1891
„Neukalen,
den 14. Mai 1891.
In
der heutigen Versammlung wurde
1.
Die Rechnung p. 1. Mai 1890 bis 30. April 1891 vorgelegt.
Die Einnahme hat betragen 966,73 M
Die Ausgabe 940,26 M
Mithin Kassenbestand 26,47 M
Die
Rechnung ist in ihren einzelnen Ansätzen und Belägen durchgegangen, wogegen
keine Monitur erhoben wurde. Das Sparkassenbuch ist vorgelegt und dem Berechner
zurück gegeben mit der Aufforderung die laufenden Zinsen den Capital zuschreiben
zu lassen. Dem Berechner ist noch aufgegeben, die Restanten zur Bezahlung
aufzufordern, widrigenfalls sie in der Liste als Mitglieder gestrichen werden
sollen. Hinsichtlich der bisher gezahlten Budenmiete wurde beschlossen, daß dem
Vorstande die Feststellung der Miete überlassen werden solle jedoch so, daß die
Einnahme nicht unter 80 Mark beträgt.
2.
Die Königschusstage sind auf den 16. und 17. Juli d. J. Angesetzt.
3.
Am 1sten Königschusstage findet Tanz mit Musik für die Schützenmitglieder bei Herrn
Gastwirt Lagemann statt.
4.
Die Anordnung der Tänze, annahme der Musik, Trommelschläger pp. wird der
Vorstand besorgen.
5.
Am 2ten Königschusstage fällt am Abend der Einmarsch fort, und sollen die
Fahnen in Begleitung von Musik um 1 Uhr zur Stadt gebracht werden.
6.
Es wurde hervorgehoben, daß bisher nach der Zunftordnung vom 23. Oktober 1776
die Schützenzunft verpflichtet war, die Leichen von Nicht – Zunft – Mitgliedern
zur Erde zu bestatten, wobei sich in neuerer Zeit herausgestellt, daß die
Zunftkasse hierbei in Nachteil ist, da die 6 Träger 6 Mark der Leichenwagen
nebst Pferden 5 Mark kostet dagegen nur 12 Mark bezahlt wird, und außerdem der
Zunft die Erhaltung der Mäntel und Decke obliegt. Mit Rücksicht, daß hier im
Orte außerdem noch 2 Totenbeliebungen sind welche das Tragen der Leichen nach
dem Kirchlohn besorgen, so wurde beschlossen, beim hohen Ministerium des Innern
die Aufhebung der fraglichen Bestimmung zu beantragen.
7.
Beschlossen die alten Königsschilder bis zum Jahre 1850 von dem bisherigen
Bendelin zu entfernen und beim hies. Magistrat zu deponieren mit dem
Verzeichnisse, im übrigen aber solche am 1. Königschusstagen im Rathhause zur
Kentnißnahme auszustellen.
8.
Beschlossen den jährlichen Beitrag der Zunftgenossen von 2,25 M auf 3 M zu erhöhen
und zwar daß solcher erhöhter Beitrag schon für das laufende Jahr beim
Ausmarsche bezahlt werde.
9.
Beschlossen für die Herren Ehrenmitglieder von Treuenfels auf Klenz und
Kaufmann Jacob Friedländer zu Berlin Ehren – Diplome auszustellen und wird der
Vorstand das weitere veranlassen.
10.
Für den ausgetretenen Leutnant Niemann in der 2ten Comp. ist der Ackerbürger
Wilhelm Mamerow durch Stimmenmehrheit wieder gewählt.
11.
Der bisherige Vorstand ist durch Aclamation auf 3 Jahre von jetzt an wieder
gewählt.
L Mau
D. H. Lönnies E. Schulz Aug. Lange Ernst Broder“
Am
10.6.1891 richtete die Schützenzunft an das Großherzogliche Ministerium des
Innern folgende Bitte betreffend das Leichentragen der Schützenzunft:
„Die unterm 23. Oktober 1776 Allerhöchst confirmirte
und bestätigte Schützenzunft– Ordnung besagt in § 9 :
„Alle Bürger in der Stadt werden gegen eine billige
Bezahlung von dieser Zunft zu Erde getragen, außer daß dem Schuster Amte
freistehet, ihre Amtsgenossen, aber keine Andern, selbst zu tragen.“
Durch dieses unserer Schützenzunft Allerhöchst
verliehene Privilegium hat unsere Zunftkasse in den früheren Jahren zwar eine
den Verhältnissen nach nicht unbedeutende Einnahmen gehabt, in den letzteren
Jahren hat sich diese Einnahme jedoch mehr verringert und sind durch das Halten
von bestimmten Totenträgern sowie der Bekleidung derselben, des Leichentuches
pp. die Ausgaben in dieser Sache bedeutend größer als die Einnahmen geworden,
mithin hat die Schützenzunft dadurch eine für ihre Vermögens – Verhältnisse zu
große Einbuße erleiden müssen, welche Einbuße unter den gegenwärtigen
Verhältnissen sich von Jahr zu Jahr noch steigern dürfte. Denn im Laufe der
Zeit sind hier im Orte zwei Totenbeliebungen entstanden, die ihre Leiche
beerdigen, außerdem ist den in letzterer Zeit entstandenen Innungen in ihren
Statut es zur Pflicht gemacht, auch ihre Toten zu beerdigen. Bei dieser also
sich noch immer mehr steigenden Concurrenz kann die Schützenzunft ihre
unterliegende Verpflichtungen nur mit Erleidung von bedeutenden Verlusten
erfüllen, wozu sie jedoch aus dem Grunde, da sie ohne Vermögen, nicht länger im
Stande ist. Deshalb ist nun in der letzten am 14. Mai c. abgehaltenen General–
Versammlung der Schützenzunft dem unterthänigst unterzeichneten Vorstande die
Aufgabe geworden, bei diesem Großhzl. Ministerium die Aufhebung der oben
angeführten Bestimmung des § 9 der Schützenzunft- Ordnung zu beantragen. In
Folge dieses uns gewordenen Auftrags bitten wir daher unterthänigst: ein hohes
Großherzl. Ministerium wolle die hiesige Schützenzunft von dem in
§ 9 der Zunft- Ordnung ihr verliehenen Totentragen
der bürgerlichen Leichen in Anbetracht der dieserhalb eingetretenen
Veränderungen zu befreien in Gnaden geruhen.
Neukalen, den 10. Juni 1891 Unterthänigst der Vorstand der Schützenzunft
An
den Vorstand der Schützenzunft zu Neukalen.
Dem Vorstand der Schützenzunft zu Neukalen wird auf
das Gesuch vom 10./ 12. d. M. erwidert, zur Aufhebung der im Artikel 9 der
Schützenzunftordnung vom 23. Oktober 1776 über die Beerdigung dortiger Bürger
getroffenen Bestimmung nach der Ansicht des unterzeichneten Ministeriums ein
Anlaß um deswillen nicht vorliegt, weil diese Obliegenheit der Zunft nur gegen
eine billige Bezahlung Seitens der Interessenten zugewiesen worden ist und
demnach nichts entgegensteht, dieselbe in einem solchen Betrage wahrzunehmen,
daß die erwachsenden notwendigen Unkosten gedeckt werden. Der Magistrat
daselbst, von welchem zur Sache Bericht erfordert ist, hat Abschrift dieser
Verfügung erhalten.
Schwerin, den 24. Juni 1891. Großherzoglich
Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage W Schmidt
Es
ist eine außerordentliche Versammlung der Schützenzunft auf Dienstag d. 8. d.
M. vormittags 11 Uhr im Seemanschen Saale angesetzt, wozu die Zunft- Mitglieder
hiermit eingeladen werden. Zur Vorlage kommt : Das Leichentragen der Zunft und
die dafür zu erhebenden Leichengelder.
Neukalen,
den 4. September 1891 G. Meyer E. Salchow D. H. Lönnies Ernst
Schulz”
Die
Feier des Königschusses
Carl
Voß schrieb über die Feier des Königschusses in der Erinnerung an seine
Kindheit:
„Heute,
im Jahre 1950, besteht die löbliche Schützenzunft schon seit fünf Jahren nicht
mehr. Der letzte Weltkrieg hat auch sie von der Bildfläche verschinden lassen.
Und doch war der Kahlsche Königschuss ein allgemeines Volksfest. Für die
Schuljugend bedeutete es den Beginn der Sommerferien. Schon am Mittwoch begann
das Ständchenblasen, ausgeführt von den Demminer Ulanen („Hulanen“ sagten wir
Jungs).
Beim
Ständchenblasen hielten die Jungens den Musikern die Noten vor und erhielten
dafür am Abend 10 Pfennige (sage und schreibe) und sie freuten sich dazu. Am
nächsten Morgen ½ 7 Uhr trommelten die beiden Tambours ihr: „ Kamerad kumm !“
und die Schützen sammelten sich im Rathaus. Nachdem der König sowie der Patron
der Zunft abgeholt waren, begann so gegen 10 Uhr der Ausmarsch zum Gartsbruch
mit flotter Musik und alles was laufen konnte, marschierte mit. Im Bruche
angekommen, stand für die Schützenbrüder die gedeckte Frühstückstafel bereit;
während wir Jungs mehr unsere Aufmerksamkeit den Kuchenbuden widmeten. Wir
kauften für 10 Pf. Kuchen, opferten 5 Pf. für eine Karusselfahrt. Zum Schluß
wurde dann noch 5 Pf. Kirschen oder Stachelbeeren gekauft. Dieselben dann auf
dem Nachhauseweg langsam zu verzehren, war für uns Jungs die Krone aller
irdischen Genüsse. Abends gegen 9 ½ Uhr erfolgte dann der Einmarsch in die
Stadt unter klingendem Spiel. Böller wurden gelöst – Raketen stiegen auf usw.
Nachdem der neue Schützenkönig sowie
der Patron der Zunft nach Hause geleitet war und die beiden Tambours den
Zapfenstreich geschlagen hatten, begann für die reifere Jugend der Tanz bis zum
hellen Morgen. So wurde Schützenfest gefeiert in den Jahren 1880 bis 1914.“
1892
„Neukalen,
den 7. Juni 1892
In
der heutigen Versammlung wurde
Die
Rechnung pro 1. Mai 1891 bis 30 April 1892 in ihren einzelnen Ansätzen u
Belägen durchgegangen.
Die Einnahme hat betragen 1000,96 M
Die Ausgabe dagegen 983,28 M
Mithin Kassenbestand 17,68 M
Das
Sparkassenbuch Nr. 169 über 288,89 M ist vor gelegt und dem Berechner
zurückgegeben. Die Rechnung ist von der Committe revidiert, wobei sich keine Monituren
ergaben. Moniert muß werden, daß an rückständigen Beiträgen von Schützenbrüdern
9,00 M und an rückständiger Budenmiete 7,00 M aufgeführt sind, welche
Rückstände durch pünktliches Einfordern zu vermeiden gewesen wären. Berechner
führt an, daß der Rückstand von 7 M Budenmiete bereits eingegangen ist.
2.
Zu den diesjährigen Königschusstagen sind der 7. und 8. Juli gewählt und die
Nachfeier am 10 Juli. Die Bestimmungen im vorigen Jahre wegen der Buden wegen
Anordnung der Tänze, Annahme der Musik und Trommelschläger pp bleibt der
Committe überlassen. Das Rescript v. 24. Juni v. Jahres betreffend Aufhebung
des § 9 der Schützenzunftordnung v. 23. Oktober 1776 ist verlesen und wurde
nach besprochener Angelegenheit beschlossen: beim hohen Ministerium beantragen,
daß der in neuer Zeit Eingerichteten Leichbeitrags – Gesellschaft untersagt
werde, Leichen, welche Nichtangehörige dieser Gesellschaft betreffen für Geld
zu Erde zu bestatten. Nach Eingang der betreffenden Verfügung soll über die
Erhöhung der Leichenbestattungsgelder weiterer Beschluss gefasst werden. Dem
Herrn Oberförster a. D. Senator Drechsler welcher vor vielen Jahren wie es
heißt zum Ehrenmitgliede der hiesigen Schützenzunft aufgenommen aber ein Diplom
darüber nicht erhalten hat, soll nach dem allgemein ausgesprochenen Wunsch der
heutigen Versammlung das Diplom ausgestellt werden. Die Remuneration des
Berechners soll für den Jahrgang pro 1892-1893 auf 20 M erhöht werden.
Dem
Committemitgliede Stadtkassenschreiber Meyer, welcher in diesem Jahre sein
50jähriges Jubiläum als Schützenbruder feiert ist als Anerkennung einen
Spazierstock mit den mecklenburgischen Farben zu verehren und wird die Committe
dieserhalb das Weitere besorgen. Es wurde weiter beschlossen: daß
Zunftmitglieder vom zurückgelegten 60ten Lebensjahre an berechtigt sein sollen
ohne Gewehr auszumarschieren.
Vorgelesen
genehmigt und unterschrieben.
L Mau
E Salchow Ernst Schulz Aug. Lange
An
die Schützenzunft in Neukalen.
An die Uns von dem Geheimen Hofrath Bürgermeister
Mau, als Unserm Commissarius bei dem Königschuss der Schützenzunft in Neukalen,
desfalls vorgetragene Bitte wollen Wir der Letztern eine neue Fahne verleihen,
deren Übergabe zum nächstjährigen Königschussfeste erfolgen soll.
Schwerin, den 15. August 1892 Friedrich Tang
In der am 7. Juni der abgehaltenen General-
Versammlung der Schützenzunft ist dem Vorstande aufgegeben, wegen Erhöhung der
Leichengelder nochmals einen betreffenden Antrag beim hohen Ministeri
einzureichen. Zur näheren Besprechung der Sache erlaube ich mir, meine
verehrlichen Herrn Collegen auf morgen Vormittag 10 Uhr zu mir einzuladen.
Neukalen, den 9. Oktober 1892
Ergebenst G. Meyer
An
das Hohe Großherzogliche Ministerium des Innern zu Schwerin.
Bereits unterm 10.Juni v. J. richteten wir in
rubricirter Sache eine unterthänigste Bitte an dies hohe Ministerium unter
Darlegung der Gründe und der eingetretenen Veränderungen dahin: die
Schützenzunft von dem nach § 9 der Zunft- Ordnung vom 23. Oktober 1776
derselben verliehenen Tragen der bürgerlichen Leichen zu befreien.
Hierauf wurde uns unterm 24. Juni v. J. der hohe
Bescheid, daß zur Aufhebung der in § 9 der Zunft- Ordnung über die Beerdigung
der hiesigen Bürge getroffenen Bestimmung ein Anlaß um deswillen nicht
vorliege, weil die Obliegenheit der Zunft nur gegen eine billige Bezahlung
zugewiesen worden und demnach nichts entgegenstehe, die Bezahlung in einem
solchen Betrage wahrzunehmen, daß die durch das Leichentragen notwenigen
Unkosten gedeckt würden. Hiernach steht es also der Schützenzunft frei, die
bisherigen Gebühren für das Totentragen nach Maßgabe der unterliegenden
Verhältnisse zu erhöhen. Wie wir nun weiter in unserm unterthänigsten Vortrage
ausgeführt, sind im Laufe der Zeit hier im Orte zwei Totenbeliebungen und zwar
eine bürgerliche und eine Arbeiter Totenbeliebung entstanden. Von der Letzteren
ist es nun schon vorgekommen, daß sie auch Tote, die nicht zu ihrer Beliebung
gehören, zu Grabe getragen, mithin uns in der unterliegenden Sache Concurrenz
gemacht. Diese Concurrenz dürfte uns bei der Erhöhung unserer Totenträger-
Gebühren hindernd entgegenstehen und da nun, soll die Schützenzunft die für die
bedeutend zu nennenden Verluste durch das Totentragen für die Zukunft nicht
mehr erleiden, solche Erhöhung notwendig geschehen muß; so bitten wir
unterthänigst: ein hohes Großherzogliches Ministerium wolle den hier
errichteten Toten- Beliebungen den Verbot zu erteilen geneigen, Tote, die nicht
ihrer Beliebung angehören, zu Grabe zu tragen.
Da nun der mehrerwähnte § 9 unserer Zunft- Ordnung
wörtlich besagt:
Alle Bürger in der Stadt werden gegen eine billige
Bezahlung von dieser Zunft zu Erde getragen, außer daß dem Schusteramte
freisteht, ihre Amtsgenossen, aber keine
Andern, zu tragen pp. so dürfen wir wohl um so mehr auf gnädige
Gewährung unserer anstehenden unterthänigsten Bitte hoffen und verharren damit
so ehrfurchtsvoll als d. h. G. M. unterthänigst der Vorstand der Schützenzunft.
Neukalen, den 12. Oktober 1892
An
den Vorstand der Schützenzunft zu Neukalen.
Dem Gesuche des Vorstandes der Schützenzunft zu
Neukalen vom 12./ 14. v. M., betreffend das Leichentragen der dortigen
Leichenbeitragsgesellschaften ist nicht zu willfahren, da nach der
gegenwärtigen Gesetzeslage es den beiden neben der Schützenzunft dort
bestehenden Leichenbeitragsgesellschaften nicht untersagt werden kann, die
Leichen von Nichtmitgliedern zu Grabe zu tragen.
Großherzoglich Mecklenburgisches
Schwerin, den 24. November 1892 Ministerium des Innern. Im Auftrage W.
Schmidt
Zur
Beratung event. Beschlussnahme betreffend das Leichentragen der Schützenzunft
ist eine Außerordentliche Versammlung der Zunft auf heute Abend 7 Uhr im
Seemannschen Saale angesetzt, wozu die Zunftmitglieder hiermit eingeladen
werden.
Neukalen,
den 30. Dezember 1892 Namens des Vorstandes G. Meyer
Neukalen,
den 30. Dezember 1892.
In
der heutigen außerordentlichen Versammlung, welche zu dem Zwecke war, über das
Leichentragen zu beraten, wurden die hohen Ministerial Rescripte vom 24. Juni
1891 und vom 24. November 1892 verlesen und darauf beschlossen:
Da
die Erfahrung gezeigt, daß die Kasse bei den bisherigen Einnahmen, welche ihr
durch das Leichentragen zufliesen nicht allein keinen Vorteil hat, sondern viel
Geld zugeben muß, so ging die allgemeine Ansicht dahin, daß es versucht werden
müsse durch Erhöhung der bisherigen Leichengelder der Kasse aufzuhelfen. Der
einmütige Beschluß ging daher dahin, daß vom 1. Januar 1893 ab für eine
erwachsene Leiche welche in der Reihe beerdigt wird – Fünfzehn Mark und für
eine Leiche welche auf dem reservirten Platze beerdigt wird – Zwanzig Mark und
für eine Kindesleiche für jeden Träger 1,25 M zu zahlen ist. Der Berechner
Ziems wurde ersucht, die vorgenannten Sätze vom 1. Januar 1893 an wahrzunehmen.
Das Protokoll wurde für verlesen angenommen und die Sitzung geschlossen.
W
Reinhardt Senator G Meyer Ernst Schulz E Salchow“
für den Patron
1893
„Neukalen,
den 23. Mai 1893
In
der heutigen Versammlung der hiesigen Schützenzunft wurde die Rechnung des 1.
Mai 1892 – 30. April 1893 in ihren einzelnen Ansätzen und Belegen
durchgegangen. Die Mitglieder des Zunftvorstandes erklärten daß die Rechnungen
nebst Belägen durchgesehen und für richtig befunden.
Die Einnahme hat betragen 880,68 M
Die Ausgabe dagegen 790,94 M
Mithin Kassenbestand 89,74 M
Bei
der hiesigen Sparkasse sind belegt 297,53 M, worüber der Berechner Ziems das
Sparkassenbuch Nr. 169 vorlegte, was ihm zurückgegeben wurde. Um die Rückstände
der jährlichen Beiträge zu vermeiden wurde beschlossen diejenigen
Zunftgenossen, welche damit in zwei Jahren im Rückstande sind nach zu voriger Aufforderung
durch den Zunftschreiber Ziems uns nicht erfolgter Zahlung nach zuvoriger
Androhung mit ihrer Streichung einfach als Mitglieder zu streichen.
2.
Die Einladung der Festcomitte zu Dargun des 30. April a. c. wurde verlesen, im
Gleichen auch das eingesandte Programm demzufolge am 6. 7. und 9. Juli d. J.
das Jubiläum gefeiert werden soll.
3.
Die Königschusstage sind auf den 13. und 14. Juli und die Nachfeier auf Sonntag
den 16. Juli festgesetzt.
4.
Die Bestimmung wie im vorigen Jahre wegen der Buden Anordnung, der Tänze,
Annahme der Musik und Trommelschläger usw. bleibt der Festcommitte überlassen.
5.
An Zuschuß sind eingegangen
157,90 M
An Leichenbestattungsgebühren 230,00 M
An Beiträgen 318,00 M
Und Restanten bleiben noch 15,00 M
An Budenmiete gingen ein 89,10 M
795,00 M
Der
vorjährige Kassenbestand ist mit 17,68 M richtig tranportirt. Die Ausgaben
haben betragen 790,94 M.
Für
den Dr. Lönnies hierselbst als Mitglied der Festcommitte ist ein anderes
Mitglied auf 4 Jahre, für den Hauptmann Salchow ist ein anderes Mitglied,
ferner für den verstorbenen Leutnant Sass, außerdem für den Fahnenträger. Für
die in Aussicht stehende v. Sr. Königl. Hoheit unser Großherzog zu verleihende
neue Zunftfahne sind durch Abstimmung gewählt:
1. pr. Acclamation für den Dr. Lönnies Herr
Rentier E. Salchow.
2. pr. Acclamation für den Hauptmann Salchow
der Leutnant Soll als Hauptmann.
3. Für den weiland Leutnant Sass Ackerbürger
Tessmann mit 14 Stimmen.
4. Für den Leutnant Soll Schneider Ernst
Zingelmann mit 14 Stimmen.
5. Für den neuen Fahnenträger wurde gewählt
Schmiedemeister A. Röpke 36 Stimmen.
6. Weiter zu Fahnenoffizieren: H. Sonntag
mit 34 Stimmen, G. Kähler Hotelier mit 33 Stimmen
somit
geschlossen. L. Mau Aug. Lange G Meyer E Salchow Carl Soll
Ernst Schulz
Neukalen,
den 21. Juni 1893
Durch
den Vorstand war zu heute Abend eine außerordentliche Versammlung zusammen
berufen, da noch verschiedene Gegenstände zur Beratung vorlagen. Es wurde
zunächst die wiederholte Einladung der Darguner Schützenzunft zur Teilnahme am
25jährigen Jubiläum verlesen und die Versammlung aufgefordert, daß sich
diejenigen melden möchten, welche an der Feierlichkeit teilnehmen sollten. Es
meldeten sich die Herren Offiziere Wolff, Brinkmann, Mamerow, Clasen, Salchow,
Broder, Rothenhäuser, Fischer Gustav Zingelmann, E. Sonntag, Niemann, Alb.
Benduhn, Aug. Mamerow, Rud. Schulz, E. Soll Carl.
Der
Wagen der bürgerlichen Totenbeliebung war der Zunft zum Kauf angeboten, da
diese Totenbeliebung ferner nicht mehr bestehen kann. Da die Meinungen
auseinandergingen, so wurde zur Abstimmung durch Zettel geschritten und war das
Resultat, daß 19 Stimmen für den Ankauf und 5 Stimmen dagegen waren. Es ist
also durch diesen Beschluß der Ankauf genehmigt und wird die Committe
beauftragt mit dem Rathsdiener H. Stüdemann wegen des Ankaufs zu verhandeln. Es
wurde noch beschlossen, daß für diejenigen Herren welche sich an der Darguner
Jubelfeier beteiligen wollen das Fuhrwerk aus der Zunftkasse bezahlt werden
soll.
Vorgelesen
genehmigt. W Reinhardt E Salchow Carl Soll
Ernst Schulz
für den Patron“
1894
„Neukalen,
den 16. Mai 1894.
Durch
den Vorstand war eingeladen zum Mittwoch den 16. Mai Vormittags 10 Uhr. Der
Herr Georg Meyer eröffnete die Versammlung und begrüßte zunächst den anwesenden
Herrn Bürgermeister Dr. Stegemann als Patron der Gilde, worauf Letzterer der
Gilde seinen Dank aussprach und das Patronat übernehmen zu wollen erklärte; es
wurde sodann in die Verhandlung nach Maßgabe der Tagesordnung eingetreten:
1.
Die Rechnung pro 1893 nebst Bericht der Revisoren wurde entgegengenommen und
genehmigt.
2.
Über den diesjährigen Königschuß wurde Bestimmung dahin getroffen, daß derselbe
am Donnerstag den 12. und Freitag den 13. Juli d. J. stattfinden soll.
3.
Bei der Beratung der Frage, welche Schritte zu tun seinen um den vorjährigen
Herrn Commissar zur Auszahlung des Restes des Commissariatsgeldes an die
Zunftkasse, wurde bestimmt, daß der Vorstand sich mit einer bezüglichen
Aufforderung an den Herrn Senator Reinhardt zu wenden habe.
4.
Hinsichtlich der Restanten wurde bestimmt, daß diejenigen derselben, welche in
Maßgabe des Protokolls des 23. Mai 1893 im Rückstande sind gestrichen werden
sollen, daß die von Ihnen restirenden Beiträge als uneinziehbar ebenfalls
gestrichen werden sollen, daß dagegen die hier am Orte ansässigen, welche noch
nicht 2 Jahre restiren, nochmals zur Zahlung aufgefordert werden sollen.
5.
Hinsichtlich der Verbesserung des Leichenwagens wurde bestimmt, daß man den
Vorstand beauftragen wolle die erforderlichen Schritte zu tun.
6.
Hinsichtlich der Silbergewinne wurde der Vorstand beauftragt die Beschaffung
derselben zu übernehmen wobei das Maximum von 150 Mark nicht zu überschreiten,
anderseits auf eine mögliche Vermehrung der Silbergewinne Bedacht zu nehmen
ist.
7.
Auf Antrag eines Gildemitgliedes wurde beschlossen, daß die Vorstandsmitglieder
in Zukunft die Bezeichnung als Älterleute führen sollen, und daß die Letzteren
wie bisher die gesamte Geschäftsführung der Gilde versehen sollten, daß sie
aber für die Vorbereitung und Abhaltung des Königschusses durch die Hauptleute
verstärkt werden sollen.
8.
Zur Wahl der Älterleute wurde zur Abstimmung geschritten und erhielten die
meisten Stimmen: 1. A. Lange 32, 2. A. Wagenknecht 25, 3. G. Meyer 8. Nachdem
Herr A. Wagenknecht darauf verzichtet hatte die auf ihn gefallene Wahl
anzunehmen, wurden A. Lange und G. Meyer als neugewählte Älterleute proclamirt.
9.
Betreffs des Einzugs der Gilde am 2. Königschusstage wurde durch Abstimmung
bestimmt, daß der Einzug am Abend zu geschehen habe.
F Stegemann G Meyer A
Lange E Salchow
An
den Bürgermeister Dr. Stegemann in Neukalen.
Wir wollen dem Bürgermeister Dr. Stegemann hierdurch
das Commissorium erteilen, an dem diesjährigen Königschusse in Neukalen,
welcher am 12. und 13. Juli d. J. stattfinden wird, in Unserem Namen Teil zu
nehmen, zugleich ich die Vorschüsse für Uns Unser Großherzogliches Haus
abzugeben und demnächst an Uns zu berichten. Die durch Ausrichtung dieses
Commissari entstehenden Kosten, welche für gewöhnlich 75 bis 90 M.- wenn Wir
oder ein Mitglied Unseres Großherzoglichen Hauses durch den besten Schuss
Schützenkönig werden, aber 180 bis 210 M.- nicht übersteigen dürfen sind bei
der obersten Verwaltungsbehörde Unseres Haushalts zu liquidieren. Schwerin, den 8. Juni 1894.“
1895
„Neukalen,
den 4. Juni 1895
Nachdem
die Versammlung durch den Patron der Gilde den Bürgermeister Dr. Stegemann
begrüßt war, wurde die Verhandlung eröffnet und in die Tagesordnung
eingetreten.
1.
Es wurde die Zunftrechnung pro 1894/1895 vorgelesen und reviediert. Da dieselbe
zu Monituren keine Veranlassung gab, so wurde sie genehmigt, und der Berechner
entlastet. Die Rechnung schließt ab, mit einem baren Kassenbestand von 211 Mark
75 Pf.
2.
Als Tage für die Abhaltung des diesjährigen Königschusses, wurden der 18. 19.
und 21.Juli bestimmt.
3.
Es wurde die Wahl zweier Älterleute auf zwei Jahre vorgenommen und wurden
gewählt Kaufmann Broder und Kaufmann Bruger.
4.
Es wurden sodann gewählt a) zum Fähnrich Schuster Eggert und b) zum Offizier
Maler Rothenhäuser
5.
Ad. 5. wurde beschlossen daß die Musik am Königschuß wie bisher unter den alten
Bedingungen dem Ulanen Trompetercorps aus Demmin übertragen werden soll.
6.
Ad. 6. wurde beschlossen die Älterleute zu beauftragen, die Renovierung des
Leichenwagens in der von ihr vorgeschriebenen Wiese mit einem Kostenaufwande
von 70 bis 80 Mark zu beschaffen.
7.
es wurde der nachstehende Antrag der zweiten Companie: Die Companie, welcher
der König angehört hat das Vorrecht, denselben in ihrer Mitte einzubringen und
auszuholen, es haben sich aber beide Companien durch Mitglieder daran zu
beteiligen. Die betreff. hat den Vortritt. Der Aus- und Einmarsch bleibt so wie
er gewesen. Angenommen.
8.
Auf Antrag des Rentner Schulz wurde beschlossen: daß die neu gewählten
Offiziere zunächst als Fahnenoffiziere einzutreten, wogegen die betreffenden
Fahnenoffiziere zu Frontoffizieren aufzurücken hätten.
9.
Auf Antrag wurde beschlossen daß der Schlachter E. Lüders und Fischer Kukuk die
sich zum Wiedereintritt gemeldet haben, das Eintrittsgeld soweit sie es nicht
schon bezahlt haben erlassen sein soll. Das sie indes verpflichtet sein sollen,
etwaige Rückstände nachzuzahlen.
10.
Dem langjährigen Mitgliede bisherigen Fähnrich Pietschmann wird in Anerkennung
seiner Verdienste um die Zunft das Vorrecht bewilligt beim Aus und Einmarsch in
seiner bisherigen Uniform mit den Ehrenmitgliedern auszumarschieren.
11.
Bezüglich des Gewinnschießens am zweiten Königschusstage wurde bestimmt daß die
beiden ersten Gewinne nur an Zunftmitglieder fallen dürften.
Vorgelesen
genehmigt. F Stegemann E Salchow Ernst Schulz C.
Soll I. A. August Kähler“
1896
„Neukalen,
den 26. Mai 1896
Nachdem
die Versammlung durch den Patron der Gilde den Bürgermeister Dr. Stegemann
begrüßt war, wurde die Versammlung eröffnet und in die Tagesordnung
eingetreten:
1.
Es wurde die Zunftrechnung pro 1895/1896 vorgelegt und revidiert. Da dieselbe
zu Monituren keine Veranlassung gab, so wurde sie genehmigt, und der Berechner
entlastet. Die Rechnung schließt ab, mit einem barem Kassenbestand von 249,10
Mark.
2.
Zur Abhaltung des diesjährigen Königschusses wurden die Tage 23. 24. und 26.
Juli d. J. festgesetzt.
3.
Bei der dann vorgenommenen Wahl eines Offiziers für den verstorbenen
Schmiedemeister Clasen wurde der Schuster Emil Krüger mit 17 Stimmen gewählt.
4.
Bezüglich der Musik wurde beschlossen, wie in den Vorjahren, das Trompetercorps
aus Demmin unter den bisherigen Bedingungen zu engagieren. Falls dasselbe
behindert sein sollte, werden die Älterleute ermächtigt, anderweitig für die
Musik Sorge zu tragen.
5.
Bezüglich der Benutzung des Leichenwagens israelitischen Zunftmitglieder wurde
beschlossen, daß neu eingetretende israelitische Mitglied kein Recht auf
Benutzung des Leichenwagens haben sollten, und Ihnen dies bei ihrem Eintritt zu
eröffnen sei.
6.
Als Beitrag für die das zu errichtende Kriegerdenkmal wurde eine Summe von 50
Mark bewilligt, weitere Bewilligungen vorläufig ausgesetzt.
7.
Durch Abstimmung wurde bestimmt, daß das Lokal für den jedesmahligen
Schützenball durch Abstimmung alljährlich bestimmt werden solle, und wurde für
dieses Jahr das Lokal des Herrn C. Daevel bestimmt
8.
Bezüglich des Tanzes am zweiten Königschusstage wurde beschlossen, daß in zwei
Lokalen, welche das Trompetercorps sich wählen kann, öffentliches Tanzvergnügen
stattfinden soll. Zunftmitglieder haben freien Eintritt. Die Tanzvergnügen
dürfen nicht in demjenigen Lokale stattfinden, in welchem am ersten Tage der
Ball stattgefunden hat.
Vorgelesen
genehmigt.
F
Stegemann E Salchow Wilh Bruger Ernst Broder Carl
Soll I. A. A. Kähler“.
1897
„Neukalen,
den 24. Mai 1897.
Nachdem
die Versammlung durch den Patron der Gilde Bürgermeister Lindemann begrüßt war,
gedachte derselbe vor Eintritt in die Tagesordnung des Ablebens Sr. Königliche
Hoheit des hochseligen Großherzogs Friedrich Franz III. die Mitglieder ehrten
das Andenken des verstorbenen Landesherrn durch Erheben von den Sitzen.
Darauf
trat man in die Tagesordnung ein.
1.
Es wurde die Zunftrechnung pro 1896/1897 vorgelegt und revidiert. Da dieselbe
zu Monituren keine Veranlassung gab, so wurde dem Berechner Entlassung erteilt.
Die Rechnung schließt ab mit einem Kassenbestande von 187,66 Mark. Auf
Sparkassenbuch Nr. 169 sind belegt 440,91 Mark.
2.
Zur Abhaltung des diesjährigen Königschusses wurden der 8. 9. und 11. Juli
bestimmt.
3.
Die Statutenmäßig ausscheidenden drei Älterleute Kaufmann Broder, Kaufmann
Bruger und Rentier Salchow wurden durch Aclamation wieder gewählt.
4.
Nach erfolgter Abstimmung wurde beschlossen, daß dem Musikus Kottke zu Neukalen
zum diesjährigen Königschuß die Stellung einer gutgeschulten Kapelle von 22
Mann übertragen werden soll. Die Kapelle hat gleichmäßig im schwarzen Anzug und
Zylinder zu erscheinen. Als Preis für die Musik soll 210 Mark bezahlt werden.
5.
Es wurden beschlossen, daß der Ball am ersten Königschusstage im A.
Seemann´schen Saale stattfinden soll. Es soll weiter der Vorstand zur nächsten
Generalversammlung Vorschläge machen, welche Lokale hiesiger Stadt sich zur
Abhaltung des Schützenballes eignen, und soll auf der nächsten
Generalversammlung beschlossen werden, bei welchen Wirten und in welcher
Reihenfolge die Bälle stattfinden sollen. Die Festlichkeiten am zweiten Tage
sollen stattfinden bei Hotelier Kähler und bei Gastwirt Zarpentin. Die
Verteilung der Musik an diesem Tage bestimmt die Festcommitte, deren
Anordnungen sich die Musik zu fügen hat.
6.
Der Einmarsch am zweiten Königschusstage findet nach wie vor statt.
7.
Bezüglich der Vergrößerung der Schießhalle sollen keine bestimmten Beschlüsse
gefasst werden, jedoch soll dieselbe ins Auge gefasst werden.
Vorgelesen
genehmigt. Lindemann E Salchow Wilh Bruger Ernst
Broder Carl Soll E. Schulz I. A. August
Kähler“.
Schützenkönig
1897 wurde Adolf Glasow (Ackerbürger)
1898
„Neukalen,
den 6. Mai 1898.
Der Patron der Gilde, der Bürgermeister
Herr Lindemann eröffnete die Versammlung und gedachte vor Eintritt in die
Tagesordnung des allergnädigsten Landesherrn und des durchlauchtigsten Herzog
Regenten. Seiner Aufforderung folgend, stimmte die Versammlung in das von ihm
ausgebracht Hoch ein. Nach Begrüßung der Versammlung wurde beschlossen, zu
Punkt
1 der Tagesordnung
Die
Rechnung für 1897/1898 revidiert und für richtig befunden. Dem Berechner wird
Entlastung erteilt, und wird derselbe zugleich bevollmächtigt von dem
Kassenbestande von 353,66 Mark 200 Mark auf Sparkassenbuch zu belegen.
Die gesamte Einnahme hat betragen 1249,81 Mark
Die Gesamte Ausgabe 896,15 Mark
Kassenbestand 353,66 Mark
Punkt
2 der Tagesordnung
Der diesjährige Königschuß soll 14. und 15. Juli die Nachfeier am 17. Juli gefeiert werden.
Punkt
3 der Tagesordnung
Es soll für die Königschusstage die Demminer Ulanenkapelle unter den bisherüblichen Bedingungen engagiert werden.
Punkt
4 der Tagesordnung
Der
Ball am ersten Königschusstage soll in Zukunft ständig zwischen den Gastwirt
Seemannschen und Gastwirt Daevelschen Lokale in der Art wechseln daß diese
beiden Lokale für die Festlichkeiten am zweiten Tage nur in Betrag kommen.
Demnächst findet in diesem Jahr der Ball am ersten Tage im Daevelschen Lokale
statt. Die Tanzfeierlichkeiten der
Zunft am zweiten Tage finden in diesem Jahre im Gantzelschen und Lagemanschen
Lokale statt.
Punkt
5 der Tagesordnung
Die
Älterleute der Zunft werden beauftragt, wegen Verbesserung und größerer
Sicherung des Schießstandes mit geeigneten Persönlichkeiten unter
Berücksichtigung des Kostenpunktes auszuarbeiten und sollen diese Vorschläge im
Herbst auf einer außerordentlichen Generalversammlung zur Beschlussfassung
vorgelegt werden.
Punkt
6 der Tagesordnung
Der
Antrag des Mitgliedes Laartz auf Bewilligung des alleinigen Bierausschanks wird
abgelehnt.
Lindemann E Salchow Wilh Bruger Ernst
Broder I. A. August Kähler
Neukalen,
den 8. Juli 1898
An
den verehrlichen Magistrat, hierselbst.
Die ergebenst unterzeichneten Älterleute der
Schützenzunft erlauben sich dem verehrlichen Magistrat folgendes vorzutragen.
Bei dem gegenwärtig anhaltenden Regenwetter vernotwendigt sich, daß der
Hauptweg im Gartsbruch von der Brücke zu Anfang des Gehölzes bis zum
Schützenplatz mit Kies geebnet; bez. etwas erhöht wird. Wir knüpfen hieran die
ergebene Bitte: Der verehrliche Magistrat wolle die Kosten der Kiesanfuhr aus
der Hundesteuerkasse bewilligen, event. uns eine Beihilfe aus dieser Kasse
gewähren. Wir begründen unsere Bitte damit, daß die Verbesserung des Weges
nicht allein der Schützenzunft zu gute kommt, sondern auch von jedem
Spaziergänger gerne gesehen wird.
Gehorsamst Die
Älterleute E Salchow Ernst Broder Wilh Bruger“
Die
Verbesserung des Weges geschah umgehend. Ackerbürger Hoff fuhr 1 ½ Tag Grand (Kies) und erhielt dafür 9 Mark.
Die Tagelöhner Tuchardt und Guhl stachen den Weg ab und ebneten den Kies ein.
Sie erhielten insgesamt 18 Mark dafür. Die Kosten im Gesamtbetrag von 27 Mark
aus der Verschönerungskasse und mit 7 Mark aus der Schützenzunftkasse gedeckt.
Schützenkönig
1898 wurde Hermann Broder (Böttcher) geb. 1858 gest.18.08.1937
1899
„Neukalen,
den 29. Mai 1899
Der
Patron der Gilde, der Bürgermeister Herr Lindemann eröffnete die Versammlung
mit einem Hoch auf Sr. Königliche Hoheit dem Großherzog Friedrich Franz IV. und
Sr. Hoheit den Herzoglichen Regenten Johann Albrecht. Derselbe gedachte sodann
des im Jahre 1898 verstorbenen bisherigen Commandeurs der Schützenzunft E.
Schulz. Die Zunftgenossen ehrten sein Andenken durch Erheben von den Sitzen.
Sodann trat man in die Tagesordnung der heutigen Versammlung ein und wurde
beschlossen:
1.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung
Die
von den Revisoren für richtig befundene Rechnung des Vorjahres als richtig
anzuerkennen und dem Berechner Entlastung zu erteilen. Die Rechnung schließt ab
in Einnahme mit 1365,56 Mark
in Ausgabe mit 1058,52 Mark
Mithin Kassenbestand 307,04 Mark
Das
Vermögen der Zunft beträgt einschließlich dieses Kassenbestandes 974,77 Mark.
2.
Punkt 2 der Tagesordnung
Den
diesjährigen Königschuß am 13. 14. und 16. Juli zu feiern.
3.
Punkt 3 der Tagesordnung,
unter
den üblichen Bedingungen die Ulanen – Kapelle aus Demmin zu dem diesjährigen
Königschuß zu engagieren.
4.
Punkt 4 der Tagesordnung,
die
Funktionen des bisherigen Commandeurs als Major und als Hauptmann der 1.
Companie zu trennen. Es wurde darauf zur Wahl eines Majors geschritten, die
Wahl ergab folgendes Resultat Sattlermeister Knoth 14, Zieglermeister Wolff 39,
Schustermeister Soll 4 Stimmen. Es ist hiernach Zieglermeister Wolff durch
Stimmenmehrheit zum Major gewählt. Derselbe nahm die Wahl an und wurde von der
Zunft mit einem dreifachen Hoch begrüßt.
Die
darauf folgende Wahl eines Hauptmanns der ersten Companie ergab folgendes
Resultat: Es fielen auf Sattlermeister Knoth 39, Schustermeister E. Krüger 13,
Dr. med. Götze 2, Tischlermeister Helms 1, Ungültig 1 Stimme. Es ist hiernach
Sattlermeister Knoth durch Stimmenmehrheit zum Hauptmann gewählt. Derselbe nahm
die Wahl an und wurde von der Zunft mit einem dreifachen Hoch begrüßt. An
Stelle des neugewählten Majors Wolff und des Offizier Brinkmann der auf seine
Bitte von seiner Charge entbunden ist, wurden als Offiziere der ersten Companie
Erbmühlenbesitzer Schönfeldt und Bäckermeister Wiechmann gewählt, welche beide
erklärten die Wahl anzunehmen. An Stelle des von seiner Charge entbundenen
Fähnrich der zweiten Companie Th. Karnatz wurde der Gastwirt H. Zarpentin und
an Stelle des auf seinen Wunsch ausgeschiedenen Offizier der 2. Companie H.
Sonntag der Bierhändler W. Laartz wiedergewählt.
5.
Punkt 5 der Tagesordnung,
die
Zahl der Streujungfern auf höchstens zwölf festzusetzen; dieselben sind aus
Kindern von Zunftgenossen zu wählen, doch hat der König das Recht aus den bei
ihm zu Besuch von auswärts weilenden Kindern einige auszuwählen.
6.
Punkt 6 der Tagesordnung,
von
einer Beschickung des Demminer Schützenfestes abzusehen.
7.
Punkt 7 der Tagesordnung,
das
Honorar des Königs fortan auf 50 Mark zu erhöhen.
8.
Punkt 8 der Tagesordnung,
den
Herrn Älterleuten aufzugeben, diejenigen Verbesserungen zur Sicherung des
Schießstandes vorzunehmen, die hierfür erforderlichen erachten und die hierzu
erforderlichen Kosten zu bewilligen. Man beschloß weiter im Prinzip den Bau
einer Halle an der Westseite des Gartsbruches zu genehmigen und die Herrn
Älterleute, den Commandeur und die beiden Hauptleute zu beauftragen, alle zur
Förderung dieser Sache geeigneten Schritte zu tun und mit bestimmten
Vorschlägen in dieser Richtung demnächst hervorzutreten.
Lindemann Ernst Broder Wilh Bruger E
Salchow I. A. / Aug. Kähler“
1900
„Neukalen,
den 26. Mai 1900.
Der
Patron der Gilde, der Herr Bürgermeister Lindemann eröffnete die Versammlung
mit ein Hoch auf Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog und Sr. Hoheit dem
herzog Regenten. Derselbe gedachte dann, der im verflossenen Jahr verstorbenen
Zunftgenossen, deren Andenken man durch Erheben von den Sitzen ehrte. Zugleich
wurde der Dank der Witwe des verstorbenen Offiziers Kähler für die Teilnahme
der Zunft an dem Begräbnis ausgesprochen. Sodann trat man in die Tagesordnung
der heutigen Versammlung ein und wurde beschlossen:
1.
Punkt 1 der Tagesordnung,
die
von den Revisoren für richtig befundene Rechnung des Vorjahres als richtig
anzuerkennen und dem Berechner Entlastung zu erteilen. Die Rechnung schließt ab
in Einnahme mit 1356,94 Mark
in Ausgabe 1215,98 Mark
Mithin Kassenbestand 140,96 Mark
Das
Vermögen der Zunft beträgt einschließlich dieses Kassenbestandes 828,70 Mark.
Auf die Einziehung der rückständigen Beiträge vom Böttcher Sonntag, Schmied
Bauer und Apotheker Burmeister mit je 3,00 Mark wird Verzicht geleistet.
2.
Punkt 2 der Tagesordnung,
den
diesjährigen Königschuß am 19. 20. und 22. Juli in üblicher Weise zu feiern.
3.
Punkt 3 der Tagesordnung,
unter
den üblichen Bedingungen die Ulanenkapelle aus Demmin zu dem diesjährigen
Königschuß zu engagieren.
4.
Punkt 4 der Tagesordnung,
den
Ball am ersten Tage bei Daevel und die Festlichkeiten am zweiten Tage bei
Gantzel, Lagemann und Seemann abzuhalten. Am zweiten Tage erhält jedoch Seemann
Musik nicht gestellt, und verpflichtet sich den Zunftgenossen freien Zutritt zu
gewähren.
5.
Punkt 5 der Tagesordnung,
die
Wahl eines Offiziers für die zweite Companie durch Stimmzettel vorzunehmen. Die
Wahl ergab für den Friseur August Kähler 24 von 40 abgegebenen Stimmen. Auf
Befragen erklärte er, daß er die auf ihn gefallene Wahl annehme.
6.
Punkt 6 der Tagesordnung,
sechs
neue Mäntel für die Leichenträger anzuschaffen und die alten Mäntel zur
Beschaffung eines Kutschermantels und für die Pferdedecken zu verwenden. Falls
unter den alten Mäntel ein geeigneter Kutschermantel nicht ist, wird auch die Anschaffung
eines siebten Mantels genehmigt.
7.
Punkt 7 der Tagesordnung,
von
dem Bau einer größeren Schützenfesthalle vorläufig abzusehen, dagegen den
Ausbau des jetzigen Schießhauses derart vorzunehmen, daß der jetzige Vorbau an
der Westseite in gleicher Höhe und Tiefe der Nord- und Südseite erweitert wird.
Die Kosten werden bis zu dreihundert Mark bewilligt, wofür zugleich eine
Barriere zum Abschluß des Büchsenstandes herzustellen ist.
Lindemann Ernst Broder Wilh Bruger E
Salchow I. A. / August Kähler“
Um
1900 hatte die Schützenzunft 109 Mitglieder