1861
„Protocollum
gehalten auf dem Rathhause zu Neukalen den 6. Juni 1861 in Gegenwart der
Unterschriebenen.
1.
Der diesjährige Königschuß ist auf dem 17. und 18. Juli festgesetzt.
2.
Die Rechnung vom 1. Mai 1860 bis 30. April 1861 wurde in ihren einzelnen
Belägen und Ansätzen durchgegangen wogegen sich nichts zu bemerken fand.
Die Einnahme hat betragen 166 Rthlr. 18 Sch. 11 Pf.
Die Ausgabe hat betragen 154 Rthlr.
42 Sch. Pf.
Kassenbestand 11 Rthlr. 24 Sch. 11 Pf.
Außerdem
befinden sich noch im Magistratlichen Deposito 20 Rthlr.
3.
Mit dem Musikus Sens ist die frühere Vereinbarung auch für diesen Königschuß zu
32 Rthlr. festgesetzt, wobei im Übrigen die desfallsigen früheren Bestimmungen
von Bestand bleiben. Falls am Sonntage nach dem Königschuß die Nachfeier
gestattet wird, hat derselbe auf dem Schützenplatz von 4 bis 8 Uhr Nachmittags
Musik zu machen.
4.
Von dem Schützenkönige Volkmann sind die Königsjusiznien an die Kommitte
abzugeben und von selbigen im Magistratlichen Depositenkasten verwahrsamlicht
einzuschließen. Der diesjährige Schützenkönig hat die Jusiznien am 22. Juli von
die Kommitte abzuholen, um solche demnächst wieder zu deponieren.
5.
Da im vorigen Jahr am Königschuß im Schießhause Zwistigkeiten, die sogar in
Tätlichkeiten ausgeartet, vorgefallen, wodurch leicht ein Unglück herbeigeführt
werden können, indem die geladenen Gewehre dort aufgestellt sind, so ist
beschlossen, falls dergleichen Unordnung wieder Erwarten wieder vorfallen
sollten, dieserhalb beim Magistrat gegen die Ruhestörer die Untersuchung und
Bestrafung event. höheren Orts die Ausschließung derselben aus der Zunft zu
beantragen.
6.
Für die aus der Committe ausgeschiedenen Schmiedemeister Salchow und Kaufmann
Hermes sind Glaser Schröder und Schuster Zarpentin auf 3 Jahre wiedergewählt.
7.
Die betreffenden Anordnungen der Tänze wird die Committe besorgen, sowie das
Vermessen der Knöpfe durch die Zunftgenossen Tischler Stüdemann und
Oesterreich.
8.
Ist noch beliebt, daß am 1. Ballabend überall keine Kinder in den Ballsaal
eingelassen werden sollen.
Womit
geschlossen. G.Meyer L. Mau Matz Anders D. Stühm“
Der
große Rathaussaal wurde zur Abhaltung des Schützenballes an den Gastwirt Hingst
für 8 Rthlr. vermietet. Der Stadtdiener Meyer erhielt für das Reinigen des
benutzten Saales 1 Rthlr.24 Schilling. Die beiden Trommler erhielten für beide
Königschußtage zusammen 18 Rthlr. Ständchengelder extra.
„Ew.
Wohlgeboren
erwidere
ich auf das unterm 10. des Monats an mich gerichtete Schreiben, daß bis jetzt
kein Einladungsschreiben der dortigen Schützenzunft an Se. Königliche Hoheit
den Großherzog zur commissarischen Teilnahme an dem diesjährigen dortigen
Königschusse hier eingegangen ist. Alle derartigen Schreiben werden während der
Abwesendheit Se. Königlichen Hoheit an mich abgegeben und ist durch die bereits
angestellte Nachforschung erwiesen, daß hier eine solche Einladung überall
nicht angekommen ist. Ohne selbige kann die Bestellung eines Kommissarius nicht
geschehen, wenn man letztere also wünscht, so muß man sich beeilen, das
Versäumte nachzuholen.
Mit Achtung und ergebenst Fr. E.
Pronn,
Schwerin, den 11. Juli 1861
Geheimer Cabinetsrath.“
1862
„Protocollum
gehalten auf dem Rathhause zu Neukalen den 13. Juli 1862 in Gegenwart der Unterschriebenen.
1.
Der diesjährige Königschuß ist auf den 10. und 11. Julius festgesetzt.
2.
Die Rechnung vom 1. Mai 1861 bis ultimo April 1862 wurde in ihren einzelnen
Ansätzen und Belägen durchgegangen, wogegen sich nichts zu erinnern fand.
Die Einnahme hat betragen 155 Rthlr. 9 Pf.
Die Ausgabe hat betragen 146 Rthlr. 35 Sch.
3 Pf.
Kassenbestand 8 Rthlr. 15 Sch.
6 Pf.
3.
Mit dem Musikus Sens ist die frühere Vereinbarung auch für diesem Königschuß
festgesetzt und bleiben im Übrigen die früheren Bestimmungen von Bestand, er
erhält 32 Rthlr. Und hat im Falle der Gestattung der Nachfeier am Sonntage nach
dem Königschusse auf dem Schützenplatz von 4 bis 8 Uhr zu Musiciren.
4.
Die Königs – Jusiznien sind, wie bestimmt worden, im Magistratl. Deposito
verwahrt.
5.
Für die aus der Committe ausgeschiedenen Schmied Matz und Zimmermeister Benduhn
sind auf 3 Jahre wieder gewählt worden durch Stimmenmehrheit Schneidermeister
Rothenhäuser und Schmiedemeister Matz.
6.
Für den verstorbenen Leutnant Westphal ist
durch Stimmenmehrheit wieder gewählt worden der Schlachtermeister Müller
welcher die auf ihn gefallene Wahl angenommen.
7.
Die betreffenden Anordnungen der Tänze wird die Committe besorgen sowie das
Vermessen der Knöpfe die Zunftgenossen Oesterreich sen. und Rugenstein.
8.
Ist noch beliebt, daß am 1. Ballabend überall keine Kinder in den Ballsaal
zugelassen werden sollen und ist das Entree für jede Person auf 16 Schilling
festgesetzt am 2. Abend.
Womit geschlossen. G.
Meyer L. Mau Schröder
Matz D. Stühm C. Anders
Protocollum
gehalten auf dem Rathhause zu Neukalen den 30. Juni 1862 in Gegenwart der
Unterschriebenen.
Der
Musikus Sens hatte vor drei Tagen die Anzeige gemacht, daß er zu dem auf den
10. k. M. angesetztem Königschuß keine Musici von auswärts engagieren könne. In
der heute anberaumten Zunft – Versammlung erklärte Sens, daß er unter den im
Protocoll
d.
13. d. M. festgestellten Bedingungen Musici zum 9. und 10 . k. M. stellen
wolle.
Anwesend waren der Ansicht, daß,
wenngleich der Musicus Sens nach seinem Privilegio verpflichtet sei, die Musici
zum 10. und 11. k. M. zu gestellen, zumal er schon davon am
13.
d. M. in Kenntnis gesetzt worden und das hohe Großh. Ministerium des Innern auf
desfallsige Beschwerde der Schützenzunft für die Zukunft die Befugnis erteilen
würde, an dem Königschußtage die Musici selbst von auswärts zu engagieren, man
für diesmal die Königschußtage auf den 9. und 10. k. M. verlegen wolle und
dabei die Erwartung ausspreche, daß der Musicus Sens seinen eingegangenen
Verpflichtungen pünktlichst nachkommen werde.
L. Mau D. Stühm Matz
Schröder C. Rothenhäuser
G. Meyer (Zunftschreiber) C.
Anders“
Schützenkönig
1862 wurde Johann Rothenhäuser (Färber)
1863
(Aus
dem „Öffentlichen Anzeiger ...“ Jahrg. 2, 1863, Nr. 30 vom 23.7.)
„Neukalen.
Am 9. und 10. d. M. wurde hier der Königschuß, begünstigt vom schönsten Wetter,
gefeiert. Derselbe wurde mit der stets lieblichen Feier einer Fahnenweihe
begonnen. Es überreichte nämlich der Herr Glasermeister Schroeder im Auftrage
der Frauen der Schützen eine von denselben der Gilde gewidmete sehr schöne
blaue Fahne dieser Zunft unter treffenden und erhebenden Worten durch die Hand
des Herrn Bürgermeisters Mau.
Der
Großherzogliche Commissarius, der Herr Forstmeister Schroeder zu Dargun, tat am
2. Tage den besten Schuß, indem derselbe die Mitte der Scheibe, den s. g.
Sticken, herausschoß. Es wurden überhaupt am 1. Tage 40, und am 2. Tage 62
Knöpfe geschossen.
Von
Jahr zu Jahr wird dieses Fest immer mehr ein wahres Volksfest für die Stadt und
die weiteste Umgegend, wozu nicht wenig der schöne Schützenplatz im nahen
Gartsbruch mit seinen prächtigen Buchen, Eichen und Laubgängen beiträgt.“
Schützenkönig
1863 wurde Johann Rothenhäuser (Färber)
und
Schützenkönig
1863 wurde auch Fritz Riemer (Fischer)
1864
„Protocollum
gehalten zu Neukalen den 17. Mai 1864 in Gegenwart der Unterschriebenen.
Zu
der heutigen Schützenzunft Versammlung war durch den Zunftboten Köhler die
Einladung geschehen. Es wurde in der Versammlung nachstehendes bestimmt:
1.
Der Königschuß in diesem Jahre ist auf dem 21.und 22. Juli festgesetzt.
2.
Die Rechnung vom 1. Mai 1863 bis 30. April 1864 ist in ihren einzelnen Ansätzen
und Belägen durchgegangen. Der Kassen Vorrat pro 1862 – 1863 von 7 Rthlr. 26
Schilling 3 Pf. ist richtig Transportiert.
Die Einnahme hat betragen 169 Rthlr. 6 Sch.
Die Ausgabe 151 Rthlr. 40 Sch.
Kassenbestand 17 Rthlr. 14 Sch.
Bemerkt
wird, daß a Cap. II der Einnahme die Beiträge von mehreren Mitglieder auf
mehrere Jahre rückständig sind und wurde dieserhalb beschlossen daß diejenigen
Mitglieder welche 3 Jahre mit ihrem Beitrage im Rückstand geblieben, noch mal
zur Bezahlung derselben durch den Zunftschreiber schriftlich aufgefordert
werden sollen und zwar unter dem Nachteile, daß wenn die Einzahlung nicht
innerhalb 4 Wochen von der Aufforderung an geschehe, alsdann die Streichung aus
der Liste der Schützenmitglieder Erfolgen werde. Von Seiten der
Committeemitglieder wurde hervorgehoben, daß die Rechnung vom Zunftschreiber
Meyer erst am 14. des Monats eingereicht worden und beschloß man, daß hinfüro,
da die Kasse solche erlaube, vierzehn Tage nach beendigtem Königschußfeste
allemal die Rechnung, welche sich auf den Königschuß beziehen Geordnet und
bezahlt werden sollen. Zugleich wurde von selbigen hervorgehoben, daß
ungeachtet mehrfacher Aufforderung die frühere Rechnungen vom Zunftschreiber
Meyer nicht eingehändigt auch nicht vorgelegt worden und schien sich die
Ansicht der Anwesenden meist dahin auszusprechen einen anderen Zunftschreiber
vom Magistratswegen bestellt zu sehen, damit die gehörige Ordnung in die
Geschäftsführung eingeführt werde, wobei noch bemerkt wird, daß vor 22 Jahren
für den verstorbenen Gastwirt Bruger der Kassenschreiber Meyer als
Zunftschreiber vom Bürgermeister Görbitz bestellt worden. Ad Cap. VII der
Einnahme wurde noch moniert daß ein Verzeichnis der am 2ten Königschusstage
hier befindlich gewesenen Schützen nicht Vorliege und erklärten die
Committeemitglieder daß sie dasselbe von dem Zunftschreiber nicht hätten
erhalten können. Derselbe soll aufgefordert werden dies Verzeichnis
nachzureichen, wie denn überhaupt für die Zukunft jedesmal das Verzeichnis über
die Einnahme von fremden Schützen der Rechnung angeschlossen sein soll und wird
es sich empfehlen dies Verzeichnis an dem 2ten Königschußtage gleich anzulegen.
3.
Mit dem Musikus Sens wurde die vorjährige Vereinbarung für die zu stellende
Musici und die Vergütung von 32 Rthlr. beibehalten.
4.
Die betreffende Anordnung der Tänze wird die Committe treffen und wird die
Vermessung der Knöpfe von den Tischlermeister Rugenstein und Ziems besorgt
werden.
5.
Der vorjährige Beschluss sub 7. hinsichtlich des Besuchs der beiden Ball Abende
bleiben von Bestand. Der erhöhte Beitrag von 4 Schilling soll von Bestand bleiben.
6.
Für die aus der Committe ausschreibenden Glaser Schröder und Schlosser
Zarpentien wurde eine Neuwahl auf 3 Jahre vorgenommen und fiel solche auf den
Glaser Schröder sowie Schlosser Zarpentien und Schuster Sohn welche beide
gleiche Stimmen hatten. Da Sohn zur Zeit nicht zu hause ist, so erklärte
Zarpentien dieserhalb mit Sohn sich zu vereinbaren. Glaser Schröder acceptirte
die Wahl und erklärte sich auch Schlosser Zarpentien zur Übernahme bereit wenn
ihm das Los treffe.
7.
Wurde noch beschlossen die Consens Gebühren und Porto zur Nachfeier am Sonntage
von den betreffenden Budenbesitzern pro Rata wahrzunehmen.
8.
Wurden als Leutnant bei der von den hiesigen Frauen verehrten Fahne durch Stimmenmehrheit
gewählt: Schuster Joh. Krüger jr. und Schuster Fritz Rothehäuser.
Womit geschlossen.
Neukalen, den 17. Mai 1864 Aug. W. Hermes L. Mau Schröder Matz
1865
„Protocollum
gehalten zu Neukalen den 6. Juni 1865 in Gegenwart der Unterschriebenen.
Die
heutige Schützenzunftversammlung war durch den Zunftboten Kähler angesagt
worden. Vom Schneidermeister Rothenhäuser wird zuvorderst angezeigt, daß der
bisherige Zunftschreiber Meyer nicht erscheinen werde, vielmehr derselbe ihm
den Kassenvorrat von 40 Rthlr. 12 Sch. 3 Pf. sowie die Zunftrolle eingehändigt
mit dem Ansuchen, daß er, Meyer, nicht länger Zunftschreiber bleiben wolle. Der
Kassenvorrat von 40 Rthlr. 12 Sch. 3 Pf. ist einstweilen dem Schneidermeister Rothenhäuser
wiedereingehändigt.
In
Folge der Bestimmung, des § 13 der Zunftrolle soll der löbliche Magistrat um
Ernennung eines anderen Zunftschreibers ersucht werden, dessen Remuneration
bisher in 4 Rthlr. 32 Schilling bestanden.
Es
wurde hierauf bestimmt:
1.
Der diesjährige Königschuß ist auf den 20. und 21. Juli des Jahres festgesetzt.
2.
Die Rechnung vom 1. Mai bis ultimo April 1865 ist mit ihren Beträgen vorgelegt.
Die Einnahme ist gewesen 198 Rthlr. 20 Sch.
6 Pf.
Die Ausgabe 158 Rthlr. 8 Sch.
3 Pf.
Mithin Kassenbestand 40
Rthlr. 12 Sch. 3 Pf.
Von
Seiten der Committe wurde bemerkt, daß die Rechnung erst heute Mittag
eingereicht, daher noch nichts revidiert worden. Es ist daher die Committe
beauftragt, die Revision zuvorderst vorzunehmen und darüber das Resultat zu
berichten.
3.
Dem Musikus Sens wurde die vorjährige Vergütung von 32 Rthlr. unter denselben
Bedingungen zugestanden. Mit Bezug auf seine längere Verdienstlosigkeit soll
ihm eine außerordentliche Vergütung von 2 Rthlr. für dies Jahr aber ohne Folge
für die Zukunft zugebilligt werden.
4.
Die betreffende Anordnung der Tänze wird die Committe treffen und wird die
Vermessung der Knöpfe von den Tischlermeistern Rugenstein und Ziems besorgt
werden.
5.
Der vorjährige Beschluss sub 5 bleibt von Bestand
6.
Für die aus der Committe ausscheidenden Schneider Rothenhäuser und Schuster
Matz wurden auf 3 Jahre wiedergewählt: der Schneider Rothenhäuser und der
Ackersmann G. Zingelmann.
7.
Für die verstorbenen Leutnant Freudenthal und Schustermeister Friedrich
Rothenhäuser wurden durch Stimmenmehrheit wiedergewählt: der Tuchmacher Voß und
der Seiler Glasow
8.
Dem Zunftboten Kähler sind 3 Rthlr. 24 Schilling Remuneration statt der
bisherigen 2 Rthlr. zugestanden.
Die
sonstigen Bestimmungen bleiben von Bestand.
L. Mau Sohn Schröder Rothenhäuser
An
die Committe der Schützenzunft in Neukalen.
Auf den Antrag vom 20. d. M. wird die Erlaubnis zur
Nachfeier des Königschusses mit Gewinnschiessen am Sonntag, den 23. k. M. für
dieses Jahr hier mittelst Dispensando erteilt, jedoch darf diese Nachfeier nicht
früher als Nachmittags, eine Stunde nach völlig beendigtem Gottesdienste,
beginnen, dabei kein Aus – oder Einmarsch der Zunftgenossen stattfinden, und
Tanzmusik sowie jede andere lärmende Belustigung nicht über 11 Uhr Abends
ausgedehnt werden.
Schwerin, am 28. Juni 1865. Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium,
Abteilung für geistliche Angelegenheiten.“
Gleichlautende
Schreiben liegen vor vom:
19. Juni 1866 für den 15.
Juli 27. Juni 1867 für den 28. Juli
01. Juni 1868 für den 19. Juli
12. Juni 1869 für den
11. Juli
06. Juni 1871 für den 23. Juli
18. Juni 1872 für den
07. Juli
23. Juni 1876 für den 23. Juli
„ Auf die von der Schützenzunft in Neukalen unterm
20. d. M. uns vorgetragene Bitte wollen wir dem Forstmeister Schröder in Dargun
hierdurch das Commissarium erteilen, dem diesjährigen, am 20. und 21. k. M.
Juli d. J. stattfindenden Königschusse für uns und unser Großherzogliches Haus
zu verrichten und demnächst hierüber an uns zu berichten, in Betreff der Kosten
aber so zu verfahren, wie durch unser ihm unterm 8. Juni 1863 erteiltes
Commissarium bestimmt wurde.
Schwerin, den 30. Juni 1865“
Gleichlautende
Schreiben liegen vor vom:
21. Juni 1866 18. Juni 1874
30. Juni 1867 20. Juni 1875
26. Juni 1868 26. Juni 1876
24. Juni 1869 13. Juni 1877
01. Juli
1870 20. Juni 1878
09. Juli
1871 24. Juni 1879
19. Juni 1872
Schützenkönig
1865 wurde J. Seemann
1866
„Protocollum
gehalten zu Neukalen am 22. Mai 1866 in Gegenwart der Unterschriebenen.
Die
heutige Schützenzunftversammlung war durch den Boten Kähler zu heute angesagt
worden.
1.
Es wurde die Rechnung pro 1865 vom 1. Mai bis 30. April 1866 durchgegangen, mit
den Belägen verglichen und für richtig befunden.
Die Einnahme hat danach betragen 260 Rthlr. 33 Schilling 9 Pfennig
Die Ausgabe dagegen 227 Rthlr.
34 Schilling 6 Pfennig so das ein
Kassenbestand von 32 Rthlr. 47 Schilling 3
Pfennig verblieben.
2.
Wurde der diesjährige Königschuß auf den 11. und 12. Juli festgesetzt.
3.
Wurden die beiden eingegangenen Anschreiben von der Central Committe in Rostock
wegen des dort am 11. – 14. Juli d. J. stattfindenden Schützenfestes und das
Anschreiben der Central Committe der vereinigten Mecklenburgischen
Schützenzünfte, wegen des in Güstrow am 5. und 6. Juli d. J. stattfindenden
Landes – Königsschusses verlesen und so zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
4.
Wurde mit dem Stadtmusikus Sens die Musicgestellung für dieses Jahr besprochen.
Derselbe erklärte sich bereit die Musik an den Königschusstagen zu gestellen.
Er verspricht 12 Mann Musici zu stellen und erhält dafür 34 Rthlr.
5.
Wurde beschlossen, daß in diesem Jahre 2 Tambour angestellt werden sollen für
die Königschusszeit.
6.
Die betreffenden Anordnungen der Tänze an den Ballabenden wird die Committe
besorgen, ebenso wird die Vermessung der Knöpfe Tischlermeister Rugenstein und
Ziems besorgen.
7.
Der frühere Beschluss hinsichtlich des Besuchs der beiden Bälle bleibt von
Bestand.
8.
Wurde beschlossen, daß in Zukunft Totenträger mit einem festen Gehalte
angestellt werden sollen, es meldete sich, um mit der Zunft in feste
contractliche Verbindung zu treten, der Schuster Kähler. Es wurde beschlossen
daß 12 Träger angenommen werden sollen und daß jeder Träger pro Jahr 3 Rthlr.
haben solle. Da nun hierdurch eine größere Ausgabe aus der Schützenzunft Kasse
stattfinden wird, so wurde gleichfalls beschlossen den jährlichen Beitrag der
Mitglieder um 4 Schilling zu erhöhen.
9.
Wurde für den verstorbenen Leutnant Müller der Schlachtermeister C. Brandt zum
Leutnant gewählt, derselbe nahm die Wahl auch an.
10.
Wurde beschlossen, daß für den ausgetretenen Deputierten Schneider Rothenhäuser
für dieses Jahr kein Deputierter gewählt werden solle, daß man vielmehr die
beiden Deputierten Schröder und Sohn mit der alleinigen Führung der Geschäfte
betreut haben wolle.
11.
Es wurde beschlossen, daß die Committe zu beauftragen sei wegen der Nachfeier
des Königschusses am Sonntag um die Erlaubnis bei dem hohen Ministerium zu
Schwerin einzukommen.
12.
Die Scheiben für den diesjährigen Königschuß fertigt Tischlermeister Röpke.
Geschlossen. Zingelmann J. Sohn
Reinhard
Busch Schröder D. Schröder“
Aus
dem „Öffentlichen Anzeiger ...“ von 1866:
„Neukalen,
16. Juli 1866. Am 11. und 12. d. M. wurde der hiesige Königschuß abgehalten und
fand eine Nachfeier desselben am 15. statt. Vom schönsten Wetter begünstigt,
verlief dieses Fest, welches als ein wirkliches Volksfest hier gefeiert wird,
in der fröhlichsten Stimmung, und hatten vorzugsweise der 2. Königschußtag,
sowie die Nachfeier eines zahlreichen Besuches sich zu erfreuen. Das im vorigen
Jahre hier sich gebildete uniformierte Corps zählt bereits einige 30 Mitglieder
und machte beim Aus – und Einmarsch der Schützenzunft sich sehr gut. König
wurde der städtische Pachtfischer Fr. Riemer, der vor 3 Jahren gleichfalls
König war, mithin als tüchtiger Schütze sich bewährt hat.
Am
Sonntag, 19. August 1866, Nachmittags nach beendigten Gottesdienste, findet bei
irgend günstiger Witterung auf hiesiger Schießbahn im Gartsbruch ein
Gewinnschießen statt, wozu hiermit freundlichst eingeladen wird. Für
Teilnehmer, die keine eigene Büchse haben oder mitbringen wollen, stehen hier
solche bereit und kostet in diesem Falle der Gang (3 Schüsse) incl. für
Benutzung einer Büchse 18 Schilling, andere, welche aus eigenen Büchsen
schießen, zahlen 12 Schilling. Bemerkt wird noch, daß die Gewinne nach Maßgabe
der Teilnehmer an Ort und Stelle näher bestimmt werden.
Neukalen,
7. August 1866 G. Zingelmann J. Röpke G. Meyer
Neukalen
. Das am 19. d. M. hier stattgehabte Gewinnschießen war vom schönsten Wetter
begünstigt und hatte einer regen Teilnahme sich zu erfreuen. Es wurden 13
Gewinne verteilt und war die Wahl derselben dem Vernehmen nach sehr nett und
zur allgemeinen Zufriedenheit getroffen. Zu bedauern ist nur, daß unser
wirklich hübsch gelegenes Gartsbruch nicht öfter zu ähnlichen Erholungen
benutzt wird.“
Schützenkönig
1866 wurde Fritz Riemer (Fischer)
1867
„Protocoll
gehalten zu Neukalen am 21sten Juni 1867.
1.
Der diesjährige Königsschuß ist auf den 25sten und 26sten Juli d. J.
festgesetzt.
2.
Die Rechnung vom 1. Mai 1866/67 wurde in ihren einzelnen Ansätzen und Belägen
durchgegangen, wogegen sich nichts zu erinnern fand.
Die Einnahme hat betragen 237 Rthlr. 42
Sch. 3 Pf.
Die Ausgabe dagegen 188
Rthlr. 33 Sch. 9 Pf.
Mithin Kassenbestand 49
Rthlr. 8 Sch. 6 Pf.
3.
Wurde bekannt gemacht, daß am 11. und 12ten Juli der Landeskönigsschuß in
Güstrow stattfinden werde, es zeigte sich aber zur Zeit keine Neigung unter den
Erschienenen, solches Fest zu besuchen.
4.
Wurde dem Musikus Sens für die Stellung von 12 tüchtigen Musikis an den Beiden
Königschußtagen und den beiden Ballabenden 40 Rthlr. bewilligt, jedoch mit dem
Vorbehalte, daß soferne er untüchtige Leute stelle, für jeden ihm ein Abzug von
1 Rthlr. 24 Sch. von der vereinbarten Summe gemacht werde. Zugleich ist er aber
noch verpflichtet, am Sonntag Nachmittag – 28ten Juli – auf dem Schützenplatz
von 4 bis 7 Uhr Musik zu machen.
5.
Sollen zwei Tamboure für die beiden Königschußtage zugezogen werden.
6.
Die betreffenden Anordnungen der Tänze an den Ballabenden besorgt die Committe
und wird die Vermessung der Knöpfe durch die Tischlermeister Rugenstein und
Ziems vorgenommen werden.
7.
Der frühere Beschluß wegen Besuchs der beiden Bälle bleibt von Bestand.
8.
Bleibt einstweilen beim vorjährigen Beschlusse.
9.
Wurde beschlossen, statt einer Committe aus 4 Personen eine Committe aus 2
Personen und einen Substituten auf drei Jahre zu wählen und erhielten bei der
Abstimmung die meisten Stimmen:
Bäcker Kossow - 36 Stimmen
Schmied Salchow - 34 Stimmen
und als Substitut Pumpenmacher Röpke - 31 Stimmen
10.
Trug der Fähnrich Otto vor, daß er wegen notorischer körperlicher Krankheit
sein Amt hiermit niederlegen, jedoch in der Zunft fernerhin als Mitglied
bleiben wolle. Wobei er jedoch bitten müsse, ihm das Tragen der Waffen bei
seinem körperlichen Zustande zu erlassen. Von Seiten der erschienenen
Mitglieder ist dem Mitgliede Otto mit Bezug auf seinen körperlichen Zustand
gestattet, ohne Waffen auszumarschieren und durch Stimmenmehrheit der
Schneidermeister Rothenhäuser zum Fähnrich gewählt.
11.
Wird die Committe den Consens zur Nachfeier des Königschusses am Sonntage den
28. Juli beim hohen Großhl. Ministerium zu Schwerin zu erwirken haben.
12.
Die Scheiben zum diesjährigen Königschuß wird Meister Glasow anfertigen.
13.
Wurde beschlossen, daß die Zunftmitglieder in 2 Abteilungen ausmarschieren und
zwar mit zwei Musikchören und zwar so daß das zweite Musikchor bei den
Uniformierten Zunftmitgliedern vorangeht.
14.
Da in diesem Jahre die Zunftbrüder Soltmann und Weber Johann Lange beide ihr 50
jähriges Jubiläum erleben, so ist beschlossen, jedoch derselben einen Rohrstock
mit einer silbernen Platte, worin ihr Namenszug mit den Worten „50jährigen
Jubiläum die Schützenzunft Neukalen 1867“ einzugravieren, zu verehren, ferner
selbige von den Beiträgen zu befreien, sie von dem Tragen der Waffen zu
dispensiren, ihnen ihren Platz bei den Committemitgliedern anzuweisen und am
Königschußtage durch eine Deputation ihnen den Glückwunsch abzustatten, auch
ihnen vorher ein soleanes Ständchen zu bringen. Die Committe wird den Rohrstock
und das Weitere besorgen.
L. Mau J. Busch J. Schröder“
Schützenkönig
1867 wurde Christoff Penzlin (Ackersmann)
1868
„Neukalen
den 4ten Juni 1868.
1.
Der diesjährige Königschuß ist auf den 16ten und 17ten Juli d. J. festgesetzt.
2.
Die Rechnung vom 1. Mai 1867 bis 30 April 1868 wurde in ihren einzelnen
Ansätzen und Belägen durchgegangen, wogegen sich nichts zu erinnern fand.
Die Einnahme hat betragen 268 Rthlr. 6 Sch.
6 Pf.
Die Ausgabe dagegen 236
Rthlr. 31 Sch. 9 Pf.
Mithin Kassenbestand 31
Rthlr. 22 Sch. 9 Pf.
3.
Mit dem Musikus Sens wurde dieselbe Vereinbarung wie laut Protocoll vom 21.
Juni v. J. sub Nr. 4 getroffen und hat er die Musik auf dem Schützenplatze am
Sonntag den 19ten Juli von 4 – 7 Uhr zu machen.
4.
Sind zwei Tamboure an den beiden Königschusstagen zuzuziehen.
5.
Die betreffenden Anordnungen der Tänze an den Ballabenden besorgen der
Uhrmacher Kosegarten, Schuster Tiede und Schlachter Köhler und wird die
Vermessung der Knöpfe durch die Zunftgenossen Tischler Rugenstein und Ziems
geschehen.
6.
Die beiden Ballabende sind nur zur Teilnahme für die Zunftmitglieder und deren
Familie. Sollen von selbigen Fremde, die zum Besuche sind, eingeführt werden,
so haben sie sich dieserhalb zuvor bei den drei mit der Tanzordnung
beauftragten Zunftgenossen zu melden und deren Entscheidung, ob der oder die
Fremden zum Balle zuzulassen oder nicht entgegen zu nehmen.
7.
Die Bestimmung wegen der Totenträger im Prot. Vom 22. Mai 1866 sub Nr. 8 bleibt
von Bestand.
8.
Die Bestimmung wegen der Committe im vorjährigen Protocoll sub Nr. 9 bleibt von
Bestand.
9.
Wird die Committe den Consens zur Nachfeier des Königschusses am Sonntage den
19ten Juli beim hohen Großhl. Ministerium für geistliche Angelegenheiten zu
Schwerin erwirken.
10.
Die Scheiben zum diesjährigen Königschusse wird Tischler Johann Waterstrat liefern.
11.
Der Ausmarsch bleibt so wie im vorigen Jahre bestimmt worden.
12.
Die beiden Zunftbrüder Soltmann und Lange haben nicht im vorigen, sondern in
diesem Jahre ihr 50jähriges Jubiläum zu feiern, ersterer ist indessen vor
einiger Zeit aus dieser Welt abgerufen und bleibt die vorjährige Bestimmung
hinsichtlich der Feier bei Lange von Bestand.
13.
Der Offizier Nabow hat seinen Austritt angezeigt und wurde beschlossen, da der
Hauptmann Busch als Major die Anführung des Corps übernommen, und Hauptmann Schröder
die Führung der ersten Abteilung übernommen, den Leutnant Tischler Rugenstein
zum Hauptmann der zweiten uniformierten Abteilung zu wählen und sind außerdem
zum Leutnant bei der ersten Abteilung Ackersmann Heinrich Sonntag, bei der
zweiten Abteilung der Uhrmacher Kosegarten durch Stimmenmehrheit gewählt.
Letzterer, der anwesenden war, erklärte die Wahl annehmen zu wollen.
L Mau Salchow
Busch Rugenstein“
Schützenkönig 1868 wurde Christoff
Penzlin (Ackersmann)
1869
„Protocollum
gehalten Neukalen am 18. Mai 1869.
1.
Der diesjährige Königschuß ist auf den 8ten und 9ten Juli d. J. festgesetzt.
2.
Die Rechnung vom 1. Mai 1868 / 1869 ist in ihren einzelnen Ansätzen und Belägen
durchgegangen, wogegen sich nichts zu erinnern fand.
Die Einnahme hat betragen 248 Rthlr. 16 Sch.
9 Pf.
Die Ausgabe dagegen 214
Rthlr. 36 Sch. 9 Pf.
Mithin Kassenbestand 33 Rthlr. 28 Sch.
3.
Wurde mit dem Musikus Sens die Vereinbarung sub Nr. 4 im Protocolle vom 21.
Juni 1867 wieder getroffen, mit dem Zusatze, daß er nach Anweisung der Committe
an den Königschußtagen auch auf dem Schützenplatze Musik zu machen habe.
4.
Sind zwei Tamboure an den beiden Königschußtagen zuzuziehen.
5.
Die betreffenden Anordnung der Tänze an den Ballabenden besorge der Schuster
Tiede, Schlachter Köhler und Tuchmacher Voss und wird die Vermessung der Knöpfe
durch die Zunftgenossen Tischler Rugenstein und Ziems geschehen.
6.
Die desfallsige Bestimmung im vorjährigen Protocolle sub Nr. 6 bleibt von
Bestand und soll im künftigen Jahre darüber Beschluß in der Versammlung gefaßt
werden, den Königschußball an den Königschußtagen für die Zukunft wegfallen zu
lassen und den Ball späterhin zu arrangieren.
7.
Die Bestimmung im Protokoll den 22. Mai 1866 sub Nr. 8 wegen der Totenträger
bleibt von Bestand.
8.
Die Bestimmung sub Nr. 9 des Pr. Den 21. Juni 1867 bleibt von Bestand.
9.
Die Bestimmung sub Nr. 9 des vorjährigen Protocolles bleibt von Bestand.
10.
Die Scheiben zum diesjährigen Königsschuß wird Tischler Rugenstein liefern.
11.
Der Ausmarsch bleibt wie früher.
12.
Für den Ackersmann Heinrich Sontag als Leutnant bei der ersten Abteilung,
welcher seine Charge niedergelegt hat, wiedergewählt der Schmied Clasen und für
den von hier ausgewanderten Leutnant Uhrmacher Kosegarten der Schuster Tiede
bei der zweiten Abteilung durch Stimmenmehrheit gewählt und nahmen beide die
Wahl an.
L. Mau J Salchow Busch J.
Schröder W. Kossow“
Schützenkönig
1869 wurde Christoff Penzlin (Ackersmann)
1870
„Protocollum
gehalten in der Schützenzunft Versammlung am 7. Juni 1870 in Gegenwart der Unterschriebenen.
In der heutigen Versammlung wurde beschlossen:
1.
Daß die vorjährige Rechnung verlesen werden solle. Es ergab sich danach:
Die Einnahme mit 240 Rthlr. 42 Sch.
Die Ausgabe mit 210
Rthlr. 41 Sch. 9 Pf.
So daß ein Kassenbestand blieb von 30
Rthlr. 3 Pf.
2.
Wurde beschlossen daß die Feier des diesjährigen Königschusses auf die Tage des
21. und 22. Juli festgesetzt werden.
3.
Ist beschlossen, dass der Ausmarsch an beiden Tagen folgendermaßen geschehen
solle, dass den 1sten Tag aus und einmarschiert werden soll, Abends aber kein
Ball stattfindet am 2ten Tage Abends der Ball stattfindet, der Ein und
Ausmarsch wie am ersten Tage bleibt.
4.
Erhält der Musikus Sens für seine Leistungen an den beiden Tagen mit einem
Corps von 12 Mann ein Honorar von 32 Rthlr.
5.
Ist beschlossen dass ein Schützenball im Herbst eines jeden Jahres stattfinden
soll. Die Committee wird den Tag im November festsetzen.
6.
Wurde beschlossen eine Knopfmessmaschine anzuschaffen damit die Committee ganz
genau die Entfernung der Schüsse auf der Scheibe zum Centrum angebe.
7.
Wurden die ausscheidenden Committemitglieder Kossow sen., Salchow sen. und
Röpke durch Stimmenmehrheit wiedergewählt.
8.
Wurden die 3 Herren welche im vorigen Jahre die Ordnung beim Tanzen während des
Balles gehalten haben, für die diesjährigen Bälle wiedergewählt.
9.
Der Tischler Ziems wird in diesem Jahre die Anfertigung der Scheiben zu besorgen haben.
Reinhardt W. Kossow Salchow Busch“
Die
122 Mitglieder mussten jeder als Beitrag 32 Schilling bezahlen.
Klempner
C. Kobow lieferte beispielsweise: 1 Cafekanne, 44 Schilling; 1 dito, 32
Schilling; 1 Schaumkelle, 16 Schilling: 1 Durchschlag, 40 Schilling; 1 dito, 28
Schilling;1 Potmaß, 20 Schilling; 1 dito halbe, 10 Schilling; 1 Trichter, 18
Schilling; 1 dito, 14 Schilling.
Kupferschmidt
Heincke lieferte kupferne Schenkkessel, Messingkessel und Füllkellen.