1911 bis 1920



1921

 

 

„Neukalen, den 17. Mai 1921.

Vom Ältermann W. Bruger wurde die heutige Versammlung eröffnet. Von demselben wurde darauf hingewiesen, daß in frühere Zeit von dem Großherzog ein Kommissar verordnet sei, da dieser in Wegfall gekommen ist, wurde Herr Bürgermeister Dr. Lorenz gebeten das Patronat der Gilde zu übernehmen. Derselbe übernahm das Patronat der Zunft.

Punkt 1 Kassenbericht. Die Jahresrechnung schließt ab:

  In Einnahme                   2189,60 Mark

  In Ausgabe                     1908,85 Mark

  Mithin Bestand                 280,75 Mark

Dieser Kassenbestand ist im Sparbuch 169 der städtischen Sparkasse zugeschrieben, demnach besteht das Vermögen der Zunft in dem genannten Sparbuch mit 1557,14 Mark, weiter aus dem Ct. Correntbuch N 7024 der Meckl. Bank 1110,66 Mark und ein Stück Kriegsanleihe 800,00 Mark, mithin 3467,80 Mark

Die Rechnung ist von den Revisoren Tietz und Losehand nachgesehen und richtig befunden. Dem Berechner wurde aufgegeben, die Rechnung noch mal abzuschreiben und diese Abschrift mit den Belägen usw. dem Rat der Stadt zu übergeben. Dem Berechner wurde Entlastung von der Rechnung 1920 erteilt.

Punkt 2 Der diesjährige Königschuß soll am 7. 8. und 10. Juli stattfinden. Das Königsessen findet am 1. Tag bei Haase, am 2. Tag bei Behrendt statt. Die Musik stellt Kottke mit 12 Mann, Kosten werden in entsprechender Höhe bewilligt. Getanzt wird am 1. Abend bei Behrendt und Haase am 2. Abend bei Tübbicke und Seemann, Sonntag auf allen Sälen. Die Budenmiete wird um 100% erhöht. Tanzgeld soll für Herrn 5 und für Damen 3 Mark erhoben werden. Mitglieder mit ihren Familien sind frei. Für den als Offizier ausgetretenen Schützenbruder Schönfeldt wurde H. Seemann einstimmig gewählt, derselbe nahm die Wahl an. Als Ältermann wurde für den ausscheidenen Ältermann Bruger der Offizier Kähler einstimmig gewählt. Herr Bruger wurde zum Ehrenmitglied ernannt. Als Offizier wurde der Hotelbesitzer P. Behrendt gewählt. Der Berechner Grohmann soll für seine gesamte Mühewaltung 100 Mark pro Jahr erhalten. Der jedesmalige König soll außer den 50 Mark ein Geschenk im Werte von 100 Mark erhalten, mit Rückwirkung auf den vorjährigen König. Der Schlachtermeister H. Lüders sen. feiert in diesem Jahre seine 50jährige Mitgliedschaft. Demselben soll ein Stock mit Widmung überreicht werden.

    Dr. Lorenz     Wilh Bruger     E Salchow     E. Rothenhäuser     August Kähler

 

Außerordentliche General Versammlung am Dienstag, den 22. November 1921 im Lokale der Frau Seemann.

Zur Tagesordnung: „Erhöhung der Leichengebühren“, wurde beschlossen von heute ab:

  für Kinderleichen mit 1 Träger                  20 Mark

  für Kinderleichen mit 4 Träger                  80 Mark

  für Leichen in den Reihegräbern            200 Mark

  für Leichen in den Erbbegräbnissen      300 Mark zu erhöhen.

Bei Benutzung des Leichenwagens soll eine Gebühr bis 10 Kilometer von 100 Mark als Grundgebühr, und für jeden weiteren angefangenen Kilometer 5 Mark erhoben werden. Die Träger erhalten von jetzt an für jede Leiche pro Träger 12 Mark und Wilken 48 M.

    E Salchow     E. Rothenhäuser     August Kähler“

 

 

1922

 

 

„Neukalen, den 6. Juni 1922.

Vom Patron der Gilde, Herrn Bürgermeister Dr. L. Lorenz wurde die heutige Generalversammlung mir Worten des Dankes für das zahlreiche Erscheinen eröffnet.

Punkt 1 d. T. O. wurde das Protokoll verlesen und genehmigt.

Punkt 2 d. T. O. Kassenbericht.

  Hiernach betrug die Einnahme            11151,75 Mark

  Ausgabe                                                 10258,42 Mark

  Mithin Bestand                                           893,33 Mark

  Hierzu Conto Corrent Nr. 7024              1164,06 Mark

  Sparkassenbuch Nr.169                        1609,98 Mark

  Kriegsanleihe                                            800,00 Mark

  Gesamtvermögen                                   4467,37 Mark

Von den Revisoren war die Rechnung richtig befunden und wurde dem Berechner Entlastung für die Rechnung 1921 erteilt.

Punkt 3 d. T. O. Zu Revisoren wurden die Herrn Tietz und Losehand wiedergewählt.

Punkt 4 d. T. O. wurde die Musik dem Musikus Kottke für 15000 Mark während der 3 Tage übertragen.

Punkt 5 d. T. O. Der diesjährige Königschuß soll am 20. 21. und 23. Juli stattfinden. Am Donnerstag abend soll bei Tübbicke und Seemann und am Freitag abend bei Behrendt, Haase und Lettow getanzt werden. Am Sonntag auf allen Sälen. Tanzgeld soll für Herrn 10 Mark und Damen 5 Mark erhoben werden.

Punkt 6 D. T. O. wurde die Herstellung einer feststehenden electr. Lichtanlage beschlossen. Die Amortisierung soll von den Budeninhabern und der Zunft für gebrauchte Flammen erfolgen binnen 10 Jahren.

Punkt 7 d. T. O. Leichenwagen.

Die Unterbringung des Leichenwagens sowie ein evtl. Bau wurde den Älterleuten zur Erledigung überwiesen.

Punkt 8 d. T. O. wurde der Beitrag auf 20 Mark und Eintritt auf 50 Mark festgesetzt.

Punkt 9 d. T. O. Sonstiges, wurden dem Berechner Grohmann eine Entschädigung von jährlich 350 Mark bewilligt.dem Turnverein wurde die Benutzung der Halle bewilligt. Die Budenmiete wird um weitere 50% erhöht, insgesamt 150 %. Herr Senator Brinkmann wurde zum Ehrenmitglied ernannt. Die Älterleute sollen sich bemühen, Schau- und Spielbuden zum Fest heranzuziehen. Es soll ein Königsfonds durch freiwillige Beiträge eingerichtet werden. Das Königsessen am ersten Tag findet bei Behrendt statt.

    Dr. Lorenz     E Salchow     E. Rothenhäuser     August Kähler

 

Schützenkönig 1922 wurde Paul Haase ( Gastwirt)

 

Neukalen, den 17. August 1922.

1. Vom Ältermann Kähler wurde die heutige außerordentliche Generalversammlung eröffnet. Derselbe berichtete über den Verlauf des diesjährigen Königschusses, sowie über Einnahme und Ausgabe des Festes. Es blieb ein Unterschuß von 5900 Mark zu decken. Es wurde beschlossen diesen Unterschuß wenn möglich durch eine freiwillige Spende der Mitglieder zu decken. Eine sofort veranstattende Sammlung brachte 2775 Mark. Bei den nicht anwesenden Schützenbrüder soll weiter gesammelt werden.

2. Erhöhung der Leichengebühren wurde beschlossen, die Gebühren um 100 % zu erhöhen, jedoch sollen die Gebühren für Erbbegräbnisse 800 Mark betragen.

3. Am 4. November soll ein Schützenball abgehalten werden. Die Lokalfrage wurde durch Abstimmen dahin erledigt, so daß in diesem Jahre der Ball bei Behrendt, 32 Stimmen, 1923 Tübbicke 2 St. Und 1924 Seemann 1 Stimme stattfindet. Als Festausschuß wurden außer den Älterleuten, die Herrn Losehand, Schacht. Arthur Lange, F. Stoll und G. Behrend gewählt.

    August Kähler.

 

Neukalen, den 9. November 1922.

Die heutige außerordentliche Generalversammlung, wurde vom Patron der Gilde, Herrn Bürgermeister Dr. Lorenz eröffnet. Zur Verhandlung standen die Erhöhung der Leichengebühren. Es wurde beschlossen:

1. Die Träger sollen für jede Leiche 100 Mark haben.

2. Wilken erhält 400 Mark, die Zunft für den Wagen 500 Mark.

3. Für Benutzung des Wagens nach außerhalb, bis 10 Kilometer 1000 Mark und für jeden weiteren Kilometer 100 Mark.

4. Für Kinderleichen die getragen werden, werden 125 Mark erhoben, hiervon erhalten die Träger 100 Mark die Zunftkasse 25 Mark.

Für Erbbegräbnisse werden doppelte Gebühren erhoben. Sämtliche Gebühren mit rückwirkender Kraft vom 1. November. Der Berechner Grohmann hatte um Erhöhung seiner Vergütung gebeten, es wurden ihm 1000 Mark pro Jahr bewilligt.

     Dr. Lorenz     E. Rothenhäuser     August Kähler“

 

Die Zeit der Inflation macht sich also deutlich durch die gestiegenen Gebühren bemerkbar!

 

 

1923

 

 

„Neukalen, den 8. Februar 1923.

Die heutige außerordentliche General Versammlung wurde von Patron der Gilde, Herrn Bürgermeister Dr. Lorenz eröffnet, derselbe gedachte der ungerechten Besetzung des Rhurlandes durch die Franzosen und forderte zum Standhalten und Ausharren auf.

Zur Tagesordnung stand der Antrag der Leichenträger auf Erhöhung ihrer Gebühren auf 500 Mark pro Leiche, sowie des Spediteur Wilken auf Erhöhung des Leichenwagens auf 2000 Mark. Nach längerer Aussprache wurden diese Anträge angenommen.

Ferner wurde beschlossen den Beitrag auf 300 Mark zu erhöhen. Ausgeschlossen hiervon sollen sein: J. Jörss, A. Wagenknecht, F. Mahns, Ad. Glasow, W. Stahl, H. Tessmann, H. Benduhn, Alb. Wasserstradt, Heinrich Zingelmann, Hermann Behrendt und G. Grohmann. Für die Benutzung des Leichenwagens nach außerhalb soll eine Gebühr von 5000 Mark bis 10 Kilometer erhoben werden. Für jeden weiteren Kilometer 500 Mark. Für städtische Leichen kostet der Wagen 3000 Mark. Für Erbbegräbnisse gelten doppelte Gebühren, ausgeschlossen Träger und Fuhrgeld. Die Totenfrau soll für Ansagen der Träger und des Wagen für jede Leiche aus der Zunftkasse 100 Mark haben.

    Dr. Lorenz     E. Rothehäuser     August Kähler

 

Neukalen, den 22. Mai 1923.

Vom Ältermann A. Kähler wurde die heutige ordentliche General Versammlung eröffnet. Derselbe begrüßte die Erschienenen und teilte mit daß der Patron der Schützenzunft behindert sei der Versammlung teilzunehmen. Vor Eintritt in der Tagesordnung gedachte der Ältermann die im verflossenen Jahre verstorbenen Zunftmitglieder, Rentner August Rost, Steinhauer Hermann Behrendt und Kommissionsrat Kossow. Die Versammlung ehrte das Andenken der Verstorbenen durch Erheben von den Sitzen.

Zu Punkt 1 wurde das Protokoll der letzten ordentlichen Generalversammlung verlesen und genehmigt.

Zu Punkt 2 Kassenbericht.

  Hiernach betrug die Einnahme              124 804,68 Mark

  Die Ausgabe                                              57 797,80 Mark

  Bleibt Bestand                                           67 006,88 Mark

Das Vermögen der Zunft besteht

  1. Conto Gegenbuch Nr. 17                                     51 989,01 Mark

  2. Conto Gegenbuch Nr. 7024                                   1 200,06 Mark

  3. Sparbuch Nr. 169                                                    1 667,90 Mark

  4. Kriegsanleihe                                                              800,00 Mark

  5. Bestand                                                                  15 017,88 Mark

Mithin Gesamt Vermögen                                          70 674,84 Mark

Von den Revisoren Herrn P. Losehand und P. Tietz war die Rechnung geprüft und für richtig befunden. Dem Berechner wurde Entlastung erteilt.

Zu Punkt 3 wurde als Revisoren die Beiden Herren Losehand und Tietz wieder gewählt.

Zu Punkt 4 wurde beschlossen den diesjährigen Königschuß in hergebrachter Weise am 19, 20. und 22. Juli zu feiern. Am ersten Abend wird bei Behrendt und Haase, am zweiten Abend bei Tübbicke und Seemann am Sonntag auf allen Sälen getanzt. Am ersten Morgen findet das Essen bei Behrendt, am zweiten Tage bei Haase statt.

Die Musik. An den beiden Festtagen 14 Musiker, am Sonntag 10 Musiker, wird dem Musikus Kottke übertragen, derselbe übernimmt die Musik auf eigene Kosten, jedoch ist ihm im Falle eines schlechten Wetters ein Zuschuß bewilligt.

Das Schießen um die Königswürde am ersten Tage endigt um 6 Uhr.

Zu Punkt 5 Leichengebühren, wurden bewilligt

  1. Dem Spediteur Wilken für den Transport der Leichen zum Friedhof pro Leiche 8000 Mark.

  2. Die Träger erhalten pro Leiche und Träger 2000 Mark.

  3. Die Totenfrau Pro Leiche 600 Mark.

  4. Für den Wagen 10 000 Mark.

Die Zunftleichen sollen von den Zunftmitgliedern auf und ab – und in die Gruft gesenkt werden, mit der Maßgabe, daß die erforderlichen Personen zu gleichen Teilen von oben und unten der Mitgliederliste hierzu gebeten werden. Über 60 Jahre alte Zunftbrüder sind hiervon befreit. Falls ein Mitglied behindert ist, kann er sich von einem anderen Mitglied vertreten lassen, ist jedoch hierdurch nicht von seiner Verpflichtung entbunden.

Zu Punkt 6 wurde der Beitrag auf 1000 Mark und Eintrittsgeld auf 2500 Mark festgesetzt.

Zu Punkt 7 wurden dem Berechner als Entschädigung pro Jahr 10 000 Mark bewilligt.

Zu Punkt 8 Für den, auf seinen Wunsch als Offizier ausscheidenden Zunftbruder Ernst Zingelmann wurde als Frontoffizier Kaufmann P. Losehand und als Fahnenoffizier Viehhändler Ernst Lückstädt mit 20 Stimmen gewählt. Dieselben nahmen die Wahl an. Bemerkt hierzu wird, daß der Offizier Losehand vom Fahnenoffizier zum Frontoffizier aufrückte. Den Älterleuten wurde aufgegeben, die beiden Stöcke der Ehrenmitglieder H. Lüders sen. und Aug. Rost mit der üblichen Widmung versehen zu lassen. Ferner bestimmte man, den König ein Andenken im Werte bis 25 000 Mark zu stiften. Die Gründung einer Königskasse mit einem Beitrage von 500 Mark beschlossen, der Beitritt zu dieser Kasse steht jedem Zunftmitglied frei.

    A. Kähler     E. Salchow     E. Rothenhäuser

 

Protokoll der außerordentlichen General Versammlung am 1. Juni 1923.

Vom Ältermann Kähler wurde die Versammlung eröffnet und das Protokoll der letzten Generalversammlung verlesen und genehmigt.

Es lag nur ein Punkt, Verlegung des Königschusses, da die gewünschte Musik nicht zu haben war. Es wurde beschlossen, den Königschuß am 19. und 20. zu feiern, und soll für Beschaffung einer guten Musik gesorgt werden. Etwaiger Unterschuß soll durch eine Verlosung gedeckt werden.

    A. Kähler     E. Salchow     E. Rothenhäuser.

 

Protokoll der außerordentlichen Versammlung am 9. Juni 1923.

Vom Patron der Zunft, Herrn Bürgermeister Dr. Lorenz wurde die Versammlung eröffnet. Es stand zur nochmaligen Beratung die Königschusstage auf der Tagesordnung. Durch Abstimmung wurde beschlossen, den diesjährigen Königschuß in alt hergebrachter Weise am Donnerstag den 26., Freitag den 27. und Sonntag den 29. Juli zu feiern. Zur Deckung der Unkosten soll am Freitag und Sonntag ein Blumentag veranstaltet werden. Es wurde hierzu eine Kommitte gewählt, bestehend aus den Herrn Lange, Tietz, Ernst Lückstädt und Otto Hacker, als Stellvertreter Herr Losehand. Von den Leichenträger usw. ein Antrag auf Erhöhung der Gebühren eingegangen. Es wurden bewilligt:

  Für die Träger pro Mann und Leiche 6000 Mark.

  Für den Spediteur Wilken pro Leiche 6000 Mark.

  Für die Totenfrau 3000 Mark.

  Für Benutzung des Wagen 30 000 Mark.

  Nach Auswärts bestimmen die Älterleute von Fall zu Fall.

    Dr. Lorenz     A. Kähler     E. Salchow     E. Rothenhäuser

 

Zur Erinnerung!

Am zweiten Königschußtage, Freitag, den 20. Juli1923, vor dem Ausmarsch, wurde der Zunft von Herrn May Friedländer Berlin in zu Herzen gehenden Worten, zum Andenken an seinen verstorbenen Vaters, Herrn Jacob Friedländer Berlin, eines langjährigen treuen Freundes und Ehrenmitgliedes der Schützenzunft, eine Majolika Kanne überreicht. Bei der Königstafel im Gartsbruch, verherrlicht durch ernste und launige Reden, ehrte die Zunft Herrn May Friedländer durch Aufnahme in die Zunft als Ehrenmitglied. möge der Sohn, wie einst der Vater, der Zunft noch lange ein Freud sein.

    A. Kähler (Ältermann)

 

Schützenkönig 1923 wurde Hermann Schacht (Tischler)   geb.: 14.09.1871   gest.: 09.10.1939

 

Neukalen, den 17. August 1923.

Vom Patron der Zunft Herrn Bürgermeister Dr. Lorenz wurde die heutige außerordentliche Hauptversammlung eröffnet.

Zur Tagesordnung stand Erhöhung der Leichengebühren. Es wurde hierzu beschlossen:

  Für den Leichentransport mit dem Wagen zum Friedhof 15 Pfd. Korn.

  Für jeden Träger 4 Pfd. Korn.

  Für die Totenfrau 2 Pfd. Korn je nach dem Kornpreis am Beerdigungstage.

Vorstehende Sätze gelten nur für Nichtmitglieder.

Verstorbene Schützenbrüder mit ihren Angehörigen, soweit dieselben von der Zunft beerdigt werden müssen, werden durch Selbsthilfe von Seiten der Zunft beerdigt. Der Wagen kostet für Nichtmitglieder 9 Pfund Roggen. Außerhalb wurde beschlossen, die Führung der Zunftrechnung vom 1. September d. J. an den Älterleuten zu übertragen.

    Dr. Lorenz     E. Rothenhäuser     A. Kähler“

 

 

1924

 

 

„Neukalen, den 26. April 1924.

Vom Ältermann A. Kähler wurde die heutige ordentliche Generalversammlung eröffnet. Derselbe begrüßte die Erschienenen und teilte mit, daß der Patron der Schützenzunft behindert sei an der Versammlung teilzunehmen. Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Ältermann der im letzten Jahre verstorbenen Schützenbrüder Th. Karnatz, Paul Seemann und Hans Schröder. Die Versammlung ehrte das Andenken der Verstorbenen durch Erheben von den Sitzen. Sodann wurde die Tagesordnung verlesen:

  1.Eröffnung der Versammlung

  2. Verlesen des letzten Protokolles

  3. Kassenbericht

  4. Wahl der Revisoren

  5. Festsetzung des Beitrages

  6. Wahl für den ausscheidenden Ältermann Ernst Salchow

  7. Einladung zur Jubelfeier in Demmin und Wismar

  8. Festlegung des Königschusses

  9. Musik

  10. Trommelschläger

  11. Königskasse

  12. Leichenwagen und Träger

  13. Ehrengericht

  14. Festordnung

  15. Sonstiges

Punkt 2 wurde das Protokoll der ordentlichen letzten Generalversammlung verlesen und genehmigt.

Punkt 3 Kassenbericht. Aus demselben wurden die Zahlen der Papiermark Rechnung bekannt gegeben, hiernach betrug die

  Einnahme            3600044420137,88 Mark

  Ausgabe              2016054255737,00 Mark

  Bestand               1583990164400,88 Mark

gleich Goldmark 1,58 Mark, welche der Goldmarkrechnung vorgeschrieben wurde.

Die Goldmarkrechnung betrug in Einnahme     41,58 Mark

                                                    in Ausgabe        41,10 Mark

                                                    Bestand               0,48 Mark

Das Vermögen der Zunft besteht in:

  Kontobuch Nr. 17 II über                38,01 Mark

  Bestand                                             0,48 Mark

  Mithin                                               38,49 Mark

  und 36 Pfd. Roggen je 12 Pfd. von Ww Gütschow, Frau Sass u. W. Soltmann,

  hierzu Kriegsanleihe 800 M. in Papiermark

  Einlage Nr. 7024      1200,06 in Papiermark

  Sparbuch Nr. 169     1667,90 in Papiermark          Da Papiermark einstweilen wertlos.

Von den Revisoren war die Rechnung für richtig befunden, der Berechner wurde entlastet.

Punkt 4 Zu Revisoren wurden die Herrn Loseband und Tietz wiedergewählt.

Punkt 5 wurde der Beitrag auf 4 Mark und als Eintrittsgeld 15 Mark festgesetzt. Letzterer kann in 3 Raten bezahlt werden.

Punkt 6 wählte man durch Zuruf den Ältermann E. Salchow wieder.

Punkt 7 Es wurden die Einladungen der Schützengilden Wismar und Demmin verlesen. Wenn sich Teilnehmer finden, soll Demmin besucht werden. Die entstehenden Fuhrwerkskosten werden von der Zunftkasse übernommen. Näheres wird eine außerordentliche Versammlung ergeben.

Punkt 8 Der diesjährige Königschuß soll in althergebrachter Weise am 17. 18. und 20. Juli gefeiert werden. Das Königsessen findet am ersten Tage bei P. Behrendt am zweiten Tage bei Seemann statt. Getanzt wird am ersten Tage bei Tübbicke und Seemann, am 2 Tage bei Behrendt und Haase, am Sonntag auf allen 4 Sälen. Im Herbst findet ein Schützenball bei Tübbicke statt. Über das Königsessen entstand eine längere Aussprache. Durch Stimmenmehrheit wurde wie vorstehend entschieden: Von 42 abgegebenen Stimmen fielen 22 für Behrendt, der zweite Tag von 42 Stimmen 20 für Seemann, 17 für Tübbicke und 5 für Haase.

Punkt 9 Musik. Man beschloß, daß ein Ältermann und Musikus Kottke nach Rostock reisen sollen und mit dem Obermusikmeister Bauernfeldt zu verhandeln. In einer außerordentlichen Generalversammlung soll dann endgültig beschlossen werden.

Punkt 10 sollen die Trommelschläger wieder in Funktion treten.

Punkt 11 Als Beitrag zur Königskasse wurde 1 Mark festgesetzt.

Punkt 12 Den Leichentransport übernimmt der Schützenbruder C. Wilken. Ferner beschloß man, daß nur Schützenbrüder von den Mitgliedern auf und abgesetzt werden, die Angehörigen jedoch von dem Unternehmer. In Zukunft sollen alle verstorbenen Schützenbrüder mit sämtlichen Fahnen beerdigt werden. Die Entschädigung für den Unternehmer wird nach Rücksprache mit den Älterleuten festgesetzt.

Punkt 13 Ehrengericht. Die Schaffung eines Ehrengerichts wurde als notwendig beschlossen, um bei etwaigen Vorfällen eine Instanz zu besitzen, die über derartige Fälle entscheidet. Dem Ehrengericht hören an, ein Ältermann, die Schützenbrüder P. Losehand, W. Brümmer, W. Laartz, C. Lück, Fr. Stoll und W. Sonntag. Den Beschlüssen des Ehrengerichts hat sich jeder zu unterwerfen.

Punkt 14 Festordnung. Als Beihilfe zu den Arbeiten des Festes wurden die Schützenbrüder W. Ellsner und Otto Hacker gewählt. Angetreten wird um ½ 8 Uhr. Wer bis um 8 Uhr nicht anwesend ist, zahlt 1 Mark Strafe. Die beiden jüngsten Offiziere haben die Kontrolle zu führen. Die etwa, von den eingeladenen, am Feste teilnehmenden Gäste, werden von einem Ältermann und einem Offizier von Hotel zum Rathause zu einer noch näher zu bestimmenden Zeit abgeholt.

Punkt 15 Sonstiges. Die hierunter vorgebrachten Sachen sind in den einzelnen Punkten enthalten. Mit dem Wunsche für einen guten Verlauf des diesjährigen Königschußes schloß der Ältermann die Versammlung mit einem Hoch auf die Zunft.

    A. Kähler     E. Salchow     E. Rothehäuser

 

Protokoll der außerordentlichen Generalversammlung 6.5.1924.

Vom Ältermann Kähler wurde die Versammlung eröffnet und das Protokoll der letzten Generalversammlung verlesen und genehmigt.

Punkt II Musikfrage:

Es wird beschlossen, die Rostocker Bataillons – Musik hierher kommen zu lassen und das Schützenfest entweder 8 Tage später wie anfangs festgesetzt stattfinden zu lassen. Die Verlegung des Festes erfolgt mit Rücksicht darauf, daß Malchin auch am 17. 18. + 20. Juli feiert. Weiter wird zu diesem Punkt noch der offizielle Ausmarsch auch am Sonntag und zwar um 2 Uhr nachmittags beschlossen.

Punkt III Leichenwagen.

Es wurden die zu den Akten liegenden Bedingungen einstimmig angenommen.

    August Kähler     E. Salchow

 

Protokoll der außerordentlichen Generalversammlung am 11. Juli 1924 abends 8 ½ Uhr im Lokale des Herrn Haase.

Tagesordnung: Angelegenheit Laartz.

Vom Patron der Zunft wurde der Beschluß der Offizierversammlung vom 8. Juli bekannt gegeben, unsern langjährigen Major W. Laartz das Vertrauen der Zunft auszusprechen. Durch einmütiges Erheben von den Sitzen bekundete die Versammlung ihr Einverständnis mit diesem Beschluß.

    Dr. Lorenz     A. Kähler     E Salchow     E. Rothenhäuser

 

Protokoll der außerordentlichen Versammlung am 27. September abends 8 Uhr im Lokale der Frau Seemann.

Tagesordnung:

1. Bericht über den diesjährigen Königschuß.

2. Schützenball.

Vom Patron der Zunft wurde die Versammlung eröffnet.

Punkt 1 wurde der Bericht und die Kassenverhältnisse gegeben.

  Die Einnahme           3185,48 Mark

  Die Ausgabe             3180,79 Mark

  Mithin Bestand                 4,69 Mark

Zur Deckung der angeliehenen 300 Mark wurde die Erhebung eines einmaligen Beitrages von 2 Mark beschlossen.

Punkt 2 Der Schützenball soll am Sonnabend den 22. November bei Tübbicke stattfinden. Als Beihilfe zu den Anordnungen des Schützenballes wurden die Herrn Arthur Lange, G. Fehlhaber, Otto Hacker und W. Elsner gewählt. Es wurde beschlossen kein Eintrittsgeld zu erheben, nur von Nichtmitgliedern nach zuvoriger Meldung bei den Älterleuten einen Beitrag erheben. Die Musik stellt der Schützenbruder C. Kottke, 4 Mann zum Preise von etwa 60 Mark.

    Dr. Lorenz     A. Kähler     E. Rothenhäuser     E Salchow

 

Vom schönsten Wetter begünstigt, verlief der diesjährige Königschuss am 17. und 18. Juli 1924 in vollster Eintracht und Harmonie. Die Kapelle d. R. B. N. 5 Rostock, unter persönlicher Leitung ihres Obermusikmeisters F. Bauerfeldt eröffnete am Mittwoch d. 16. präzise um ½ 11 Uhr das Fest, durch das übliche Ständchenblasen.

Am Donnerstagmorgen marschierten die Älterleute auf Einladung des Fähnrich Gustav Glasow mit zu dessen Wohnung. Hier wurde den Älterleuten  von der Fahnensektion Gustav Glasow, Arthur Lange und Johannes Seemann die mit neuem Fahnentuch versehene blaue Fahne übergeben. Das Fahnentuch, blaue Seide, war von den genannten 3 Schützenbrüdern gestiftet. Mit herzlichem Dank übernahm der Ältermann Kähler das herzliche Geschenk.

Nachdem der Patron, der König H. Schacht und die Gäste sich auf dem Rathause versammelten hatten, vollzog der Patron die Fahnenweihe. Außer der blauen Fahne, war die von dem Großherzog Friedrich Franz 1893 geschenkte Fahne ebenfalls sehr reparaturbedürftig. Das Fahnentuch, weiße Seide, wurde von den Älterleuten und Offizierkorps gestiftet. Beide Fahnen wurden geweiht und vom Patron, dem Ältermann Kähler übergeben. Derselbe übergab sie den Fähnrichen Gustav Clasen und Gustav Glasow mit dem Wunsche, dieselben in Freud und Leid stets in Ehren der Zunft voranzutragen. In künstlerischer Weise sind die beiden Fahnen vom Ältermann Emil Rothenhäuser mit Liebe und Sorgfalt angefertigt, an dieser Stelle ihm herzlichsten Dank. Genäht wurden die Fahnen von Frau Senator Lange, auch ihr herzlichen Dank.

Nach Ankunft auf dem Festplatz vereinigte die Königstafel 83 Teilnehmer zum Frühstück im Zelt Paul Behrendt. Im Laufe des Essens, bei dem der alte ehrenwürdige Willkommen fleißig die Runde machte, überreichte Herr Alberts Köster Hamburg der Zunft einen silbernen Fahnennagel für die frühere Großherzogliche Fahne.

Die Königswürde errang mit einem 42 Teiler der Bäckermeister Ernst Wiechert.

 

Schützenkönig 1924 wurde Ernst Wiechert (Bäckermeister)   geb.: 29.04.1881   gest.: 22.01.1955

 

mit einem 45 Teiler als Vizekönig Rittergutsbesitzer Viereck Schwarzenhof.

Nach erfolgtem Einmarsch fand Ball bei Seemann und Tübbicke statt.

Am Freitag morgen wurde der von Herrn Bürgermeister Dr. Lorenz gestiftete Fahnennagel vom Patron, vor dem Rathause befestigt. Beim Frühstück im Seemannschen Zelt an dem  62 Herrn teilnahmen, überreichte Herr Albert Köster noch einen Fahnennagel für die blaue Fahne.

Die Herrn Raymond und Rudolf Grass aus Uerdingen am Rhein schenkten zum Andenken an ihren verstorbenen Vater den Fahnen der grauen Kompanie je einen Fahnennagel. Vom Ältermann Kähler wurde Herr Albert Köster, auf Wunsch der Zunftbrüder zum Ehrenmitglied der Zunft ernannt. Manch launiger Spruch, verschönte an beiden Tagen die Festtafel, auch dem alten ehrwürdigen Willkommen wurden genügende Beachtung geschenkt. Nach erfolgtem Einmarsch, fand Ball in den Sälen Behrendt und Haase statt. Der Sonntag Nachmittag vereinigte die Zunft nochmals zum Ausmarsch nach dem Festplatz.

Der Schützenball am 22. November verlief als Abschluß des Königschusses in vorzüglicher Weise. Eine besondere Weihe erhielt er durch Nagelung der Fahnennägel. Der Patron der Zunft stiftete für die blaue Fahne auch noch einen hübschen Fahnennagel.

    August Kähler     (Ältermann).“

 

Beim Ausmarsch der Schützenzunft am Donnerstag passierte ein besonderer Vorfall, über den noch lange in Neukalen gelacht wurde. Sonst hatte immer Kapellmeister Kottke die Musik gestellt. Nun wollte die Schützenzunft sich etwas Besseres leisten und hatte 1924 eine Rostocker Musikkapelle angefordert. Als nun der Ausmarsch zum Gartsbruch erfolgte und die neu bestellte Kapelle unter Leitung des Obermusikmeisters Bauernfeldt an dem Haus des zutiefst beleidigten Kapellmeisters Kottke vorbeizog, öffnete sich das Fenster und Kottke hielt, zum Gaudi aller Leute, sein nacktes Hinterteil aus dem Fenster. So groß war sein Ärger!

 

Der Sattlermeister Krüger, Offizier der Zunft, übte schon Wochen vor dem Königschuß in seiner Werkstatt das Kommandieren und den Paradeschritt. Sein oft geäußerter letzten Wunsch war es, in seiner Offiziersuniform begraben zu werden.

Der Frisör Struck bekam kurz vor dem Ausmarsch zum Abholen der Fahnen noch Kundschaft in seinen Laden. Das Geld war noch mitzunehmen. Er seift den Kunden ein. Inzwischen zieht die Kompanie die Straße entlang. Er fängt an, den Bart abzuschaben. Doch die Zeit reicht nicht mehr. Da er sich aber das Essen und Trinken nicht entgehen lassen möchte, nimmt er sein Gewehr aus der Ecke und sagt: „Täuwens einen Ogenblick, ick kam glieck wedder...“, schließt sich dem Zug an und holt die Fahnen mit ab. Nachdem das geschehen ist, geht er zurück in den Laden und rasiert den Kunden weiter.

 

 

1925

 

 

„Protokoll der Generalversammlung am Freitag den 1. Mai 1925 im Lokale des Herrn Seemann. Der heutigen Generalversammlung lag folgende Tagesordnung vor:

1. Eröffnung der Versammlung

2. Verlesung der letzten Niederschrift

3. Kassenbericht

4. Wahl der Revisoren

5. Festsetzung des Beitrages

6. Wahl für den ausscheidenden Ältermann E. Rothenhäuser

7. Einladung von Neubrandenburg und Parchim

8. Festsetzung des Königschusses

9. Musik

10. Scheibenzeiger

11. Trommelschläger

12. Abort

13. Festordnung

14. Schießausschuss

Zu Punkt 1 eröffnete der Patron der Zunft die Versammlung und begrüßte die Anwesenden. Vor Eintritt in die offizielle Tagesordnung wurde der im Verflossenen Jahre verstorbene Schützenbrüder Tischlermeister Wasserstradt, Aug. Borcherdt und Friedländer Berlin gedacht. Die Versammlung ehrte das Andenken der Verstorbenen durch Erheben von den Plätzen. Nach Verlesung des letzten Versammlungsberichtes, der keinen Widerspruch auslöste, gab Herr Kähler den Kassenbericht.

  Die Einnahme betrug                       3724,33 Mark

  Die Ausgabe                                     3720,29 Mark

  Mithin verbleibt                                         4,04 Mark

  Dazu Kontobuch                                    40,91 Mark

  Der Kassenbestand also                      44,95 Mark

Die Rechnung ist von den beiden Revisoren Losehand und Tietz geprüft und für richtig befunden. Herrn Kähler wurde vom Patron der Zunft Entlastung erteilt.

Zu Punkt 4 wurden die bisherigen Revisoren Losehand und Tietz einstimmig wiedergewählt.

Zu Punkt 5 Der Beitrag wird auf 6,- pro Jahr festgesetzt.

Zu Punkt 6 findet durch die einstimmige Wiederwahl des Ältermann E. Rothenhäuser seine Erledigung.

Zu Punkt 7 wurde beschlossen, das Landesschützenfest in Parchim durch eine Deputation von 3 Mitgliedern zu beschicken. Das Nähere hierüber soll nach Eingang von besonderen Erläuterungen einer neu einzuberufenen Generalversammlung vorbehalten bleiben.

Zu Punkt 8 Der Königschuß soll in diesem Jahr am 9. 10. und 12. Juli stattfinden. Getanzt wird am 1. Tag bei Behrendt, Haase + Wiechert, am 2. bei Tübbicke + Seemann, am Sonntag auf allen Sälen. Der Schützenball soll im Herbst im Lokal Seemann abgehalten werden. Gemäß des vorjährigen Beschlusses ist das Königsessen am 1. Tag bei Tübbicke, am 2. Tag bei Haase.

Zu Punkt 9 wurde die Musik dem Schützenbruder Kottke übertragen gegen Erhebung des Tanz- + Ständchengeldes bei Gewährung einer Pauschale von 200,- Mark.

Zu Punkt 10 Dem Scheibenzeiger wird die Vergütung wie in früheren Jahren gewährt.

Zu Punkt 11 Man beschloß, den Trommelschläger je 10,- Mark zu gewähren.

Zu Punkt 12 Der Rat soll ersucht werden, den Abort wieder instand setzen zu lassen.

Zu Punkt 13 Festordnung ist dieselbe wie im Vorjahre. Als Beihilfe zu den Arbeiten des Festes werden die Schützenbrüder Hacker + Elsner gewählt.

Zu Punkt 14 In den Schießausschuss werden gewählt die 3 Älterleute sowie die Schützenbrüder Haase und Broder, Lehrer Schmidt, Hagen + Otto Stein.

Unter Sonstiges wird noch beschlossen, daß in Zukunft Generalversammlung bei Haase, Offiziersversammlungen bei Wiechert abgehalten werden sollen. Die beiden jüngsten Offiziere werden damit beauftragt die Kontrolle beim Antreten auszuüben. Zuspätkommende sollen 50 Pfg. Strafe bezahlen. Zum Schriftführer wird der Schützenbruder Elsner gewählt.

Zum Schluß wurde noch angeregt, zusammen mit dem nächstjährigen Schützenfest ein Heimatfest zu veranstalten. Die Vorarbeiten sollen im Herbst beginnen.

Reihenfolge für das Königsessen:

                                          I Tag                       II Tag 

               1924                Behrendt                  Seemann

               1925                Tübbicke                  Haase

               1926                Seemann                  Behrendt

               1927                Haase                       Tübbicke                  und so weiter

    Dr. Lorenz     A. Kähler     E. Rothenhäuser     E Salchow     Elsner

 

Protokoll der außerordentlichen Generalversammlung am Freitag den 12. Juni 1925 im Lokale des Herrn P. Haase

Tagesordnung:

1. Einladungen Parchim und Teterow

2. Beschlussfassung über Beleuchtung des Hauptweges im Gartsbruch

3. Antrag des Gastwirts Fr. Seemann wegen Abhaltung der Generalversammlungen.

Der Patron der Zunft eröffnete gegen 9 Uhr die Versammlung und heißt die Anwesenden herzlich willkommen.

Zu Punkt 1 wird der in letzter Versammlung gefasste Beschluß aufgehoben und von der Entsendung einer Deputation nach Parchim abgesehen. Nach Teterow zu fahren soll jedem einzelnen Schützenbruder überlassen bleiben.

Zu Punkt 2 Die Anlegung einer festen Leitung vom Festplatz bis zum Bahnübergang wird bis zum nächsten Jahr zurückgestellt. Bewilligt wird dem Installateur Voß für das Anbringen einer provisorischen Lichtanlage der entstehende Arbeitslohn.

Zu Punkt 3 wird zunächst der in voriger Versammlung gefasste Beschluß durch geheime Abstimmung aufgehoben. Es wird beschlossen, die General – Versammlungen bei den 5 Wirten in alphabetischer Reihenfolge abzuhalten.

    Dr. Lorenz     A. Kähler     E. Rothenhäuser     Elsner

 

Schützenkönig 1925 wurde August Kähler (Friseur)   geb.:1862   gest.: 21.03.1946

 

Protokoll der außerordentlichen Generalversammlung am 30. Oktober 1925 abends 8 Uhr im Lokale des Herrn Paul Behrendt.

Tagesordnung:

1.Festsetzung des Schützenballes

2. Heimatfest

Vom Patron der Zunft, Herrn Dr. Lorenz, wurde die Versammlung eröffnet. Derselbe begrüßte die Versammlung.

Zu Punkt 1 d. T. O. soll der Schützenball am Freitag den 20. November stattfinden, und bestimmungsgemäß im Lokale des Herrn Seemann. Die Musik stellt der Schützenbruder Kottke und zwar 4 Mann zum Preis von 72 Mark. Nichtmitglieder, welche am Ball teilnehmen wollen, müssen den Älterleuten zuvor angekündigt werden. Familien zahlen 1Mark, ebenso Herren 1 Mark.

 Zu Punkt 2 d. T. O. Das Heimatfest soll gefeiert werden 1926. der Königschuß soll in der zweiten Juliwoche stattfinden. Es wurde eine Kommission bestehend aus dem Rat, den Älterleuten, Major Laartz, August Stüdemann, H. Döring, C. Wilken, P. Glockner, P. Tietz, Otto Stein, P. Losehand, Arthur Lange, Otto Hacker, F. Gültzow, Rheite, Seedorf, G. Glasow und P. Haase gewählt, welche in einer am 3. November im Lokale des Herrn Haase stattfindenden Versammlung über das Fest beraten und die Vorschläge einer neuen Generalversammlung vortragen soll.

    Dr. Lorenz     A. Kähler     E. Rothenhäuser

 

Außerordentliche Generalversammlung am 23. November 1925 im Restaurant Tübbicke.

Tagesordnung:

1.Festsetzung des Königschusses 1926

2. Landesschützenbund.

Vom Ältermann Kähler wurde die Versammlung gegen ½ 9 Uhr eröffnet und die Anwesenden begrüßt. Er bedauert den unverhältnismäßig geringen Besuch stellt aber ausdrücklich die Beschlussfähigkeit fest.

Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird das Schützenfest auf den 9. und 11. Juli festgesetzt. Im Anschluss hieran sprach Herr Kähler dem Schützenbruder Sattlermeister Karl Krüger den Dank der Zunft aus für den anlässlich des letzten Schützenballes gestifteten Wäschepuff. Eine amerikanische Versteigerung diese Gegenstandes erbrachte die ansehnliche Summe von 52,50 Mark.

Zu Punkt 2 soll die Anmeldung zum Landesschützenbund 1926 erfolgen.

    A. Kähler     E. Rothenhäuser     E. Salchow     Elsner“



1926 bis 1930