              

  Mithin Kassenbestand                                33 Rthlr.  28 Sch.

3. Wurde mit dem Musikus Sens die Vereinbarung sub Nr. 4 im Protocolle vom 21. Juni 1867 wieder getroffen, mit dem Zusatze, daß er nach Anweisung der Committe an den Königschußtagen auch auf dem Schützenplatze Musik zu machen habe.

4. Sind zwei Tamboure an den beiden Königschußtagen zuzuziehen.

5. Die betreffenden Anordnung der Tänze an den Ballabenden besorge der Schuster Tiede, Schlachter Köhler und Tuchmacher Voss und wird die Vermessung der Knöpfe durch die Zunftgenossen Tischler Rugenstein und Ziems geschehen.

6. Die desfallsige Bestimmung im vorjährigen Protocolle sub Nr. 6 bleibt von Bestand und soll im künftigen Jahre darüber Beschluß in der Versammlung gefaßt werden, den Königschußball an den Königschußtagen für die Zukunft wegfallen zu lassen und den Ball späterhin zu arrangieren.

7. Die Bestimmung im Protokoll den 22. Mai 1866 sub Nr. 8 wegen der Totenträger bleibt von Bestand.

8. Die Bestimmung sub Nr. 9 des Pr. Den 21. Juni 1867 bleibt von Bestand.

9. Die Bestimmung sub Nr. 9 des vorjährigen Protocolles bleibt von Bestand.

10. Die Scheiben zum diesjährigen Königsschuß wird Tischler Rugenstein liefern.

11. Der Ausmarsch bleibt wie früher.

12. Für den Ackersmann Heinrich Sontag als Leutnant bei der ersten Abteilung, welcher seine Charge niedergelegt hat, wiedergewählt der Schmied Clasen und für den von hier ausgewanderten Leutnant Uhrmacher Kosegarten der Schuster Tiede bei der zweiten Abteilung durch Stimmenmehrheit gewählt und nahmen beide die Wahl an.

                  L. Mau          J Salchow          Busch          J. Schröder          W. Kossow“

 

Schützenkönig 1869 wurde Christoff Penzlin (Ackersmann)

 

 

1870

 

 

„Protocollum gehalten in der Schützenzunft Versammlung am 7. Juni 1870 in Gegenwart der Unterschriebenen. In der heutigen Versammlung wurde beschlossen:

1. Daß die vorjährige Rechnung verlesen werden solle. Es ergab sich danach:

  Die Einnahme mit                                    240  Rthlr.  42 Sch.

  Die Ausgabe mit                                      210  Rthlr.  41 Sch.  9 Pf.                              

  So daß ein Kassenbestand blieb von         30  Rthlr.                3 Pf.

2. Wurde beschlossen daß die Feier des diesjährigen Königschusses auf die Tage des 21. und 22. Juli festgesetzt werden.

3. Ist beschlossen, dass der Ausmarsch an beiden Tagen folgendermaßen geschehen solle, dass den 1sten Tag aus und einmarschiert werden soll, Abends aber kein Ball stattfindet am 2ten Tage Abends der Ball stattfindet, der Ein und Ausmarsch wie am ersten Tage bleibt.

4. Erhält der Musikus Sens für seine Leistungen an den beiden Tagen mit einem Corps von 12 Mann ein Honorar von 32 Rthlr.

5. Ist beschlossen dass ein Schützenball im Herbst eines jeden Jahres stattfinden soll. Die Committee wird den Tag im November festsetzen.

6. Wurde beschlossen eine Knopfmessmaschine anzuschaffen damit die Committee ganz genau die Entfernung der Schüsse auf der Scheibe zum Centrum angebe.

7. Wurden die ausscheidenden Committemitglieder Kossow sen., Salchow sen. und Röpke durch Stimmenmehrheit wiedergewählt.

8. Wurden die 3 Herren welche im vorigen Jahre die Ordnung beim Tanzen während des Balles gehalten haben, für die diesjährigen Bälle wiedergewählt.

9. Der Tischler Ziems wird in diesem Jahre die Anfertigung  der Scheiben zu besorgen haben.

Reinhardt     W. Kossow     Salchow     Busch“

 

Die 122 Mitglieder mussten jeder als Beitrag 32 Schilling bezahlen.

Klempner C. Kobow lieferte beispielsweise: 1 Cafekanne, 44 Schilling; 1 dito, 32 Schilling; 1 Schaumkelle, 16 Schilling: 1 Durchschlag, 40 Schilling; 1 dito, 28 Schilling;1 Potmaß, 20 Schilling; 1 dito halbe, 10 Schilling; 1 Trichter, 18 Schilling; 1 dito, 14 Schilling.

Kupferschmidt Heincke lieferte kupferne Schenkkessel, Messingkessel und Füllkellen.

 

ieferte kupferne Schenkkessel, Messingkessel und Füllkellen.

 



1871 bis 1880