1881 bis 1890



 

1891

 

 

„Neukalen, den 14. Mai 1891.

In der heutigen Versammlung wurde

1. Die Rechnung p. 1. Mai 1890 bis 30. April 1891 vorgelegt.

  Die Einnahme hat betragen         966,73 M

  Die Ausgabe                                940,26 M

  Mithin Kassenbestand                   26,47 M

Die Rechnung ist in ihren einzelnen Ansätzen und Belägen durchgegangen, wogegen keine Monitur erhoben wurde. Das Sparkassenbuch ist vorgelegt und dem Berechner zurück gegeben mit der Aufforderung die laufenden Zinsen den Capital zuschreiben zu lassen. Dem Berechner ist noch aufgegeben, die Restanten zur Bezahlung aufzufordern, widrigenfalls sie in der Liste als Mitglieder gestrichen werden sollen. Hinsichtlich der bisher gezahlten Budenmiete wurde beschlossen, daß dem Vorstande die Feststellung der Miete überlassen werden solle jedoch so, daß die Einnahme nicht unter 80 Mark beträgt.

2. Die Königschusstage sind auf den 16. und 17. Juli d. J. Angesetzt.

3. Am 1sten Königschusstage findet Tanz mit Musik für die Schützenmitglieder bei Herrn Gastwirt Lagemann statt.

4. Die Anordnung der Tänze, annahme der Musik, Trommelschläger pp. wird der Vorstand besorgen.

5. Am 2ten Königschusstage fällt am Abend der Einmarsch fort, und sollen die Fahnen in Begleitung von Musik um 1 Uhr zur Stadt gebracht werden.

6. Es wurde hervorgehoben, daß bisher nach der Zunftordnung vom 23. Oktober 1776 die Schützenzunft verpflichtet war, die Leichen von Nicht – Zunft – Mitgliedern zur Erde zu bestatten, wobei sich in neuerer Zeit herausgestellt, daß die Zunftkasse hierbei in Nachteil ist, da die 6 Träger 6 Mark der Leichenwagen nebst Pferden 5 Mark kostet dagegen nur 12 Mark bezahlt wird, und außerdem der Zunft die Erhaltung der Mäntel und Decke obliegt. Mit Rücksicht, daß hier im Orte außerdem noch 2 Totenbeliebungen sind welche das Tragen der Leichen nach dem Kirchlohn besorgen, so wurde beschlossen, beim hohen Ministerium des Innern die Aufhebung der fraglichen Bestimmung zu beantragen.

7. Beschlossen die alten Königsschilder bis zum Jahre 1850 von dem bisherigen Bendelin zu entfernen und beim hies. Magistrat zu deponieren mit dem Verzeichnisse, im übrigen aber solche am 1. Königschusstagen im Rathhause zur Kentnißnahme auszustellen.

8. Beschlossen den jährlichen Beitrag der Zunftgenossen von 2,25 M auf 3 M zu erhöhen und zwar daß solcher erhöhter Beitrag schon für das laufende Jahr beim Ausmarsche bezahlt werde.

9. Beschlossen für die Herren Ehrenmitglieder von Treuenfels auf Klenz und Kaufmann Jacob Friedländer zu Berlin Ehren – Diplome auszustellen und wird der Vorstand das weitere veranlassen.

10. Für den ausgetretenen Leutnant Niemann in der 2ten Comp. ist der Ackerbürger Wilhelm Mamerow durch Stimmenmehrheit wieder gewählt.

11. Der bisherige Vorstand ist durch Aclamation auf 3 Jahre von jetzt an wieder gewählt.

     L Mau     D. H. Lönnies     E. Schulz     Aug. Lange     Ernst Broder“

 

Am 10.6.1891 richtete die Schützenzunft an das Großherzogliche Ministerium des Innern folgende Bitte betreffend das Leichentragen der Schützenzunft:

„Die unterm 23. Oktober 1776 Allerhöchst confirmirte und bestätigte Schützenzunft– Ordnung besagt in § 9 :

„Alle Bürger in der Stadt werden gegen eine billige Bezahlung von dieser Zunft zu Erde getragen, außer daß dem Schuster Amte freistehet, ihre Amtsgenossen, aber keine Andern, selbst zu tragen.“

Durch dieses unserer Schützenzunft Allerhöchst verliehene Privilegium hat unsere Zunftkasse in den früheren Jahren zwar eine den Verhältnissen nach nicht unbedeutende Einnahmen gehabt, in den letzteren Jahren hat sich diese Einnahme jedoch mehr verringert und sind durch das Halten von bestimmten Totenträgern sowie der Bekleidung derselben, des Leichentuches pp. die Ausgaben in dieser Sache bedeutend größer als die Einnahmen geworden, mithin hat die Schützenzunft dadurch eine für ihre Vermögens – Verhältnisse zu große Einbuße erleiden müssen, welche Einbuße unter den gegenwärtigen Verhältnissen sich von Jahr zu Jahr noch steigern dürfte. Denn im Laufe der Zeit sind hier im Orte zwei Totenbeliebungen entstanden, die ihre Leiche beerdigen, außerdem ist den in letzterer Zeit entstandenen Innungen in ihren Statut es zur Pflicht gemacht, auch ihre Toten zu beerdigen. Bei dieser also sich noch immer mehr steigenden Concurrenz kann die Schützenzunft ihre unterliegende Verpflichtungen nur mit Erleidung von bedeutenden Verlusten erfüllen, wozu sie jedoch aus dem Grunde, da sie ohne Vermögen, nicht länger im Stande ist. Deshalb ist nun in der letzten am 14. Mai c. abgehaltenen General– Versammlung der Schützenzunft dem unterthänigst unterzeichneten Vorstande die Aufgabe geworden, bei diesem Großhzl. Ministerium die Aufhebung der oben angeführten Bestimmung des § 9 der Schützenzunft- Ordnung zu beantragen. In Folge dieses uns gewordenen Auftrags bitten wir daher unterthänigst: ein hohes Großherzl. Ministerium wolle die hiesige Schützenzunft von dem in

§ 9 der Zunft- Ordnung ihr verliehenen Totentragen der bürgerlichen Leichen in Anbetracht der dieserhalb eingetretenen Veränderungen zu befreien in Gnaden geruhen.

Neukalen, den 10. Juni 1891                              Unterthänigst der Vorstand der Schützenzunft

 

An den Vorstand der Schützenzunft zu Neukalen.

Dem Vorstand der Schützenzunft zu Neukalen wird auf das Gesuch vom 10./ 12. d. M. erwidert, zur Aufhebung der im Artikel 9 der Schützenzunftordnung vom 23. Oktober 1776 über die Beerdigung dortiger Bürger getroffenen Bestimmung nach der Ansicht des unterzeichneten Ministeriums ein Anlaß um deswillen nicht vorliegt, weil diese Obliegenheit der Zunft nur gegen eine billige Bezahlung Seitens der Interessenten zugewiesen worden ist und demnach nichts entgegensteht, dieselbe in einem solchen Betrage wahrzunehmen, daß die erwachsenden notwendigen Unkosten gedeckt werden. Der Magistrat daselbst, von welchem zur Sache Bericht erfordert ist, hat Abschrift dieser Verfügung erhalten.

Schwerin, den 24. Juni 1891. Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.

Im Auftrage W Schmidt

 

Es ist eine außerordentliche Versammlung der Schützenzunft auf Dienstag d. 8. d. M. vormittags 11 Uhr im Seemanschen Saale angesetzt, wozu die Zunft- Mitglieder hiermit eingeladen werden. Zur Vorlage kommt : Das Leichentragen der Zunft und die dafür zu erhebenden Leichengelder.

Neukalen, den 4. September 1891      G. Meyer    E. Salchow    D. H. Lönnies    Ernst Schulz”

 

Die Feier des Königschusses

 

Carl Voß schrieb über die Feier des Königschusses in der Erinnerung an seine Kindheit:

„Heute, im Jahre 1950, besteht die löbliche Schützenzunft schon seit fünf Jahren nicht mehr. Der letzte Weltkrieg hat auch sie von der Bildfläche verschinden lassen. Und doch war der Kahlsche Königschuss ein allgemeines Volksfest. Für die Schuljugend bedeutete es den Beginn der Sommerferien. Schon am Mittwoch begann das Ständchenblasen, ausgeführt von den Demminer Ulanen („Hulanen“ sagten wir Jungs).

Beim Ständchenblasen hielten die Jungens den Musikern die Noten vor und erhielten dafür am Abend 10 Pfennige (sage und schreibe) und sie freuten sich dazu. Am nächsten Morgen ½ 7 Uhr trommelten die beiden Tambours ihr: „ Kamerad kumm !“ und die Schützen sammelten sich im Rathaus. Nachdem der König sowie der Patron der Zunft abgeholt waren, begann so gegen 10 Uhr der Ausmarsch zum Gartsbruch mit flotter Musik und alles was laufen konnte, marschierte mit. Im Bruche angekommen, stand für die Schützenbrüder die gedeckte Frühstückstafel bereit; während wir Jungs mehr unsere Aufmerksamkeit den Kuchenbuden widmeten. Wir kauften für 10 Pf. Kuchen, opferten 5 Pf. für eine Karusselfahrt. Zum Schluß wurde dann noch 5 Pf. Kirschen oder Stachelbeeren gekauft. Dieselben dann auf dem Nachhauseweg langsam zu verzehren, war für uns Jungs die Krone aller irdischen Genüsse. Abends gegen 9 ½ Uhr erfolgte dann der Einmarsch in die Stadt unter klingendem Spiel. Böller wurden gelöst – Raketen stiegen auf usw. Nachdem der neue Schützenkönig  sowie der Patron der Zunft nach Hause geleitet war und die beiden Tambours den Zapfenstreich geschlagen hatten, begann für die reifere Jugend der Tanz bis zum hellen Morgen. So wurde Schützenfest gefeiert in den Jahren 1880 bis 1914.“

 

 

1892

 

 

„Neukalen, den 7. Juni 1892

In der heutigen Versammlung wurde

Die Rechnung pro 1. Mai 1891 bis 30 April 1892 in ihren einzelnen Ansätzen u Belägen durchgegangen.

  Die Einnahme hat betragen          1000,96 M

  Die Ausgabe dagegen                    983,28 M

  Mithin Kassenbestand                       17,68 M

Das Sparkassenbuch Nr. 169 über 288,89 M ist vor gelegt und dem Berechner zurückgegeben. Die Rechnung ist von der Committe revidiert, wobei sich keine Monituren ergaben. Moniert muß werden, daß an rückständigen Beiträgen von Schützenbrüdern 9,00 M und an rückständiger Budenmiete 7,00 M aufgeführt sind, welche Rückstände durch pünktliches Einfordern zu vermeiden gewesen wären. Berechner führt an, daß der Rückstand von 7 M Budenmiete bereits eingegangen ist.

2. Zu den diesjährigen Königschusstagen sind der 7. und 8. Juli gewählt und die Nachfeier am 10 Juli. Die Bestimmungen im vorigen Jahre wegen der Buden wegen Anordnung der Tänze, Annahme der Musik und Trommelschläger pp bleibt der Committe überlassen. Das Rescript v. 24. Juni v. Jahres betreffend Aufhebung des § 9 der Schützenzunftordnung v. 23. Oktober 1776 ist verlesen und wurde nach besprochener Angelegenheit beschlossen: beim hohen Ministerium beantragen, daß der in neuer Zeit Eingerichteten Leichbeitrags – Gesellschaft untersagt werde, Leichen, welche Nichtangehörige dieser Gesellschaft betreffen für Geld zu Erde zu bestatten. Nach Eingang der betreffenden Verfügung soll über die Erhöhung der Leichenbestattungsgelder weiterer Beschluss gefasst werden. Dem Herrn Oberförster a. D. Senator Drechsler welcher vor vielen Jahren wie es heißt zum Ehrenmitgliede der hiesigen Schützenzunft aufgenommen aber ein Diplom darüber nicht erhalten hat, soll nach dem allgemein ausgesprochenen Wunsch der heutigen Versammlung das Diplom ausgestellt werden. Die Remuneration des Berechners soll für den Jahrgang pro 1892-1893 auf 20 M erhöht werden.

Dem Committemitgliede Stadtkassenschreiber Meyer, welcher in diesem Jahre sein 50jähriges Jubiläum als Schützenbruder feiert ist als Anerkennung einen Spazierstock mit den mecklenburgischen Farben zu verehren und wird die Committe dieserhalb das Weitere besorgen. Es wurde weiter beschlossen: daß Zunftmitglieder vom zurückgelegten 60ten Lebensjahre an berechtigt sein sollen ohne Gewehr auszumarschieren.

Vorgelesen genehmigt und unterschrieben.

    L Mau   E Salchow   Ernst Schulz   Aug. Lange

 

An die Schützenzunft in Neukalen.

An die Uns von dem Geheimen Hofrath Bürgermeister Mau, als Unserm Commissarius bei dem Königschuss der Schützenzunft in Neukalen, desfalls vorgetragene Bitte wollen Wir der Letztern eine neue Fahne verleihen, deren Übergabe zum nächstjährigen Königschussfeste erfolgen soll.

Schwerin, den 15. August 1892                                          Friedrich Tang

 

In der am 7. Juni der abgehaltenen General- Versammlung der Schützenzunft ist dem Vorstande aufgegeben, wegen Erhöhung der Leichengelder nochmals einen betreffenden Antrag beim hohen Ministeri einzureichen. Zur näheren Besprechung der Sache erlaube ich mir, meine verehrlichen Herrn Collegen auf morgen Vormittag 10 Uhr zu mir einzuladen.

Neukalen, den 9. Oktober 1892                                           Ergebenst G. Meyer

 

An das Hohe Großherzogliche Ministerium des Innern zu Schwerin.

Bereits unterm 10.Juni v. J. richteten wir in rubricirter Sache eine unterthänigste Bitte an dies hohe Ministerium unter Darlegung der Gründe und der eingetretenen Veränderungen dahin: die Schützenzunft von dem nach § 9 der Zunft- Ordnung vom 23. Oktober 1776 derselben verliehenen Tragen der bürgerlichen Leichen zu befreien.

Hierauf wurde uns unterm 24. Juni v. J. der hohe Bescheid, daß zur Aufhebung der in § 9 der Zunft- Ordnung über die Beerdigung der hiesigen Bürge getroffenen Bestimmung ein Anlaß um deswillen nicht vorliege, weil die Obliegenheit der Zunft nur gegen eine billige Bezahlung zugewiesen worden und demnach nichts entgegenstehe, die Bezahlung in einem solchen Betrage wahrzunehmen, daß die durch das Leichentragen notwenigen Unkosten gedeckt würden. Hiernach steht es also der Schützenzunft frei, die bisherigen Gebühren für das Totentragen nach Maßgabe der unterliegenden Verhältnisse zu erhöhen. Wie wir nun weiter in unserm unterthänigsten Vortrage ausgeführt, sind im Laufe der Zeit hier im Orte zwei Totenbeliebungen und zwar eine bürgerliche und eine Arbeiter Totenbeliebung entstanden. Von der Letzteren ist es nun schon vorgekommen, daß sie auch Tote, die nicht zu ihrer Beliebung gehören, zu Grabe getragen, mithin uns in der unterliegenden Sache Concurrenz gemacht. Diese Concurrenz dürfte uns bei der Erhöhung unserer Totenträger- Gebühren hindernd entgegenstehen und da nun, soll die Schützenzunft die für die bedeutend zu nennenden Verluste durch das Totentragen für die Zukunft nicht mehr erleiden, solche Erhöhung notwendig geschehen muß; so bitten wir unterthänigst: ein hohes Großherzogliches Ministerium wolle den hier errichteten Toten- Beliebungen den Verbot zu erteilen geneigen, Tote, die nicht ihrer Beliebung angehören, zu Grabe zu tragen.

Da nun der mehrerwähnte § 9 unserer Zunft- Ordnung wörtlich besagt:

Alle Bürger in der Stadt werden gegen eine billige Bezahlung von dieser Zunft zu Erde getragen, außer daß dem Schusteramte freisteht, ihre Amtsgenossen, aber keine  Andern, zu tragen pp. so dürfen wir wohl um so mehr auf gnädige Gewährung unserer anstehenden unterthänigsten Bitte hoffen und verharren damit so ehrfurchtsvoll als d. h. G. M. unterthänigst der Vorstand der Schützenzunft.

Neukalen, den 12. Oktober 1892

 

An den Vorstand der Schützenzunft zu Neukalen.

Dem Gesuche des Vorstandes der Schützenzunft zu Neukalen vom 12./ 14. v. M., betreffend das Leichentragen der dortigen Leichenbeitragsgesellschaften ist nicht zu willfahren, da nach der gegenwärtigen Gesetzeslage es den beiden neben der Schützenzunft dort bestehenden Leichenbeitragsgesellschaften nicht untersagt werden kann, die Leichen von Nichtmitgliedern zu Grabe zu tragen.

Großherzoglich Mecklenburgisches

Schwerin, den 24. November 1892        Ministerium des Innern. Im Auftrage W. Schmidt

 

Zur Beratung event. Beschlussnahme betreffend das Leichentragen der Schützenzunft ist eine Außerordentliche Versammlung der Zunft auf heute Abend 7 Uhr im Seemannschen Saale angesetzt, wozu die Zunftmitglieder hiermit eingeladen werden.

Neukalen, den 30. Dezember 1892                             Namens des Vorstandes G. Meyer

 

Neukalen, den 30. Dezember 1892.

In der heutigen außerordentlichen Versammlung, welche zu dem Zwecke war, über das Leichentragen zu beraten, wurden die hohen Ministerial Rescripte vom 24. Juni 1891 und vom 24. November 1892 verlesen und darauf beschlossen:

Da die Erfahrung gezeigt, daß die Kasse bei den bisherigen Einnahmen, welche ihr durch das Leichentragen zufliesen nicht allein keinen Vorteil hat, sondern viel Geld zugeben muß, so ging die allgemeine Ansicht dahin, daß es versucht werden müsse durch Erhöhung der bisherigen Leichengelder der Kasse aufzuhelfen. Der einmütige Beschluß ging daher dahin, daß vom 1. Januar 1893 ab für eine erwachsene Leiche welche in der Reihe beerdigt wird – Fünfzehn Mark und für eine Leiche welche auf dem reservirten Platze beerdigt wird – Zwanzig Mark und für eine Kindesleiche für jeden Träger 1,25 M zu zahlen ist. Der Berechner Ziems wurde ersucht, die vorgenannten Sätze vom 1. Januar 1893 an wahrzunehmen. Das Protokoll wurde für verlesen angenommen und die Sitzung geschlossen.

W Reinhardt Senator                                           G Meyer     Ernst Schulz     E Salchow“

     für den Patron

 

 

1893

 

 

„Neukalen, den 23. Mai 1893

In der heutigen Versammlung der hiesigen Schützenzunft wurde die Rechnung des 1. Mai 1892 – 30. April 1893 in ihren einzelnen Ansätzen und Belegen durchgegangen. Die Mitglieder des Zunftvorstandes erklärten daß die Rechnungen nebst Belägen durchgesehen und für richtig befunden.

  Die Einnahme hat betragen          880,68 M

  Die Ausgabe dagegen                   790,94 M

  Mithin Kassenbestand                     89,74 M

Bei der hiesigen Sparkasse sind belegt 297,53 M, worüber der Berechner Ziems das Sparkassenbuch Nr. 169 vorlegte, was ihm zurückgegeben wurde. Um die Rückstände der jährlichen Beiträge zu vermeiden wurde beschlossen diejenigen Zunftgenossen, welche damit in zwei Jahren im Rückstande sind nach zu voriger Aufforderung durch den Zunftschreiber Ziems uns nicht erfolgter Zahlung nach zuvoriger Androhung mit ihrer Streichung einfach als Mitglieder zu streichen.

2. Die Einladung der Festcomitte zu Dargun des 30. April a. c. wurde verlesen, im Gleichen auch das eingesandte Programm demzufolge am 6. 7. und 9. Juli d. J. das Jubiläum gefeiert werden soll.

3. Die Königschusstage sind auf den 13. und 14. Juli und die Nachfeier auf Sonntag den 16. Juli festgesetzt.

4. Die Bestimmung wie im vorigen Jahre wegen der Buden Anordnung, der Tänze, Annahme der Musik und Trommelschläger usw. bleibt der Festcommitte überlassen.

5. An Zuschuß sind eingegangen                157,90 M

    An Leichenbestattungsgebühren             230,00 M

    An Beiträgen                                              318,00 M

    Und Restanten bleiben noch 15,00 M

    An Budenmiete gingen ein                         89,10 M

                                                                         795,00 M

Der vorjährige Kassenbestand ist mit 17,68 M richtig tranportirt. Die Ausgaben haben betragen 790,94 M.

Für den Dr. Lönnies hierselbst als Mitglied der Festcommitte ist ein anderes Mitglied auf 4 Jahre, für den Hauptmann Salchow ist ein anderes Mitglied, ferner für den verstorbenen Leutnant Sass, außerdem für den Fahnenträger. Für die in Aussicht stehende v. Sr. Königl. Hoheit unser Großherzog zu verleihende neue Zunftfahne sind durch Abstimmung gewählt:

  1. pr. Acclamation für den Dr. Lönnies Herr Rentier E. Salchow.

  2. pr. Acclamation für den Hauptmann Salchow der Leutnant Soll als Hauptmann.

  3. Für den weiland Leutnant Sass Ackerbürger Tessmann mit 14 Stimmen.

  4. Für den Leutnant Soll Schneider Ernst Zingelmann mit 14 Stimmen.

  5. Für den neuen Fahnenträger wurde gewählt Schmiedemeister A. Röpke 36 Stimmen.

  6. Weiter zu Fahnenoffizieren: H. Sonntag mit 34 Stimmen, G. Kähler Hotelier mit 33 Stimmen

somit geschlossen.     L. Mau   Aug. Lange   G Meyer   E Salchow   Carl Soll   Ernst Schulz

 

Neukalen, den 21. Juni 1893

Durch den Vorstand war zu heute Abend eine außerordentliche Versammlung zusammen berufen, da noch verschiedene Gegenstände zur Beratung vorlagen. Es wurde zunächst die wiederholte Einladung der Darguner Schützenzunft zur Teilnahme am 25jährigen Jubiläum verlesen und die Versammlung aufgefordert, daß sich diejenigen melden möchten, welche an der Feierlichkeit teilnehmen sollten. Es meldeten sich die Herren Offiziere Wolff, Brinkmann, Mamerow, Clasen, Salchow, Broder, Rothenhäuser, Fischer Gustav Zingelmann, E. Sonntag, Niemann, Alb. Benduhn, Aug. Mamerow, Rud. Schulz, E. Soll Carl.

Der Wagen der bürgerlichen Totenbeliebung war der Zunft zum Kauf angeboten, da diese Totenbeliebung ferner nicht mehr bestehen kann. Da die Meinungen auseinandergingen, so wurde zur Abstimmung durch Zettel geschritten und war das Resultat, daß 19 Stimmen für den Ankauf und 5 Stimmen dagegen waren. Es ist also durch diesen Beschluß der Ankauf genehmigt und wird die Committe beauftragt mit dem Rathsdiener H. Stüdemann wegen des Ankaufs zu verhandeln. Es wurde noch beschlossen, daß für diejenigen Herren welche sich an der Darguner Jubelfeier beteiligen wollen das Fuhrwerk aus der Zunftkasse bezahlt werden soll.

Vorgelesen genehmigt.    W Reinhardt        E Salchow        Carl Soll        Ernst Schulz

         für den Patron“

 

 

1894

 

 

„Neukalen, den 16. Mai 1894.

Durch den Vorstand war eingeladen zum Mittwoch den 16. Mai Vormittags 10 Uhr. Der Herr Georg Meyer eröffnete die Versammlung und begrüßte zunächst den anwesenden Herrn Bürgermeister Dr. Stegemann als Patron der Gilde, worauf Letzterer der Gilde seinen Dank aussprach und das Patronat übernehmen zu wollen erklärte; es wurde sodann in die Verhandlung nach Maßgabe der Tagesordnung eingetreten:

1. Die Rechnung pro 1893 nebst Bericht der Revisoren wurde entgegengenommen und genehmigt.

2. Über den diesjährigen Königschuß wurde Bestimmung dahin getroffen, daß derselbe am Donnerstag den 12. und Freitag den 13. Juli d. J. stattfinden soll.

3. Bei der Beratung der Frage, welche Schritte zu tun seinen um den vorjährigen Herrn Commissar zur Auszahlung des Restes des Commissariatsgeldes an die Zunftkasse, wurde bestimmt, daß der Vorstand sich mit einer bezüglichen Aufforderung an den Herrn Senator Reinhardt zu wenden habe.

4. Hinsichtlich der Restanten wurde bestimmt, daß diejenigen derselben, welche in Maßgabe des Protokolls des 23. Mai 1893 im Rückstande sind gestrichen werden sollen, daß die von Ihnen restirenden Beiträge als uneinziehbar ebenfalls gestrichen werden sollen, daß dagegen die hier am Orte ansässigen, welche noch nicht 2 Jahre restiren, nochmals zur Zahlung aufgefordert werden sollen.

5. Hinsichtlich der Verbesserung des Leichenwagens wurde bestimmt, daß man den Vorstand beauftragen wolle die erforderlichen Schritte zu tun.

6. Hinsichtlich der Silbergewinne wurde der Vorstand beauftragt die Beschaffung derselben zu übernehmen wobei das Maximum von 150 Mark nicht zu überschreiten, anderseits auf eine mögliche Vermehrung der Silbergewinne Bedacht zu nehmen ist.

7. Auf Antrag eines Gildemitgliedes wurde beschlossen, daß die Vorstandsmitglieder in Zukunft die Bezeichnung als Älterleute führen sollen, und daß die Letzteren wie bisher die gesamte Geschäftsführung der Gilde versehen sollten, daß sie aber für die Vorbereitung und Abhaltung des Königschusses durch die Hauptleute verstärkt werden sollen.

8. Zur Wahl der Älterleute wurde zur Abstimmung geschritten und erhielten die meisten Stimmen: 1. A. Lange 32, 2. A. Wagenknecht 25, 3. G. Meyer 8. Nachdem Herr A. Wagenknecht darauf verzichtet hatte die auf ihn gefallene Wahl anzunehmen, wurden A. Lange und G. Meyer als neugewählte Älterleute proclamirt.

9. Betreffs des Einzugs der Gilde am 2. Königschusstage wurde durch Abstimmung bestimmt, daß der Einzug am Abend zu geschehen habe.

    F Stegemann          G Meyer          A Lange          E Salchow

 

An den Bürgermeister Dr. Stegemann in Neukalen.

Wir wollen dem Bürgermeister Dr. Stegemann hierdurch das Commissorium erteilen, an dem diesjährigen Königschusse in Neukalen, welcher am 12. und 13. Juli d. J. stattfinden wird, in Unserem Namen Teil zu nehmen, zugleich ich die Vorschüsse für Uns Unser Großherzogliches Haus abzugeben und demnächst an Uns zu berichten. Die durch Ausrichtung dieses Commissari entstehenden Kosten, welche für gewöhnlich 75 bis 90 M.- wenn Wir oder ein Mitglied Unseres Großherzoglichen Hauses durch den besten Schuss Schützenkönig werden, aber 180 bis 210 M.- nicht übersteigen dürfen sind bei der obersten Verwaltungsbehörde Unseres Haushalts zu liquidieren.               Schwerin, den 8. Juni 1894.“

 

 

1895

 

 

„Neukalen, den 4. Juni 1895

Nachdem die Versammlung durch den Patron der Gilde den Bürgermeister Dr. Stegemann begrüßt war, wurde die Verhandlung eröffnet und in die Tagesordnung eingetreten.

1. Es wurde die Zunftrechnung pro 1894/1895 vorgelesen und reviediert. Da dieselbe zu Monituren keine Veranlassung gab, so wurde sie genehmigt, und der Berechner entlastet. Die Rechnung schließt ab, mit einem baren Kassenbestand von 211 Mark 75 Pf.

2. Als Tage für die Abhaltung des diesjährigen Königschusses, wurden der 18. 19. und 21.Juli bestimmt.

3. Es wurde die Wahl zweier Älterleute auf zwei Jahre vorgenommen und wurden gewählt Kaufmann Broder und Kaufmann Bruger.

4. Es wurden sodann gewählt a) zum Fähnrich Schuster Eggert und b) zum Offizier Maler Rothenhäuser

5. Ad. 5. wurde beschlossen daß die Musik am Königschuß wie bisher unter den alten Bedingungen dem Ulanen Trompetercorps aus Demmin übertragen werden soll.

6. Ad. 6. wurde beschlossen die Älterleute zu beauftragen, die Renovierung des Leichenwagens in der von ihr vorgeschriebenen Wiese mit einem Kostenaufwande von 70 bis 80 Mark zu beschaffen.

7. es wurde der nachstehende Antrag der zweiten Companie: Die Companie, welcher der König angehört hat das Vorrecht, denselben in ihrer Mitte einzubringen und auszuholen, es haben sich aber beide Companien durch Mitglieder daran zu beteiligen. Die betreff. hat den Vortritt. Der Aus- und Einmarsch bleibt so wie er gewesen.   Angenommen.

8. Auf Antrag des Rentner Schulz wurde beschlossen: daß die neu gewählten Offiziere zunächst als Fahnenoffiziere einzutreten, wogegen die betreffenden Fahnenoffiziere zu Frontoffizieren aufzurücken hätten.

9. Auf Antrag wurde beschlossen daß der Schlachter E. Lüders und Fischer Kukuk die sich zum Wiedereintritt gemeldet haben, das Eintrittsgeld soweit sie es nicht schon bezahlt haben erlassen sein soll. Das sie indes verpflichtet sein sollen, etwaige Rückstände nachzuzahlen.

10. Dem langjährigen Mitgliede bisherigen Fähnrich Pietschmann wird in Anerkennung seiner Verdienste um die Zunft das Vorrecht bewilligt beim Aus und Einmarsch in seiner bisherigen Uniform mit den Ehrenmitgliedern auszumarschieren.

11. Bezüglich des Gewinnschießens am zweiten Königschusstage wurde bestimmt daß die beiden ersten Gewinne nur an Zunftmitglieder fallen dürften.

Vorgelesen genehmigt.         F Stegemann     E Salchow     Ernst Schulz     C. Soll     I. A.     August Kähler“

 

 

1896

 

 

„Neukalen, den 26. Mai 1896

Nachdem die Versammlung durch den Patron der Gilde den Bürgermeister Dr. Stegemann begrüßt war, wurde die Versammlung eröffnet und in die Tagesordnung eingetreten:

1. Es wurde die Zunftrechnung pro 1895/1896 vorgelegt und revidiert. Da dieselbe zu Monituren keine Veranlassung gab, so wurde sie genehmigt, und der Berechner entlastet. Die Rechnung schließt ab, mit einem barem Kassenbestand von 249,10 Mark.

2. Zur Abhaltung des diesjährigen Königschusses wurden die Tage 23. 24. und 26. Juli d. J. festgesetzt.

3. Bei der dann vorgenommenen Wahl eines Offiziers für den verstorbenen Schmiedemeister Clasen wurde der Schuster Emil Krüger mit 17 Stimmen gewählt.

4. Bezüglich der Musik wurde beschlossen, wie in den Vorjahren, das Trompetercorps aus Demmin unter den bisherigen Bedingungen zu engagieren. Falls dasselbe behindert sein sollte, werden die Älterleute ermächtigt, anderweitig für die Musik Sorge zu tragen.

5. Bezüglich der Benutzung des Leichenwagens israelitischen Zunftmitglieder wurde beschlossen, daß neu eingetretende israelitische Mitglied kein Recht auf Benutzung des Leichenwagens haben sollten, und Ihnen dies bei ihrem Eintritt zu eröffnen sei.

6. Als Beitrag für die das zu errichtende Kriegerdenkmal wurde eine Summe von 50 Mark bewilligt, weitere Bewilligungen vorläufig ausgesetzt.

7. Durch Abstimmung wurde bestimmt, daß das Lokal für den jedesmahligen Schützenball durch Abstimmung alljährlich bestimmt werden solle, und wurde für dieses Jahr das Lokal des Herrn C. Daevel bestimmt

8. Bezüglich des Tanzes am zweiten Königschusstage wurde beschlossen, daß in zwei Lokalen, welche das Trompetercorps sich wählen kann, öffentliches Tanzvergnügen stattfinden soll. Zunftmitglieder haben freien Eintritt. Die Tanzvergnügen dürfen nicht in demjenigen Lokale stattfinden, in welchem am ersten Tage der Ball stattgefunden hat.

Vorgelesen genehmigt.

F Stegemann     E Salchow     Wilh Bruger     Ernst Broder     Carl Soll     I. A.    A. Kähler“.

 

 

1897

 

 

„Neukalen, den 24. Mai 1897.

Nachdem die Versammlung durch den Patron der Gilde Bürgermeister Lindemann begrüßt war, gedachte derselbe vor Eintritt in die Tagesordnung des Ablebens Sr. Königliche Hoheit des hochseligen Großherzogs Friedrich Franz III. die Mitglieder ehrten das Andenken des verstorbenen Landesherrn durch Erheben von den Sitzen.

Darauf trat man in die Tagesordnung ein.

1. Es wurde die Zunftrechnung pro 1896/1897 vorgelegt und revidiert. Da dieselbe zu Monituren keine Veranlassung gab, so wurde dem Berechner Entlassung erteilt. Die Rechnung schließt ab mit einem Kassenbestande von 187,66 Mark. Auf Sparkassenbuch Nr. 169 sind belegt 440,91 Mark.

2. Zur Abhaltung des diesjährigen Königschusses wurden der 8. 9. und 11. Juli bestimmt.

3. Die Statutenmäßig ausscheidenden drei Älterleute Kaufmann Broder, Kaufmann Bruger und Rentier Salchow wurden durch Aclamation wieder gewählt.

4. Nach erfolgter Abstimmung wurde beschlossen, daß dem Musikus Kottke zu Neukalen zum diesjährigen Königschuß die Stellung einer gutgeschulten Kapelle von 22 Mann übertragen werden soll. Die Kapelle hat gleichmäßig im schwarzen Anzug und Zylinder zu erscheinen. Als Preis für die Musik soll 210 Mark bezahlt werden.

5. Es wurden beschlossen, daß der Ball am ersten Königschusstage im A. Seemann´schen Saale stattfinden soll. Es soll weiter der Vorstand zur nächsten Generalversammlung Vorschläge machen, welche Lokale hiesiger Stadt sich zur Abhaltung des Schützenballes eignen, und soll auf der nächsten Generalversammlung beschlossen werden, bei welchen Wirten und in welcher Reihenfolge die Bälle stattfinden sollen. Die Festlichkeiten am zweiten Tage sollen stattfinden bei Hotelier Kähler und bei Gastwirt Zarpentin. Die Verteilung der Musik an diesem Tage bestimmt die Festcommitte, deren Anordnungen sich die Musik zu fügen hat.

6. Der Einmarsch am zweiten Königschusstage findet nach wie vor statt.

7. Bezüglich der Vergrößerung der Schießhalle sollen keine bestimmten Beschlüsse gefasst werden, jedoch soll dieselbe ins Auge gefasst werden.

Vorgelesen genehmigt.     Lindemann     E Salchow     Wilh Bruger     Ernst Broder        Carl Soll     E. Schulz     I. A.     August Kähler“.

 

Schützenkönig 1897 wurde Adolf Glasow (Ackerbürger)

 

 

1898

 

 

„Neukalen, den 6. Mai 1898.

    Der Patron der Gilde, der Bürgermeister Herr Lindemann eröffnete die Versammlung und gedachte vor Eintritt in die Tagesordnung des allergnädigsten Landesherrn und des durchlauchtigsten Herzog Regenten. Seiner Aufforderung folgend, stimmte die Versammlung in das von ihm ausgebracht Hoch ein. Nach Begrüßung der Versammlung wurde beschlossen, zu

Punkt 1 der Tagesordnung

Die Rechnung für 1897/1898 revidiert und für richtig befunden. Dem Berechner wird Entlastung erteilt, und wird derselbe zugleich bevollmächtigt von dem Kassenbestande von 353,66 Mark 200 Mark auf Sparkassenbuch zu belegen.

  Die gesamte Einnahme hat betragen     1249,81 Mark

  Die Gesamte Ausgabe                             896,15 Mark

  Kassenbestand                                         353,66 Mark

Punkt 2 der Tagesordnung

Der diesjährige Königschuß soll 14. und 15. Juli die Nachfeier am 17. Juli gefeiert werden.

Punkt 3 der Tagesordnung

Es soll für die Königschusstage die Demminer Ulanenkapelle unter den bisherüblichen Bedingungen engagiert werden.

Punkt 4 der Tagesordnung

Der Ball am ersten Königschusstage soll in Zukunft ständig zwischen den Gastwirt Seemannschen und Gastwirt Daevelschen Lokale in der Art wechseln daß diese beiden Lokale für die Festlichkeiten am zweiten Tage nur in Betrag kommen. Demnächst findet in diesem Jahr der Ball am ersten Tage im Daevelschen Lokale statt.  Die Tanzfeierlichkeiten der Zunft am zweiten Tage finden in diesem Jahre im Gantzelschen und Lagemanschen Lokale statt.

Punkt 5 der Tagesordnung

Die Älterleute der Zunft werden beauftragt, wegen Verbesserung und größerer Sicherung des Schießstandes mit geeigneten Persönlichkeiten unter Berücksichtigung des Kostenpunktes auszuarbeiten und sollen diese Vorschläge im Herbst auf einer außerordentlichen Generalversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Punkt 6 der Tagesordnung

Der Antrag des Mitgliedes Laartz auf Bewilligung des alleinigen Bierausschanks wird abgelehnt.

Lindemann     E Salchow     Wilh Bruger     Ernst Broder     I. A.     August Kähler

 

Neukalen, den 8. Juli 1898

An den verehrlichen Magistrat, hierselbst.

Die ergebenst unterzeichneten Älterleute der Schützenzunft erlauben sich dem verehrlichen Magistrat folgendes vorzutragen. Bei dem gegenwärtig anhaltenden Regenwetter vernotwendigt sich, daß der Hauptweg im Gartsbruch von der Brücke zu Anfang des Gehölzes bis zum Schützenplatz mit Kies geebnet; bez. etwas erhöht wird. Wir knüpfen hieran die ergebene Bitte: Der verehrliche Magistrat wolle die Kosten der Kiesanfuhr aus der Hundesteuerkasse bewilligen, event. uns eine Beihilfe aus dieser Kasse gewähren. Wir begründen unsere Bitte damit, daß die Verbesserung des Weges nicht allein der Schützenzunft zu gute kommt, sondern auch von jedem Spaziergänger gerne gesehen wird.

    Gehorsamst     Die Älterleute     E Salchow     Ernst Broder     Wilh Bruger“

 

Die Verbesserung des Weges geschah umgehend. Ackerbürger Hoff fuhr 1 ½  Tag Grand (Kies) und erhielt dafür 9 Mark. Die Tagelöhner Tuchardt und Guhl stachen den Weg ab und ebneten den Kies ein. Sie erhielten insgesamt 18 Mark dafür. Die Kosten im Gesamtbetrag von 27 Mark aus der Verschönerungskasse und mit 7 Mark aus der Schützenzunftkasse gedeckt.

 

Schützenkönig 1898 wurde Hermann Broder (Böttcher) geb. 1858    gest.18.08.1937

 

 

1899

 

 

„Neukalen, den 29. Mai 1899

Der Patron der Gilde, der Bürgermeister Herr Lindemann eröffnete die Versammlung mit einem Hoch auf Sr. Königliche Hoheit dem Großherzog Friedrich Franz IV. und Sr. Hoheit den Herzoglichen Regenten Johann Albrecht. Derselbe gedachte sodann des im Jahre 1898 verstorbenen bisherigen Commandeurs der Schützenzunft E. Schulz. Die Zunftgenossen ehrten sein Andenken durch Erheben von den Sitzen. Sodann trat man in die Tagesordnung der heutigen Versammlung ein und wurde beschlossen:

1. Zu Punkt 1 der Tagesordnung

Die von den Revisoren für richtig befundene Rechnung des Vorjahres als richtig anzuerkennen und dem Berechner Entlastung zu erteilen. Die Rechnung schließt ab

  in Einnahme mit                 1365,56 Mark

  in Ausgabe mit                   1058,52 Mark

  Mithin Kassenbestand          307,04 Mark

Das Vermögen der Zunft beträgt einschließlich dieses Kassenbestandes 974,77 Mark.

2. Punkt 2 der Tagesordnung

Den diesjährigen Königschuß am 13. 14. und 16. Juli zu feiern.

3. Punkt 3 der Tagesordnung,

unter den üblichen Bedingungen die Ulanen – Kapelle aus Demmin zu dem diesjährigen Königschuß zu engagieren.

4. Punkt 4 der Tagesordnung,

die Funktionen des bisherigen Commandeurs als Major und als Hauptmann der 1. Companie zu trennen. Es wurde darauf zur Wahl eines Majors geschritten, die Wahl ergab folgendes Resultat Sattlermeister Knoth 14, Zieglermeister Wolff 39, Schustermeister Soll 4 Stimmen. Es ist hiernach Zieglermeister Wolff durch Stimmenmehrheit zum Major gewählt. Derselbe nahm die Wahl an und wurde von der Zunft mit einem dreifachen Hoch begrüßt.

Die darauf folgende Wahl eines Hauptmanns der ersten Companie ergab folgendes Resultat: Es fielen auf Sattlermeister Knoth 39, Schustermeister E. Krüger 13, Dr. med. Götze 2, Tischlermeister Helms 1, Ungültig 1 Stimme. Es ist hiernach Sattlermeister Knoth durch Stimmenmehrheit zum Hauptmann gewählt. Derselbe nahm die Wahl an und wurde von der Zunft mit einem dreifachen Hoch begrüßt. An Stelle des neugewählten Majors Wolff und des Offizier Brinkmann der auf seine Bitte von seiner Charge entbunden ist, wurden als Offiziere der ersten Companie Erbmühlenbesitzer Schönfeldt und Bäckermeister Wiechmann gewählt, welche beide erklärten die Wahl anzunehmen. An Stelle des von seiner Charge entbundenen Fähnrich der zweiten Companie Th. Karnatz wurde der Gastwirt H. Zarpentin und an Stelle des auf seinen Wunsch ausgeschiedenen Offizier der 2. Companie H. Sonntag der Bierhändler W. Laartz wiedergewählt.

5. Punkt 5 der Tagesordnung,

die Zahl der Streujungfern auf höchstens zwölf festzusetzen; dieselben sind aus Kindern von Zunftgenossen zu wählen, doch hat der König das Recht aus den bei ihm zu Besuch von auswärts weilenden Kindern einige auszuwählen.

6. Punkt 6 der Tagesordnung,

von einer Beschickung des Demminer Schützenfestes abzusehen.

7. Punkt 7 der Tagesordnung,

das Honorar des Königs fortan auf 50 Mark zu erhöhen.

8. Punkt 8 der Tagesordnung,

den Herrn Älterleuten aufzugeben, diejenigen Verbesserungen zur Sicherung des Schießstandes vorzunehmen, die hierfür erforderlichen erachten und die hierzu erforderlichen Kosten zu bewilligen. Man beschloß weiter im Prinzip den Bau einer Halle an der Westseite des Gartsbruches zu genehmigen und die Herrn Älterleute, den Commandeur und die beiden Hauptleute zu beauftragen, alle zur Förderung dieser Sache geeigneten Schritte zu tun und mit bestimmten Vorschlägen in dieser Richtung demnächst hervorzutreten.

Lindemann     Ernst Broder     Wilh Bruger     E Salchow   I. A. / Aug. Kähler“

 

 

1900

 

 

„Neukalen, den 26. Mai 1900.

Der Patron der Gilde, der Herr Bürgermeister Lindemann eröffnete die Versammlung mit ein Hoch auf Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog und Sr. Hoheit dem herzog Regenten. Derselbe gedachte dann, der im verflossenen Jahr verstorbenen Zunftgenossen, deren Andenken man durch Erheben von den Sitzen ehrte. Zugleich wurde der Dank der Witwe des verstorbenen Offiziers Kähler für die Teilnahme der Zunft an dem Begräbnis ausgesprochen. Sodann trat man in die Tagesordnung der heutigen Versammlung ein und wurde beschlossen:

1. Punkt 1 der Tagesordnung,

die von den Revisoren für richtig befundene Rechnung des Vorjahres als richtig anzuerkennen und dem Berechner Entlastung zu erteilen. Die Rechnung schließt ab

  in Einnahme mit              1356,94 Mark

  in Ausgabe                       1215,98 Mark

  Mithin Kassenbestand       140,96 Mark

Das Vermögen der Zunft beträgt einschließlich dieses Kassenbestandes 828,70 Mark. Auf die Einziehung der rückständigen Beiträge vom Böttcher Sonntag, Schmied Bauer und Apotheker Burmeister mit je 3,00 Mark wird Verzicht geleistet.

2. Punkt 2 der Tagesordnung,

den diesjährigen Königschuß am 19. 20. und 22. Juli in üblicher Weise zu feiern.

3. Punkt 3 der Tagesordnung,

unter den üblichen Bedingungen die Ulanenkapelle aus Demmin zu dem diesjährigen Königschuß zu engagieren.

4. Punkt 4 der Tagesordnung,

den Ball am ersten Tage bei Daevel und die Festlichkeiten am zweiten Tage bei Gantzel, Lagemann und Seemann abzuhalten. Am zweiten Tage erhält jedoch Seemann Musik nicht gestellt, und verpflichtet sich den Zunftgenossen freien Zutritt zu gewähren.

5. Punkt 5 der Tagesordnung,

die Wahl eines Offiziers für die zweite Companie durch Stimmzettel vorzunehmen. Die Wahl ergab für den Friseur August Kähler 24 von 40 abgegebenen Stimmen. Auf Befragen erklärte er, daß er die auf ihn gefallene Wahl annehme.

6. Punkt 6 der Tagesordnung,

sechs neue Mäntel für die Leichenträger anzuschaffen und die alten Mäntel zur Beschaffung eines Kutschermantels und für die Pferdedecken zu verwenden. Falls unter den alten Mäntel ein geeigneter Kutschermantel nicht ist, wird auch die Anschaffung eines siebten Mantels genehmigt.

7. Punkt 7 der Tagesordnung,

von dem Bau einer größeren Schützenfesthalle vorläufig abzusehen, dagegen den Ausbau des jetzigen Schießhauses derart vorzunehmen, daß der jetzige Vorbau an der Westseite in gleicher Höhe und Tiefe der Nord- und Südseite erweitert wird. Die Kosten werden bis zu dreihundert Mark bewilligt, wofür zugleich eine Barriere zum Abschluß des Büchsenstandes herzustellen ist.

Lindemann     Ernst Broder     Wilh Bruger     E Salchow     I. A. / August Kähler“

 

Um 1900 hatte die Schützenzunft 109 Mitglieder



1901 bis 1910